Fahrerflucht! :-(

Audi TT RS 8S

Hy @ALL,
ich habe einen RIESEN Hals.
NEIN, nicht wegen den vielen zusätzlichen Kilos über Weihnachten,
sondern wil mir gestern jemand meinen linken Kotflügel rampuniert hat und sich aus dem Staub gemacht hat.
:-(

Der Verursacher muss wohl aus einer Parklücke rausgefahren sein und mir direkt (auf der anderen Fahrbahnseite mit Schrägseite parkend) an den Kotflügel gestoßen sein.

ich war natürlich zu dieser Zeit nicht in der Nähe und bin ca. 30min. später an meinem Auto eingetroffen.
Dort fand ich einen Zettel an der Scheibe:
------------------------------------------------
"HALLO.
Haben Unfall beobachtet.
ca. 12:35Uhr.
KA- UD 143
ein Zeuge"
------------------------------------------------

SUPER oder?
Keine Name oder Telefonnummer vom Zeuge.
Habe anschließend die Grünen gerufen.
Sehr freundlich haben sie den Fall aufgenommen.
Mal schaun was da raus kommt.

An meinem SchaTTz ist nur eine Delle in der Abrisskante des Kotflügels zu sehen, aber keine Lackspuhren :-(.

Was meinst Ihr wie die Sache ausgeht?
Hat jemand mit solch einem Fall ERFAHRUNG?
Was ratet Ihr mir?

Viele Grüße aus der Pfalz und trotzdem viel SPASS beim TT'len,...

15 Antworten

Da haste noch Glück gehabt, mir ist 2 Mal einer gegen gefahren und keiner hat was gesehen.
Die Polizei wird den Halter ermitteln und ihm einen Besuch abstatten.
Den Schaden bekommste sehr sicher ersetzt.

Jo, noch Gück im Unglück... wird hoffentlich werdn und den andere kriegt gut Ärger wegen Fahrerflucht...zurecht!

DANKE für EURE Hoffnungen.

Aber wie muss ich weiter vor gehen?
Sollte ich gelich meinen Rechtsanwalt einschalten?
Wie wird der Schaden genau reguliert?
Gleich zum Freundlichen rennen und machen lassen?
...wäre für INFOS sehr dankbar,...

Sei froh das dir der Zeuge 'nen Zettel drangemacht hat.

Er hatte wahrscheinlich kein Interesse seinen Namen zu hinterlassen weil dann auch einiges auf ihn zukommt.
Befragung durch Polizei, Papierkram, evtl. noch Zeuge vor Gericht etc.

Besser ein Kennzeichen vom Verursacher als garnichts.

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Zitat:

Original geschrieben von PfalzDriver


DANKE für EURE Hoffnungen.

Aber wie muss ich weiter vor gehen?
Sollte ich gelich meinen Rechtsanwalt einschalten?
Wie wird der Schaden genau reguliert?
Gleich zum Freundlichen rennen und machen lassen?
...wäre für INFOS sehr dankbar,...

Moin!

hab gerade was ähnliches an der Backe... mir ist einer beim Spurwechsel (er hat die Spur gewechselt!) in die Beifahererseite gerauscht...leider alles ohne Zeugen und der blöde AR*** hat dann der Polizei gegenüber behauptet ich hätte die Spur gewechselt. ICH KÖNNTE KOTZEN...

Ich würde jetzt ertsmal abwarten was die Polizei beim "Unfallgegner" heraus findet, ob er Spuren an seinem Wagen hat die zum Geschehn passen usw. sollte es so sein würde ich mir beim Händler einen Kostenvoranschlag besorgen und die Ansprüche bei seiner Versicherung geltend machen!
Die Versicherung, falls Du sie nicht anders bekommst, kriegst Du über folgende Tel.-Nr. 01802-5026 (irgend so ein Zentralverband der Versicherungen) und anhand des Nummernschildes raus!

Was den Zeugen betrift würde ich mal freundlichst beim meistgehörten Radio-Sender anfragen ob sie ihn ausrufen dass er sich bitte melden möchte! ;-)

Gruß Lars

Zitat:

Original geschrieben von PfalzDriver
Aber wie muss ich weiter vor gehen?
Sollte ich gelich meinen Rechtsanwalt einschalten?

