Facelift, kann man die Reifengröße 195/65 R14 fahren?
Hallo,
mich interessiert seit langem die Frage ob der Radkasten des B4 Facelift (35i)so groß ist das diese
Reifengröße dort definitiv Platz findet.
Dasselbebige gilt bitte auch für die hinteren Radkästen.
Es gibt mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit hier fachlich versierte Motortalker die das
genau Wissen. Also sollte kein Reifen dieser Grösse bei Belastung, Beladung und Lenkeinschlag schleifen
und genug Abstand zu den fest verbauten Teilen haben.
Bitte keine Diskussion über Tachoangleichung und andere irrelevante Sachen.
Die Suche und das Lesen werden immer wieder durch Beiträge erschwert die weder zum Thema gehören
noch wirklich sinnvoll. Es reicht vollkommen aus wenn sich die Personen melden die auch die Materie kennen.
Ich würde mich freuen falls diese Reifengröße dort Platz findet. Um eure nächste Frage dann zu beantworten:
Sie werden dann aufgezogen und gefahren.
Also passen sie problemlos vorne und hinten rein??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Passini schrieb am 13. September 2016 um 09:12:04 Uhr:
Bei mein Fzg Schein steht drin ,
185 x 60 R14
195 x 60 R14185 x 65 R14
195 x 65 R14185 x 55 R15
195 x 55 R15
205 x 50 R15Z.z die Originalfelgen die es für dehn Passat 35i gibt ,
Gruß Passini
Passini, irgendwie schreibst Du hier ziemlichen Müll. 😠
Aus dem unscharfen Bild von Deinem Fahrzeugschein kann ich folgende Reifengrößen entziffern:
185/65 R14 85H
195/60 R14 85H, beide auf Felge 6Jx14H2
195/55 R15 86H auf Felge 6Jx15H2 oder 6 1/2Jx15H2
205/50 R15 85H auf Felge 6Jx15H2
Von 185/55 R15, 185/60 R14 oder 195/65 R14 steht da überhaupt nichts, das musst Du geträumt haben!
Die Ordnungsmacht durfte also auch nur die gleichen, hier bereits geposteten, Reifendimensionen fahren wie wir Normalverbraucher. Nämlich die, die der Hersteller für diesen Fahrzeugtyp freigegeben hat, auf diese bezieht sich nämlich die Betriebserlaubnis.
Du solltest auch den Hinweis von @der_davos auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit des Versicherungsschutzes ernst nehmen. Das ist nämlich nicht Wurst, im schlimmsten Falle kann Dich das bis ans Lebensende ruinieren.
Hör also bitte auf, den Leuten hier gefährliches Halbwissen zu vermitteln.
40 Antworten
Mal ander´s gefragt ,
Ihr sucht Reifen in der größe 185 x 65 R14 85H
Und ihr bekommt nagelneue 185 x 60 R14 86H von Michelin Pilot Sport "GESCHENKT"
Würdest du die Ablehnen ???
Und auch nicht Draufmachen ???
O,k ,,,
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Also wenn in dein FAQ nicht die 14er Originalfelgen 191601025P drin stehen , machst du sie och net Drauf ?
Du hast aber schon gesehen, dass auf den Felgen eine weitere Teilenummer drauf steht. 191 ist Golf für den Passat fangen die Nummern mit 357 an. Da die Felge an beiden Fahrzeugen verbaut wurde, stehen zwei Teilenummern drauf. So und jetzt ist gut hier. Letzte Ermahnung. Halte dich an die Regeln. Dein Wirrwarr hier verunsichert die Leute, die in diesem Thema nicht fit sind. Du kannst tun und machen was du willst, mit den Konsequenzen musst du zurecht kommen, wenn du dich nicht an die Regeln hälst.
Zitat:
@Passini schrieb am 17. September 2016 um 10:10:11 Uhr:
Und ihr bekommt nagelneue 185 x 60 R14 86H von Michelin Pilot Sport "GESCHENKT"
Würdest du die Ablehnen ???
Und auch nicht Draufmachen ???
Würd ich direkt nehmen,auf keinen Fall ablehnen und auch auf meinen Golf 3(EZ04/97)sofort draufmachen.
Aber ich sags dir nochmal-->beim Passat von 88-96 sind die nicht zulässig.
Äh , da hätte ich was vom ADAC
https://www.adac.de/.../Zulassungsbescheinigung-Muster-Codes_32509.pdf
Da heißt es :
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich .
Oder , http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/zulassungsbescheinigung
Häufige Fragen und Antworten
Kann nur die eingetragene Reifengröße verwendet werden? Was muss man tun wenn man größere/kleinere Reifen verwenden möchte?
Es können auch andere als unter 15,1-3 eingetragene Reifengrößen verwendet werden. Wichtig ist aber, dass diese im sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, der EG Übereinstimmungsbescheinigung) aufgeführt werden. Das Zertifikat können Sie sich bei Ihrem Autohändler besorgen. Empfehlenswert ist es, dieses Zertifikat mitzuführen
Zitat:
@Passini schrieb am 13. September 2016 um 09:12:04 Uhr:
Bei mein Fzg Schein steht drin ,
185 x 60 R14
195 x 60 R14185 x 65 R14
195 x 65 R14185 x 55 R15
195 x 55 R15
205 x 50 R15Z.z die Originalfelgen die es für dehn Passat 35i gibt ,
Gruß Passini
Passini, irgendwie schreibst Du hier ziemlichen Müll. 😠
Aus dem unscharfen Bild von Deinem Fahrzeugschein kann ich folgende Reifengrößen entziffern:
185/65 R14 85H
195/60 R14 85H, beide auf Felge 6Jx14H2
195/55 R15 86H auf Felge 6Jx15H2 oder 6 1/2Jx15H2
205/50 R15 85H auf Felge 6Jx15H2
Von 185/55 R15, 185/60 R14 oder 195/65 R14 steht da überhaupt nichts, das musst Du geträumt haben!
Die Ordnungsmacht durfte also auch nur die gleichen, hier bereits geposteten, Reifendimensionen fahren wie wir Normalverbraucher. Nämlich die, die der Hersteller für diesen Fahrzeugtyp freigegeben hat, auf diese bezieht sich nämlich die Betriebserlaubnis.
Du solltest auch den Hinweis von @der_davos auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit des Versicherungsschutzes ernst nehmen. Das ist nämlich nicht Wurst, im schlimmsten Falle kann Dich das bis ans Lebensende ruinieren.
Hör also bitte auf, den Leuten hier gefährliches Halbwissen zu vermitteln.
So nun reicht es. Ich hab dir jetzt oft genug gesagt, dass du aufhören sollst. Ich gebe das einem Moderator weiter.