Fahren ohne Führerschein auf eigenem Grundstück erlaubt?
Hab da so einen wisch bekommen.
In der Überschrift steht es ja schon, ich will nur wissen ob das noch richtig ist oder es zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung gab.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Alpenfreund
Ich hätte Dich auch angezeigt.Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
Ja so ähnlich bin halt 3km betrunken über den Acker gedonnert, unten an der Straße übern Zaun geklettert, einkaufen gegangen und dann zurück.....
Der Eindruck von jemandem mit einem solchen Verhalten; Der macht das evtl. auch auf öffentl. Strassen, denn normal ist das nicht!
Hut ab vor dem, der die Zivilcourage hatte, Dich ein einzubremsen.
Ob es bei Dir fruchtet, wage ich zu bezweifeln.Anmerkung: Es geht mir nicht um das Fahren ohne FS. Sondern der Zustand in dem Du Dich offensichtlich befunden hast, und mit dem Du hier auch noch zu hofieren versuchst.
Hut ab vor der Stasi, hauptsache sich in fremde Angelegenheiten mischen.
Wenn ich keinen Fahrerlaubnis besitze darf ich auch nicht in der Öffentlichkeit ein Fahrzeug führen, da spielt der Zustand auch keine Rolle mehr. Ich bin seit 5 Jahren auch in der Öffentlichkeit keinen Meter gefahren, aber was ich auf meinem Grund und Boden machen bleibt immer noch meine Sache.
Und gegen volltrunken einkaufen
zu gehengibt es wohl auch kein Gesetz, wenn ich meine Einkäufe anschließend über die mauer schmeiße, drüber klettere und auf meinem Grundstück zu meinem Haus
zurückfahreist das ganz allein mein Bier.
Vollkommen gleich ob ich mit 30 oder mit 180 über den Acker knalle.
176 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
Ja so ähnlich bin halt 3km betrunken über den Acker gedonnert...
Wie will denn der Anzeigende festgestellt haben, daß du dabei betrunken warst?
@ Drahkke: Du hättest vielleicht den zweiten Satz auch noch lesen sollen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
Ja so ähnlich bin halt 3km betrunken über den Acker gedonnert, unten an der Straße übern Zaun geklettert, einkaufen gegangen und dann zurück. Jedenfalls habe ich jetzt ne Vorladung zur Anhörung wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Die wurde ja vor 5 Jahren eingezogen und ich hab keinen bock den neu zu beantragen, fahre ja nur auf meinem Privatgelände.
Betrunken war zwar mein Zustand, aber die Anzeige lautete lediglich auf fahren ohne Fahrerlaubnis.
Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
@ Drahkke: Du hättest vielleicht den zweiten Satz auch noch lesen sollen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
Betrunken war zwar mein Zustand, aber die Anzeige lautete lediglich auf fahren ohne Fahrerlaubnis.Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
Ja so ähnlich bin halt 3km betrunken über den Acker gedonnert, unten an der Straße übern Zaun geklettert, einkaufen gegangen und dann zurück. Jedenfalls habe ich jetzt ne Vorladung zur Anhörung wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Die wurde ja vor 5 Jahren eingezogen und ich hab keinen bock den neu zu beantragen, fahre ja nur auf meinem Privatgelände.
Versuch's doch mal mit GROßBUCHSTABEN.. irgendwie.. es wurde zwar 5 Mal erwähnt, aber ein paar Herren kapieren's immer noch nicht
Wollte nur kurz bescheid geben, nach gut 3 Monaten habe ich nun letzten Freitag ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten:
Verfahren eingestellt 😁
In diesem Sinne, schönen Sonntag noch!
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Prima und danke für die Rückmeldung 😉
TE wo wohnst du denn? Will auch mal sinnlos über einen Acker düsen. Kauf ich mir auch irgendeinen alten abgeschrabbelten Golf II für 300€ für und bring Grillfleisch mit. 😁
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
TE wo wohnst du denn? Will auch mal sinnlos über einen Acker düsen. Kauf ich mir auch irgendeinen alten abgeschrabbelten Golf II für 300€ für und bring Grillfleisch mit. 😁
Fahr einfach mal ein paar Kilometer über die Stadtgrenze von Berlin raus, da gibts überall Ackerfläche 😁
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
TE wo wohnst du denn? Will auch mal sinnlos über einen Acker düsen. Kauf ich mir auch irgendeinen alten abgeschrabbelten Golf II für 300€ für und bring Grillfleisch mit. 😁
Kannst mich per pm anschreiben wenn du Interesse hast, allerdings mußt du auch vorher auch gut einen bechern, denn auf meinem Grundstück wird nur betrunken Auto gefahren 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Du musst einer polizeilichen Vorladung nie nachkommen.