@PfalzDriver,
mein Mitgefühl.
Da hatte ich vor vier Wochen auch so eine Beobachtung gemacht und für den geschädigten Fahrzeugbesitzer den Zeugen gestellt.
Zwei Tage dannach! fährt mir einer in die Karre und haut ebenfalls ab. Kein Zeuge, keine Benachrichtigung 🙁
Insofern hast Du Glück im Unglück.. und wenn Du Rechtsschutz hast, gehe gleich zum Anwalt. Sollen sich andere mit dem Problem ärgern, oder?
Auf keinen Fall direkt reparieren lassen. Das schaut sich ein Gutachter erstmal an, vermißt die Schadensstelle zum Vergleich mit dem anderen Fahrzeug. Du würdest damit Beweise vernichten !! Unter Umständen geht das erstmal vor Gericht 🙁
Viel Glück dass es für Dich gut ausgehen wird.

Zitat:

Original geschrieben von sral


Moin!

hab gerade was ähnliches an der Backe... mir ist einer beim Spurwechsel (er hat die Spur gewechselt!) in die Beifahererseite gerauscht...leider alles ohne Zeugen und der blöde AR*** hat dann der Polizei gegenüber behauptet ich hätte die Spur gewechselt. ICH KÖNNTE KOTZEN...

hatte das gleiche mal in münchen...

trotz der einschaltung zweier rechtsanwälte und einer verfahrensdauer von über einem jahr blieb letztendlich die schuldfrage bei 50:50 ..shit happens 😠

Meiner Schwester ist genau das Gleiche passiert:
Einer reingfahren und abgehauen, Zeuge hats gesehen und nen Zettel mit Uhrzeit und Kennzeichen hinter den Scheibenwischer geklemmt. Schwesterherz hat die Rennleitung gerufen. Die haben den Schaden und die Ermittlungen aufgenommen. Ende vom Lied: Schuld des Flüchtlings zweifelsfrei erwiesen, Verfahren wegen Fahrerflucht hat er am Hals und die gegnerische Versicherung hat mittlerweile anstandlsos den Schaden in voller Höhe übernommen.

Ich hoffe, Du hast genauso viel Glück!!!!!!!!

mit dem anwalt würde ich noch zwei oder drei tage warten. frag bei den netten herren in grün nach, ob sie über den zeugen den unfallgegner ermitteln konnten. wenn ja zum anwalt und sache abwickeln lassen.

ich bin da etwas vorsichtig da einem freund etwas ähnliches passiert ist. der zettel vom vermeintlichen zeugen war nicht echt und der unfallfahrer konnte nicht ermittelt werden. er war auch gleich beim anwalt und ist auf den kosten dann auch noch hängen geblieben... 🙁

Da ich an der Quelle sitze kann ich dir über die Verfahrensweise Auskunft geben. Es gibt allersings mehrere Möglichkeiten. Um mal zwei zu nennen:

Zunächst ist mal klar, dass eine Verkehrsunfallanzeige gefertigt werden muss.

1. Entweder die Beamten haben direkt eine Halterabfrage gemacht und damit dann die Halteranschrift aufgesucht. Dort konnte der gegnerische Wagen festgestellt werden oder eben nicht. Falls ja: Spurensicherung. Falls nein, es bleibt bei der Anzeige und das Verkehrskomissariat kümmert sich um die weiteren Ermittlungen.

2. Fahrzeug konnte aufgefunden werden, Spuren gesichert und zugeordnet werden: Du müsstest eigentlich noch nachträglich eine Unfallmitteilung bekomme, mit der du den Schaden regulieren lassen kannst. Oder die Beamten handhaben das nicht so mit der Mitteilung, dann bekommst du Post vom Verkehrskomissariat über die efolgreiche Ermittlung des Verursachers.

3. Der Hinweis war Käse (Ablesefehler?!?! Ohne Zeugennamen ist auch kein Abgleich z.B. des Fzg.-Typs möglich!). Dann bekommst du Post von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wird und du bleibst, im Falle du hast keine Vollkasko, auf dem Schaden sitzen.

