Fahren "am Limit" auf der Autobahn

Hallo ihr Motor-Talker,

ich habe mir mal ne Frage gestellt:
Situation: Man fährt mit einem neuen Fahrzeug (bspw. Skoda Octavia TDI) auf der BAB (z.B. A5) und dort in einem Bereich ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fährt und das bei Nacht, bei wenig Verkehr.
Man fährt Vollgas, holt also alles aus dem Auto, was die Kiste hergibt (ca. 220-230 lt. Tacho).
Die A5 besteht innerhalb der Kasseler Berge aus einer recht kurvenreichen Strecke.
Das Fahrzeug ist eben neu, Reifen sind top und der technische Zustand 1A. Die Straße ist trocken.

Teilweise ist es dann so, dass ich den Fuß vor einer Kurve vom Gas nehme, da ich mich dabei unwohl fühle.

Rein hypothetisch: Ist es möglich dauerhaft mit Vollgas über so eine Strecke zu fahren? Bzw.: Ab wann fliegt man wirklich ab? Fliegt man überhaupt ab?

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DonMega42


...und das bei Nacht, bei wenig Verkehr.

Deutlicher kann man wohl nicht beweisen, dass man nichts von dem verstanden hat, was der Fahrlehrer einem beigebracht hat.

Keine Sicht, aber Vollgas. Na hoffentlich rafft es nur dich dahin und du nimmst keine Unschuldigen mit.

Stichwort: Sichtfahrgebot.

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Zitat:

Original geschrieben von Ritschimuc


220-230 in der Nacht ist auf alle Fälle eine gute Reisegeschwindigkeit, sofern die Bahn frei ist.
Vorausgesetzt das Fahrzeug passt dazu.
Dies betrifft Fahrwerk, Beleuchtung und Bremsen.

Das ist rein technisch nur mit einer nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Beleuchtungsanlage möglich.

Was ist mit Nachtsichtsystemen?

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Darüber darf sich im (extrem unwahrscheinlichen) Falle eines Falles mein Anwalt Gedanken machen, das ist schließlich sein Fachgebiet und er wird dafür auch angemessen entlohnt...😉

Was kostet es denn bei dem, dass die Palette über die Du gerade gebrettert bist, verschwindet bevor Du darüber bretterst?

Dein Glaube an die Fähigkeiten von Anwälten in allen Ehren gehalten, aber überschätzen sollte man die Jungs und Mädels nun auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Was ist mit Nachtsichtsystemen?

Gibt's schon eins mit StVZO-Zulassung?

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Klar, nehmen wir mal an du fährst im ?extrem unwahrscheinlichen? Fall jemanden tot.

Dein Anwalt sorgt ebenfalls dafür, daß du nen paar Tagessätze zahlen mußt - ist ja auch nur fahrlässige Tötung (wobei ich da billigend in Kauf genommen, also bedingten Vorsatz bei dir raushöre? - aber solange du die Klappe hältst macht dein Anwalt das schon). ~50 Tagessätze für ein Leben - und du bist damit nichtmal richtig vorbestraft...

Aber wirst du deines Lebens wieder froh wenn du jemanden überfährst der unbeleuchtet auf der linken Spur stand?

Ich denke, dass es für jeden Menschen ein einschneidendes und nicht leicht zu verarbeitendes Erlebnis ist, in den Tod eines Menschen involviert (mitverantwortlich) zu sein.

Egal ob dieses mit 250km/h in der Nacht auf der BAB, oder mit 50km/h im innerstädtischen Bereich geschieht oder gar durch ein fahrlässiges (Fehl)Verhalten ganz ohne KFZ geschieht.

Dies ist aber die emotionale/psychische Seite eines potentiellen Unfalls und hat NICHTS mit evtl. juristischen Auseinanderstezungen um Sichtfahrgebot, Schuld & Haftung zu tun.

Selbst wenn ich einer Schuld im juristischen Sinne komplett freigesprochen werden, kann mich dieses Erlebnis emotional mein ganzes Leben verfolgen....

Und genau DAS ist einer der Gründe, weshalb mich §§ und deren Reiterei, bzw. Gerichtsurteile am Steuer nicht interessieren, ich bemühe mich durch Konzentration auf das Wesentliche, nämlich das (gern auch zügig-dynamische) Führen eines KFZ, in eine solche Situation erst gar nicht zu kommen!

