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Fahrbahnmarkierung und Schild widersprechen sich!

Hallo liebe Experten,

ich bin gestern Nacht gefahren, plötzlich gab es, aufgrund von Bauarbeiten (Fahrbahnerneuerung) eine gelbe (durchgehende) Fahrbahnmarkierung die auf die (ursprüngliche) Gegenfahrbahn führte. Eigentlich wollte ich dieser folgen, doch dann sah ich das Verkehrsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts vorbei" - StVO Verkehrszeichen-Nr. 222-20. Genau ab diesem Schild begann auch die Bausstelle, die Fahrbahn war aber nicht gesperrt, wirklich komplett offen. War nicht mal annähernd ersichtlich, dass es sich hierbei um eine Baustelle handelt, rechts parkten sogar mehrere Autos. Ich hatte also die Wahl entweder der Fahrbahnmarkierung zu folgen, oder dem Schild folge zu leisten. Leider bin ich auf die Baustelle gefahren, die hatten dort bereits den Asphalt abgetragen, so dass einige Gullis rausschauten. Bin leider daraufhin über einen gefahren und habe einige Autoschäden davongetragen. Da laufend auch andere Autos dem Schild folgten und auf die Baustelle fuhren, habe ich die Polizei gerufen, damit die das mal richtig sichern und absperren. Als die Polizei dann eintraf wurde ich erst mal von einem Polizisten fertig gemacht, wieso ich über eine durchgehende Fahrbahnmarkierung fahre und der gab mir echt einen Strafzettel. Seine Kollegin sagte mir dabei im Vertrauen, dass auch sie so gefahren wäre. In der zwischenzeit fuhren immer wieder weitere Autos in deren Anwesendheit in die Baustelle rein, wie gesagt, alle folgten dem Schild. Von denen hat keiner einen Strafzettel erhalten, die wurden nur aufgefordert zurück zu fahren und die richtige Spur zu nehmen.

Nun meine Frage, bin ich wirklich im Unrecht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 5. Mai 2018 um 08:09:31 Uhr:


Mit nen bissel Grips im Kopf, sollte man eigentlich realisieren, das der Zwangspfeil nur für das rechts Vorbeifahrenfahren an der Insel unter normalen Bedingungen zählt und lediglich vergessen wurde, diesen abzudecken/umzudrehen.

Genau so gut könnte es sein, dass nur das Entfernen der gelben Linie vergessen wurde und man stattdessen am Schild eindeutig erkennen kann, dass man rechts vorbei fahren muss. Dann würdest du plötzlich zum Geisterfahrer werden, wenn du links an der Insel vorbei fährst. Du bist dir nur deswegen so sicher, weil du das Ergebnis schon kennst. Hinterher ist man ja immer schlauer.

Ich würde hier alles einem Anwalt überlassen. Eine Straße mit derart hoch herausstehenden Hindernissen ist nicht befahrbar. Und bei dem vergessenen Schild und der nicht vorhandenen Absperrung könnte man schon über einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nachdenken.

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Ab damit zum Anwalt. Offensichtlich hat die Polizei die Verkehrssituation falsch eingeschätzt. Den Strafzettel würde schon allein deshalb nicht bezahlen weil wären der Anwesenheit der Polizei weitere Fahrzeuge die selbe OWI begangen haben. Hier sollte dein Anwalt umgehend Widerspruch einlegen und das Foto an die zuständige Verkehrsbehörde mit der Bitte um Schadensregulierung und Behebung der Gefahrenstelle drängen da hier bei der Verkehrsführung offenbar geschlampt und Schilder nicht abgedeckt wurden.
Denn: Ob Fahrbahnmarkierung oder Schild, beides ist als Verkehrszeichen zu betrachten. Bei unklarer Situation trägt hier inho dann der Bauverein die Schuld da er eine unklare Verkehrssituation geschaffen hat.

Gibt es noch weitere Fotos, die u.a. die gelbe Linie aus Fahrerperspektive zeigen?

Ich fahre mal später hin und schieße noch Fotos. Die Fahrbahnmarkierung führte aber direkt vor dem Schild links lang.

Das Foto und der Strafzettel dienen ja auch als Beweis für die Schadensregulierung am Auto, da man ja mit solchen Dingen nicht rechnen musste. Falls die sage man muss auf Sichtweite halten können. Entweder die Fa. die die Beschilderung macht oder die Baustellenfirma mit ins Boot nehmen. Da auch noch viele falsch gefahren sind ist es auch der Beweis das du hier nicht den Fehler gemacht hast sondern der Povoziert wurde. Bei dem Knöllchen würde ich nachfragen warum ein besonner Bürger der hier eine Gefahrenstelle der Polizei bekannt gibt dafür noch bestraft wird.

Ich zitiere aus § 39 Abs. 5 StVO:

(5) 1Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. 2Sie sind grundsätzlich weiß. 3Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. 4Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. 5Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind. 6Alle Linien können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden. 7In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (§ 45 Absatz 1d) können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien, ausgeführt sein. 8Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.