4. Das Kennzeichen wurde entwendet und hängt jetzt an einem anderen Auto...Auch da wird nichts draus. Wobei diese Möglichkeit wohl die unwahrscheinlichste sein wird!!

Einen Anwalt kannst du dir nehmen, wird dir aber erstmal nichts bringen, da ja der aktuelle Ermittlungsstand nicht bekannt ist. wenn niemand ermittelt werden kann wird auch der Anwalt da nichts dran rütteln können, dass das Verfahren eingestellt wird!

Gruß, Lox

Zitat:

Original geschrieben von Lox-TT
Einen Anwalt kannst du dir nehmen, wird dir aber erstmal nichts bringen, da ja der aktuelle Ermittlungsstand nicht bekannt ist.

@Lox,

Stichwort Akteneinsicht. Bekommt man diese ohne Anwalt, oder gäbe es keine Möglichkeit der Akteneinsicht weil keine "Akte" im vollständigen Sinn vorhanden ist?

Zitat:

wenn niemand ermittelt werden kann wird auch der Anwalt da nichts dran rütteln können, dass das Verfahren eingestellt wird!

Wird das Verfahren abschließend vollständig eingestellt, oder steht nicht noch der Satz:" Sollten Sie Hinweise zur weiteren blablabla..." ? Und hätte man dann zweckdienliche Hinweise, werden dann weitere Ermittlungen unter diesem Aktenzeichen aufgenommen? Oder erfordert es dann eine nochmalige Strafanzeige?

PS: Ich sehe in der Beantwortung meiner Fragen keinerlei Rechtsberatung, sondern nur eine Antwort auf Fragen der üblichen Verfahrensweise!

Zitat:

Original geschrieben von moerf


@Lox,
Stichwort Akteneinsicht. Bekommt man diese ohne Anwalt, oder gäbe es keine Möglichkeit der Akteneinsicht weil keine "Akte" im vollständigen Sinn vorhanden ist?

Wird das Verfahren abschließend vollständig eingestellt, oder steht nicht noch der Satz:" Sollten Sie Hinweise zur weiteren blablabla..." ? Und hätte man dann zweckdienliche Hinweise, werden dann weitere Ermittlungen unter diesem Aktenzeichen aufgenommen? Oder erfordert es dann eine nochmalige Strafanzeige?

PS: Ich sehe in der Beantwortung meiner Fragen keinerlei Rechtsberatung, sondern nur eine Antwort auf Fragen der üblichen Verfahrensweise!

Das ist natürlich jetzt auch nicht so ganz mein Gebiet (und eine Rechtsberatung sowieso nicht. Nur Erfahrungsaustausch... 😉 ). Meiner Kenntnis nach gibt es nur für einen Anwalt Akteneinsicht, da die Akte ja ohnehin bei der Staatsanwaltschaft liegt. Die Polizei hat letztendlich, im laufenden Verfahren, nur eine interne Aktensammlung, um den Fall weiter zu Verfolgen oder zu erweitern.

Wenn das Verfahren eingestellt ist, bedeutet das nur, dass keine weiteren Ermittlungen getätigt werden, da es aus der Sicht der StA keine Ansätze mehr gibt. Wenn natürlich später nch Hinweise erlangt werden muss das Verfahren wieder aufgenommen werden. So verlangt es der Strafverfolgungszwang!

Zitat:

Original geschrieben von Lox-TT


Einen Anwalt kannst du dir nehmen, wird dir aber erstmal nichts bringen, da ja der aktuelle Ermittlungsstand nicht bekannt ist. wenn niemand ermittelt werden kann wird auch der Anwalt da nichts dran rütteln können, dass das Verfahren eingestellt wird!

Nicht falsch verstehen: Damit ist nicht die spätere Akteneinsicht gemeint. Lediglich die erste kurze Zeit nach dem Vorfall. Die Akte braucht ja auch ein paar Tage, bis die ersten Ermittlungen getätigt, zu Papier gebracht und der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Zumindest in solch einem Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Lox-TT
Nicht falsch verstehen

@Lox,

alles klar, danke!

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