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Fahren, außerhalb der Saison?

Themenstarteram 10. September 2022 um 13:08

Moin,

Ich habe für meinen Oldtimer ein Saisonkennzeichen.

Nun hab ich das Problem, dass das Fahrzeug immNovember, also außerhalb der Saison, einen Werkstatt-Termin hat.

Ich hab leider keinen Anhänger fürs KFZ, und selbst wenn, auch kein Fahrzeug, welches die knappen 2,2 Tonnen dann auch ziehen darf.

Denn:

Eigentlich kann mein Fahrzeug ja auch fahren.

Gibt es da evtl. Sonderregelungen, dass man ein Fahrzeug zu instandhaltungszwecken auch außerhalb der Saison bewegen darf??

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39 Antworten

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 10. September 2022 um 15:16:31 Uhr:

das ist falsch, der PKW ist versichert und versteuert

Tom

Das Fahrzeug ist außerhalb der Saison nicht versichert und versteuert.

am 10. September 2022 um 14:31

Die vorgeschriebene Steuer und Haftpflicht fehlen. Bei einem wertvollen Fahrzeug ist hoffentlich mit der Versicherung geklärt, ob die Teilkasko gegen Mehrbeitrag auch außerhalb der Saison einen Diebstahl aus der Garage abdeckt.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 10. September 2022 um 16:31:29 Uhr:

Die vorgeschriebene Steuer und Haftpflicht fehlen. Bei einem wertvollen Fahrzeug ist hoffentlich mit der Versicherung geklärt, ob die Teilkasko gegen Mehrbeitrag auch außerhalb der Saison einen Diebstahl aus der Garage abdeckt.

Die sog. beitragsfreie Ruheversicherung ist bei Saisonkennzeichen immer dabei, die braucht nicht extra abgeschlossen zu werden.

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 10. September 2022 um 15:33:49 Uhr:

Zitat:

wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird.

hängt wahrscheinlich auch von der Zulassungsstelle ab, unsere verweigert es, die blöde Diskussion hatte ich 2x mit dem Leiter da das Versicherungsverhältnis zwar ruht aber das KFZ trotzdem eine Zulassung hat. Irgendwann wurde es mir dann zu dumm & ich hab nen Hänger gekauft.

Da brauchst Du nicht diskutieren.

Fzu auf dem Handy öffnen und

§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

(1). . .

Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird

Sollte die Fzv nicht überzeugen, die Nummer des übergeordneten Ministeriums anklingeln.

Der Wortlaut der FZV ist eindeutig, da gibt es wirklich keine zwei Meinungen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 10. September 2022 um 16:19:36 Uhr:

 

Wenn rote 06er Kennzeichen genutzt werden sollen, darf nur der Verfügungberchtigte (vermutlich der Werkstattinhaber) der Kennzeichen das Fahrzeug fahren.

Das Kriterium ist "betriebliche Verwendung".

In dem Rahmen darf natürlich auch der Azubi die Überführungsfahrt machen (natürlich nur, wenn er die passende Fahrerlaubnis hat). In der Praxis kommt es gerade bei größeren Firmen eher selten vor, dass der Chef selber die Kundenfahrzeuge fährt ;)

Anders geschrieben, meinen tun wir das selbe ;).

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 10. Sept. 2022 um 15:39:45 Uhr:

nimm 3-11, also Dezember/Januar/Februar Pause

 

Tom

Um dann wie viel Euro zu sparen?

 

Bei meinem Oldi kostet VK 150€ und 194€ Steuer / Jahr. Das ist, finde ich okay.

 

Klar könnte man noch 60-70€ sparen. Aber bei so einem Fahrzeug ist das doch nicht der Rede wert.

 

Ich bin auch oft schon zu Weihnachten oder gar Silvester gefahren.

Somit bleibt das Fahrzeug immer in Bewegung.

Der Vorteil ist auch, wenn ich im Winter einstell- oder Reparaturen mache, kann ich auch eine Probefahrt machen. Auch kann ich das Fahrzeug bedenkenlos ab und an vor die Tür stellen bei Besuch o.ä.

....und wo ist jetzt das Problem?

