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Fahren ohne Führerschein auf eigenem Grundstück erlaubt?
Hab da so einen wisch bekommen.
In der Überschrift steht es ja schon, ich will nur wissen ob das noch richtig ist oder es zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung gab.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Alpenfreund
Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
Ja so ähnlich bin halt 3km betrunken über den Acker gedonnert, unten an der Straße übern Zaun geklettert, einkaufen gegangen und dann zurück.....
Ich hätte Dich auch angezeigt.
Der Eindruck von jemandem mit einem solchen Verhalten; Der macht das evtl. auch auf öffentl. Strassen, denn normal ist das nicht!
Hut ab vor dem, der die Zivilcourage hatte, Dich ein einzubremsen.
Ob es bei Dir fruchtet, wage ich zu bezweifeln.
Anmerkung: Es geht mir nicht um das Fahren ohne FS. Sondern der Zustand in dem Du Dich offensichtlich befunden hast, und mit dem Du hier auch noch zu hofieren versuchst.
Hut ab vor der Stasi, hauptsache sich in fremde Angelegenheiten mischen.
Wenn ich keinen Fahrerlaubnis besitze darf ich auch nicht in der Öffentlichkeit ein Fahrzeug führen, da spielt der Zustand auch keine Rolle mehr. Ich bin seit 5 Jahren auch in der Öffentlichkeit keinen Meter gefahren, aber was ich auf meinem Grund und Boden machen bleibt immer noch meine Sache.
Und gegen volltrunken einkaufen zu gehen gibt es wohl auch kein Gesetz, wenn ich meine Einkäufe anschließend über die mauer schmeiße, drüber klettere und auf meinem Grundstück zu meinem Haus zurückfahre ist das ganz allein mein Bier.
Vollkommen gleich ob ich mit 30 oder mit 180 über den Acker knalle.
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176 Antworten
Der TE ist mein neues Vorbild :D
Zitat:
Original geschrieben von TommyAu
Der TE ist mein neues Vorbild :D
Leichenflädderer.....
- tja AU..
tolles Vorbild!
Alex
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Zitat:
Original geschrieben von TommyAu
Der TE ist mein neues Vorbild :D
Leichenflädderer.....
- tja AU..
tolles Vorbild!
Alex
Dank ihm hab ich diesen super Thread gefunden. Danke :D
Zitat:
Original geschrieben von Dovahkiin
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
TE wo wohnst du denn? Will auch mal sinnlos über einen Acker düsen. Kauf ich mir auch irgendeinen alten abgeschrabbelten Golf II für 300€ für und bring Grillfleisch mit. :D
Kannst mich per pm anschreiben wenn du Interesse hast, allerdings mußt du auch vorher auch gut einen bechern, denn auf meinem Grundstück wird nur betrunken Auto gefahren :D
Hallo
Na denn- Prost:D
Nur als Anregung, in dem Fall könnte man auch während dem fahren saufen!
Sorry fürs Ausgraben aber,
ich hatte auch noch nie Probleme mit fahren auf Privatgrundstück.
(Das mache ist seit ich 10 oder so war)
Jetzt bin ich 17.
Der Führerschein wird bald gemacht .
So konnte ich schon etwas üben^^
Grundstück ist ein Bauernhof mitten im Industriegebiet :)
Also kann niemand meckern wegen Lärm.
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Es gibt auch gegen das sinnlose Umherfahren Gesetze - auch auf Privatgrund
Dann sollten die mal auf dem Nürburgring ihre Knöllchen verteilen. Wenn das nicht sinnloses Umherfahren ist, weiss ich es auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Es gibt auch gegen das sinnlose Umherfahren Gesetze - auch auf Privatgrund
Dann sollten die mal auf dem Nürburgring ihre Knöllchen verteilen. Wenn das nicht sinnloses Umherfahren ist, weiss ich es auch nicht.
Bestimmt gibt es da eine Klausel die es erlaubt, wenn Steuergelder generiert werden. Obwohl, dank Kurt Speck werden da glaub ich nur Verluste generiert, trotz zahlenden Tourifahrern.
Braucht es nicht. § 30 StVO lautet:
Zitat:
(1) (...)Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
Der Nürburgring liegt iirc außerhalb geschlossener Ortschaften.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Braucht es nicht. § 30 StVO lautet:
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Zitat:
(1) (...)Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
Der Nürburgring liegt iirc außerhalb geschlossener Ortschaften.
Auf dem Nürburging gilt die StVO iirc.
Wenn da Rennen gefahren werden - in irgendwelchen Formel-Klassen - ganz sicher nicht.
Wenn Otto-Normalfahrer da drauf darf, ist es in der Tat meiner Erinnerung nach so. Aber auch dann ist es agO und somit auch belästigendes Hin-und-Herfahren erlaubt. Wobei: Ist im Kreis fahren Hin-und-Herfahren?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wenn da Rennen gefahren werden - in irgendwelchen Formel-Klassen - ganz sicher nicht.
Wenn Otto-Normalfahrer da drauf darf, ist es in der Tat meiner Erinnerung nach so. Aber auch dann ist es agO und somit auch belästigendes Hin-und-Herfahren erlaubt. Wobei: Ist im Kreis fahren Hin-und-Herfahren?
Soweit ich weiß gibt es mehr Touristenfahrten als offizielle Rennen. Ich hoffe wir brechen jetzt hier nicht wieder die Diskussion auf, ob Autorennen grundsätzlich sinnvoll sind oder nicht.
An so einer Diskussion habe ich mich iirc noch nicht beteiligt.