Fahren ohne Führerschein auf eigenem Grundstück erlaubt?
Hab da so einen wisch bekommen.
In der Überschrift steht es ja schon, ich will nur wissen ob das noch richtig ist oder es zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung gab.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Alpenfreund
Ich hätte Dich auch angezeigt.Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
Ja so ähnlich bin halt 3km betrunken über den Acker gedonnert, unten an der Straße übern Zaun geklettert, einkaufen gegangen und dann zurück.....
Der Eindruck von jemandem mit einem solchen Verhalten; Der macht das evtl. auch auf öffentl. Strassen, denn normal ist das nicht!
Hut ab vor dem, der die Zivilcourage hatte, Dich ein einzubremsen.
Ob es bei Dir fruchtet, wage ich zu bezweifeln.Anmerkung: Es geht mir nicht um das Fahren ohne FS. Sondern der Zustand in dem Du Dich offensichtlich befunden hast, und mit dem Du hier auch noch zu hofieren versuchst.
Hut ab vor der Stasi, hauptsache sich in fremde Angelegenheiten mischen.
Wenn ich keinen Fahrerlaubnis besitze darf ich auch nicht in der Öffentlichkeit ein Fahrzeug führen, da spielt der Zustand auch keine Rolle mehr. Ich bin seit 5 Jahren auch in der Öffentlichkeit keinen Meter gefahren, aber was ich auf meinem Grund und Boden machen bleibt immer noch meine Sache.
Und gegen volltrunken einkaufen
zu gehengibt es wohl auch kein Gesetz, wenn ich meine Einkäufe anschließend über die mauer schmeiße, drüber klettere und auf meinem Grundstück zu meinem Haus
zurückfahreist das ganz allein mein Bier.
Vollkommen gleich ob ich mit 30 oder mit 180 über den Acker knalle.
176 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
Bunny Hunnter tut mir irgendwie wirklich leid, er saugt sich die ganze Zeit irgendwelche Hirngespinste aus den Fingern um sich auf Kosten anderer zu profilieren und haut dann sowas raus:
Dein Mitgefühl ehrt mich zutiefst! Aber mit den Hirngespinsten habe ich so meine Probleme... du tauchst hier auf, erzählst was von einem Gelände, wo du 3Km über den Acker ballern kannst, weil eine Mauer drum herum ist und alles dir gehört. Wenn du so viel Geld für das Gelände hast, dann solltest du dir auch einen Anwalt leisten können, der dir zu deiner Geschichte eine passende Antwort geben kann. Entschuldige bitte, aber es klingt alles ein wenig unglaubwürdig. Zumal du noch nicht mal irgendwelche Details preisgeben willst. Ich glaube kaum, dass dir ein MT User hinterher schnüffeln und dein Gelände ausfindig machen will, nur um mit dir mal besoffen über den Acker zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
Und nein ich möchte nicht wissen wie du zu fast einer Million gekommen bist und ich möchte auch gar nicht wissen wo es hingeht,Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
... ich habe das Geld und ich investiere es nicht in Deutschland, ich bin in 3 Mon. weg hier.
Wenn man aussteigen will und fast ne Million hat, dann kauft man sich nichts in Deutschland, dann geht man weit weg, wo man wirklich seine Ruhe hat 😉
Kann man beides hier im Forum nachlesen, aus dem Grund muss ich es ja nicht wiederholen... zumal du es ja eh nicht wissen willst 😉
Ich hab da mal was gefunden. Interessant ist auch der Punkt ,,Parken auf dem Mittelstreifen`` 😉 Manche Urteile sind recht alt. Gilt das noch oder hat jemand neuere Sachen?
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=20080
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Weil sie im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis sind.
Aber sicher doch. Heisst dann bestimmt "begleitetes Fahren vom Hof auf die Bühne wenn der Meister danebensitzt". Oh Man...
🙄🙄🙄
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Dein Mitgefühl ehrt mich zutiefst! Aber mit den Hirngespinsten habe ich so meine Probleme... du tauchst hier auf, erzählst was von einem Gelände, wo du 3Km über den Acker ballern kannst, weil eine Mauer drum herum ist und alles dir gehört. Wenn du so viel Geld für das Gelände hast, dann solltest du dir auch einen Anwalt leisten können, der dir zu deiner Geschichte eine passende Antwort geben kann. Entschuldige bitte, aber es klingt alles ein wenig unglaubwürdig. Zumal du noch nicht mal irgendwelche Details preisgeben willst. Ich glaube kaum, dass dir ein MT User hinterher schnüffeln und dein Gelände ausfindig machen will, nur um mit dir mal besoffen über den Acker zu fahren.Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
Bunny Hunnter tut mir irgendwie wirklich leid, er saugt sich die ganze Zeit irgendwelche Hirngespinste aus den Fingern um sich auf Kosten anderer zu profilieren und haut dann sowas raus:
Ich bin hier aufgetaucht wegen einer Frage, wenn du meinen Startpost liest wirst du feststellen das er entsprechend kurz gehalten ist, alles weitere wurde aufgrund von Rückfragen als Erklärung preisgegeben. Wer zuviel privates ausplaudert, vorallem im Internet ist für mich ganz kurz gesagt sehr naiv. Es gab schon diverse Einbrüche bei Facebook Usern die angekündigkt haben das sie in den Urlaub fahren, warum sollte ich dann in Europas größter Motor Community meinen Standort preisgeben?!
Natürlich könnte ich mir einen Anwalt leisten, aber braucht jemand der unschuldig ist wirklich einen Anwalt? Ich glaube nicht, zumal meine Frau im Fall des Falles sämtliche Aussagen bestätigen kann.
