fahrerairbag
ihr kennt das ja. privatverkauf, keine gewährleistung, keine rückgabe. soweit so gut.
beim auslesen der fehlerspeicher wird gemeldet, das der fahrerairbag abgeschaltet ist.
frage: warum? werkstatt sagt, entweder ist der airbag defekt oder der wagen hatte mal nen schweren unfall. ob man unter diesen umständen den kaufvertrag anfechten kann? auto wurde vor 2 wochen gekauft.
der fehlerspeicher wurde auch nur deshalb ausgelesen, weil der motor plötzlich anfing ruckelig zu laufen aber diesbezüglich lagen keine ergebnisse vor.
10 Antworten
hmm also solang du nicht 100 % beweisen kannst das der wagen einen unfall hatte wirds schwierig das anzufechten
z.b. rahmen verzogen oder sowas
ansonsten kann ich nur raten schnellstens einen neuen airbag einbauen lassen
und dann nochmal prüfen vllt auch n kabelbruch...
Wenn ein Airbagfehler im Speicher war, muss mit ziemlicher Sicherheit auch die Airbag-Warnleuchte angewesen sein.
Das müsstest du ja vorher gesehen haben, oder die Leuchte war defekt (oder gar abgeklemmt).
Zitat:
Original geschrieben von Tobi103
Wenn ein Airbagfehler im Speicher war, muss mit ziemlicher Sicherheit auch die Airbag-Warnleuchte angewesen sein.
Das müsstest du ja vorher gesehen haben, oder die Leuchte war defekt (oder gar abgeklemmt).
Das glaube ich nicht. Eine LED geht nicht einfach mal so kaputt. Ein airbagfehler wird mit einer gelben LED angezeigt.
Ich möchte hier niemanden was unterstellen. Vorstellen könnte ich mir allerdings, dass der Airbagfehler schon vor dem Verkauf bestand und die LED mit einer hohen Spannung zerstörrt wurde. Dadurch kann sie nie wieder aufleuchten.
Eine weitere Theorie wäre, das der entsprechende Eingang am Kombiinstrument beschaltet wurde (entweder auf Masse gelegt oder mit einem Plus beschaltet, damit die LED nicht leuchtet.
je nach modell kann man an der airbag lampe nicht so einfach rumspielen.
den airbageingang am ki gegen masse legen bringt ab ca 1999/2000 nichts mehr da alles über canbus kommt.
Lampe auslöten, ware auch eine möglichkeit aber ich würd erstmal schauen ob das Airbagsystem überhaupt noch im Diagnosesystem codiert ist. Dieses kann man rauscodieren und dann leuchtetes auch nciht mehr auch wenn n Airbagfehler im Steuergerät sitzt.
kannst alternativ ja uch mal schaun obs airbagsteuergerät schonmal geöffnet wurde, zwecks crashdaten löschen.
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Das blöde ist immer:
Wenn man vorher weiß, was beim jeweiligen Modell bei Zündung aufleuchten (und nach Selbstdiagnose verlöschen) muss, kann man vorm Kauf darauf achten.
Aber wer weiß das schon, wenn er so ein Auto vorher noch nie hatte.
Da fällt einem ja allenfalls die Lampe für Öl, Batterie/LK, Handbremse und ggf. WFS, ESP und ABS ein, an die Airbagkontrollleuchte vor Start denkt man meist nicht.
Bin mir aber nicht sicher, ob der Kauf nicht doch anfechtbar wäre/ist, denn das Auto hatte ja vermutlich eine gültige TÜV-Plakette, oder?
Und die hätte es eigentlich nicht bekommen können mit abgeklemmten Airbag... und also nicht aufleuchtender Airbag-Kontrollleuchte und Systemprüfung bei Zündung.
Darum geht´s meiner Meinung ja:
1. Airbag oder SG defekt: Dann leuchtet die Airbag-KL dauerhaft (wie bei mir jüngst) und dann kriegt das Auto keinen TÜV und auch dem unbeleckten Käufer sollte auffallen, dass da irgendwas nicht o.k. ist.
2. Airbag oder SG defekt und daher Lampe abgeklemmt oder zerstört (beliebter Fähnchenhändler-Trick):
Dann leuchtet die KL bei Zündung gar nicht mehr auf, es wird keine Systemprüfung durchgeführt, die bei Erfolg die KL verlöschen lässt.
Daran denkt der Laie ggf. nicht (weil er das Sammelsurium an KL nicht kennt etc.), aber dem TÜV müsste gleichfalls auffallen, dass da gar nichts leuchtet und die Plakette versagen.
