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Fabia 2: Auffahrunfall Heckschürze gebrochen, Bagatellschaden? Vorgehen?

Skoda Fabia 2 (5J)
Themenstarteram 11. März 2024 um 17:42

Hallo zusammen,

habe schon einiges hier im Forum gelesen und mich extra angemeldet, weil ich denke, dass ich hier vernünftige Tipps bekommen kann. Der genaue Fall war leider nicht dabei (Bagatellgrenze entweder eindeutig über- oder unterschritten), deswegen neues Thema. Danke vorab schonmal!

Letzte Woche, heute vor 6 Tagen, ist mir jemand hinten in meinen Fabia (BJ 2010 oder 2011, ca 160-170k km, 1,2l tsi) reingefahren (mit einem Ford Kuga). Ich stand an der Ampel. Das kracht schon ordentlich, genaugenommen waren es zwei Einschläge direkt hintereinander. Angeblich vom Bremspedal abgerutscht. Trotzdem dürfte die Geschwindigkeit nicht allzuhoch gewesen sein, vermutlich tatsächlich in etwa Schrittgeschwindigkeit.

Offensichtlicher Schaden: Heckschürze aus Plastik mit zwei Querbrüchen quasi über die ganze Breite, einmal oben, quasi auf Höhe der Kofferraumöffnung und einmal unten. Dazu ist ein Eck vom roten Plastik der Rückleuchte auf einer Seite herausgebrochen. Spaltmaße auf den ersten Blick in Ordnung, Kofferraum fällt ohne Probleme ins Schloss. Auch ansonsten keine offensichtlichen Schäden. Fahrt konnte problemlos fortgesetzt werden.

Unfallgegner sehr kooperativ, sichergestellt dass niemand verletzt ist, sämtliche Daten ausgetauscht, Schuldeingeständnis vor Ort, deshalb auch alles ohne Polizei usw. Hat den Schaden am nächsten Morgen seiner Versicherung gemeldet. Diesbezüglich wirklich keinerlei Beanstandungen.

Von der gegnerischen Versicherung erstmal nichts gehört, bis ich heute selbst angerufen habe, ob denn der Schaden wirklich gemeldet wurde - das wurde er auch, und wohl auch, dass es eine klare Sache sei bzgl. Schuldfrage. Auf meine (naive) Frage, wie es denn weitergehen solle, kam der Vorschlag von der Versicherung, erst bei einer KFZ Werkstatt meiner Wahl einen Kostenvoranschlag einzuholen und das weiterzugeben. Dann würde die Versicherung dem entweder zustimmen oder einen eigenen Gutachter schicken. Auf meine (weitere naive) Frage, wie sie denn mit von mir selbst bestellten Gutachtern umgehen, kam schon sehr schnell und entschieden, dass dabei in der Regel nicht alle Kosten gedeckt werden können, weil sie mit eigenen Gutachtern Verträge haben und diese natürlich günstiger arbeiten. Naja alles klar....

Würde gerne den Weg über einen, wie man hier häufig liest natürlich am besten selbst gewählten, freien Gutachter gehen, der sich das ordentlich anschaut, vor allem, ob nicht doch irgendwelche tragenden Teile/ das Fahrgestell verbogen/verzogen sind.

Meine Fragen:

Kenne mich natürlich leider wenig aus, aber ist bei dem beschriebenen Schaden die Bagatellgrenze von 750 - 1000€ schon erreicht, die die Beauftragung eines Gutachters überhaupt rechtfertigen würde? Könnte nämlich in Anbetracht des schon älteren, nicht sehr wertvollen Fahrzeugs (keine Parksensoren etc) an der Grenze sein!?

Falls ein Gutachten offensichtlich gerechtfertigt sein sollte, wie wäre das geschickte weitere Vorgehen? Diesen direkt beauftragen ohne darauf zu hören was die Versicherung vorgeschlagen hat? Oder trotzdem den Weg über einen Kostenvoranschlag durch die KFZ Werkstatt gehen (wäre eine mMn wirklich gute große freie Werkstatt mit gutem Ruf in dem auch die letzten Reparaturen und Checks durchgeführt wurden, in der offiziellen Skoda Werkstatt war das Fahrzeug schon länger nicht mehr - also sogesehen "fair" gegenüber der Gegner-Partei.)? Oder, wenn die Versicherung schon zeigt wie sie drauf ist und damit zu rechen ist, dass sie einen freien Gutachter nicht ohne Hickhack bezahlen wird, ist das sogar schon der Moment in welchem man besser direkt einen Anwalt dazuzieht?

