Fahren mit normalem Standlicht -> 10 EUR?!
Moin!
Nen Kollege von mir wurde heute mit seinem 3er angehalten und die Polizei machte ihn darauf aufmerksam, dass er mit Standlicht fahre und dies verboten sei.
Es war so gegen 21h, so dass es nichtmals unbedingt notwendig war richtiges Licht anzumachen.
Der Polizist hat seine Daten aufgenommen und meinte mein Kollege würde Post bekommen, oder er kann die 10 Euro morgen auch auf der Wache bezahlen.
Der Polizist sprach auch davon, dass es einen Punkt dafür geben würde, es sei denn, er würde die 10 Euro auf der Wache bezahlen, denn der Bulle sei ja kein Unmensch. 😉
Was uns stutzig machte ist, dass es nen Punkt erst ab einem Bußgeld von 40 Euro gibt, und das bezahlen auf der Wache ist doch sehr verdächtig und klingt eher danach, dass die Bullen nen neuen Kasten Bier brauchen.
Was meint ihr, ist es verboten mit Standlicht zu fahren?!
Beste Antwort im Thema
Tja um dieses Urteil zu kennen hätte dein Vorschreiber wohl mit Doc Emmet Brown in die Zukunft reisen müssen.
Die arme Leiche die Du gerade ausgegraben hast um deinen Senf abzusondern hat ja nun immerhin 12 Jahre lang friedlich geruht, der Beitrag auf den Du geantwortet hast ist sogar jugendliche 14 Jahre alt.
Warum machen Menschen eigentlich sowas?.
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dragano
STANDLICH DARF NUR IM STAND VERWENDET WERDEN! SONST HALTEN DICH ANDERE FAHRZEUGE NÄMLICH FÜR PARKEND!!!
Wenn anstatt "DARF" dort "SOLLTE" stehen würde, dann hättest Du meine vollste Zustimmung. Aber es scheint tatsächlich so zu sein, dass man tagsüber auch mit Standlicht fahren "DARF". Dies gilt allerdings nur solange, bis in Deutschland auch eine ganztätige Beleuchtungspflicht eingeführt wird.
Persönlich finde ich das natürlich auch voll daneben, aber was zählt ist das, was das Gesetz erlaubt oder nicht. Und das muss leider nicht immer ganz "sinnvoll" sein.
Schon wieder die 4. Seite Geschwalle über etwas, was wir hier schon x-mal hatten.
Man liest es einfach nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Gepard
Schon wieder die 4. Seite Geschwalle über etwas, was wir hier schon x-mal hatten.
Man liest es einfach nicht mehr.
Bevor du rummeckerst solltest du vielleicht mal draufschauen, von wann der Thread ist 😉 Bevor "Radlager" den Mist wieder ausgegraben hat war die letzte Antwort vom
19.06.04 19:38 Uhr.
CU Markus
Zitat:
Original geschrieben von Gepard
Schon wieder die 4. Seite Geschwalle über etwas, was wir hier schon x-mal hatten.
Man liest es einfach nicht mehr.
Mein Beitrag sollte dafür keine sinnlose Kommentierung werden, sondern die im Laufe des Threads falschen Aussagen nocheinmal korrigieren, damit diejenigen, die später diesen Thread mal lesen sollten (Ja, auch die Suche verweist auf ältere Beiträge), korrekt informiert sind.
Aber ihr habt recht, besser ich lasse in Zukunft solche Threads mit falschen Aussagen einfach so stehen, damit sich diese Fehlinformationen immer weiter verbreiten. Steigert bestimmt die Qualität von MT!
In diesem Sinne,
Radlager
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Zitat:
Original geschrieben von Radlager
Aber ihr habt recht, besser ich lasse in Zukunft solche Threads mit falschen Aussagen einfach so stehen, damit sich diese Fehlinformationen immer weiter verbreiten.
Das wäre sicherlich nicht im Sinne der Community...
IMHO hast du schon richtig gehandelt.
Zitat:
Original geschrieben von Bleman
Hehe, das stimmt, beim Golf II war das noch nicht so auffällig. Ab 3er wirds dann schon schwieriger "Ich habe nicht weit genug gedreht...". 😁
Naja, auch das ist mir bei einem VW schon passiert. Zum Glück nur tagsüber und nicht sehr lange. Die Tachobeleuchtung täuscht halt darüber hinweg...
Gerade bei neueren BMW ist das Standlichtfahren zu einer Volksseuche geworden.
Klar, denn nur bei Standlicht kommen die ach so c001en Leuchtringe im Scheinwerfer richtig zur Geltung, man muß ja zeigen was man hat (bzw. daß es einem irgendwo anders fehlt)
Das fahren mit standlicht ist defintiv nicht erlaubt, sonst hätte das standlicht mit sicherheit einen anderen namen bekommen oder das wort STAND währe nicht drin.
