EX-Mietwagen, kaufen oder nicht ?
Servus Leute,
ich brauch mal euren Rat.
Nach langer Zeit solls mal wieder n BMW werden.
BMW 318d Touring Sports Line in Grau Met.
BJ 09/14 mit 5.500km und Automatic-Getriebe. Ausserdem Xenon, AHK und Alufelgen. Sonst nichts weiter.
Der Wagen soll 34.000€ kosten.
Nun der Haken an der Sache.
Es ist ein Ex-Mietwagen.
Meine Erfahrungen mit BMW liegen ein weilchen zurück.
Ist der Preis i.O. oder ist da eher noch Luft nach unten??
Worauf muß man bei den F Modellen besonders achten spez. bei einem Mietwagen?
Vielen Dank für eure Ratschläge, Tipps und Erfahrungen!
Gruß
Mara
Beste Antwort im Thema
Meine Kommentar bezieht sich auf das Forum und ist nicht auf den F3x beschränkt. Die Ex-Mietwagen Diskussion gibt es in nahezu jedem Unterforum.
Bei den Diskussionen um Ex-Mietwagen ist mir hier im Forum folgendes aufgefallen:
- Ein Teil der Teilnehmer würde nie einen Ex-Mietwagen kaufen, da man Bedenken hat wie der Wagen behandelt wurde. Desweiteren hat man Angst wegen Wertverlust bei Weiterverkauf
- Die Anderen argumentieren, es gibt zusätzlich weitere Garantie (bei BMW ein Jahr zusätzliche EuroPlus ohne Zuzahlung) und die Ersparnis ist teilweise gravierend
Fakt ist aber bei allen Diskussionen:
- es melden sich viele Käufer mit Erfahrungen, die den Kauf nicht bereuen (ebenso kein Nachteil mehr beim Weiterverkauf, wenn man den Wagen mindestens 3 Jahre hält). Dies ist im Mercedes Forum (E-Klasse) ebenso wie im E6x und F1x Forum. Niemand bereut den Kauf! Wo sind die negativen Erfahrungen aus der Praxis?
Fazit:
- wenn man mit den bereits aufgezählten psychischen Nachteilen leben kann, macht man nichts falsch. Alle anderen lassen eh die Finger davon.
Also, lieber TE: make your choice!
Gruß,
Frank
191 Antworten
Dass es ein Mietwagen war steht doch im Brief und er muss jährlich zum TÜV oder täusche ich mich da?
Dein Urteil behandelt ja nur den Fall, was passiert, wenn man die Kennzeichnungen übersehen hat...
Bei mir steht im Brief die Firma SIXT ...
Und ehrlich gesagt bin ich mit meinem TOP zufrieden. Hatte auch keine bedenken.
Gekauft mit 11 Monaten, 25 000km.
effektiv Lief das Fahrzeug 6 Monate bei SIXT.
Halter ist logisch, ebenso wie verkürzter TÜV Dauer während der Zeit als Mieter.
Im Link steht jedoch ganz klar, dass ein Mieter als Jahreswagen vermarktet werden kann und die Auskunft welche Herkunft der Wagen hat nur auf Nachfrage erfolgen muss.
Ebenso wird der Ansatz mit den Wahrscheinlichkeiten verschiedener Haltertypen als haltlos beschrieben.
Also genau das was hier von mehreren Seiten schon geschrieben wurde.
Vor allem ist es unmöglich festzustellen, ob gewisse Ausfälle oder Geräusche aus dem Mietwagen-Dasein stammen oder nicht. Es gibt nur wenige Schäden/Probleme, die man eindeutig einer häufigen Misshandlung des Wagens zuordnen kann.
Und selbst dort muss bezweifelt werden, dass Leasingfahrzeuge oder Privatwagen mit Haltedauer < 1 Jahr besser behandelt werden.
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Zitat:
@5sitzer schrieb am 2. Juni 2015 um 15:11:40 Uhr:
Halter ist logisch, ebenso wie verkürzter TÜV Dauer während der Zeit als Mieter.Im Link steht jedoch ganz klar, dass ein Mieter als Jahreswagen vermarktet werden kann und die Auskunft welche Herkunft der Wagen hat nur auf Nachfrage erfolgen muss.
Ebenso wird der Ansatz mit den Wahrscheinlichkeiten verschiedener Haltertypen als haltlos beschrieben.
Also genau das was hier von mehreren Seiten schon geschrieben wurde.
Das ist doch Haarspalterei. Unfallwagen müssen auch nur auf Anfrage als solche benannt werden - trotzdem darf hier nicht die Unwahrheit gesagt werden. Der Unterschied ist, dass man beim Mietfahrzeug den Käufer nur sehr kurze Zeit täuschen kann. In jedem Standard-Kaufvertrag ist diese Angabe auch vorgesehen - als Verkäufer müsste man sich schon eine sehr gute Ausrede einfallen lassen um diese ungültig zu streichen.
Was bzgl. des Riskios in dem Artikel steht ist schlicht falsch. Ein Gericht kann Recht sprechen, aber es kann nicht die Mathematik verändern. Es kann höchstens keine Ahnung von Mathematik haben.