Dies bedeutet, wenn sie die weiße Markierung aufheben, dann habe ich die gelbe Markierung nicht zu überfahren, wie es dem TE geschehen ist. Dass die Polizistin es auch so gehandhabt hätte, belegt nur, geschlechtsspezifisches Verhaltensmuster.

Zeichen 222 schreibt aber die Vorbeifahrt vor = widersprüchliche Regelung, die nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers gehen darf. Das Abdecken solcher Zeichen 222 wird in der Praxis gern vergessen - das ist aber kein Grund, hier dem Verkehrsteilnehmer eine Owi aufzudrücken.

Ungeachtet dessen stellt sich die Frage, ob sich im "gesperrten" Bereich Grundstückszufahrten befinden. Dann gilt nämlich:

Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.

Zitat:

@Tsherno schrieb am 4. Mai 2018 um 12:01:22 Uhr:


Ab damit zum Anwalt. Offensichtlich hat die Polizei die Verkehrssituation falsch eingeschätzt. Den Strafzettel würde schon allein deshalb nicht bezahlen weil wären der Anwesenheit der Polizei weitere Fahrzeuge die selbe OWI begangen haben. Hier sollte dein Anwalt umgehend Widerspruch einlegen und das Foto an die zuständige Verkehrsbehörde mit der Bitte um Schadensregulierung und Behebung der Gefahrenstelle drängen da hier bei der Verkehrsführung offenbar geschlampt und Schilder nicht abgedeckt wurden.
Denn: Ob Fahrbahnmarkierung oder Schild, beides ist als Verkehrszeichen zu betrachten. Bei unklarer Situation trägt hier inho dann der Bauverein die Schuld da er eine unklare Verkehrssituation geschaffen hat.

Auf jeden Fall damit zum Anwalt, denn der bekommt komplette Akteneinsicht. Das impliziert auch den VERKEHRSREGELPLAN, der der Behörde eingereicht werden muss.
Ansonsten kann ich mich obigen nur anschließen.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 4. Mai 2018 um 12:57:54 Uhr:



[...]
Dass die Polizistin es auch so gehandhabt hätte, belegt nur, geschlechtsspezifisches Verhaltensmuster.

Als studierte Soziologin interessiert mich jetzt mal ganz brennend, wie du daraus ein geschlechtsspefizisches Verhaltensmuster konstruierst. 🙄

Ich wäre auch so gefahren kann man auch so deuten ich hätte das auch so gesehen, bzw. ich hätte auch zahlen müssen.

Zitat:

@SharonVinyard schrieb am 4. Mai 2018 um 15:52:55 Uhr:



Zitat:

@trouble01 schrieb am 4. Mai 2018 um 12:57:54 Uhr:



[...]
Dass die Polizistin es auch so gehandhabt hätte, belegt nur, geschlechtsspezifisches Verhaltensmuster.

Als studierte Soziologin interessiert mich jetzt mal ganz brennend, wie du daraus ein geschlechtsspefizisches Verhaltensmuster konstruierst. 🙄

Wie mein alter Herr schon früher sagte: Frau am Steuer, wird oft teuer😁

Zitat:

@trouble01 schrieb am 04. Mai 2018 um 12:57:54 Uhr:


Dies bedeutet, wenn sie die weiße Markierung aufheben, dann habe ich die gelbe Markierung nicht zu überfahren, wie es dem TE geschehen ist. Dass die Polizistin es auch so gehandhabt hätte, belegt nur, geschlechtsspezifisches Verhaltensmuster.

Wie hier schon einige beschrieben haben, ist die geschilderte Situation zumindest widersprüchlich und darf aus meiner rechtlichen Einschätzung nach daher nicht zu Lasten des Betroffenen gehen. Der Seitenhieb auf ein Geschlecht ist außerdem unangebracht und tut hier nichts zur Sache.

Man hätte zwar sehen können, dass die Fahrbahn bereits abgetragen wurde, aber das ist nicht immer ein Argument dafür, diesen Bereich nicht zu überfahren. Ich habe es hin und wieder erlebt, dass übergangsweise eben auch auf diesem suboptimalen Material gefahren werden soll und wurde.

Schuld hat derjenige, der die Baustelle nicht ordnungsgemäß gesichert und abgesperrt hat. Noch dazu wurden andere, die ebenfalls irritiert waren, nicht bestraft. Zwar ist der Aufwand recht hoch, aber um der Prinzips Willen würde ich es anfechten.

Ich habe mal paar Fotos gemacht eben. Vielleicht wird das nun etwas klarer. Die Absperrung, die man auf dem einen Bild sieht, war auf dem Gehweg, die Zufahrt war wirklich komplett offen. Mittlerweile ist das Schild, wie man sieht, mit einer Tüte oder so abgedeckt worden.

Auch am Tage unhaltbare Zustände. Wenn ich sehe, wie achtlos die Baken zur Seite geschleudert wurden, wird mir schlecht.

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