F250 Steuerbescheid
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem. Habe mir einen F250 Lkw zugelegt.
7.3 Liter IDI Diesel mit lkw Zulassung.
Das Fahrzeug lief bis zu meiner Ummeldung seit 1995 als LKW. Bei mir entschied das Amt (automatisch auf Grund der 5 eingetragenen Sitzplätze) auf PKW. Das Ergebnis davon: 2744€ Steuern jährlich. Kurzum für wen auch immer unbezahlbar!
Ich habe bekannte, die zb. RAM fahren mit einer Aufteilung von 50% Ladefläche und 50% Kabine, dazu noch 6 sitzer. Mit richtigem Crewcab, also 4 Türen und vollständige sitze. Alle mit lkw Zulassung. 210€ jährlich.
Nun zu meinem Auto: es ist ein Eineinhalbkabiner mit 3 Notsitzen. Dazu kommt noch das Verhältnis Ladefläche - Kabine. LF: 2,7m; Kabine 1,75m. Das gesamte Fahrzeug ist über 6m lang.
Auf dem Bescheid wurde auf Paragraph 18(12) Kraftfharzeugsteuergesetz verwiesen. Demnach soll mein Auto wohl nach seiner Bestimmung ein Pkw sein, daher die Besteuerung.
Widerspruch wurde eingelegt.
Hat jemand Erfahrungen mit sowas gemacht und weiß jemand wie lange die Bearbeitung von so etwas dauert? Lässt der Zoll mit sich reden?
Am Telefon würde mir gesagt dass eine Vorführung am Zollamt möglich wäre um dem Beamten die Eigenschaften des lkw zu zeigen. Wer so ein Ding mal gefahren ist und weiß wie die Dimensionen der (Lade)Flächen ist weiß, dass das alles ist, aber kein PKW.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Naja ein richtiger LKW fährt nur 88 und hat Fahrverbote. Alle anderen nutzen das nur als Schluploch um ihre Hobel günstiger zu unterhalten. Und dagegen wird jetzt halt vorgegangen.
84 Antworten
Bei mir hieß es sitze austragen dann Lkw Zulassung. Hab ich eigentlich weiter oben schon geschrieben.
Bei uns würde das nicht klappen,
Ladefläche kürzer als der Innenraum = kein Lkw und zwar egal ob 2 sitzer oder nicht.
Wie schon erwähnt , ohne Gerwerbe sowieso keine LKW Versteuerung.
Die Argumentation dass es ein Gewerbe braucht um ein Fahrzeug als LKW zu versteuern ist aber schlichtweg falsch und außerdem keine Sache der Zulassungsstelle.
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Wenn bei euch in der Ecke jemand ein Gewerbe verlangt um einen LKW zu haben, steuertechnisch, dann klagt dagegen. Diese Willkür, furchtbar, aber in allem, nicht nur bei dem Thema hier. Ein Tipp, schaut immer auf welcher rechtlichen Basis das Eingeforderte basiert und wenn es keine eindeutige Anforderung gibt, Einspruch, Klagen oder mit Glück hilft auch mal nur reden.
Selbst beruflich erlebe ich mittlerweile täglich, dass bei Prüfungen Anforderungen formuliert werden, die weit über den gesetzlichen stehen, nichts bringen und frei erfunden sind.
Geht gar nicht und wieso kommen Ämter, Prüfbuden, usw. darauf? Einmal weil sie es selber nicht besser wissen und zweitens, weil sie schlicht Kohle machen wollen und wir alle uns im Regelfall nicht mehr wehren.
Da spielt mittlerweile einiges mehr eine Rolle für die LKW Versteuerung.
Ich habe mir folgendes sagen lassen, von einem Dodge RAM Fahrer dem es genauso ging.
Nutzfläche muss mindes 50% betragen, Höchstgeschwindigkeit Max 140Km/h.
Bezieht sich aber auf LKW offen!
