F36 ausgebrannt, Standkosten, Versicherung
Hallo Community,
im September ist es passiert. Mein f36 430d hat auf der Autobahn angefangen bei ca. 80 km/h aus dem Motorenraum zu qualmen. Wir haben am Standstreifen angehalten und nach 5 Minuten hat’s dann angefangen zu brennen was dazu geführt hat, dass der schöne 430d dann komplett ausgebrannt ist. Nun jetzt habe ich 2 Problem:
1. Problem: Die Versicherung kann bis dato keinen wiederbeschaffungswert ermitteln, weil das Auto angeblich laut Versicherung nicht verkehrssicher war. Warum kommt die Versicherung auf so ein Gedanke? Die haben im HIS System geschaut und herausgefunden, dass das Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte diese beruht sich auf 27.000€ wovon ich nichts wusste. Bekomme ich denn überhaupt etwas zurück?!
2. Problem: Das Auto steht seit September im Abschlepphof, wodurch jeden Tag erhebliche Standkosten entstehen. Werden diese von meiner Versicherung übernommen? Mehrmals habe ich diese drauf hingewiesen aber keiner ist darauf eingegangen.
49 Antworten
Zitat:
@Jxyxn99 schrieb am 30. März 2024 um 14:05:37 Uhr:
Zitat:
@mbfanhh schrieb am 30. März 2024 um 08:20:05 Uhr:
Exakt
Ich würde den Gedanken verfolgen, ist es "nur" ein Unfallwagen?
Oder (leicht übertrieben) ein fahrbereites WrackWichtig ist sicher, was genau passiert war.
Gutachten zum Schaden?
Ursache?
Wasserschaden?
Unfall vorne und hinten?
Wo repariert. Rechnung?Zusatzfrage
Wann war letzter TÜV?Laut Versicherung war es ein frontschaden
Egal wo der Schaden war; war jedenfalls mehr als nur die Frontschürze; es war doch ein Totalschaden, was ja bedeutet, dass ein Reparatur wirtschaflich Unsinn war, weil die Rep-Kosten höher waren als eine Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fzgs.
Wieso hat man das Fzg damals überhaupt reparieren lassen, wenn man für weniger Kosten ein vergleichbares neues Fzg bekommen hätte?
Es hilft nicht. Es muss ein Anwalt her, der den damaligen Schaden bzw. die Reparatur untersucht, um so letztlich ggf. gegen den Verkäufer wg. arglistiiger Täuschung vorzugehen.
Die korrekte Reparatur nach GA war wirtschaftlich Unsinn. Aber den Schadensbetrag auszahlen lassen und dann das Fahrzeug billiger im Ausland und/oder eben nicht nach dem vom GA vorgegebenen Reparaturweg wieder optisch schick machen - das bringt doch was ein. Nur dass dadurch eben der HIS Eintrag nicht verschwindet.
Der TE muss jetzt überlegen wie vorzugehen ist. Unwissen vom Vorschaden - zieht wohl nicht, steht ja im Vertrag. Nachweis also darüber, dass man über den Umfang des Vorschadens getäuscht wurde. Auch nicht einfach wahrscheinlich.
Am ehesten Wohl
Es wurde kein normaler Unfallwagen verkauft, sondern ein (aufbereiteter) Totalschaden.
Es bleibt noch die Frage nach der Ursache für den Brand.
Falsch repariert?
Da muss ein pfiffiger Fachanwalt ran!
Zitat:
@Jxyxn99 schrieb am 30. März 2024 um 13:56:57 Uhr:
Danke, aber ist es denn möglich vom Kauf zurückzutreten? Im Kaufvertrag steht unfallwagen und zwischen 2 Verbrauchern…. ob ich da eine Chance habe?!
Was soll das heissen… zwischen zwei Verbrauchern?
Ähnliche Themen
Zitat:
@mbfanhh schrieb am 30. März 2024 um 17:51:54 Uhr:
Am ehesten Wohl
Es wurde kein normaler Unfallwagen verkauft, sondern ein (aufbereiteter) Totalschaden.
