Fahren mit 17 OHNE Begleitung ?
Morgen liebe Community,
Da ich jetzt anfange den Führerschein zu machen (Bin 16 1/2) würde ich gerne wissen ob es eine Genehmigung gibt womit man mit 17 den Weg von der Schule oder Ausbildung nach hause zurücklegen darf (ohne Begleitung). Mit Bus etc. ist es sehr schwierig da ich auf dem Land wohne und meine Schule ca. 15 Kilometer weg ist. Ich müsste jeden Tag Morgens eine Stunde an der Schule warten weil der Bus zu selten kommt und nach der Schule auch eine Stunde.
Ich hoffe mir kann wer helfen 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bodenstaendiger
Welche Gründe waren es bei ihm, dass er sie erhalten hat ? Ich finde dieser lange Weg kann schon meiner Beruflichen Karriere schaden. Außerdem was ich vergessen habe wohne ich auf einem Berg der schon recht Steil ist. Da kann ich hochlaufen oder 1 Stunde auf den Bus warten. Da bleibt nicht mehr viel zeit für lernen und Freizeit.Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Mein Sohn hatte eine Sondergenehmigung. 😁
Mit dieser Einstellung wird das mit der Karriere eh nichts...sorry!
68 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pirke
@TE: Wie kommst du denn zur Zeit zu deiner Schule hin?
Ist früher doch auch irgendwie gegangen ;-)
Aber das ist doch soooo anstrengend 🙁
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Nicht das er nachher der PKW-Fahrer mit zu wenig Praxiserfahrung ist, welcher dich von deinem Roller holt...
Deine Aussage in deinem Beitrag teile ich hier zum Teil auch, aber diese Äußerung von dir finde ich absolut unter aller Sau!
Du solltest dir mal einige Gedanken über deine Sau Blöden Bemerkung machten! Denn dir wird sicherlich nicht im klaren sein, was ich oder meine Familie hier bisher durch gemacht haben.
In meinem Fall war der Fahrer keine 17 Jahre alt oder betrunken, sondern im Geistigem Vollbesitz und mit erhöhter Geschwindigkeit innerhalb einer Geschlossenen Ortschaft.
Sorry, behalte bitte das nächste mal deine Saublöden Bemerkungen wenn du es nicht besser kannst, denn so was benötigt hier sicherlich keiner!
Jugendliche in dem Alter - und das war schon immer so - haben einen unterschiedlichen Reifegrad. Leider gilt das Gesetz für alle d. h. unabhängig davon, ob ein junger Mensch mit der damit verbundenen Verantwortung umgehen kann oder ob er (sie) es geistig noch nicht rafft. Das betrifft ja zum Teil auch die Altersgruppe 18-25 Jahre, wo noch Reifebedarf besteht.
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moin @ all,
das es hier im V&S forum rauher zugeht, daran habe ich mich ja gewöhnt und finde es teilweise amüsant, wie sich meist ja wohl
erwachsene leute hier benehmen.
Aber hier einen jungen mann, der eine frage stellt, die sich wohl jeder in dem alter stellt, so, zum teil schulmeisterhaft und
auch respektlos, als weichei und was weiss ich noch hinzustellen - sorry da feht mir jedes verständnis.
und hier als beispiele die eigene jugend von vor 40 oder mehr jahren zu nehmen, ist auch daneben und zeigt wenig verständnis
und einsicht für die geänderten zeiten. Ewig gestrige also, aber die sollten sich dann wenigstens zurückhalten und sich im
schweigen üben .
Anders gesagt in diesem thread hat es nur 2 oder 3 antworten gegeben, die dem TE eine aussage geboten haben,
der rest war mehr oder weniger dick aufgetragene polemik und tragen nichts zur sache bei.
Muss das so sein ???😕
willi
Zitat:
Original geschrieben von Bodenstaendiger
Wer soll es bezahlen ? Würde ich gerne machen aber nicht möglich 😁Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Was spricht dagegen, näher an die Ausbildungsstätte zu ziehen und somit weder auf ein eigenes Fahrzeug noch auf den ÖPNV angewiesen zu sein?
Hast Du Dich denn schon bei der Agentur für Arbeit nach der Zahlung von Ausbildungsbeihilfe erkundigt?
Wird gezahlt, wenn für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein gewisser Zeitaufwand überschritten wird und daher die Anmietung einer Wohnung erforderlich ist.
Höhe der Beihilfe hängt vom Einkommen der Eltern ab.
O.
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
Aber hier einen jungen mann, der eine frage stellt, die sich wohl jeder in dem alter stellt...
