Fabia 2: Auffahrunfall Heckschürze gebrochen, Bagatellschaden? Vorgehen?

Skoda Fabia 2 (5J)

Hallo zusammen,

habe schon einiges hier im Forum gelesen und mich extra angemeldet, weil ich denke, dass ich hier vernünftige Tipps bekommen kann. Der genaue Fall war leider nicht dabei (Bagatellgrenze entweder eindeutig über- oder unterschritten), deswegen neues Thema. Danke vorab schonmal!

Letzte Woche, heute vor 6 Tagen, ist mir jemand hinten in meinen Fabia (BJ 2010 oder 2011, ca 160-170k km, 1,2l tsi) reingefahren (mit einem Ford Kuga). Ich stand an der Ampel. Das kracht schon ordentlich, genaugenommen waren es zwei Einschläge direkt hintereinander. Angeblich vom Bremspedal abgerutscht. Trotzdem dürfte die Geschwindigkeit nicht allzuhoch gewesen sein, vermutlich tatsächlich in etwa Schrittgeschwindigkeit.
Offensichtlicher Schaden: Heckschürze aus Plastik mit zwei Querbrüchen quasi über die ganze Breite, einmal oben, quasi auf Höhe der Kofferraumöffnung und einmal unten. Dazu ist ein Eck vom roten Plastik der Rückleuchte auf einer Seite herausgebrochen. Spaltmaße auf den ersten Blick in Ordnung, Kofferraum fällt ohne Probleme ins Schloss. Auch ansonsten keine offensichtlichen Schäden. Fahrt konnte problemlos fortgesetzt werden.

Unfallgegner sehr kooperativ, sichergestellt dass niemand verletzt ist, sämtliche Daten ausgetauscht, Schuldeingeständnis vor Ort, deshalb auch alles ohne Polizei usw. Hat den Schaden am nächsten Morgen seiner Versicherung gemeldet. Diesbezüglich wirklich keinerlei Beanstandungen.

Von der gegnerischen Versicherung erstmal nichts gehört, bis ich heute selbst angerufen habe, ob denn der Schaden wirklich gemeldet wurde - das wurde er auch, und wohl auch, dass es eine klare Sache sei bzgl. Schuldfrage. Auf meine (naive) Frage, wie es denn weitergehen solle, kam der Vorschlag von der Versicherung, erst bei einer KFZ Werkstatt meiner Wahl einen Kostenvoranschlag einzuholen und das weiterzugeben. Dann würde die Versicherung dem entweder zustimmen oder einen eigenen Gutachter schicken. Auf meine (weitere naive) Frage, wie sie denn mit von mir selbst bestellten Gutachtern umgehen, kam schon sehr schnell und entschieden, dass dabei in der Regel nicht alle Kosten gedeckt werden können, weil sie mit eigenen Gutachtern Verträge haben und diese natürlich günstiger arbeiten. Naja alles klar....

Würde gerne den Weg über einen, wie man hier häufig liest natürlich am besten selbst gewählten, freien Gutachter gehen, der sich das ordentlich anschaut, vor allem, ob nicht doch irgendwelche tragenden Teile/ das Fahrgestell verbogen/verzogen sind.

Meine Fragen:
Kenne mich natürlich leider wenig aus, aber ist bei dem beschriebenen Schaden die Bagatellgrenze von 750 - 1000€ schon erreicht, die die Beauftragung eines Gutachters überhaupt rechtfertigen würde? Könnte nämlich in Anbetracht des schon älteren, nicht sehr wertvollen Fahrzeugs (keine Parksensoren etc) an der Grenze sein!?

Falls ein Gutachten offensichtlich gerechtfertigt sein sollte, wie wäre das geschickte weitere Vorgehen? Diesen direkt beauftragen ohne darauf zu hören was die Versicherung vorgeschlagen hat? Oder trotzdem den Weg über einen Kostenvoranschlag durch die KFZ Werkstatt gehen (wäre eine mMn wirklich gute große freie Werkstatt mit gutem Ruf in dem auch die letzten Reparaturen und Checks durchgeführt wurden, in der offiziellen Skoda Werkstatt war das Fahrzeug schon länger nicht mehr - also sogesehen "fair" gegenüber der Gegner-Partei.)? Oder, wenn die Versicherung schon zeigt wie sie drauf ist und damit zu rechen ist, dass sie einen freien Gutachter nicht ohne Hickhack bezahlen wird, ist das sogar schon der Moment in welchem man besser direkt einen Anwalt dazuzieht?

Eigentlich will ich einfach nur den Schaden reparieren lassen und damit relativ wenig zu tun haben, aber will auch nichts verschenken und auf keinen Fall auf einem (unentdeckten?) Schaden/Kosten sitzten bleiben. Und eigentlich auch nicht direkt einen Anwalt hinzuziehen bei einem Fall, bei dem ich mir nicht einmal sicher bin, dass die Bagatellgrenze überschritten ist...
Außer: Ein ordentliches Gutachten zeigt, dass wirklich nur die Plastikheckschürze und die Rückleuchte was abbekommen haben, und sich das leicht tauschen lässt. (wie ist das mit lackieren usw? ist ein schwarzes Fahrzeug...) dann würde ich vielleicht ins Überlegen kommen, das doch Auszahlen zu lassen mit Hilfe von geschickten Freunden selber zu machen...

Auf jeden Fall:
Ganz herzlichen Dank für Tipps und Einschätzungen!
Viele Grüße!

