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fahrerflucht?

BMW 3er E46

bei mir hat einer beim ausparken mein kenzeichenhalter beruhrt das heißt man sieht ne spur auf der linknseite auf dem kennzeichenhalter nit viel aber das glänzende is weg.
wie lang nach dem vorfall kann ich dat melden ???

33 Antworten

Nabend,

dann habe ich ja nicht mehr son schlechtes Gewissen, habe vor 2 Wochen einen Herrn angezeigt, der 2 Autos heftig angefahren hat, ich dacht, ich wär im Film. War ein Mercedesfahrer, der angeblich nichts gemerkt hat und die Beule am anderen Fahrzeug war dann, meinte er. Ich bat ihn, auf die Geschädigten zu warten. Hat er nicht, habe erst nach 9 Tagen bei der Polizei per Fax den Vorfall gemeldet, weil ich ihm Zeit geben wollte. Meine Freunde sind zweigeteilt, aber da mir schon 3 mal jemand reingefahren ist und ich den Schaden hatte, schwor ich mir, dass ich nie weggucke... Hatte heute den Zeugenbogen in der Post, hatte mich noch erschrocken, was mich die Polizei anschreibt.

Aber hier, sei froh, dass Dein Schaden wohl so gering ist und denke über ein Vollkasko nach!

Gute Nacht

BEN

Zitat:

Original geschrieben von prezes


also is fahrerflucht in deutschland ein kawaliersdilikt ???

Fahrerflucht ist nicht gleich Fahrerflucht....auch gibts dafür Untergrenzen....habe mal was von 30 oder 50€ gehört....da dürftest du drunter sein....

und wenn nix passiert, isses keine fahrerflucht, weil ja nix passiert ist 😉

... und abgesehen davon bringt eine Anzeige wegen Fahrerflucht gegen unbekannt GAR NICHTS! Bei uns in der Straße ist es extrem eng (Hamburg-Blankenese, Treppenviertel, falls das jemandem was sagt). Vor 5 Monaten ist da der Golf meiner Schwester zu Tode gekommen - Fahrerflucht!

Und vor 2 Monaten hat mir ein UPS-Laster die gesamte Seite zerbeult und zerkratzt! Da waren tonnenweise braune Lackspuren dran! Was macht die Polizei? Nüscht, die wollten das ganze einstellen!!! Also hab ich mich selber auf die Lauer legen müssen und hab den Wagen wieder bei uns reinfahren sehen. Anscheinend fahren immer die gleichen Wagen die Routen, so dass es der selbe war. Nen passenden Schaden an der Seite hatte er auch! Da musste ich dann mit allen möglichen Stellen bei UPS und Polizei telefonieren, damit die mal aus dem Knick kamen!! Letztendlich hat der ganze Spass über 5000 EUR gekostet!

Die Grünen ghätten einfach mal bei UPS fragen müssen welcher Wagen da immer fährt und mal draufgucken, war ne klare Sache, aber nee, die machen das alles am Schreibtisch!

Fazit: Auf die Polizei kann man sich da einfach nicht verlassen...

Und zu dieser Halterung... mach sie doch einfach ab, sieht eh besser aus und man muss ja nicht für seinen Händler werbung fahren, oder? 😉

MAXXTER hast den schaden ersetzt bekommen würde der fahrer genügent bestraft - hab gehört wenn jemand fahrerflucht begeht kann das den lappen kosten?!

stell bitte paar fotos morgen rein....

wenn ich dat schaffe mach ich das !!!!

Zitat:

Original geschrieben von prezes


MAXXTER hast den schaden ersetzt bekommen würde der fahrer genügent bestraft - hab gehört wenn jemand fahrerflucht begeht kann das den lappen kosten?!

Ich hab bisher noch nix bekommen, aber die Sache läuft und die werden schon zahlen, da bin ich mir sicher, ist nur noch ne Formsache. Ich freu mich schon auf die 8 x 59 EUR Nutzungsausfallentschädigung 😉 Mein Nummernschildhalter ist übrigens schon seit Monaten nicht mehr ganz...

@ falls das mit den Bilder an mich ging; mach ich! klick

Edit: Ach ja, und das kann den Lappen kosten, klar!" Viel beschissener für den Fahrer ist aber, dass es den Job kosten kann... Vielleicht bekomme ich ja bescheid wie die Sache vorm Richter ausgegangen ist!

So, ich hab mich jetzt nochmal ein bisschen in das Thema eingelesen und folgendes erfahren:

1.) Fahrerflucht gibt schon mal 5 oder 7 Punkte (5 wenn man nen Zettel drangemacht hat oder der Schaden sehr gering ist oder so).

2.) Bei Fahrerflucht geht einem der Versicherungsschutz verlustig, sprich die Versicherung kann den Versicherten in Regress nehmen, d. h. er muss zahlen.

