F36 ausgebrannt, Standkosten, Versicherung
Hallo Community,
im September ist es passiert. Mein f36 430d hat auf der Autobahn angefangen bei ca. 80 km/h aus dem Motorenraum zu qualmen. Wir haben am Standstreifen angehalten und nach 5 Minuten hat’s dann angefangen zu brennen was dazu geführt hat, dass der schöne 430d dann komplett ausgebrannt ist. Nun jetzt habe ich 2 Problem:
1. Problem: Die Versicherung kann bis dato keinen wiederbeschaffungswert ermitteln, weil das Auto angeblich laut Versicherung nicht verkehrssicher war. Warum kommt die Versicherung auf so ein Gedanke? Die haben im HIS System geschaut und herausgefunden, dass das Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte diese beruht sich auf 27.000€ wovon ich nichts wusste. Bekomme ich denn überhaupt etwas zurück?!
2. Problem: Das Auto steht seit September im Abschlepphof, wodurch jeden Tag erhebliche Standkosten entstehen. Werden diese von meiner Versicherung übernommen? Mehrmals habe ich diese drauf hingewiesen aber keiner ist darauf eingegangen.
49 Antworten
Zitat:
@Ratbo schrieb am 29. März 2024 um 12:01:19 Uhr:
Wieso verarscht wenn im KV Unfallwagen steht?
Und wie lautet hier die Antwort?
Verarscht wohl deshalb , wenn der VK irgendwas von nem geringen Schaden erzählt und er deshalb den Wagen laut Gesetz im Kaufvertrag als Unfallwagen angeben muss . Nachher stellt sich raus , dass es ein riesen Schaden war , der verschwiegen wurde . Mündliche Sachen gelten nicht , im Kaufvertrag steht Unfallwagen , und der Verkäufer ist fein raus , obwohl er gelogen und betrogen hat . Ist mir bei einem renommierten Händler passiert, und hat lange gedauert , dass ich den Wagen zurückgeben konnte. Nur mit Anwalt und 2 mal Gericht funktioniert. Die Branche ist mittlerweile mit allen Wassern gewaschen , leider
Zitat:
@Gewe66 schrieb am 29. März 2024 um 18:1:02 Uhr:
Die Branche ist mittlerweile mit allen Wassern gewaschen , leider
Das ist nun wirklich nichts neues, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Rosst%C3%A4uscherÄhnliche Themen
Zitat:
@Gewe66 schrieb am 29. März 2024 um 18:01:02 Uhr:
Verarscht wohl deshalb , wenn der VK irgendwas von nem geringen Schaden erzählt und er deshalb den Wagen laut Gesetz im Kaufvertrag als Unfallwagen angeben muss .
Und wenn er das selbst nicht weiss?
Im KV steht Unfallwagen, dann muss man nachhaken.
Ist die Historie nicht belegbar… kauf ich nicht.
Der TE widerspricht sich ja, Verkäufer sagt unfallfrei und KV weist Unfallwagen aus… passt nicht sie Story.
Klar, im KV steht unfallwagen, da hätte ich drauf achten sollen. Aber in diesem Augenblick habe ich auf mein 430d gefreut. Das ist alles so scheiße gerade…. Am Dienstag holen wir das Wrack vom abschlepphof. Ich zahle die Gebühren und hoffe das ich das mit dem Anwalt als Schadenersatz zurück holen kann.
Der Schaden wird nicht besonders hoch sein, wenn der Wagen als Unfallwagen vor dem Unfall fast nichts mehr wert war.
Zitat:
@dani500 schrieb am 29. März 2024 um 19:15:06 Uhr:
Der Schaden wird nicht besonders hoch sein, wenn der Wagen als Unfallwagen vor dem Unfall fast nichts mehr wert war.
Leider, was würdest du schätzen? Laut Versicherung war der Vorschaden 27k war ein schöner 430d M Paket, 150tkm, scheckheft gepflegt
Zitat:
@Jxyxn99 schrieb am 29. März 2024 um 16:02:39 Uhr:
22.8 gekauft, 2 Wochen später ausgebrannt.
Anwalt sollte Klage den Verkäufer prüfen!
Zitat:
@hansi2004 schrieb am 29. März 2024 um 22:32:11 Uhr:
Anwalt sollte Klage den Verkäufer prüfen!
Exakt
Ich würde den Gedanken verfolgen, ist es "nur" ein Unfallwagen?
Oder (leicht übertrieben) ein fahrbereites Wrack
Wichtig ist sicher, was genau passiert war.
Gutachten zum Schaden?
Ursache?
Wasserschaden?
Unfall vorne und hinten?
Wo repariert. Rechnung?
Zusatzfrage
Wann war letzter TÜV?
Eine Rechnung zur Reparatur wird es wohl nicht geben. Zumindest nicht den Nachweis einer ordnungsgemäßen Reparatur laut GA. Denn sonst wäre ja der HIS Eintrag nicht.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 30. März 2024 um 09:30:18 Uhr:
Eine Rechnung zur Reparatur wird es wohl nicht geben. Zumindest nicht den Nachweis einer ordnungsgemäßen Reparatur laut GA. Denn sonst wäre ja der HIS Eintrag nicht.
Jedenfalls kann die Versicherung keinen angemessenen Wiederbeschaffungswert festlegen, wenn das Fzg schon einmal einen Totalschaden und quasi nur noch Schrottwert hatte.
Die eigene Versicherung scheint für mich nicht das wahre Problem zu sein.
Ich sehe vielmehr das Problem in dem zu leichtfertigen Kauf ohne Prüfung/Nachfrage und im womöglichen betrügerischen Handeln des Verkäufers.
Danke, aber ist es denn möglich vom Kauf zurückzutreten? Im Kaufvertrag steht unfallwagen und zwischen 2 Verbrauchern…. ob ich da eine Chance habe?!
Zitat:
@mbfanhh schrieb am 30. März 2024 um 08:20:05 Uhr:
Zitat:
@hansi2004 schrieb am 29. März 2024 um 22:32:11 Uhr:
Anwalt sollte Klage den Verkäufer prüfen!Exakt
Ich würde den Gedanken verfolgen, ist es "nur" ein Unfallwagen?
Oder (leicht übertrieben) ein fahrbereites WrackWichtig ist sicher, was genau passiert war.
Gutachten zum Schaden?
Ursache?
Wasserschaden?
Unfall vorne und hinten?
Wo repariert. Rechnung?Zusatzfrage
Wann war letzter TÜV?
Laut Versicherung war es ein frontschaden