Bei meinem golf sehe ich das doch ganz deutlich, mein standlicht geht bei laufendem motor nur wenn die handbremse angezogen ist, ansonnsten ist das tagfahrlich an 😉.
Gruss
Maik
Zitat:
Das fahren mit standlicht ist defintiv nicht erlaubt, ...
Wofür schreibe ich meine Beiträge eigentlich?
Zitat:
Bei meinem golf sehe ich das doch ganz deutlich, ...
Nur weil Dein Golf das so macht, muss es andersherum nicht verboten sein! Nenne doch lieber einen Paragraphen in der StVO, der das Fahren mit Standlicht verbietet. Meinungen zählen bei Rechtsfragen nämlich leider herzlich wenig.
ich hab meine "Begrenzungsleuchten" (ja, das heißt nicht Standlicht bei mir in der Betriebsanleitung) immer an! Ich gege es zu! Allerdings wohne ich auch in einem Gebiet mit viel Wald, und da ist es im Sommer schon oft so, das man im Wald Licht bräuchte (damit die anderen einen sehen), außerhalb aber noch lange nicht. Da ist es dann echt ein Vorteil... Zum anderen vergesse ich aber eh meistens das Licht auszumachen, also eh egal...
Angehalten werde ich auch regelmäßig, aber von mir wollten die deswegen bis jetzt noch nie was haben....
@raintrop
Hast du schon mal die Montage von Tagfahrleuchten in Erwägung gezogen?
Hallo,
wenn es dunkel ist dann richtig Licht an!!
...und am Tage sollte doch jedem selbst überlassen sein, ob seine ''Begrenzungsleuchten'' an,oder aus hat,sofern die ''Nebellampen''/Proll-Leuchten aussen vor bleiben.....😉
In Hamburg halte ich es für sehr unwahrscheinlich das man wegen sowas von den grünen Männlein behelligt wird....😉
Grüße Andy
Ich finde auch, dass man alte aber falsche Threads so nicht stehen lassen sollte.
§17/2 der STVO
"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren."
bezieht sich aber auf den Absatz 1, der da lautet:
"Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein."
Zu dieser Ansicht kommt auch Henschel: "Standlicht ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig". Im Umkehrschluss ist Standlicht also ausserhalb der Beleuchtungspflicht, also z.B. am Tage, zulässig.
§17/3 regelt auch das mit den Nebelscheinwerfern:
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."
Die NSW dürfen also nur bei erheblich beeinträchtigter Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen eingeschaltet werden. Was nun erheblich ist, dürfte von Fall zu Fall zu klären sein...
Standlicht + NSW sind erlaubt, aber eben nur bei viel Nebel, Regen oder Schnee.
Andererseits empfinde ich es nicht als Problem, wenn mir an sonnigen Tagen jemand mit dieser Kombination entgegenkommt. Ob das nun ein Proll ist oder nicht, kann ich nicht entscheiden. Da die NSW nicht blenden sehe ich da kein Problem. Diese VTs sind mir zumindest bei zweifelhaften Lichtverhältnissen (Waldstück, Allee) lieber als die, die ohne Licht daherkommen.
Ich verstehe nicht, warum sich da manche so aufregen...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@raintrop
Hast du schon mal die Montage von Tagfahrleuchten in Erwägung gezogen?
Hm, ja, das hab ich auch schonmal überlegt, da es ziemlich blöde Ausschaut, wenn man ein KFZ mit Schlafaugen bewegt und die ausgefahren werden...
Das Problem dabei ist:
Wohin mit den Leuchten, ohne das es ausschaut wie hingekackt und hingeschissen??
Ist aber leider bei den meisten Fahrzeugen so...
€dit:
Wie schauts eigentlich aus, wenn man sich NSW montieren lässt, die aber seperat schaltbar sind, sprich man die einschalten kann, ohne Licht an zu haben?
Gelten die dann als Tagfahrlicht?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@raintrop
Hast du schon mal die Montage von Tagfahrleuchten in Erwägung gezogen?
Ja habe ich...
Aber 1. sehen die Dinger so was von Scheiße aus (Meine Meinung), 2. Wohin damit? (Aufm Dach hätte ich vielleicht noch ein wenig Platz), 3. Ist es mit den Dingern doch eh so (jedenfalls in meiner Gegend hier), das es keiner rafft, das das Tagfahrleuchten sind, und man die ganze Zeit Lichthupen abbekommt, weil alle denken man hätte die NSW´s an. Sogar Grün-Weiß hält einen Damit regelmäßig an.
Habe genung Leute in meinem Bekanntenkreis, die die Dinger dran haben. Ich jedenfalls werde die Dinger nicht dran machen *brrr*