Es kann aber ebenso gut sein, dass es ein Nachspiel gibt: dass Sie nämlich anschließend eine Vorladung zur Zeugenvernehmung durch die Staatsanwaltschaft erhalten. Ist Ihre Zeugenaussage wichtig und kommen die Ermittlungen anders nicht weiter, kann der Staatsanwalt Sie laden und wird dies auch tun. Tritt dieser Fall ein, dürfen Sie die Ladung nicht mehr einfach ignorieren.
Einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft müssen Sie nachkommen, wenn Sie das Risiko vermeiden wollen, von der Polizei festgenommen und dem Staatsanwalt zwangsweise vorgeführt zu werden,
möglicherweise gar vom Arbeitsplatz weg und unter den Augen aller Ihrer Kollegen. Im Regelfall ist es daher zu empfehlen, dass Sie einer Zeugenvorladung entweder folgen und die gewünschte Aussage machen oder den Termin zumindest mit kurzer Begründung telefonisch oder schriftlich absagen.
reicht das endlich diesen Unsinn: "... muss man nicht" zu beenden???
klickst du
Mehr dazu hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__25.html
MIR geht die ständige Wiederholung von HARTZ dingens auf den Zeiger, das man einer polizeilichen Einladung nicht zu folgen braucht, ohne das er das ausführlich begründet. Dann geht er auch noch hin dies einem jugendlichen zu raten. DAS ist schon mehr als grenzwertig und sollte gelöscht werden!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
MIR geht die ständige Wiederholung von HARTZ dingens auf den Zeiger, das man einer polizeilichen Einladung nicht zu folgen braucht, ohne das er das ausführlich begründet. Dann geht er auch noch hin dies einem jugendlichen zu raten. DAS ist schon mehr als grenzwertig und sollte gelöscht werden!
Ich glaube fast jeder hier im Forum nimmt ihn sowieso nicht wirklich ernst. 😮
Aber im Prinzip hast du recht.
@Bootsmann22:
Kann es sein, das Du gerade ab hier das falsche Thema erwischt hast?
Ich hätte das in diesem Thema passender gefunden...
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Es kann aber ebenso gut sein, dass es ein Nachspiel gibt: dass Sie nämlich anschließend eine Vorladung zur Zeugenvernehmung durch die Staatsanwaltschaft erhalten. Ist Ihre Zeugenaussage wichtig und kommen die Ermittlungen anders nicht weiter, kann der Staatsanwalt Sie laden und wird dies auch tun. Tritt dieser Fall ein, dürfen Sie die Ladung nicht mehr einfach ignorieren.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Du musst einer polizeilichen Vorladung nie nachkommen.Einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft müssen Sie nachkommen, wenn Sie das Risiko vermeiden wollen, von der Polizei festgenommen und dem Staatsanwalt zwangsweise vorgeführt zu werden,
möglicherweise gar vom Arbeitsplatz weg und unter den Augen aller Ihrer Kollegen. Im Regelfall ist es daher zu empfehlen, dass Sie einer Zeugenvorladung entweder folgen und die gewünschte Aussage machen oder den Termin zumindest mit kurzer Begründung telefonisch oder schriftlich absagen.reicht das endlich diesen Unsinn: "... muss man nicht" zu beenden???
klickst du
Ach, da kommen wieder die 45 Jahre Erfahrungen raus. Wahrscheinlich noch nie etwas mit der Polizei zutun gehabt aber große Reden schwingen. Nie und niemals nie zur Polizei rennen.
Tipp 1 ist übrigends sehr, sehr, sehr wichtig und richtig. Allerhöchstens geht man dort mit einem RA hin. Es gibt genügend Fälle, wo aus dem Zeugen dann ratzfatz der Täter wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
MIR geht die ständige Wiederholung von HARTZ dingens auf den Zeiger, das man einer polizeilichen Einladung nicht zu folgen braucht, ohne das er das ausführlich begründet. Dann geht er auch noch hin dies einem jugendlichen zu raten. DAS ist schon mehr als grenzwertig und sollte gelöscht werden!
Ich rate es immer und immer wieder, man geht NICHT hin. Steht sogar als Tipp 1 ganz groß und fett dort. Aber Bootgutmensch rennt natülich sofort hin.
Und deinen Unsinn mit der ausführlichen Begründung kannst du steckenlassen. Irgendwo steht es hier und ich habe keine Lust in jedem Beitrag es zu wiederholen, nur weil irgendwelche oberkorrekten Gutmenschen gleich zur Polizei rennen und alles gestehen.
Zitat:
Es kann aber ebenso gut sein, dass es ein Nachspiel gibt: dass Sie nämlich anschließend eine Vorladung zur Zeugenvernehmung durch die Staatsanwaltschaft erhalten.
Sowas ist kein Nachspiel, sondern meistens eine ganz normale Schlußfolgerung, dann kann man immer noch aussagen. Sowas wird und darf niemals zum Nachteil ausgelegt werden.