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Darüber darf sich im (extrem unwahrscheinlichen) Falle eines Falles mein Anwalt Gedanken machen, das ist schließlich sein Fachgebiet und er wird dafür auch angemessen entlohnt...😉
Was kostet es denn bei dem, dass die Palette über die Du gerade gebrettert bist, verschwindet bevor Du darüber bretterst?

Wenn ich (unwahrscheinlicherweise) über eine Palette "brettere", brauche ich primär keinen Anwalt (außer die Palette ist einem Fahrzeug zuzuordnen und ich möchte finanzielle Ansprüche geltend machen), sondern zunächst eine gute Vollkasko (habe ich) und ein Quentchen Glück (welches bekanntermaßen mit den Tüchtigen ist) um meine körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten...😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Was ist mit Nachtsichtsystemen?
Gibt's schon eins mit StVZO-Zulassung?

Da sie in Oberklasseautos ab Werk zu haben sind, gehe ich von einer Zulassung aus.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Wenn ich (unwahrscheinlicherweise) über eine Palette "brettere", brauche ich primär keinen Anwalt (außer die Palette ist einem Fahrzeug zuzuordnen und ich möchte finanzielle Ansprüche geltend machen),

gut, dafür schon

Zitat:

sondern zunächst eine gute Vollkasko (habe ich)

gut, hier nutzt Dir der Anwalt, weil er Dir erklären kann, warum die nicht bezahlen

Zitat:

und ein Quentchen Glück (welches bekanntermaßen mit den Tüchtigen ist) um meine körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten...😁

gut, denn falls nicht, kann der Anwalt Dir oder Deinen Hinterbliebenden immer noch tröstende Worte spenden.

Stimmt, habe ich alles nicht bedacht, so ein Anwalt ist schon praktisch.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Da sie in Oberklasseautos ab Werk zu haben sind, gehe ich von einer Zulassung aus.

Die Dinger kenne ich, bezweifle aber, daß sie den Vmax-Bereich sicherheitstechnisch voll abdecken.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Wenn ich (unwahrscheinlicherweise) über eine Palette "brettere", brauche ich primär keinen Anwalt (außer die Palette ist einem Fahrzeug zuzuordnen und ich möchte finanzielle Ansprüche geltend machen),
gut, dafür schon

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

sondern zunächst eine gute Vollkasko (habe ich)

gut, hier nutzt Dir der Anwalt, weil er Dir erklären kann, warum die nicht bezahlen

Na jetzt bin ich aber gespannt, warum Du meinst, dass meine(!) Versicherung da nicht zahlen würde...

Und jetzt komm mir nicht mit "grober Fahrlässigkeit", dass kann man ausschließen lassen und ist bei mir ohnehin kein Thema, da wir (Familie) schon seit Generationen dort Kunde sind mit diversen Versicherungen (Fahrzeuge, Böötchen, Immobilien, etc.).

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ist keine Phobie, sondern Kenntnis diverser Urteile - zu finden beispielsweise hier . 😛

Urteile sind etwas für §§-Reiter und Theoretiker...

Ersteres lasse ich gelten. Aber ich bin durchaus auch Praktiker. 🙂

Zitat:

Ich orientiere mich an der Realität des BAB(Strassen)verkehrs und wähle meine Geschwindigkeit entsprechend der konkreten Situation und schenke auch dieser meine volle Aufmerksamkeit.

Und wenn die Realität nur 60 - 80 hergibt, fahre ich in der Praxis halt nicht schneller.

Zitat:

Da sind dann das letzte was ich im Kopf habe (auf das ich mich während der Fahrt konzentriere), irgendwelche Gerichtsurteile und eventuelle juristische Konsequenzen.

Letztere können Dich schneller ereilen, als Du es scheinbar vermutest. 😉

Zitat:

Darüber darf sich im (extrem unwahrscheinlichen) Falle eines Falles mein Anwalt Gedanken machen, das ist schließlich sein Fachgebiet und er wird dafür auch angemessen entlohnt...😉

Der kann Dich auch nicht vor den Konsequenzen bewahren...

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Was ist mit Nachtsichtsystemen?

Wenn die den Motorradfahrer oder die Palette rechtzeitig erkennen...