22 Antworten

Hallo zusammen,

ein kurzes Update bin ich bei den vielen weiteren und guten Antworten auf jeden Fall schuldig:
Habe mir Mitte letzte Woche dann selbst einen freien Gutachter (bei einer Tüv-Stelle) gesucht und das Auto mit Hebebühne etc. begutachten lassen. Es hat sich schnell herausgestellt, dass zusätzlich doch auch die Heckklappe einen (Blech-)Schaden abbekommen hat. Auch der Querträger unter der Plastikschürze war etwas gestaucht.
Kurzum die Zahlen:
Reparaturkosten gesamt bei freier Werkstatt: ca 3700€
Wiederbeschaffungswert: 2500€
Restwert: ca 400€

Zum Wiederbeschaffungswert der schon diskutiert wurde: Es ist ein 1,2 tsi fabia mit schon nur sehr "basic" Ausstattung, "außer" Klimaanlage ist da relativ wenig an Komfort verbaut. Bereits 170 tkm gelaufen. Steuerkette und Turbolader vor mehreren Jahren schonmal getauscht, das waren die größten Reparaturen. Ein paar Schönheitsschäden an der Karrosserie. TÜV bis September 25. Sonst eigentlich gut in Schuss mMn.

Also wirtschaftlicher Totalschaden.
Aus diesem Grund, also doch deutlich höhere Reparaturkosten als von mir laienhaft geschätzt + ausländische Versicherung habe ich unmittelbar mit dem Gutachten dann doch einen Anwalt hinzugezogen. Klar, auch auf Empfehlung des Gutachters hin, der natürlich da auch einen Anwalt kennt (und direkt die Visitenkarte parat hat, ist ja klar, aber ganz ehrlich, warum auch nicht...), eben auch aus den beiden obigen Gründen. Hätte ich an dieser Stelle aber wohl auch selbstständig gemacht; da kenne ich mich mit solchen Sachen einfach zu wenig aus um das dann gut zu regeln, wenn irgendwelche Kürzungen versucht werden bei sozusagen fiktiver Abrechnung... und sich dann gegen eine Versicherung durchzusetzen, falls sie mauert oder wenn sich eine ausländische Versicherung einfach nicht meldet, stell ich mir noch etwas schwieriger vor.

Das Gutachten bestätigt, dass durch den eingetretenen Schaden die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht beeinträchtig wurde. Das ist für mich auch nochmal wichtig schwarz auf weiß zu haben.

Mein Plan ist, die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert auszahlen zu lassen, Rückleuchte und Heckschürze zu tauschen, also sozusagen "Schönheitsreparaturen" (bzw. bei der Rückleuchte auch einfach dass da kein Wasser reinkommt), mit den Beueln in der Heckklappe leben und das Ding weiterfahren bis es auseinander fällt, da der Wiederverkaufswert ja doch nocheinmal deutlich gesunken ist.

- Die Sache dürfte dann ja auch eigentlich nichts damit zu tun haben, ob er nochmal TÜV bekommt oder nicht, richtig? Da gab es eigentlich bisher eigentlich keine großen Sachen zu beanstanden und das was war habe ich immer umgehend machen lassen.
- Zu meinem Verständnis: Der leicht gestauchte Querträger hinter der Plastikschürze beeinträchtigt die Verkehrssicherheit offensichtlich nicht, richtig? Den würde man tauschen, wenn man sicher gehen will, dass bei einem erneuten Unfall der Fahrzeugrahmen bestmöglich geschützt ist, richtig?

Besser wäre gewesen, wenn das einfach nicht passiert wäre.
Aber denke damit kann ich insgesamt leben...

Viele Grüße!

Auch meine Meinung. Gehe ich mit konform.

Hm.. vorhin hast aber nicht erwähnt, dass der Unfallgegner KFZ aus dem Ausland war..

Das könnte alles ändern - da meist zahlen die Versicherungen aus dem Ausland sehr viel weniger, als die hiesigen..

Musstest du Gutachten erstmal selber zahlen?

.... doch, hat er sehr wohl erwähnt und wurde auch mehrfach hier im Fred erwähnt; gleich schon in diesem Posting.https://www.motor-talk.de/.../...ellschaden-vorgehen-t7613544.html?...

Später auch noch mal von mir ;https://www.motor-talk.de/.../...ellschaden-vorgehen-t7613544.html?...

du musst schon alles lesen! 😁

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Muss ich nicht, wenn es nicht im Ausgangspost steht.

Also lag ich mit meiner Kalkulation doch nicht so falsch. Der Querträger interessiert niemanden, es dürfen wegen dem Fußgängerschutz nur keine Abstehenden Teile, oder scharfe Kanten äußerlich am FZG sein. Bedeutet für dich, so wie du’s ohnehin vor hattest, nur Stoßfänger und Rückleuchte ersetzen. Reicht zu…

@AvtoLyubitel: Hatte zum Zeitpunkt, als ich den Gutachter hinzugezogen habe, bereits eine Schadensnummer und ja auch alle Daten der Gegenversicherung vorliegen. Der Gutachter hätte entweder direkt mit der Gegenversicherung - oder so ist es jetzt gelaufen, da ich ja dann auch den Anwalt mit ins Boot geholt habe - über den Anwalt mit der Gegenversicherung abgerechnet.

@r1-pilot: Interessanter Aspekt mit Fußgängerschutz und scharfen Kanten. Wieder was gelernt, danke.

@tomktomk

Dann ist es ja doch mehr dazu gekommen, als zunächst angenommen. Aber sei es drum. Wichtig ist, dass das Fahrzeug fahrbereit bleibt. Dann ist es tatsächlich das beste, wie Du es auch vorhast und lässt Dir den Betrag auszahlen. Vielleicht kann man die defekte Stelle der Rückleuchte sogar noch kleben, so dass kein Wasser hineinkommt. Manchmal geht das, wenn die Stelle nicht zu groß ist. Bei der Heckschürze würde ich einfach nach einer gebrauchten im passenden Lackton Ausschau halten.

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