Fahren ohne TÜV?!

BMW 3er E36

Servus, wie lange darf man sich eigentlich ohne TÜV auf der Straße bewegen, ohne das es ne Strafe gibt? War meines erachtens mal einen Monat so (gibt nur ne ermahung wurde mir mal eingetrichtert), danach Geldstrafe, aber irgendwie hab ich des nimmer...helft mir mal...

17 Antworten

Seit 1. Februar 2004 darfst du nicht mal mehr einen Monat überziehen. Wenn du im Februar TÜV hasst, mach ihn auch da, sonst kann es im schlimmsten Fall dazu führen, dass deine Karre still gelegt wird und du Punkte bekommst.
Genau weiß ichs nicht, Punkte bekommst du aber auf jedenfall.

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als
zwei bis vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15,- EUR
um mehr als 8 Monate überschritten 40,- EUR, 1 Punkt

genau das aheb ich gesucht!

auch noch interessant, man kann kein Monate
mehr schinden. TÜV fällig z.B. im Feb, dann bekommst Du selbst bei Vorführung z.B. im Mai die 2 nach oben😠

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Zitat:

Original geschrieben von Hack1881


auch noch interessant, man kann kein Monate
mehr schinden. TÜV fällig z.B. im Feb, dann bekommst Du selbst bei Vorführung z.B. im Mai die 2 nach oben😠

War das denn nicht schon immer so?

Zitat:

Original geschrieben von Bender82


War das denn nicht schon immer so?

normalerweise schon

Nein...vor langer, langer Zeit...da hat man seinen TÜV-Stempel mit dem Monat bekommen....wann man da war...unabhängig davon wann der eigentliche TÜV-Termin war 😉

Gruß

JUNGS, hört mal zu! Als ich August Tüv hatte, bekam ich eine Mängelbescheinigung, und sollte ja dann zur Nachuntersuchung gekommen. Gezahlt hab ich da gleich, das waren 80 Euro, jeweils Hauptuntersuchung, und Abgas.

Und jetzt kommts, ich bin paar Tage zu spät zur Nachuntersuchung gekommen, (hatte mir keiner gesagt), und musste (jetzt kommts) die HAUPTUNTERSUCHUNG NEU ZAHLEN, also 40 Euro!

Jetzt hab ich oben gelesen, dass das normal nur 15 Euro kostet?!?

Was ist hier los, haben die mich abgezockt?

Ich hab versucht zu verhandeln, die freundliche Dame meinte, nur dass nach Ablauf der Frist das Fahrzeug aus der Datenbank gelöscht wurde, und sie somit keine Ausnahme machen kann...

ich glaube die obengenannten beträge sind strafen von der polizei,nicht gebühren beim tüv

mfg

Oups, da hab ich wohl etwas schnell gelesen 😉

Finds aber trotzdem unverschämt..

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile


normalerweise schon

Nein, wie alt bist Du? 21 Jahre?

Bis vor ca. 4-5 Jahren konnteste 3 Monate überziehen und dann haste wieder volle 2 Jahre bokmmen. Wurde mal mit meinem Fiat UNO von den Bullen aufgegriffen mit TÜV 7 Monate abgelaufen und 2 mal Nachuntersuchung durchgefallen. War ziemlich krasse Situation, als ich damals mit denen zum TÜV reingerollt bin.

*g*

Zitat:

Original geschrieben von Waldfee


Nein, wie alt bist Du? 21 Jahre?
Bis vor ca. 4-5 Jahren konnteste 3 Monate überziehen und dann haste wieder volle 2 Jahre bokmmen. Wurde mal mit meinem Fiat UNO von den Bullen aufgegriffen mit TÜV 7 Monate abgelaufen und 2 mal Nachuntersuchung durchgefallen. War ziemlich krasse Situation, als ich damals mit denen zum TÜV reingerollt bin.
*g*

genau, so kannte ich das auch. 3-6 Monate später hin, sparte über die Jahre Nerven, Reparaturärger und Geld dazu. Keine Probs auf Str, wenn der Wagen ok un "unauffällig" war (zw. 4-6 Monate ca 20-30DM Verwarnungsgeld, sofern überhaupt mal von Polizei bemerkt)😁 War quasi so´ne Art Sport, darum vor rd 5 J. wohl geändert🙁

...mal für die jüngeren hier als Geschichtsunterricht😁

Soviel ich weis kannst Du 2 Monate straffrei überziehen. Bringt Dir aber auch nichts, da wenn Du TÜV neu machen lässt zurückdatiert wird.

Gruß

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von e36powerde


Soviel ich weis kannst Du 2 Monate straffrei überziehen. Bringt Dir aber auch nichts, da wenn Du TÜV neu machen lässt zurückdatiert wird.
Gruß

Stefan

Hi,

nur mal so als neue Info:

Seit 01.04.04 wurde das Verwarn- u. Bußgeld für die Hauptuntersuchung (HU = TÜV) übrigens erhöht...

0 - 2 Monate = 15,- €
2 - 4 Monate = 25,- €
4 - 8 Monate = 40,- € + 1 Punkt
mehr als 8 = 75,- € + 2 Punkte

Es wird jetzt also sofort ein Verwarnungsgeld fällig, wenn der TÜV-Termin überschritten wurde.

Gruß, Daggi 😎

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