Ich habe damit noch keine praktischen Erfahrungen.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Klar, nehmen wir mal an du fährst im ?extrem unwahrscheinlichen? Fall jemanden tot.

Dein Anwalt sorgt ebenfalls dafür, daß du nen paar Tagessätze zahlen mußt - ist ja auch nur fahrlässige Tötung (wobei ich da billigend in Kauf genommen, also bedingten Vorsatz bei dir raushöre? - aber solange du die Klappe hältst macht dein Anwalt das schon). ~50 Tagessätze für ein Leben - und du bist damit nichtmal richtig vorbestraft...

Aber wirst du deines Lebens wieder froh wenn du jemanden überfährst der unbeleuchtet auf der linken Spur stand?

Ich denke, dass es für jeden Menschen ein einschneidendes und nicht leicht zu verarbeitendes Erlebnis ist, in den Tod eines Menschen involviert (mitverantwortlich) zu sein.

Egal ob dieses mit 250km/h in der Nacht auf der BAB, oder mit 50km/h im innerstädtischen Bereich geschieht oder gar durch ein fahrlässiges (Fehl)Verhalten ganz ohne KFZ geschieht.

Dies ist aber die emotionale/psychische Seite eines potentiellen Unfalls und hat NICHTS mit evtl. juristischen Auseinanderstezungen um Sichtfahrgebot, Schuld & Haftung zu tun.

Selbst wenn ich einer Schuld im juristischen Sinne komplett freigesprochen werden, kann mich dieses Erlebnis emotional mein ganzes Leben verfolgen....

Und genau DAS ist einer der Gründe, weshalb mich §§ und deren Reiterei, bzw. Gerichtsurteile am Steuer nicht interessieren, ich bemühe mich durch Konzentration auf das Wesentliche, nämlich das (gern auch zügig-dynamische) Führen eines KFZ, in eine solche Situation erst gar nicht zu kommen!

Für mich würde einen riesigen Unterschied machen, ob ich mich gesetzeskonform verhalten habe (=unvermeidbar) oder ob ich den Tod eines anderes Menschen durch eigenes Fehlverhalten verursacht habe. Schwer ist es sicher so oder so, aber ich sehe da erhebliche Unterschiede.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


Und jetzt komm mir nicht mit "grober Fahrlässigkeit", dass kann man ausschließen lassen

Ich hatte es erwähnt: Das wird Dir der Anwalt ggf. auch der Richter erläutern, welche Dinge trotz "Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit" nicht ausgeschlossen sind, weil es sich nicht um "grobe Fahrlässigkeit", sondern um das nicht ausschließbare "grobe Verschulden" handelt.

Zitat:

und ist bei mir ohnehin kein Thema, da wir (Familie) schon seit Generationen dort Kunde sind mit diversen Versicherungen (Fahrzeuge, Böötchen, Immobilien, etc.).

Hast Du mal 2 Sekunden die zugehörigen Zahlen auf Plausibilität / feuchter Traum überschlagen, bevor Du das geschrieben hast?

Du bist der Meinung, dass eine Versicherung ohne jede Pflicht mehrere zehntausend Euro leisten wird, weil Du im Jahr vielleicht dreitausend Euro Prämie bezahlst?

Oder anders herum: Du glaubst ernsthaft, dass Deine Versicherung Dich und Deine Familie die nächsten 8? Jahre komplett kostenlos versichern wird, ohne dass dafür ein Rechtsanspruch existiert?

Der Aufschlag auf die Realität wird bei einigen Leuten sehr hart ausfallen.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Was kostet es denn bei dem, dass die Palette über die Du gerade gebrettert bist, verschwindet bevor Du darüber bretterst?

Wenn ich (unwahrscheinlicherweise) über eine Palette "brettere", brauche ich primär keinen Anwalt (außer die Palette ist einem Fahrzeug zuzuordnen und ich möchte finanzielle Ansprüche geltend machen), sondern zunächst eine gute Vollkasko (habe ich) und ein Quentchen Glück (welches bekanntermaßen mit den Tüchtigen ist) um meine körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten...😁

Wieso soll man den Palettenverdreher den nicht finden können?

Es steht doch gross und deutlich der Name drauf geschrieben "EU" 😁😁😁

Ich weiß, der ist doof😉

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