Fahrbahnmarkierung und Schild widersprechen sich!

Hallo liebe Experten,

ich bin gestern Nacht gefahren, plötzlich gab es, aufgrund von Bauarbeiten (Fahrbahnerneuerung) eine gelbe (durchgehende) Fahrbahnmarkierung die auf die (ursprüngliche) Gegenfahrbahn führte. Eigentlich wollte ich dieser folgen, doch dann sah ich das Verkehrsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts vorbei" - StVO Verkehrszeichen-Nr. 222-20. Genau ab diesem Schild begann auch die Bausstelle, die Fahrbahn war aber nicht gesperrt, wirklich komplett offen. War nicht mal annähernd ersichtlich, dass es sich hierbei um eine Baustelle handelt, rechts parkten sogar mehrere Autos. Ich hatte also die Wahl entweder der Fahrbahnmarkierung zu folgen, oder dem Schild folge zu leisten. Leider bin ich auf die Baustelle gefahren, die hatten dort bereits den Asphalt abgetragen, so dass einige Gullis rausschauten. Bin leider daraufhin über einen gefahren und habe einige Autoschäden davongetragen. Da laufend auch andere Autos dem Schild folgten und auf die Baustelle fuhren, habe ich die Polizei gerufen, damit die das mal richtig sichern und absperren. Als die Polizei dann eintraf wurde ich erst mal von einem Polizisten fertig gemacht, wieso ich über eine durchgehende Fahrbahnmarkierung fahre und der gab mir echt einen Strafzettel. Seine Kollegin sagte mir dabei im Vertrauen, dass auch sie so gefahren wäre. In der zwischenzeit fuhren immer wieder weitere Autos in deren Anwesendheit in die Baustelle rein, wie gesagt, alle folgten dem Schild. Von denen hat keiner einen Strafzettel erhalten, die wurden nur aufgefordert zurück zu fahren und die richtige Spur zu nehmen.

Nun meine Frage, bin ich wirklich im Unrecht?

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Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 5. Mai 2018 um 08:09:31 Uhr:


Mit nen bissel Grips im Kopf, sollte man eigentlich realisieren, das der Zwangspfeil nur für das rechts Vorbeifahrenfahren an der Insel unter normalen Bedingungen zählt und lediglich vergessen wurde, diesen abzudecken/umzudrehen.

Genau so gut könnte es sein, dass nur das Entfernen der gelben Linie vergessen wurde und man stattdessen am Schild eindeutig erkennen kann, dass man rechts vorbei fahren muss. Dann würdest du plötzlich zum Geisterfahrer werden, wenn du links an der Insel vorbei fährst. Du bist dir nur deswegen so sicher, weil du das Ergebnis schon kennst. Hinterher ist man ja immer schlauer.

Ich würde hier alles einem Anwalt überlassen. Eine Straße mit derart hoch herausstehenden Hindernissen ist nicht befahrbar. Und bei dem vergessenen Schild und der nicht vorhandenen Absperrung könnte man schon über einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nachdenken.

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Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2018 um 21:08:02 Uhr:


Vielleicht dürfen ja die Anwohner außerhalb der Bautätigkeiten dort parken.

Mit Sicherheit nicht in dem Gefahrenbereich. Ich komme ursprünglich aus der Baubranche, Baustelleneinrichtungen gehörten zu meinem Tagesgeschäft. Vom der Beantragung, einschl. Verkehrsregelplan, Umsetzung, Wartung und Haftung.

Schau dir mal das Bild ganz genau an.

Da ist am Laternenpfahl nen Halteverbotsschild, mit Pfeilen in beiden Richtungen, angebracht. Direkt darunter ein weißes Zusatzschild, wo garantiert der, für die zutreffende Gültigkeit, Zeitabschnitt draufsteht.

Eine Bushaltestelle gibt es da auch noch. Möglicherweise darf sogar der Bus dort auch tagsüber langfahren.
Und was ja immer noch fehlt, mal ein Bild, inwieweit weiter vorne schon auf die baustellenbedingte Verkenrsführung aufmerksam gemacht wird, inkl. diverser, möglicher, "Sonderregellungen".

Und einen Gefahrenbereich sehe ich da nicht wirklich. Die höherstehenden Zugange für Gas/Wasser/Strom dürften da wohl kaum, wenn man langsam durchfährt, eine Gefahr sein. Es kann ja niemand irgendwo reinstürzen. Und sollte da wirklich für den Bus frei sein, dann würden diverse Warnbaken an den Stellen ihm wohl im Wege sein.

