Fahrbahnmarkierung und Schild widersprechen sich!
Hallo liebe Experten,
ich bin gestern Nacht gefahren, plötzlich gab es, aufgrund von Bauarbeiten (Fahrbahnerneuerung) eine gelbe (durchgehende) Fahrbahnmarkierung die auf die (ursprüngliche) Gegenfahrbahn führte. Eigentlich wollte ich dieser folgen, doch dann sah ich das Verkehrsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts vorbei" - StVO Verkehrszeichen-Nr. 222-20. Genau ab diesem Schild begann auch die Bausstelle, die Fahrbahn war aber nicht gesperrt, wirklich komplett offen. War nicht mal annähernd ersichtlich, dass es sich hierbei um eine Baustelle handelt, rechts parkten sogar mehrere Autos. Ich hatte also die Wahl entweder der Fahrbahnmarkierung zu folgen, oder dem Schild folge zu leisten. Leider bin ich auf die Baustelle gefahren, die hatten dort bereits den Asphalt abgetragen, so dass einige Gullis rausschauten. Bin leider daraufhin über einen gefahren und habe einige Autoschäden davongetragen. Da laufend auch andere Autos dem Schild folgten und auf die Baustelle fuhren, habe ich die Polizei gerufen, damit die das mal richtig sichern und absperren. Als die Polizei dann eintraf wurde ich erst mal von einem Polizisten fertig gemacht, wieso ich über eine durchgehende Fahrbahnmarkierung fahre und der gab mir echt einen Strafzettel. Seine Kollegin sagte mir dabei im Vertrauen, dass auch sie so gefahren wäre. In der zwischenzeit fuhren immer wieder weitere Autos in deren Anwesendheit in die Baustelle rein, wie gesagt, alle folgten dem Schild. Von denen hat keiner einen Strafzettel erhalten, die wurden nur aufgefordert zurück zu fahren und die richtige Spur zu nehmen.
Nun meine Frage, bin ich wirklich im Unrecht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 5. Mai 2018 um 08:09:31 Uhr:
Mit nen bissel Grips im Kopf, sollte man eigentlich realisieren, das der Zwangspfeil nur für das rechts Vorbeifahrenfahren an der Insel unter normalen Bedingungen zählt und lediglich vergessen wurde, diesen abzudecken/umzudrehen.
Genau so gut könnte es sein, dass nur das Entfernen der gelben Linie vergessen wurde und man stattdessen am Schild eindeutig erkennen kann, dass man rechts vorbei fahren muss. Dann würdest du plötzlich zum Geisterfahrer werden, wenn du links an der Insel vorbei fährst. Du bist dir nur deswegen so sicher, weil du das Ergebnis schon kennst. Hinterher ist man ja immer schlauer.
Ich würde hier alles einem Anwalt überlassen. Eine Straße mit derart hoch herausstehenden Hindernissen ist nicht befahrbar. Und bei dem vergessenen Schild und der nicht vorhandenen Absperrung könnte man schon über einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nachdenken.
60 Antworten
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 5. Mai 2018 um 13:51:49 Uhr:
Auf dem Bild
https://data.motor-talk.de/.../...367669751597-3967163266433575966.jpg
ist aber der gelbe Streifen ganz gut zu erkennen.
Das Foto wurde aufgenommen
- bei Tageslicht
- aus 1 m Entfernung
- von einem Fußgänger, der eine Geschwindigkeit von 0 km/h hatte
Jetzt kannst du dir selbst die Unterschiede zur realen Fahrsituation ausdenken.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 5. Mai 2018 um 13:57:54 Uhr:
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 5. Mai 2018 um 13:51:49 Uhr:
Auf dem Bild
https://data.motor-talk.de/.../...367669751597-3967163266433575966.jpg
ist aber der gelbe Streifen ganz gut zu erkennen.Das Foto wurde aufgenommen
- bei Tageslicht
- aus 1 m Entfernung
- von einem Fußgänger, der eine Geschwindigkeit von 0 km/h hatteJetzt kannst du dir selbst die Unterschiede zur realen Fahrsituation ausdenken.
Der TE hat ihn ja auch nachts erkannt, steht ja im Eröffnungsbeitrag. Ergo kann man die Enschuldigung schlechter Erkennbarkeit, für seinen Fall aus der Diskussion ausklammern.
Und das der dreckiger ist, wird wohl daran liegen, weil die Baustellenfahrzeuge drüber fahren.
Inwiefern schon frühzeitig und unmissverständlich auf den Spurwechsel hingewiesen wird, hat er aber immer noch nicht beantwortet.
Und da auf dem blauem Schild ein Aufkleber ist, entspricht es eh nicht der StVO und ist somit ungültig und auch auf der Insel steht doch ein ganz großes weißes Schild, dass man um die Insel fahren muss.
Man kann sich alles hinreden, wie man möchte. Fakt ist, dass mehrere falsch gefahren sind und das Schild im Nachhinein abgedeckt wurde, was sicherlich grundlos gemacht wurde, weil es gibt ja die gelbe Fahrbahnmarkierungen...
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Zitat:
@U.Korsch schrieb am 5. Mai 2018 um 14:20:30 Uhr:
Hier mal ein Praxisbeispiel zum Thema "Verbindlichkeit der Gelbmarkierung" 😁
Eine "Verbindlichkeit", die ja durch die Warnbaken überstimmt wird, womit die Verbindlichkeit der gelben Markierung wierum hinfällig ist/bleibt, so lange die Baken dort stehen. 😉
Leitbaken heben verkehrsrechtlich gesehen keine Markierungen auf. Da wird nix "überstimmt", zumindest nicht im Sinne der StVO.
