Fahrerflucht, was nun?

Audi A3 8P

Hallo zusammen,

war am Samstag abend in Baden-Baden, habe mein Auto in einem Parkhaus geparkt. Als ich sechs Stunden später zurückgekommen bin, sah ich den Schaden an meinem Auto. Der Verusacher natürlich nicht mehr neben mir...
Sofort Polizei angerufen die haben alles aufgenommen, was halt alles dazu gehört....
Videobänder wurden ausgewertet und haben das A.... gesehen wie er mich gerammt hat, ausgestiegen ist, sich das angeschaut hat und wieder weggefahren ist.

Das Problem das ich habe, es ist kein deutscher sondern ein französischer "Verkehrsteilnehmer"!
Sollte ich zu einem Anwalt gehen oder nur zu meiner Versicherung, was ratet ihr mir?
Hat jemand schon mal solch eine Erfahrung gemacht.

Ach so der Schaden beträgt zwischen 800 - 1000 €.

Bilder folgen..

Gruß und Danke
Steven

27 Antworten

Wenn du Rechtschutzversichert bist auf alle fälle mal Anwalt einschalten aber auch die Versicherung informieren!!!
Versicherung kommt eben drauf an wie die Selbstbeteiligung ist etc... das musst du selbst abwägen!!!

Gruß Ruuuf

wende dich mal an den "weißer Ring", ich weiß von Fällen, wo die sowas reguliert haben. Dann natürlich auch Meldung an deine Versicherung und Strafanzeige gegen unbekannt. Und ein Anwalt ist in dem Fall sicher auch nicht verkehrt.

Hey.
Das ist natürlich doof.
Meine Freundin wohnt in Bad, deshalb bin ich oft in der Gegend und wir sind auch oft drüben bei den gelben Nummernschild Besitzern.
Ich weiss nur das wenn du da drüben was machst, sie dir soweit ich weiss NICHTS können. Ich wurde schon 3 mal auf der A35 (glaub) geblitzt mit ca. 160 statt deren 130 und da kam NIE was. Angeblich geht das nur wenn sie dich direkt anhalten. Deshalb wirds andersrum wohl auch schwer...

Anwalt, und zwar so schnell wie möglich. Der hat deutlich mehr Möglichkeiten als du als Privatperson. Wenn man es der (eigenen Kasko-) Versicherung allein überlässt, dauert es oft ewig. Die Anwaltkosten bekommst du übrigens wieder (vom Unfallgegner bzw. dessen KFZ Haftpflichtvers).

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von olzbnjjn[09


Die Anwaltkosten bekommst du übrigens wieder (vom Unfallgegner bzw. dessen KFZ Haftpflichtvers).

Wenn man den Unfallgegner ermittelt und er eine Versicherung hat.

Was die Geschwindigkeitsüberschreitungen angeht. Es ist immer bis zu einem bestimmten Betrag. Ich weiß nicht genau wie hoch der ist aber glaube 150€!! Erst ab diesem Betrag werden Verkehrsdelikte nachvollzogen!!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Goofi


wende dich mal an den "weißer Ring"

Echt ?

Ich dachte die helfen Verbrechensopfern ?!

Regulieren die mir auch meine Einkaufswagenkratzer den mir die Mutter (oder die Plagen Sven Sören / Anagreth Frauke Svenja) in "verbrechericher" Absicht bei Kauf der Bio-Äpfel und des Vollkornmüslis in den Schweller gemacht haben ?

Danke und viele Grüße

g-j🙂

servus,

lt. einem abkommen der versicherungen regelt solche sachen der dachverband der versicherungen. und was verkehrsstrafen betrifft, werden ab sommer diese strafen im eigenen land vollstreckt, was bisher nicht so gehandhabt wurde, so ein abkommen der eu-verkehrsminister.
natürlich mußt du einen RA einschalten. und der weiße ring würde sich sehr bedanken, wenn er schon für solche sachen
aufkommen müßte.

gruß w.

Zitat:

Original geschrieben von Ruuuf


Was die Geschwindigkeitsüberschreitungen angeht. Es ist immer bis zu einem bestimmten Betrag. Ich weiß nicht genau wie hoch der ist aber glaube 150€!! Erst ab diesem Betrag werden Verkehrsdelikte nachvollzogen!!

Gruß

Ihr wisst schon, dass wenn ihr mal auf frischer Tat ertappt werdet, die euch dann richtig rund machen, da ihr bereits Vorvergehen habt, die nicht gesündt wurden, ja?

Erstmals vielen Dank für eure Hilfe,

werde morgen mal nach nem Anwalt schauen.

Als schmankerl gibts ein Bild von meinem geknutschten A3.

Deine Antwort
Ähnliche Themen