Halte ich für ausgeschlossen, dass man dort durchfahren kann. Dann müsste man ja ständig die Absperrung am Ende der Baustelle ab- und wieder aufstellen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Mai 2018 um 21:57:41 Uhr:


Halte ich für ausgeschlossen, dass man dort durchfahren kann. Dann müsste man ja ständig die Absperrung am Ende der Baustelle ab- und wieder aufstellen.

Nee, man braucht sie erst garnicht zustellen. Nur da, wie auf allen Bildern zu sehen, ganz rechts, die knapp halbe Fahrbahn, so das niemand einfach so geradeaus durchfahren kann, sondern, wer dann da lang darf, nen ausbremsenden Schlenker drumrum fahren muss.

Der Bus darf möglicherweise ganztägig da lang, die parkenden PKWs nur außerhalb der Bautätigenkeiten und an sonsten fahren natürlich die Baustellenfahrzeuge tagsüber da durch. Ergo, bleibt die Stelle durchgehend ohne Absperrbaken.

Das alles könnte auch der Grund dafür sein, warum die rechte gelbe Markierung, die übrigens nicht parallel zur linken verläuft, sondern fast querverlaufend geklebt, so dreckig ist.

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Die Bewohner dürften da aber auch nicht reinfahren, sie müssten ja sonst auch über die gelbe Linie. Gleiches gilt für die Busse. Und so absurd es klingen mag, nicht mal der Baustellenverkehr dürfte über die gelbe Linie.

Ich schrieb "am Ende", nicht "am Anfang". Für mich sieht es so aus, als wenn die Baustelle hinten dicht ist, kann natürlich auch nur eine Kurve sein. Vielleicht kann der TE ja was dazu sagen.

Aber wir sind uns einig dass es sich um einen Gefahrembereich handelt? Es isr mit der Beschädigung des Fahrzeuges mehr als bewiesen. Juristisch sind Baustellen Gefahrembereiche und diese sind entsprechend zu sichern. Gerade im öffentlichen Straßenland.

Rainer, du widersprichst dir selbst. Selbst wenn Busse dort fahren dürften (bei Asphaltsanierung unmöglich, müsste dies so beschildert sein.

Ich bin mir einig, dass der Bereich für den normalen Verkehr eindeutig gesperrt gehört und man nicht raten muss, welche Markierung oder welches Schild gerade Gültigkeit besitzt.

Leute, eine Durchfahrt, auch Tagsüber (auch Busse), ist ausgeschlossen. An der Kreuzung (200 m weiter) war keine Durchfahrt mehr möglich, war komplett abgesperrt. Die parkenden Autos wurden durch die Polizei abgeschleppt/umgeparkt, durften da natürlich auch nicht reinfahren. Ich krieg ne Krise, weil ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

Dann solltest du vielleicht erstmal zur Polizei und Anzeige gegen Unbekannt stellen. Die werden dir vielleicht Tips geben können.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 7. Mai 2018 um 22:06:06 Uhr:


Dann solltest du vielleicht erstmal zur Polizei und Anzeige gegen Unbekannt stellen. Die werden dir vielleicht Tips geben können.

Die Polizei war doch vor Ort und hat mir einen Strafzettel geschrieben

Was ja aber nicht heißt, dass du nun keine Anzeige erstatten kannst. Der Beamte kann sich ja geirrt haben. Man kann ja erstmal auf der Dienststelle nachhaken, wie die das sehen und erst im späteren Verlauf sagen, dass man eine Anzeige erhalten hat.

Du kannst auch die Polizei rufen und eine "Tatsachenfeststellung vor Ort" verlangen. Dabei wird die Beschilderung und Baustellenabsicherung etc. festgehalten.

Verkehrsrechtschutz gibts beim ADAC...

Zitat:

@cementario2 schrieb am 6. Mai 2018 um 20:59:54 Uhr:


[...] Nachts sind die gesperrten Fahrbahnen mit Absperrbarken mit 3 roten Lampen abzusperren. [...]

Vollsperrung immer mit mindestens 5 roten Lampen. Weil aber hier der Verkehr nur verschwenkt wird, müssten dort gelbe Lampen rangehören, bin mir aber nicht ganz sicher. Das ist im Schilder-/Regelplan festgelegt.

Jup, Leitbaken mit gelben Leuchten (Dauerlicht), Abstand quer maximal 1,00m bezogen auf die Mitte der Bake.

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