Eigentlich will ich einfach nur den Schaden reparieren lassen und damit relativ wenig zu tun haben, aber will auch nichts verschenken und auf keinen Fall auf einem (unentdeckten?) Schaden/Kosten sitzten bleiben. Und eigentlich auch nicht direkt einen Anwalt hinzuziehen bei einem Fall, bei dem ich mir nicht einmal sicher bin, dass die Bagatellgrenze überschritten ist...

Außer: Ein ordentliches Gutachten zeigt, dass wirklich nur die Plastikheckschürze und die Rückleuchte was abbekommen haben, und sich das leicht tauschen lässt. (wie ist das mit lackieren usw? ist ein schwarzes Fahrzeug...) dann würde ich vielleicht ins Überlegen kommen, das doch Auszahlen zu lassen mit Hilfe von geschickten Freunden selber zu machen...

Auf jeden Fall:

Ganz herzlichen Dank für Tipps und Einschätzungen!

Viele Grüße!

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22 Antworten

Die Schütze demontieren, die neue lackieren und anbauen plus eine neue Rückleuchte und das ganze in einer Fachwerkstatt, kostet mit Sicherheit über 1000€. Kommt ein Gutachter dazu, kannst du je Aufwand des Gutachtens noch mal 300-500€ rechnen. Holst du dir gebrauchte Teile in der passenden Farbe und schraubst das ganze selbst um, schaffst du’s bestimmt auch mit 200€.

Schwierig das ganze so von außen und ohne Bilder zu beurteilen. Letztendlich musst Du entscheiden, was Du willst. Das Recht liegt auf jeden Fall auf Deiner Seite, gut auch, dass die Gegnerseite sich kooperativ verhalten hat. Entweder Du legst den Fokus auf eine gründliche, bestmögliche Reperatur, dann würde ich den Wagen nach Gutachten und erfolgter Zusage bestmöglich in einer Fachwerkstatt reparieren lassen. Oder aber Du machst das, was wohl auch viele in diesem Fall machen würden und lässt Dir den Betrag auszahlen, machst die Reperatur aber selber kostengünstig in Eigenregie. Von der Beschreibung her scheint das ja machbar zu sein. Eine neue Heckschürze gibt es im passenden Farbton sicherlich günstig auf ebay/kleinanzeigen, oder auf dem nächsten Schrottplatz. Und den Einbau bekommt man auch nach Anleitung im Internet selber hin.

Generell würde ich das Auto für das Gutachten vorher noch ein wenig aufhübschen, also schön vorher waschen uns saugen. Das bringt auch noch ein wenig. Ein wirtschaftlicher Totalschaden sollte das von der Beschreibung her eigentlich noch nicht sein. Bei einer vernünftigen Reperatur in der Fachwerkstatt ist der Schaden sicherlich schnell im niedrigen 4-stelligen Bereich. Wenn Du das ausgezahlt bekommst und günstig selber reperierst gehst Du vielleicht mit einem höheren 3-stelligen Betrag als "Gewinn" aus der Sache raus.

Themenstarteram 11. März 2024 um 19:51

Ersteinmal schonmal vielen Dank für die beiden hilfreichen und schnellen Antworten!

Egal welcher Weg dann letztlich eingeschlagen wird, also ob selbst reparieren oder bestmöglich durch Fachwerkstatt reparieren lassen, die beiden Antworten zeigen mir auch (erneut), dass an einem richtigen Gutachten eigentlich sowieso kein vernünftiger Weg vorbei geht. Und wegen einer Bagatellgrenze scheine ich mich schonmal eher nicht angreifbar zu machen bzgl. Kostenerstattung, soweit man das abschätzen kann. Würde mich "nur" mit Kostenvoranschlag ehrlich gesagt auch unwohl fühlen, weil dieser scheinbar gerne schnell mal in Frage gestellt und gekürzt werden kann.

Muss ich ein "Go" von der Gegenversicherung einholen bevor ich ein freies Gutachten beauftrage? Oder ist es ratsam, dies zumindest mitzuteilen? Läuft die Abrechnung zuerst über mich oder kann die freie Gutachtenstelle (denke da an DEKRA oÄ.) direkt mit der Gegenversicherung abrechnen? (Schadennummer hätte ich vorliegen).