TE beauftragt eine Werkstatt das Fahrzeug abzuholen, die Reperatur vorzunehmen und das Fahrzeug wieder nach Hause zu bringen.

Die Werkstatt kann die rote Nummer oder einen Trailer verwenden.

Ich tippe mal auf die rote Nummer.

TE sollte besser nicht selbst fahren oder eine Überführung glaubhaft machen.

Und wenn die Werkstatt beides nicht hat?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 10. September 2022 um 17:06:51 Uhr:

Und wenn die Werkstatt beides nicht hat?

Eine Werkstatt ohne rote Nummer ist ein Exot .

Sorry, habe nicht gewusst, dass man hier künstlich Probleme erzeugen möchte.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 10. September 2022 um 17:06:51 Uhr:

Und wenn die Werkstatt beides nicht hat?

Dann geht es so nicht.

Das war jetzt einfach ;)

Dann bleiben z.B. das Kurzzeitkennzeichen oder die Beauftragung eines externen Transporteurs.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 10. September 2022 um 17:05:36 Uhr:

....und wo ist jetzt das Problem?

TE beauftragt eine Werkstatt das Fahrzeug abzuholen, die Reperatur vorzunehmen und das Fahrzeug wieder nach Hause zu bringen.

Die Werkstatt kann die rote Nummer oder einen Trailer verwenden.

Ich tippe mal auf die rote Nummer.

TE sollte besser nicht selbst fahren oder eine Überführung glaubhaft machen.

Zitat:

@harzmazda schrieb am 10. September 2022 um 17:21:07 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 10. September 2022 um 17:06:51 Uhr:

Und wenn die Werkstatt beides nicht hat?

Eine Werkstatt ohne rote Nummer ist ein Exot .

Sorry, habe nicht gewusst, dass man hier künstlich Probleme erzeugen möchte.

Von mir werden keine künstlichen Probleme erzeugt.

Ich bin sicher, dass viele Werkstätten (vor allem keinere, nicht Händler) keine roten Kennzeichen und/oder Anhänger haben. Dann bleibt nur die Lösung ein KZK zu besorgen oder Anhänger und Zugfahrzeug mieten. Das ist sicher teurer als ein KZK zu holen.

Hier gab es erst einen Thread von jemandem zum Thema, ob er sich ein rotes Kennzeichen rentiert.

am 10. September 2022 um 16:09

Ich hatte meinen Oldtimer aus diesem Grund immer ganzjährig angemeldet - Ersparnis durch Saisonkennzeichen wäre marginal gewesen;

falls vorhanden, halte ich die Fahrt mit roten Händlerkennzeichen für unproblematisch - selbst wenn der Halter selber fahren sollte:

bei anderen Probefahrten etc. fährt ja oft auch nicht der Inhaber des Händlerkennzeichens, sondern ein beauftragter Mitarbeiter aus Werkstatt oder Verkauf oder der potenzielle Käufer;

ebenso kann der Inhaber des Händlerkennzeichens auch den Halter mit der Fahrt des eigenen Fahrzeuges betrauen - muss halt dokumentiert sein und ohne "Umwege" laufen

Zitat:

@remix schrieb am 10. September 2022 um 18:09:50 Uhr:

.........

falls vorhanden, halte ich die Fahrt mit roten Händlerkennzeichen für unproblematisch - selbst wenn der Halter selber fahren sollte:

................

Dünne Eisfläche, die auch schnell brechen kann. Bei einer Kontrolle wird es für den Fahrer wahrscheinlich und den Inhaber der Kennzeichen sicher unangenehm.

Ganz einfache Lösung:

Bei der Versicherung eine EVB für ein Kurzzeitkennzeichen zum laufenden Vertrag bestellen.

Bei der Zulassungsstelle das KZK holen, montieren (Saisonkennz. ab oder überdecken) und das Fahrzeug mit dem üblichen Versicherungsschutz wie in der Saison in den paar Tagen bewegen.

Das kostet nur die üblichen Kosten für das KZK, die Versicherung berechnet das günstig, weil tageweise, zum laufenden Vertrag hinzu.

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