Und trotzdem ist es schlichtweg Gesetzeswidrig.
Die Kfz Steuer sowie die Einteilung des Fahrzeuges in verschiedene Klassen ist bundesweit verbindlich vorgeschrieben, egal was die örtliche Instanz so behauptet. Das ist bei uns genau so geregelt obwohl ich weiß, dass Bundesländer wie NRW oder Berlin systematisch gegen unsere Handlungsanweisung (Gesetzbücher) verstoßen...
https://www.haufe.de/.../...gangsregelung_idesk_PI11444_HI2680385.html
Darauf beziehen die sich wohl !
Hier geht's ja um die steuerrechtliche Einstufung von Fahrzeugen. Mit geht es um die Aussage "ohne Gewerbe kein LKW"
Wie ich das sehe kommen wir da raus:
1) EU Verordnung zum Thema Ladeflächengröße
2) Anzahl der Sitze, Geschwindigkeit und die Sache mit dem Gewerbe, Erfindung mancher Behörden.
Fazit: Wenn man damit bei der Nachmessung ankommt, gesetzliche Grundlage vorlegen lassen. Gibt es die mal wieder nicht. Widerspruch einlegen zur Not klagen. Die Klage kann aber über Jahre gehen.
Zitat:
@Jeepmorris schrieb am 13. November 2017 um 06:31:21 Uhr:
die Sache mit dem Gewerbe, Erfindung mancher Behörden.
Angeblich vom Finanzamt/Zollamt kommt diese Forderung ?
Wurde mir so gesagt bei der Zulassung des Ford´s .
Will ich glauben, Kumpel Arbeit genau in der Abteilung beim Zoll und sagt mir wir wollen nur die 2/3 Ladefläche sehen, andere...... Er kennt keine rechtliche Grundlage.
§, usw vorlegen lassen und dann in Web diese nachschlagen. Dann sehen wir mal weiter. Ich habe im Handel erlebt wie die Staatsanwaltschaft jemanden wegen einer Vor - DIN anzeigen wollte. Diese gelten noch nicht. Oder jeder von uns kennt Das Thema rote Blinker nach 1969..... Ich kenne auch neue Charger, Ram's und andere alte und neuere US cars mit roten Blinker, auch wenn das angeblich nicht geht. § 70, usw. Dann geht es doch...
Aber schaun und zur Not handeln. Wir sollen im Rahmen des Pseudoumweltschutzes eh nur noch zahlen und am besten von der Straße verschwinden
Es ist definitiv egal, ob die Kiste auf einen Gewerbetreibenden zugelassen wird. Ich bin einer und als ich im letzten Jahr eine T4-Doka-Pritsche zulassen wollte, bekam ich auch den Bescheid über 401,-€. Bei meinem Anruf beim Zoll kam man mir etwas dumm und wollte mir auch was von Pick Up erzählen und dem Verhältnis von Ladefläche zu Fahrgastraum. Da ich das aber kenne, hab ich gleich los gepoltert und von 51% erzählt - das war dem Typen zu viel und es kam nur noch: dann müssen ´se eben ´nen Einspruch einreichen. Und aufgelegt. Etwa 3 Wochen nach dem Einspruch (per Email und postalisch) bekam ich dann den Bescheid mit 160,-€.
Nur nicht locker lassen - so viel wie möglich einreichen und nur wenn´s unbedingt nötig wird, Sitzbank austragen lassen.
je mehr in solchen Gesetzeslücken herum gestochert wird um so schlimmer wird es. Das Finanzamt ist ja auch nicht dumm.
Es wird vermutlich so kommen das es keine Steuerbegünstigungen mehr geben wird, da diese Fahrzeuge/LKW's den Einsatzzweck für die Steuerbegünstigung nicht erfüllen. Genau deswegen gibt es diese Debatte, also nicht wundern wenns schlecht ausgeht.
Gewerblich gibts dagegen kaum Probleme.
Gruß