Mehr gibt es dazu von meiner Seite nicht zu sagen, ob du mir das nun glauben schenkst oder nicht ist ganz allein dein Problem.
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Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Dein Mitgefühl ehrt mich zutiefst! Aber mit den Hirngespinsten habe ich so meine Probleme... du tauchst hier auf, erzählst was von einem Gelände, wo du 3Km über den Acker ballern kannst, weil eine Mauer drum herum ist und alles dir gehört. Wenn du so viel Geld für das Gelände hast, dann solltest du dir auch einen Anwalt leisten können, der dir zu deiner Geschichte eine passende Antwort geben kann. Entschuldige bitte, aber es klingt alles ein wenig unglaubwürdig.
im osten gibts gelände so gross wie der frankfurter flughafen für n schlanken euro. das waldstück von vaddi (hier im westen) gibst zum harz4 tarif und ne 747 könnt von der länge drauf landen....
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ich hab da mal was gefunden. Interessant ist auch der Punkt ,,Parken auf dem Mittelstreifen`` 😉 Manche Urteile sind recht alt. Gilt das noch oder hat jemand neuere Sachen?http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=20080
Genau das Ding wollte ich auch verlinken. Ich halte das für eine recht aktuelle Sammlung. Der Ersteller der Sammlung ist immer noch in dem Forum aktiv. Es mag sicher neuere Urteile dazu geben, inhaltlich Gegenteiliges wäre aber schon aufgefallen.
Und es ist sicher nicht richtig, dass nur ein komplett umzäuntes Gelände kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Wenn ich jetzt die Terrrassentür aufmachen würde, säße ich gerade im Wohnzimmer im öffentlichen Verkehrsraum. 😁
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Gelände vollständig umfriedet sein muss, und wenn's nur ein Maschendrahtzaun ist. An Zufahrtsstraßen reicht aber ein herabgelassener Schlagbaum mit entsprechender Beschilderung.
Wir sind damals auch in einem Leopard 2 Kampfpanzer über 'Privatgelände' gefahren und unser Fahrer hatte fü den öffentl. Straßenverkehr definitiv keine FE für ein 60t Gefährt auf Kette 😉
davon mal ab: Endlich mal wieder ein geiler Fred auf MT.
Nö. Komplett eingezäunt muss ein Gelände sicher nicht pauschal sein - siehe den verlinkten Beitrag.
Der Leo 2 ist sicher kein optimales Beispiel. Auf meinem Grundstück würde der schon hängenbleiben. Aber eine Enduro könnte auch noch über die Terrasse durch das Wohnzimmer über die Treppe in den ersten Stock in das Kinderzimmer / Schlafzimmer / etc. kommen. Öffentlichen Verkehrsraum willst Du da wohl doch nicht unterstellen? 😕
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nö. Komplett eingezäunt muss ein Gelände sicher nicht pauschal sein - siehe den verlinkten Beitrag.
So ist es aber es gibt eben immer Leute die alles besser wissen (wollen).
Also laut dem Link und dem was mir mal vor vielen Jahren beigebracht wurde, ist ein Acker definitiv kein øffendlicher Verkehrsraum. Wir sprechen hier nicht vom Feldweg, Hofeinfahrt, Wanderweg oder sonst was. Wir sprechen vom Acker. Sie auch den im Link angesprochenen Mittelstreifen😉
Ich gehe mal davon aus, die abgemeldeten Kraftfahrzeuge werden entsprechend den Vorschriften über das Lagern von abgemeldeten Kraftfahrzeugen aufbewahrt. So mit Ölabscheider und so. 😁
Jouh......mit abgemeldeten KFZs auf Äckern rumzuheizen(auch obwohl sie komplett umzäunt sind),hat mir und meinen Kollegen schonmal Ärger mit dem Ordungsamt eingebracht.
Knackpunkt war in dem Fall das "abgemeldet".....so wie die das damals ausgelegt haben,sind abgemeldete Autos automatisch undicht und versauen die Landschaft.....bekloppt!
Ist halt wie im richtigen Leben, wenn man abgemeldet ist, also den Löffel abgegeben hat muss man ordnungsgemäß Gelagert/Entsorgt werden...........
Schubilein, der ohne eigenen Acker. hat zwar nen Garten hinterm Haus, der ist nicht groß aber hoch.......
Man könnte auch ein Ratespiel daraus machen...denn der Sinn des Threads läuft seit 8 Seiten mal wieder aus dem Ruder. 😁
TE: "Wer bin ich?"
Mein Tipp: Prinz Frederic von Anhalt! 😁
So das Thema dürfte sich jetzt erledigt haben bzw. in den nächsten Tagen im Sand verlaufen.
Ich habe heute auf dem Präsidium angerufen, denen gesagt das ich die Vorladung nicht wahrnehmen werde aber gerne bereit bin, um weitere Unkosten zu vermeiden, für Aufklärung zu sorgen.
Wer mich angezeigt hat wollte man mir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen. Aber mir wurde gesagt man hätte mich beobachtet wie ich in der Nähe von Straße "XY" ein das Fahrzeug der Marke XY gefahren habe.
Besagte Straße ist die hinter meiner Mauer am Supermarkt. Ich habe dem Kommissar dann kurz erklärt das mein Privatgrundstück in der Nähe ist und ich lediglich dort mit besagten Fabrikat gefahren bin.
Lange Rede kurzer Sinn, man wird das prüfen und wenn sich meine Anagabe bewahrheitet wird das Verfahren natürlich eingestellt.
Also alles in Butter, darauf trink ich mir doch einen 😁