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Führerschein und Autotrailer... Wer kann es mir erklären?

Themenstarteram 24. Januar 2017 um 10:02

Hi,

ich werde aus dem offiziellen Texten oder verschiedenen Fahrschulseiten nicht wirklich schlau. Vielleicht kann mir das jemand in einfachen Worten erklären...

Also ich habe nur den normalen Führschein (sollte Klasse B sein) und würde mir aber gerne einen Anhänger zulegen. Ich rede von einem Anhänger mit welchem man ein anderes Auto transportieren kann.

Ist das erstmal grundsätzlich erlaubt mit meinem Führerschein B?

Wenn ja, wie berechne ich was ich transportieren darf?

Beispiel:

1. Zugauto ist ein BMW e36 mit leergewicht von z.B. 1395 kg. Das is das was in Ziffer G auf dem Fahrzeugschein steht (Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) )

2. Autotrailer würde ich mir einen einfachen kleinen kaufen, den man z.B. bis 2 Tonnen beladen darf. Was wiegen die so? 600kg? Ist das realistisch

3. Transportiertes Auto:

Nehmen wir die Masse aus 1. + 2. sind wir bei etwa 2 Tonnen, was bedeutet, dass das transportierte Auto etwa 1.5 Tonnen wiegen dürfte. Jetzt versteh ich aus dem Gesetzestext, dass der gezogene Wagen nicht schwerer sein darf als der ziehende. Sprich ich könnte problemlos einen anderen e36 ebenfalls transportieren?

 

Danke!

Beste Antwort im Thema

Wie oft denn noch :(

Mit der Führerscheinklasse B darf man IMMER einen Anhänger bis zu einer zGM von 750kg fahren. Egal wie schwer das zugfahrzeug ist. Technische Randbedingungen natürlich aussen vor.

Erst ab einer zGM des Anhängers über 750kg spielt das Gespanngewicht eine Rolle und ist auf 3500kg beschränkt.

Eigentlich kein Hexenwerk und steht so im Paragraph 6 FeV

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"B" heißt:

Zitat:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Der E36 dürfte ca. 1600 kg Anhängelast (gebremst) haben, mehr darfst du nicht ziehen. Wenn der Hänger 500 kg hat, darfst du nur 1.100 kg auf den Hänger packen. Dafür reicht dein "B".

Deine Frage ist durchaus komplex, aber ich versuche mal eine einfache Antwort. Was du hinsichtlich Anhänger ziehen darfst, ist von mehreren Seiten aus begrenzt:

1) deine Fahrerlaubnisklasse B.

2) die zulässige Anhängelast deines Zugfahrzeugs

3) die zulässige Gesamtmasse des gewählten Anhängers

Diese drei Punkte müssen in Einklang gebracht werden. Zu 1) sei gesagt, dass

a) das zulässige Gesamtgewicht des Zuges 3500 kg nicht überschreiten darf (zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges plus zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers). Bei deiner gewünschten Kombination bist du damit schon außerhalb des erlaubten Rahmens.

b) das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf. Auch diese Regel würdest du bei deiner gewünschten Kombination verletzen.

Zu 2) musst du auch prüfen, welche tatsächliche Anhängelast dein Auto ziehen darf. Steht im Zulassungsschein. Wie gesagt, diese Angabe bezieht sich dann auf das tatsächliche Gewicht, während die Fahrerlaubnisklasse vor allem Beschränkungen hinsichtlich der zulässigen Gesamtmasse enthält.

Quelle: u.a. DEKRA , hier: http://www.dekra.de/de/847

Lösung: Klasse BE erwerben.

Grüße

SpyderRyder

Die Angabe der Dekra "… das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf …" steht nicht im Gesetz. Das ist die alte Regelung, bis 1999 gültig.

Das BMVI https://www.bmvi.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html schreibt:

Zitat:

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

– mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und

– gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

– mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

– mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Zitat:

 

Lösung: Klasse BE erwerben.

BE erhöht aber nicht die zulässige Anhängelast des Fahrzeugs. ;)

Kurz: In der augenblicklichen Konstellation wird das nix.

Zugfahrzeug neu mit Anhängelast >2000kg, Führerschein BE.

Zum legalen ziehen von PKWs wird die Auswahl an Zugfahrzeugen, die kein Geländewagen/Groß-SUV/Transporter sind, sehr übersichtlich.

stimmt.

BE würde nur den fahrerlaubnisrechtlichen Umfang erweitern. Ansonsten gilt das, was ich unter 2 geschrieben habe.

Mit einem E36 als Zugfahrzeug sind die Führerscheinklassen völlig egal, da der eh nur ca. 1600 kg gebremst ziehen darf, siehe allerersten post.

Anhängelasten E31 E32 E34 E36 :

http://www.cbdj.de/forum/Auflastung.pdf

 

Nachtrag/Antwort zu deiner 2. Frage

"Wo finde ich die Anhängelast (gebremst) im Fahrzeugschein? Ist das die F.2?

Wären bei mir 1780kg. Wenn der Anhänger also nur 450 wiegt, dürfte ich dann ein Leergewicht von 1330 ziehen oder?"

unten :

Anhängelast gebremst im Schein : O.1

Themenstarteram 24. Januar 2017 um 10:46

Danke schon mal für die Antworten. Ich seh schon, dass das ein schwieriges Unterfangen wird...

Wie steht es mit so einem Fiat Ducato 3.5t mit integriertem Trailer?

z.B. http://suchen.mobile.de/.../238108692.html

Oder den hier:

http://suchen.mobile.de/.../238287825.html?action=vipReco

Was muss ich hier beachten? Nur dass das Gesamtgewicht von 3.5 tonnen nicht überschritten wird, oder?

Bei B musst Du die zulässigen Höchstgewichte aus beiden Papieren addieren. Die Summe darf max. 3,5t sein. Die konkrete Beladung ist für diese Frage nicht gefragt. Es kommt da nur auf Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Auto + Anhänger an.

Themenstarteram 24. Januar 2017 um 11:14

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Januar 2017 um 12:02:38 Uhr:

Bei B musst Du die zulässigen Höchstgewichte aus beiden Papieren addieren. Die Summe darf max. 3,5t sein. Die konkrete Beladung ist für diese Frage nicht gefragt. Es kommt da nur auf Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Auto + Anhänger an.

Widerspricht sich aber mit dem, was andere hier geschrieben haben!

Nicht wenn Du es verstanden hast. ;)

Um vorgenannte Fahrzeuge (Ducato,Sprinter,Boxer,VW Transporter usw.)als Zugfahrzeug mit zusätzlichen Transportanhänger ziehen zu dürfen, benötigt man schon mal den Fsch. Klasse BE

Themenstarteram 24. Januar 2017 um 11:18

Zitat:

@Sprinter07 schrieb am 24. Januar 2017 um 12:16:26 Uhr:

Um vorgenannte Fahrzeuge (Ducato,Sprinter,Boxer,VW Transporter usw.)als Zugfahrzeug mit zusätzlichen Transportanhänger ziehen zu dürfen, benötigt man schon mal den Fsch. Klasse BE

Verstehe ich auch nicht, weil die haben zulässiges Gesamtgewicht kleiner gleich 3.5 Tonnen und haben auch keinen zusätzlichen Transportanhänger, sondern der ist da ja integriert!

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