Noch ein Fakt: Es handelt sich bei der Gegenversicherung um eine Versicherung aus Österreich mit in Österreich gemeldetem Fahrer und Fahrzeug. Der Unfall ist auf deutschem Boden passiert, ich bin auch deutsch und mein Auto in Dtl. versichert. Ändert das irgendetwas bzw. gibt es offensichtliche Fallstricke?

Danke und viele Grüße!

Als Geschädigter hast du das Recht, einen selbst ausgesuchten Sachverständigen mit einem Schadensgutachten zu betrauen. Der rechnet dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Das mögen die natürlich nicht so gern . 1. müssen sie den Gutachter bezahlen und 2. können die eigenen Gutachter nicht den Schaden beurteilen. Würdest du denjenigen, der deinen Schaden begleichen muss, damit beauftragen, diesen zu ermitteln? Wohl nicht. Und dazu gibt es auch keine gesetzliche Handhabe. Vielmehr hast du das Recht, dir einen eigenen vereidigten Gutachter zu suchen. Gleichzeitig hast du das Recht, dir einen Anwalt zu nehmen, der das ganze für dich regelt. Und das würde ich dir auch dringend empfehlen. Allein damit du jederzeit adäquat reagieren kannst. Und keinen Stess hast mit der Kommunikation. Die übernimmt dann der Anwalt.

Um einen Bagatellschaden handelt es sich definitiv nicht. Eher um einen Schaden von dem man erst mit Sicherheit alles sieht, wenn der Stoßfänger ab ist. Und mit Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) ist der bestimmt nicht darauf gefahren. Dann wäre der Stoßfänger nicht gebrochen sondern hätte maximal kleine Kratzer.

Das folgende Zitat sagt ja wohl alles:

„ Auf meine (weitere naive) Frage, wie sie denn mit von mir selbst bestellten Gutachtern umgehen, kam schon sehr schnell und entschieden, dass dabei in der Regel nicht alle Kosten gedeckt werden können, weil sie mit eigenen Gutachtern Verträge haben und diese natürlich günstiger arbeiten. Naja alles klar....“

Natürlich müssen sie alles bezahlen was dein unabhängiger und vereidigter Sachverständige aufruft. Und damit du auch nicht einmal einen weiteren Anruf führen musst und für alle Fälle hast du den Anwalt, der auch direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet.

Man fragt doch nicht im Ernst den Schädiger wie das ganze nun läuft. Damit hat der Neue Chats zu tun, außer dass er zahlen muss.

ob es bei der Konstellation mit der Versicherung in Österreich Besonderheiten gibt hat ja noch niemand beantwortet.

Du kannst auch einen Moderator bitten , den ganzen Thread ins Unterforum "Versicherungen" zu verschieben; da sitzen die Spezialisten :D .

Noch ein AspeKt: Thema Vorschaden bei erneutem künftigen Unfall...

Auch da musst du Fallstricke beachten!

Anwalt nehmen (keine Kosten für dich), Gutachter nehmen (keine Kosten für dich): die maximale Summe durch Gutachter ermitterln lassen. Versicherung wird dir nicht alles zahlen wollen, deswegen auch Anwalt.

Die Summe (-19% mwst) ausbezahbezahlt bekommen. Schaden selbst reparieren. Dann darfst du keine weitere Schäden an dieser Stelle am Auto 5 Jahre (oder zwei, je nach Quelle) lang nicht mehr von jeglicher Versicherung anmelden.

Fahrzeug durch Gutachter besichtigen lassen. Alles andere bringt nichts, Du hast keine Schuld und somit kein Ärger. Sollte es Probleme mit der gegnerischen Versicherung geben, Anwalt und gut ist.

Mit der Vorgehensweise bist Du auf der sicheren Seite und kannst relaxt den Schaden an deinem Fahrzeug abrechnen lassen.

tomktomk hat inzwischen die richtige Antwort bekommen.

Letztes Jahr ist mir beim Halten an einem Stoppschild eine junge Dame auf meinen Volvo V60 aufgefahren. Der Schaden sah zunächst gar nicht so schlimm aus, nur eine eingedrückte Stoßstange. Beim späteren Gutachten stellte sich heraus, dass die eingeklappte Ahk bis in die Reserveradwanne gedrückt worden war. Die Reparaturkosten betrugen 13400 €.

Schon heftig, ohne Gutachten kann der Schaden gar nicht fair abgerechnet werden.