Also ich kenne bisher nur eine weitere Person, welche diese Frage in diesem Alter gestellt hat. Alle anderen kennen die Möglichkeiten, welche ihnen die bisherigen Regelungen bieten (und die hier auch schon erwähnt wurden) und wer die nicht nutzen möchte, ist mit dem ÖPNV zufrieden. Daher ist die Frage doch schon etwas grenzwertig.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Also ich kenne bisher nur eine weitere Person, welche diese Frage in diesem Alter gestellt hat. Alle anderen kennen die Möglichkeiten, welche ihnen die bisherigen Regelungen bieten (und die hier auch schon erwähnt wurden) und wer die nicht nutzen möchte, ist mit dem ÖPNV zufrieden. Daher ist die Frage doch schon etwas grenzwertig.Zitat:
Original geschrieben von w.boos
Aber hier einen jungen mann, der eine frage stellt, die sich wohl jeder in dem alter stellt...
moin drahkke,
dieses zweifele ich an, das den meisten die regelungen im detail bekannt sind und sie wissen welche kriterien erfüllt sein müssen.
Das war die frage des TE, was muss gegeben sein? mehr nicht. statt dein, ja auch nur vorhandenes, halbwissen, das
mit noch ein paar sticheleien eingepackt war, kund zu tun, hättest du dem jungen mann nur mitteilen müssen, seine fahrschule
hierzu zu befragen und/oder die führerscheinstelle des zuständigen landratsamtes . und der thread wäre dann auch erledigt
gewesen.
jetzt ergötzen sich wieder einige daran, ihre wirklich reaktionären meinungen kund zu tun
willi
Das Landratsamt oder die Verwaltungsbehörde fragen?
Wie kann man nur auf so blöde Ideen kommen, die echten Experten sitzen doch bei MT.
Zitat:
Original geschrieben von jockelSZJ
Mahlzeit!Ob das geht kann Dir sicher die Führerscheinstelle sagen.
Ich frag mich gerade wie ich meinen Beruf gelernt habe, Berufsschule im ersten Lehrjahr ca. 40 km weit weg, kein Führerschein, nächster Bahnhof in 7 km Entfernung, Zugverbindung schei....
Gibts heutzutage keine Mofas / Roller / KKR mehr?
ciao, Jockel
Ja, das ist heute schon alles schwierig.
Mein Urgroßvater ist jeden Tag, fast in der Nacht, 16 km in die Fabrik gelaufen, um zu arbeiten. Danach wieder zurück, und dann ging es noch mit dem Gaul auf den Acker. Er wäre sicherlich glücklich gewesen, wenn er ein Fahrrad gehabt hätte.
Das waren noch Kerle. Keine Weicheier.
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
statt dein, ja auch nur vorhandenes, halbwissen, das
mit noch ein paar sticheleien eingepackt war, kund zu tun, hättest du dem jungen mann nur mitteilen müssen, seine fahrschule
hierzu zu befragen und/oder die führerscheinstelle des zuständigen landratsamtes .
Da haben wir uns wohl falsch verstanden. Ich meinte nicht die Möglichkeit, wie man mit 17 Jahren dazu kommt, mit einem PKW ohne Begleitung zu fahren, sondern welche Möglichkeiten man in diesem Alter hat, sich motorisiert fortzubewegen.
Im Detail:
Prüfbescheinigung --> Mofa --> 25 km/h --> Mindestalter 15 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse M --> Mokick --> 45 km/h --> Mindestalter 16 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse A1 --> Leichtkraftrad --> 80 km/h --> Mindestalter 16 Jahre
@w.boos
Der TE hat Antworten erhalten, die ihm wohl nicht zusagten und wir ihn nicht mit Führerscheinen zugeworfen haben.
Die Gründe WARUM er den Führerschein braucht sind lächerlich und erheitern/verwirren manchen Erdenbürger, der früher vielleicht noch mitm Bollawagen die Kartoffeln vom Bauern holen mußte (achtung Ironie).
Vielleicht kann er auch mal in Berlin anfragen...die sind doch bestimmt begeistert, wenn noch früher, noch mehr Verkehrsteilnehmer den teuren Sprit verballern wollen.
Das gleiche Problem hatte der TE, der den letzten Thread zu diesem Thema erstellt hat, auch.
Der Führerschein zum PKW-Fahren mit 17 Jahren ohne Begleitung ist eine Ultima Ratio, die an etliche Voraussetzungen und Anforderungen geknüpft ist. Bevor so eine Fahrerlaubnis vergeben wird, prüft die Behörde erst einmal, ob nicht Alternativen möglich sind und warum diese vom Antragsteller nicht genutzt werden können.
Da wird vom TE schon eine gewisse Flexibilität gefordert, sowohl finanziell als auch persönlich. Offen zur Schau gestellte Bequemlichkeit ist da ein KO-Kriterium erster Güte.
15 Km und ne Ausnahmegenehmigung?
Das wird eher nichts.
Das kann man ja sogar noch mit dem Fahrrad machen - geschweige denn Mofa, Roller oder 125er
tsetsetse
Zitat:
[
Prüfbescheinigung --> Mofa --> 25 km/h --> Mindestalter 15 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse M --> Mokick --> 45 km/h --> Mindestalter 16 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse A1 --> Leichtkraftrad --> 80 km/h --> Mindestalter 16 Jahre
Lol drahkke,
es geht ums PKW fahren.
@ malle
ich finde es steht dir nicht zu, keinem hier, zu beurteilen, ob seine begründung lächerlich ist oder nicht.
das erfährt er dann schon von den zuständigen stellen.
willi