Will sagen: In diesem Fall ist am System manipuliert worden und zwar an einer sicherheitsrelevanten Einrichtung und da bin ich mir nicht sicher, ob das nicht klar Täuschung und Betrug ist (wie eben einen Unfallwagen als unfallfrei zu verkaufen), woraus das Recht zur Rückabwicklung des Kaufes entsteht.
danke erstmal für die antworten.
zur erklärung: die kontroll-lampe für airbag leuchtet auf wenn man die zündung einschaltet und erlischt unmittelbar nachdem der motor gestartet wurde. da war nichts auffälliges, erst als wir das laptop mit verbindungskabel an den opd anschluss gekoppelt haben, wurden verschiedene meldungen angezeigt. störung der fensterheber periodisch, fahrerairbag abgeschaltet. was mich auch etwas wunderte war, das die motorkontroll-lampe, dieses kleine motorsymbol in orange, beim einschalten der zündung nicht aufleuchtete. man sagte mir das diese KL bei dem modell von 1998 noch nicht verbaut war.
Ach so?
Dann hier einen VCDS-User fragen, ob das sein kann.
Meines Wissens (aber ich lass mich gern eines besseren belehren) geht die Airbag-KL ja nur aus, wenn das SG keine Störungen festgestellt hat (so wie bei mir eine Störung des Seitencrashsensors, weil durch Wasser abgesoffen...).
Davon ausgenommen ist dann der ausgeschaltete Beifahrerairbag, wenn das der Freundliche gemacht hat (wg. Rückwärts-Kindersitz auf dem rechten Sitz) und per Warnaufkleber darauf aufmerksam macht etc.
Der ausgeschaltete Fahrerairbag müsste hingegen meiner Meinung nach immer eine Fehlermeldung bringen, oder?
Und wenn nicht: Warum wurde er dann via OBD ausgeschaltet, wenn eben nicht defekt.
Irgendwas passt da ja zumindest logisch nicht zusammen, ggf. auch technisch nicht.
Oder ist es zu spät für mich und meine Logik (bin in Eile, will gleich Tatü-Tatort gucken...)😁
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Ach so?
Dann hier einen VCDS-User fragen, ob das sein kann.
Meines Wissens (aber ich lass mich gern eines besseren belehren) geht die Airbag-KL ja nur aus, wenn das SG keine Störungen festgestellt hat (so wie bei mir eine Störung des Seitencrashsensors, weil durch Wasser abgesoffen...).Davon ausgenommen ist dann der ausgeschaltete Beifahrerairbag, wenn das der Freundliche gemacht hat (wg. Rückwärts-Kindersitz auf dem rechten Sitz) und per Warnaufkleber darauf aufmerksam macht etc.
Der ausgeschaltete Fahrerairbag müsste hingegen meiner Meinung nach immer eine Fehlermeldung bringen, oder?
Und wenn nicht: Warum wurde er dann via OBD ausgeschaltet, wenn eben nicht defekt.Irgendwas passt da ja zumindest logisch nicht zusammen, ggf. auch technisch nicht.
Oder ist es zu spät für mich und meine Logik (bin in Eile, will gleich Tatü-Tatort gucken...)😁
Da passt einiges nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Taubitz
Darum geht´s meiner Meinung ja:
1. Airbag oder SG defekt: Dann leuchtet die Airbag-KL dauerhaft (wie bei mir jüngst) und dann kriegt das Auto keinen TÜV und auch dem unbeleckten Käufer sollte auffallen, dass da irgendwas nicht o.k. ist.2. Airbag oder SG defekt und daher Lampe abgeklemmt oder zerstört (beliebter Fähnchenhändler-Trick):
Dann leuchtet die KL bei Zündung gar nicht mehr auf, es wird keine Systemprüfung durchgeführt, die bei Erfolg die KL verlöschen lässt.
Daran denkt der Laie ggf. nicht (weil er das Sammelsurium an KL nicht kennt etc.), aber dem TÜV müsste gleichfalls auffallen, dass da gar nichts leuchtet und die Plakette versagen.
Variante 3: Airbag/SG defekt und die Lampe wurde parallel zur Motorkontrollleuchte angeklemmt - also leuchtet die KL bei Systemcheck und erlischt auch vorschriftsmäßig - trotz Fehler. Ist natürlich die ganz dreiste Variante.
Zitat:
Original geschrieben von vario814
ihr kennt das ja. privatverkauf, keine gewährleistung, keine rückgabe. soweit so gut.
beim auslesen der fehlerspeicher wird gemeldet, das der fahrerairbag abgeschaltet ist.
frage: warum? werkstatt sagt, entweder ist der airbag defekt oder der wagen hatte mal nen schweren unfall. ob man unter diesen umständen den kaufvertrag anfechten kann? auto wurde vor 2 wochen gekauft.
der fehlerspeicher wurde auch nur deshalb ausgelesen, weil der motor plötzlich anfing ruckelig zu laufen aber diesbezüglich lagen keine ergebnisse vor.
Mal so ne Frage am Rande:
Kann es sein, dass der Fahrer / Vorbesitzer evtl. eine Behinderung / gesundheitliche Einschränkung hatte / nachweisen konnte, die eine Abschaltung / Deaktivierung des Fahrerairbags erforderlich gemacht hätte ???
Unter bestimmten Voraussetzungen und Nachweiss einer solchen Tatsache ist es durchaus zulässig und ggf. auch erforderlich, den Fahrerairbag zu deaktivieren / abzuschalten.