Fahranfänger rast mit 240 km/h durch die Stadt
link auf Stern.de
"Ein 20-jähriger Fahranfänger ist in Berlin mit mehr als 240 Stundenkilometern durch eine Tempo-60-Zone gerast. Der junge Mann sei bereits in der Nacht auf Samstag bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn 100 im Stadtteil Moabit aufgefallen und gestoppt worden, teilte die Polizei am Montag mit. ..."
Hallo M-Ter,
Sicher hat der eine oder Andere von diesem Vorfall gehört. Sind euch Fälle bekannt, in denen noch höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen wurden? Dier Berliner Polizei schein erst seit 10 Jahren eine Statistik zu führen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Ober halb von 70 km/h drüber gibt es eben keine weiteren Abstufungen.Mein Schatzi wurde übrigens mal mit 176 km/h drüber erwischt. Nach Abzug der Toleranz wurden bei erlaubten 80 ganze 256 km/h angelastet. Das war aber nicht Stadt, sondern leere Autobahn.
Klasse, damit muss man ja auch noch angeben.... Daumen HOCH!!
418 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Es ist und bleibt in erster Linie immernoch ne 60 Zone 😉 Egal ob auf Autobahn oder Schnellstrasse oder Flugplatz
Es ist jedoch ein Unterschied, ob einer des Nachtens mit 240 über ne Autobahn fliegt wo ggf. aus Lärmschutzgründe 60 ist, oder ob einer am Sonntagnachmittag mit 120 durch ne 30er Zone kachelt. Das ist nicht das gleiche, auch wenn es in beiden Fällen das vierfache des erlaubten ist.
Hätte, wenn und aber...
Fakt ist er ist mit 240 KMH durch eine 60er KMH Beschränkung gefahren.
Das ist und bleibt eine fast schon kriminelle Aktion gewesen.
Meiner Meinung nach FS- Entzug auf Lebenszeit.
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Es ist jedoch ein Unterschied, ob einer des Nachtens mit 240 über ne Autobahn fliegt wo ggf. aus Lärmschutzgründe 60 ist, oder ob einer am Sonntagnachmittag mit 120 durch ne 30er Zone kachelt. Das ist nicht das gleiche, auch wenn es in beiden Fällen das vierfache des erlaubten ist.
Kommt drauf an wo. Soweit ich mich erinnern kann ist auf dieser komischen AB sogar eine Ampel.😰
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Kommt drauf an wo. Soweit ich mich erinnern kann ist auf dieser komischen AB sogar eine Ampel.😰Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Es ist jedoch ein Unterschied, ob einer des Nachtens mit 240 über ne Autobahn fliegt wo ggf. aus Lärmschutzgründe 60 ist, oder ob einer am Sonntagnachmittag mit 120 durch ne 30er Zone kachelt. Das ist nicht das gleiche, auch wenn es in beiden Fällen das vierfache des erlaubten ist.
Dann ist das ne grenzwertige Angelegenheit. 😰 Irgendeinen Grund müssen die 60 ja haben. Ich ging anhand der Pics von Lärmschutz aus. Daher mein Vergleich.
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Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Nach meinem Wissenstand prüfen die Beamten da garnix, dafür ist eine andere Institution zuständig... und wenn das wirklich so ist, gefällt mir das nicht, dass wieder so ein Unsinn geschrieben wird...Zitat:
Original geschrieben von Andi_08
Was mir in dem Artikel gefällt ist folgender Teil "Außerdem wollen die Beamten auch noch prüfen, ob der 20-Jährige überhaupt zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist".
Bei so einem Verhalten muß ich gar nichts mehr prüfen. Der Fahrer hat ohne Zweifel bewiesen daß er nicht zum Führen eine Kfz geignet ist.
Ich würde nur überprüfen ob er irgendwann mal wieder den Schein bekommen sollte...
Wer es prüft ist doch egal, der junge Mann wird ne Weile als Fußgänger unterwegs sein.
...und das ist auch gut so ! ...würde Wowi sagen.
Ist doch nix passiert, ob nu 20 oder 120 zu schnell.....wie war das mit der Mücke und dem Elefanten?
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Meiner Meinung nach FS- Entzug auf Lebenszeit.
Na sei mal nicht so hart !! Bis zur Vollendung des 79sten Lebensjahr reicht auch.
Zitat:
Original geschrieben von STRANGEMOB
Ist doch nix passiert, ob nu 20 oder 120 zu schnell.....wie war das mit der Mücke und dem Elefanten?
..muss immer erst was passieren ?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Na sei mal nicht so hart !! Bis zur Vollendung des 79sten Lebensjahr reicht auch.Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Meiner Meinung nach FS- Entzug auf Lebenszeit.
Um dann mit 80 durch die Fußgängerzone zu fahren 😁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
..muss immer erst was passieren ?Zitat:
Original geschrieben von STRANGEMOB
Ist doch nix passiert, ob nu 20 oder 120 zu schnell.....wie war das mit der Mücke und dem Elefanten?
Ja
Zitat:
Original geschrieben von STRANGEMOB
JaZitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
..muss immer erst was passieren ?
Ernsthaft? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von STRANGEMOB
JaZitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
..muss immer erst was passieren ?
Aber sicher nur so lange wie es dich nicht betrifft.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Kommt drauf an wo. Soweit ich mich erinnern kann ist auf dieser komischen AB sogar eine Ampel.😰Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Es ist jedoch ein Unterschied, ob einer des Nachtens mit 240 über ne Autobahn fliegt wo ggf. aus Lärmschutzgründe 60 ist, oder ob einer am Sonntagnachmittag mit 120 durch ne 30er Zone kachelt. Das ist nicht das gleiche, auch wenn es in beiden Fällen das vierfache des erlaubten ist.
Die Ampel kommt erst hinten zu Beginn der Seestraße in den der Autobahnabschnitt hinten übergeht.
Zitat:
Original geschrieben von STRANGEMOB
JaZitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
..muss immer erst was passieren ?
Was denn ?
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Benutze mal den Bremswegrechner und lasse in 200 Meter ein Stauende erscheinen:Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Mal drueber nachgedacht wie lang der Bremsweg ist?Aufprallgeschwindigkeit 168,5 km/h
Bei 300 Meter entfernung zum Stauende prallt der Fahrer noch mit 107,5 km/h auf.
Aus Tempo 200, mit 1 Sekunde Reaktion und mit 10 m/s² Verzögerung steht man nach 209,88 Metern. Um dann nach 300 Metern mit über Tempo 100 aufzuprallen, muß man dann anfahren und sehr stark beschleunigen...
Und 10 m/s² Bremsverzögerung ist bei heutigen Autos schon sehr wenig, sondern eher Stand der Jahrtausendwende. Mit einem aktuellen Audi kann man eher von 11 m/s² ausgehen: Da steht man nach 195,85 Metern.
Quelle: http://www.auto-und-verkehr.de/bremswegrechner