Ich sehe nicht, dass die Bezeichnung Unfallwagen den Totalschaden ausschließt. Oder was ist ein „normaler“ Unfallwagen? Für mich ist ein normaler Unfallwagen erwähnenswert erheblich beschädigt worden. Das schließt den Totalschaden mit ein. Kann allerdings der Verkäufer glaubhaft machen, dass der Schadensumfang den Käufer nicht interessiert hat ….
Die Differenz zwischen zeigt sich gerade
Unfallwagen
Nächster Schaden kein Problem und keine Wertminderung, da vorher schon das Prädikat "unfallfrei" verloren und daher wertgemindert.
Totalschaden fährt noch, gibt aber beim nächsten Unfall keine (nennenswerte) Entschädigung mehr. Insofern droht hier (im Gegensatz zum "normalen" Unfallwagen) ein Totalverlust der Investition (= Kaufpreis)
Zitat:
@mbfanhh schrieb am 30. März 2024 um 19:00:13 Uhr:
...Totalschaden fährt noch, gibt aber beim nächsten Unfall keine (nennenswerte) Entschädigung mehr. Insofern droht hier (im Gegensatz zum "normalen" Unfallwagen) ein Totalverlust der Investition (= Kaufpreis)
Genau das ist das Problem eines jeden solchen Kaufes.
Ich glaube nicht, dass der „Totalschaden“ der Knackpunkt ist. Sondern der nicht erfolgte Nachweis, dass alle Schäden ordnungsgemäß und fachgerecht behoben worden sind. Der Wagen war ja nicht irreparabel, wäre er etwas jünger gewesen, wäre es kein Totalschaden. Trotzdem stünde der Vorschaden im HIS, wenn er eben nicht mit Nachweis der ordnungsgemäßen Reparatur rausgenommen worden ist
Auch mal lesen:
Leider brennen BMW Diesel auch ohne Vorschaden, erst gestern auf der A3. Und wenn im Kaufvertrag nicht unfallfrei steht, dann kann das alles sein. Da gibt's keinen Zusatzvermerk Totalschaden ja oder nein. Jetzt kann man nur noch mit der Versicherung streiten.
Zitat:
@VentusGL schrieb am 31. März 2024 um 09:36:53 Uhr:
Leider brennen BMW Diesel auch ohne Vorschaden, erst gestern auf der A3. Und wenn im Kaufvertrag nicht unfallfrei steht, dann kann das alles sein. Da gibt's keinen Zusatzvermerk Totalschaden ja oder nein. Jetzt kann man nur noch mit der Versicherung streiten.
Stimmt. Selbst beim X3 erfahren (s.o.).
Dieselkraftstoff durch Undichtigkeit direkt auf Kat getropft.
Auto war vollgetankt.
Fzg stand innerhalb von Sekunden in Flammen.
Fzg wurde regelmäßig bei BMW gewartet!
Dann ist bei mir die 2. Möglichkeiten herauszubekommen ob er eine Rechnung für die Reparatur hat. Was natürlich aussichtslos scheint.
Wenn das Auto billig in Osteuropa repariert wurde, gibt es vermutlich keine Rechnung.
Die ordnungsgemäße Reparatur kannst du aber auch mit anderen Unterlagen als einer Rechnung gegenüber der Versicherung nachweisen.
Fotos vom damaligen Angebot, Kaufvertrag dazu. TÜV Bericht. Zeugen, die den offensichtlich guten Zustand des Fahrzeuges bestätigen.
Angebote bleiben bei den Portalen wie mobile, autoscout etc. gesetzlicherseits 10 Jahre gespeichert. Ein Anwalt kann sicherlich die Herausgabe aus dem Archiv erreichen.
TÜV Berichte bleiben ebenfalls so lange gespeichert.
Möglicherweise musst du dir dann zwar noch ein paar wenige Abzüge gefallen lassen, aber längst nicht so viel, wie derzeit ansteht.
Damit wird es dennoch schwer zu beweisen, dass der nicht nur billig schick gemacht wurde sondern nach dem im ehem GA vorgegebenen Reparaturweg. Ich hatte auch mal einen Unfallschaden mit HIS Eintrag. Das war nichtmal ein Totalschaden. Da kam nochmal der GA und hat die ordnungsgemäße Reparatur nach GA abgenommen. Einfach Rechnung senden hatte nicht ausgereicht.