3.) Weiterhin kann einem der Lappen weggenommen werden, wenn man sich zu blöde anstellt. Ein Beispiel war folgendes: Jemand verursacht erheblichen Schaden an etwas und macht sich davon. Nun sagt er vor Gericht: "Ick hab dit janich jehört!!". Dann kann es sein, dass der Richter sagt: "Wenn der so was nicht hört, dann gehört der auch nicht in den öffentlichen Starßenverkehr..." Und Zack ist der Lappen weg...

4.) Dann gibts auch noch Geldstrafen, sogar bis zu Gefängnis, aber da muss man wohl schon vorsätzlich handeln oder Menschen verletzen, glaube ich zumindest.

Leztendlich ist es jedenfalls in jedem Falle sehr unangenehm und kann gerade bei Leuten, die Ihr Auto beruflich brauchen oder es nicht so dicke haben an die Existenz gehen (Lappen weg, Regress).

Ich bin jedenfalls gespannt, was mein lieber Fahrer zu hören bekommt... Muss ich wohl gleich mal meine Tante einschalten, die ist Richterin, ich wär gerne bei der Verhandlung dabei!

So, denn, Gute Nacht bzw. Guten Morgen,

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins


du solltest einen anwalt zu rate ziehen!

hahaha 😁 leute gibts 😁

Zitat:

Original geschrieben von maxxter


1.) Fahrerflucht gibt schon mal 5 oder 7 Punkte (5 wenn man nen Zettel drangemacht hat oder der Schaden sehr gering ist oder so).

Damit liegst du falsch ...

Bei einem völlig belanglosen Schaden wie in diesem Fall, liegt kein Unfall iSd. § 142 StGB vor,die Grenze liegt bei 25,- €,
-->der Schaden an dem Kennzeichenhalter genügt für eine Strafbarkeit nicht aus ..

Wenn es wirkich nur ein verkratzter Nummernschildhalter ist dann würd ich das Ding abbauen 😉 ohne sieht es eh besser aus 😉. Und bei Schrammen auf der Stoßtstange kann man auch noch polieren wenn sie nur oberflächlich sind.
Ob Dir die Lauferei zur Polizei und zum Anwalt die 3€ für einen Nummernschildrahmen wert ist(viele Autohäuser haben so viele, die verschenken die sogar🙂).
Ich behandle mein Auto auch pfleglich und wenn ich einen Lackschaden habe versuche ich ihn auch gleich zu beheben(oder lasse ihn professionell reparieren). Aber wegen einem Nummernschildrahmen würd ich keine große Show machen. Die lachen dich womöglich noch aus aufm Polizeirevier.
Guck erstmal ob sonst noch etwas ist......................

Greetz Silvio

Zitat:

Original geschrieben von karakus48


Damit liegst du falsch ...

Bei einem völlig belanglosen Schaden wie in diesem Fall, liegt kein Unfall iSd. § 142 StGB vor,die Grenze liegt bei 25,- €,
-->der Schaden an dem Kennzeichenhalter genügt für eine Strafbarkeit nicht aus ..

Ich meinte auch ne echte Fahrerflucht mir nem "vernünftigen" Schaden! Ich hatte jetzt das wegen der geringfügigkeit nicht noch reingeschrieben, das dachte ich sei in den oberen Postings schon klar geworden.

Zitat:

Original geschrieben von MumiMB


hahaha 😁 leute gibts 😁

😛😉

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Fahrerflucht ist das noch lange nicht, dafür ist der entstandene Schaden viel zu gering. Ein Täter wird sich bei dieser Beweislage wohl auch nicht finden lassen. Da Anzeige wäre also nur für die Statistik...

Aber Hallo!

Fahrerflucht ist es - unabhängig von der Schadenshöhe. Sobald ein Schaden entsteht und du dich verdrückst, biste dran. Da reicht eine Zierleiste aus und die Gerichte sind nicht zimperlich.

Ein Kunde von uns hat auf einem Parkplatz ein anderes Auto touchiert und sich verdrückt. Er wurde gefunden - 7 Punkte, 1 Jahr Lappen weg und 10 Tagessätze in die Staatskasse - bei einem fünfstelligen Monatsgehalt nicht wenig. Die Reparatur war ne Sache von 350 Euro.

Bei höheren Sachschäden oder Personenschäden spricht man von Fahrerflucht in einem schweren Fall - das wird noch teuerer.

Vor etwa 15 Jahren hat mir ein Junges Mädel den Spiegel weggesenst und verschwand. Der Nachbar hatt die Nummer. Der Spiegel kostete 150 DM, das Mädel bekam ebenfalls sieben Punkte, 500 DM Geldstrafe, den Lappen abgenommen und weil in der Probezeit wurde sie gesperrt bis 21. (1,5 Jahre)

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