Gruß Oxebo

Zitat:

@Oxebo schrieb am 12. März 2024 um 18:38:36 Uhr:

tomktomk hat inzwischen die richtige Antwort bekommen.

Letztes Jahr ist mir beim Halten an einem Stoppschild eine junge Dame auf meinen Volvo V60 aufgefahren. Der Schaden sah zunächst gar nicht so schlimm aus, nur eine eingedrückte Stoßstange. Beim späteren Gutachten stellte sich heraus, dass die eingeklappte Ahk bis in die Reserveradwanne gedrückt worden war. Die Reparaturkosten betrugen 13400 €.

Schon heftig, ohne Gutachten kann der Schaden gar nicht fair abgerechnet werden.

Gruß Oxebo

Ganz genau. Kaum ein Schaden ist von außen hinreichend zu beurteilen.

Aber bei den klugen Ratschlägen hier schön aufpassen. Wir reden von einem 14 Jahre alten Kleinwagen! Das kann ganz schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. ( geringer Neuwert, hole Laufleistung und hohes Alter) der Schuss mit Anwalt, Gutachter und Vertragswerkstatt kann ganz schnell nach hinten los gehen. Wenn nämlich die Reparatur teurer als der Wiederbeschaffungswert ist, kann die Versicherung die Reparatur ab lehnen!

Das wird u.U. ein Totalschaden sein. Umso wichtiger ist das Gutachten und ein evtl. hinzugezogener Anwalt. Erfahrungsgemäß zahlen Versicherungen nicht gern…

Ich hätte einen Kostenvoranschlag in einer freien Werkstatt gemacht, der sicherlich um die 800 bis 1000 € liegt, und den Unfallgegner gefragt ob er das selbst zahlen will oder das ganze über die Versicherung laufen soll. Lässt er sich auf die Zahlung ein, dann Geld nehmen und preisgünstig mit gebrauchten teilen reparieren. Es ist und wird kein Neuwagen !

Bringt also auch nix, wenn die Versicherung sagt, Reparatur kostet 2000€, machen wir, dafür sieht das Auto aus wie vorher aber du hast dann einen amtlich dokumentierten unfallwagen. Vielleicht willst du das Auto ja noch mal verkaufen.

Ich hatte das auch schon mal. Kostenvoranschlag für 4500€ bei vw. Letztlich beim Beulendoktor für 260€ repariert, ohne das was zu sehen wäre und eine Wertminderung wegen Unfall gab es beim Wiederverkauf auch nicht. War für mich unterm Strich das bessere Geschäft…

Zitat:

@r1-pilot schrieb am 12. März 2024 um 20:22:59 Uhr:

Wenn nämlich die Reparatur teurer als der Wiederbeschaffungswert ist, kann die Versicherung die Reparatur ab lehnen!

Sein Fabia kann bis zu 6k EUR kosten. Wenn das o.g. 2-3k Schaden ist, dann darf die Versicherung dies nicht ablehnen.. höchstens verrechnen.

1,2 TSI mit Bj 2010 und 170 tausend km !? ! Den will ich sehen der dafür 6000€ gibt. Bei einem Top VRS vielleicht, mit halb so vielen Km und voller Ausstattung.

Kommt noch der Unfall in die Rep.Historie, is das Ding wenn überhaupt noch 1000€ wert. Vorausgesetzt er hat 2 Jahre tüv und sonst keine Möngel was bei dem Alter und der Laufleistung zu 99% ausgeschlossen sein dürfte !

Aber wenn du so viel Geld dafür ausgeben würdest, würde ich dir glatt den MonteCarlo meiner Frau verkaufen.Das ist auch ein 1,2 TSI mit BJ2012, und 80 tausend km weniger auf der Uhr, Unfallfrei, ist ab Werk zweifarbig rot/scwarz lackiert , voll verspoilert, Climaautomatik, Einparkhilfe, Navi mit DAB+, Winterpaket + Wbassto Stanheizung mit Uhr und FFB, neuen Winterreifen auf stahl und neue Sommerreifen auf den originalen Alufelgen. TÜV neu 01/2024 ohne Mängel, letzte Wartung mit Öl 08/2023 Der Skoda Händler um die Ecke wollte uns 3000 dafür geben, nach langem diskutieren dann aber doch ganze 3500, aber wenn du uns dann 8 oder 9000€ gibst, würd ich ihn sofort verkaufen…(-;

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