Du hast jetzt natürlich auch zufällig genau das Urteil zitiert, welches von der überwiegenden Mehrheit der Urteile abweicht. I.d.R. wird bei verschiegener Mietwageneigenschaft nämlich schon von einem Sachmangel ausgegangen:
http://www.anwalt.de/.../...ageneigenschaft-ein-sachmangel_027520.html
Ich werde mich bessern und zukünftig nur Urteile angeben, die ins Weltbild passen 😁
Zitat:
@5sitzer schrieb am 2. Juni 2015 um 18:38:46 Uhr:
Ich werde mich bessern und zukünftig nur Urteile angeben, die ins Weltbild passen 😁
Machst Du ja bereits - Du gibst die an, die in Dein Weltbild passen ich gebe die an, die in mein Weltbild passen. Das ist ja auch normal in Foren und wird meist dann getan, wenn ein Thread nicht mehr zu retten ist und es nicht mehr um's eigentliche Thema geht, sondern nur noch um's recht haben.
Aber eines hängt nunmal nicht vom Weltbild ab und das ist die Mathematik. Da könntest Du 25 Seiten verlinken, die behaupten, dass 2+2=5 ist, es wäre trotzdem nicht richtig und zwar selbst dann nicht, wenn der Mathematik Nobelpreisträger das behaupten würde. 🙂
Wie schon desöfteren gesagt, lieber Jens. Deine Mathematik ist korrekt, aber deine Modellbildung ist falsch.
Zitat:
@Blow_by schrieb am 3. Juni 2015 um 17:05:37 Uhr:
Wie schon desöfteren gesagt, lieber Jens. Deine Mathematik ist korrekt, aber deine Modellbildung ist falsch.
Sonnenschutz tragen!😁
...selbst der nützt hier nicht mehr 😎
Zitat:
@Blow_by schrieb am 3. Juni 2015 um 17:05:37 Uhr:
Wie schon desöfteren gesagt, lieber Jens. Deine Mathematik ist korrekt, aber deine Modellbildung ist falsch.
Eines hast Du den anderen hier definitiv voraus: Du begegnest Argumenten mit Gegenargumenten, weswegen ich Deine Postings im Vergleich zu denen, die keine haben auch ernst nehme.
Aber wir haben das doch schon besprochen: meine Modellbildung ist für das richtig, was ich betrachten will (nämlich ob das Fahrzeug überhaupt irgendwann mal schlecht behandelt wurde), Deine Modellbildung ist für das richtig, was Du betrachten willst (wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mietfahrzeug länger schlecht behandelt wurde als ein vergleichbarer Gebrauchtwagen).
Da ist weder das eine noch das andere falsch, es kommt schlicht darauf an, was man für betrachtenswert erachtet. Und die Begründung im Urteil des LG Kaiserslautern ist in dieser Hinsich auch schwammig, denn sie sprechen von dem Risiko "der" unsachgemäßen Nutzung. Das kann beides sein. Hätten sie "Risiko einer unsachgemäßen Benutzung" geschrieben, wäre es definitiv falsch. Man kann aber davon ausgehen, dass die sich nichmal Gedanken darüber gemacht haben. 😉
Die Entscheidung, was er für Betrachtenswert erachtet kann doch aber der potenzielle Käufer für sich treffen, das müssen wir doch gar nicht ausdiskutieren. Ich frage mich, was es so schwer macht diese Diskussion bei dieser Faktenlage als beendet zu betrachten!? 🙂
...man stellt sich das einmal bildlich vor,
ein nagelneuer BMW steht bei der Vermietung, 50 verschiedene Personen querbeet dürfen dieses Auto für jeweils
5 Tage nutzen und treten wie es gefällt, das Fahrzeug wird jeweils 500 km später an immer wieder unterschiedlichen Stationen zurückgegeben,
weitere 20 verschiedene Fahrzeugreiniger bewegen das edle Gefährt durch die Waschanlagen.
Neun Monate später befindet sich das aufbereitete und nachlackierte Auto auf dem Hof vom Händler und hat einige Probefahrten von Kaufinteressenten hinter sich,
.
.
bis das gut behütete Teil dann endgültig an den strahlenden 'ZWEITBESITZER' geht....😁
Zitat:
@Turb#84zu3o schrieb am 4. Juni 2015 um 23:41:16 Uhr:
...man stellt sich das einmal bildlich vor,
ein nagelneuer BMW steht bei der Vermietung, 50 verschiedene Personen querbeet dürfen dieses Auto für jeweils
5 Tage nutzen und treten wie es gefällt, das Fahrzeug wird jeweils 500 km später an immer wieder unterschiedlichen Stationen zurückgegeben,
weitere 20 verschiedene Fahrzeugreiniger bewegen das edle Gefährt durch die Waschanlagen.Neun Monate später befindet sich das aufbereitete und nachlackierte Auto auf dem Hof vom Händler und hat einige Probefahrten von Kaufinteressenten hinter sich,
.
.
bis das gut behütete Teil dann endgültig an den strahlenden 'ZWEITBESITZER' geht....😁
Ein Traum!! 😁😁😁
Tja, und dann dürfte das Weltbild von Einigen zusammenbrechen, wenn so ein Auto dann über die Zeit nicht schlechter läuft als so manche Kiste, die von Ihrem Besitzer geschnudelt und gewudelt wurde.
Ihr habt ein merkwürdiges Bild vom typischen Mietwagenfahrer. Vor allem von denen, die vom Mietwagenunternehmen überhaupt solche Autos kriegen. Den 3er stellt man nicht jedem x-beliebigen 21jährigen Gelegenheitskunden hin, der erstmal auf kalten Motor ausprobieren muss, ob der Motor wirklich bei 5.500min-1 begrenzt wird.