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Fahren mit Abschleppachse - Führerscheinfrage

Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 16:48

Hallo!

Ich arbeite in einer Werkstatt und der Chefe hat jetzt irgendwo so ne alte Abschleppachse rausgekramt um damit liegengebliebene Autos in die Werkstatt holen zu können.

Ich habe einen Führerschein Klasse B, kein BE.

Damit darf ich ja normalerweise nur Anhänger bis 750kg (und über 750kg wenn ZGG nicht über Leermasse vom Zugfahrzeug usw) fahren.

Zählt die Abschleppachse dann ganz normal als Anhänger oder gibts da irgendwie andere Regelungen - d.h darf ich mit meinem Führerschein damit ein Auto abschleppen oder nicht? Wie siehts mit Stange aus?

Wie verhält sich das dann mit dem Thema Anhängelast, d.h was muss ich Zugfahrzeugmäßig beachten?

Gruß

wack

Beste Antwort im Thema

Es muss generell unterschieden werden zwischen Abschleppen und Schleppen.

Abschleppen darfst du jeden überall und nur mit dem Nothilfegedanken (Seil oder Stange)

Schleppen bedarf einer Genehmigung und eines entsprechenden Führerscheines (Schleppstange / Schleppachse)

Ein irgendwann mal liegen gebliebenes Fahrzeug abzuholen hat nichts mit dem Nothilfegedanken mehr zu tun

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Hast du mal ein Foto von dem Teil, daß du hier einstellen kannst?

Fragen über Fragen, ich bin mal gespannt was hier entsteht, bzw. wieviel unterschiedliche Antworten Du bekommst. Aber sag mal, steht sowas nicht in den dafür entsprechenden Gesetzestexten. Aber eigentlich beantwortest Du Dir Deine Frage ja schon im 2. Satz selbst.

Wer Dir auf jeden Fall weiterhelfen kann ist @ Günny (Salzberg) der kennt sich damit aus, bestimmt.

MfG Schubilein

am 22. Dezember 2011 um 16:57

Wenn es sowas ist, dann hast mit deinem Fuehrerschein ein Problem.

http://www.google.de/search?...

Mit Abschleppstange darfst angemeldete Autos ziehen, für die Abschleppachse brauchst afaik schon BE.

Es muss generell unterschieden werden zwischen Abschleppen und Schleppen.

Abschleppen darfst du jeden überall und nur mit dem Nothilfegedanken (Seil oder Stange)

Schleppen bedarf einer Genehmigung und eines entsprechenden Führerscheines (Schleppstange / Schleppachse)

Ein irgendwann mal liegen gebliebenes Fahrzeug abzuholen hat nichts mit dem Nothilfegedanken mehr zu tun

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Ein irgendwann mal liegen gebliebenes Fahrzeug abzuholen hat nichts mit dem Nothilfegedanken mehr zu tun

Es muß ja nicht "irgendwann" liegengeblieben sein. Eigentlich ganz einfach: Kunde ruft in Werkstatt an, erzählt, daß er liegengeblieben ist und wo er jetzt steht und Werkstatteam fährt raus midde Abschleppachse: Nothilfe. Oder?

Du brauchst wahrscheinlich BE, da im Zuge der Reform der Fahrzeugzulassung vor ein paar Jahren irgendein Paragraph entfallen ist. BE ist nicht so teuer und kann auch noch anderweitig genutzt werden. Überrede Deinen Chef, die Kosten zu übernehmen oder sich wenigstens daran zu beteiligen.

soweit mir bekannt , dürfen solche abschleppachsen ( frühr haben wir die "Hund" genannt)

schon seit ca 20 Jahren nicht mehr im öffentlichen strassenverkehr benutzt werden.

ist ein anhänger

ragt mehr als 1.5 meter nach hinten raus

hat keine beleuchtung

bei aufgeladenem pannenfahrzeug ist evtl. noch standlicht möglich, aber kein blinker und kein bremslicht.

den erforderlichen führerschein gibt es also auch nicht.

wenn du damit Abschleppst, hast du dann wohl auch bald keinen Lappen mehr für das zugfahrzeug.

Das Teil wird ja nicht umsonst in einer Ecke verstaubt sein. Ist vermutlich von letzten Geschäftsführungs-Generation dort abgestellt worden, anstatt es zum Schrotthändler zu bringen.

Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 22:41

Jo, das Teil sieht ungefähr so aus.

Wäre für den Fall wenn einer anruft und liegen geblieben ist, ich fahr raus und wenn ich die Karre nicht vor Ort wieder zum laufen krieg muss sie halt irgendwie in die Werkstatt, also es ginge tatsächlich nur um Nothilfe für angemeldete Autos, nicht irgendwelche Transporte etc.

Aber scheint wohl eher keine so gute Idee zu sein, dann werd ich dem Chefe mal besser erklären dass ich das Ding lieber nicht benutzen will.

auch "NUR" mit dem ding hinten dran hast du schon ein problem.

Zitat:

Original geschrieben von WACK_DONALDS

Jo, das Teil sieht ungefähr so aus.

Wäre für den Fall wenn einer anruft und liegen geblieben ist, ich fahr raus und wenn ich die Karre nicht vor Ort wieder zum laufen krieg muss sie halt irgendwie in die Werkstatt, also es ginge tatsächlich nur um Nothilfe für angemeldete Autos, nicht irgendwelche Transporte etc.

Aber scheint wohl eher keine so gute Idee zu sein, dann werd ich dem Chefe mal besser erklären dass ich das Ding lieber nicht benutzen will.

Diese Abschlepp-Achsen Geschichte ist eh schon mit dem alten KL.3 eine undurchsichtige Geschichte. Da hies es immer, du brauchst Kl. 2, weil es ist dann ein Anhänger mit 2 Achsen, wenn du ein Auto hinten drauf hast.

Es ist mit so einem Teil immer eine Grauzone. Man darf es wohl noch benutzen, ABER auf jeden Fall nur mit Lichtleiste, damit die Komandos ( Licht, Bremse, Blinker ) vom Zugfahrzeug auch am hinteren Fahrzeug sichtbar sind.

Dann eine andere Sache: Wenn dein Chef dich herausschickt, um ein Fahrzeug zu Bergen, ist das KEIN Abschleppen mit Nothilfegedanke. Das ist ein gewerblicher Auftrag, das nennt sich dann SCHLEPPEN, und selbst wenn du mit Seil oder Stange ein Fahrzeug einholst, brauchst du im ziehenden Fahrzeug FS-Klasse CE ( alter Kl. 2). Und dein Chef benötigt eine SCHLEPPGENEHMIGUNG.

Als angestellter Mechaniker lass die Finger davon. Du hast nicht den FS dafür und die Fa. wahrscheinlich keine Genehmigung.

Wenn dein Chef schon so HALBSEIDENE Sachen macht, dann soll er selber Fahren.

Und bevor hier alle Schreien, das es in der Praxis nie so gemacht wird: Das weis ich. Auch wir Arbeiten anders. Doch ich würde nie von einem Angestellten verlangen, gegen mehrere Gesetze zu verstossen. Das mache ich dann selbst und gut.

MFG Thomas

Mir unverständlich, dass das Gerät nicht klipp und klar für zulässig erklärt wurde. Es sieht mir wesentlich sicherer aus als das Abschleppen mit Seil oder Stange.

Der Schein trügt. Seil bzw. Abschleppstange sind auch von Laien leichter zu bedienen.

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