An dieser Stelle lernt der Verkehrsteilnehmer, dass solche Linien bei Bedarf überfahren werden können bzw. sollen.
Im Beispiel des TE soll das wieder nicht der Fall sein, da geht dann angeblich die Markierung dem Zeichen 222 vor.
Ich finde deinen Pragmatismus ja durchaus praxisgerecht, aber man kann damit auch mal Schiffbruch erleiden.
Ziel muss stets eine klare Verkehrsregelung sein und nicht eine vermeintlich sinnvolle Deutung von Widersprüchen.
Trotz Anwalt wird die Versicherung der Gegensteite (Bauträger, der der die Schilder überwacht, jemand ganz anderes) aber nicht alles übernehmen wollen. Der TE fährt trotz unklarer Verkehrssitation und erkennbarer Baustelle über ein Hindernis. Dazu das ganze noch mit zusätzlicher Beleuchtung durch Straßenlaternen, da wird er schon erklären müssen, warum er nicht die Geschwindigkeit reduziert hat. Je nach Schadensbild wird das ganze dann noch schwieriger ... warum hat er nicht gebremst/ausgewichen? Diese Fragen wird man schlüssig erklären müssen.
Die Baken in oberen Beispiel stehen halt falsch und sind nicht den Linien angepasst.
Warum er da fährt? Warum ist es nicht gesperrt? Warum wurden die Hindernisse nicht gekennzeichnet? Vielleicht kann man die Dinger im Dunkeln schelcht sehen? Vielleicht ist er beim Wenden drauf gefahren?
Jetzt stellt dir mal vor, dass ein RTW in die Situation kommt. Der muss dann in der Baustelle wenden, wodurd wertvolle Zeit verloren geht, reißt er sich dann die Ölwanne auf oder fährt einen Reifen platt, erreicht er seinen Einsatzort eventuell nicht. Sowas muss eindeutig sein und man kann nicht darauf hoffen, dass schon nichts passieren wird.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 5. Mai 2018 um 18:53:41 Uhr:
Die Baken in oberen Beispiel stehen halt falsch und sind nicht den Linien angepasst.Warum er da fährt? Warum ist es nicht gesperrt? Warum wurden die Hindernisse nicht gekennzeichnet? Vielleicht kann man die Dinger im Dunkeln schelcht sehen? Vielleicht ist er beim Wenden drauf gefahren?
Jetzt stellt dir mal vor, dass ein RTW in die Situation kommt. Der muss dann in der Baustelle wenden, wodurd wertvolle Zeit verloren geht, reißt er sich dann die Ölwanne auf oder fährt einen Reifen platt, erreicht er seinen Einsatzort eventuell nicht. Sowas muss eindeutig sein und man kann nicht darauf hoffen, dass schon nichts passieren wird.
Das ja ist wohl nun auf dem Bild sehr gut erkennbar, das da (eine offenbar kurzfristige) Änderung der Verkehrsführung im Baustellenbereich vorgenommen wurde. Es ist ja unschwer zu übersehen, das jetzt der Gegenverkehr diese Spur nutzt, wärend die andere Richtung die eigentlich gesperrte Spur befahren muss.
Warum, weshalb? Naja, vielleicht sind ja die Bauarbeiten soweit fortgeschritten, das eine gänzliche Änderung der Verkehrsführung bevorsteht und man diese, mittels der Warnbaken, vorbereitet.
Inwieweit vorherige Berschilderungen auf diese Änderung verweisen, inkl. ein weiter reduziertes TL vorliegt, kann man ja nun aus diesem Bild nicht ersehen.
Zitat:
@MoeAbit schrieb am 5. Mai 2018 um 10:23:59 Uhr:
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 5. Mai 2018 um 08:09:31 Uhr:
Ähm, gibt es einige Meter zuvor keine Ausschilderung, die auf den baustellenbedingten Spurwechsel hinweist?Um mal ganz ehrlich zu sein.
Mit nen bissel Grips im Kopf, sollte man eigentlich realisieren, das der Zwangspfeil nur für das rechts Vorbeifahrenfahren an der Insel unter normalen Bedingungen zählt und lediglich vergessen wurde, diesen abzudecken/umzudrehen.Jetzt im Nachhinein ist mir das auch klar, dass das für die Insel sein sollte. Jetzt komm mal aber bitte darauf mitten in der Nacht, wo du nur 2 Sekunden hast zum Nachdenken.
Sorry, aber Baustellen müssen abgesperrt sein und Baustellenausfahrten gesondert markiert oder beschriftet. Nachts sind die gesperrten Fahrbahnen mit Absperrbarken mit 3 roten Lampen abzusperren.
Uns das hat seinen Grund. Deshalb bringen die Schuldzuweisung nichts sondern ein Anwalt und Akteneinsicht. Wäre das meine Baustelle, würde ich mich verstecken. ...
Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "Anlieger frei" o.ä. kann ich nicht sehen, auf die Hindernisse würden dann erst Recht Warnbarken gehören.
Zitat:
Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "Anlieger frei"
Anlieger frei wäre auch "Quatsch".
Meistens sind dann die Parkflächen mit entsprechenden Schildern ausgestattet, wo dann drauf steht, in welchem Zeitraum tagsüber dort Parkverbot besteht.
dürfte übrigens jene Ecke sein
Die Straße (in westlicher Richtung) quasi gesperrt, der Parkstreifen aber, seperat ausgeschildert, von bis nutzbar.