EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Hallo zusammen!
Bin neu hier bei Motor-Talk und hab mal ne Frage:
Meine Frau hat seit kurzem einen Golf VI Highline (1,6 L). BJ 2009.
Wir haben den Wagen gebraucht gekauft. Leider hatte der Vorbesitzer die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung "verschlampt".
Könnte mir jemand eine zumailen?
Mir geht es um die zulässigen Rad/Reifen-Kombinationen die gefahren werden dürfen.
Ich weiß, das die EWG fahrzeugbezogen ist, aber ich denke, dass die Rad/Reifen-Kombinationen die Gleichen sind.
Nur so am Rande:
Ich habe übrigens einen schönen Passat 3C Variant Sportline.
Vielen Dank für ein paar Antworten ...
17 Antworten
Traglast sollte kein Problem sein.. war heute nochmal beim Autohaus.
Angeblich wäre die Einpresstiefe nicht zugelassen. Die Felgen haben eine ET von 45 und ich müsste 50 haben?!
Zitat:
Die Felgen haben eine ET von 45
Und deswegen brauchst du die Bescheinigung für die sofort fällige TÜV-Abnahme.
Zitat:
Original geschrieben von Urquattro91
Angeblich wäre die Einpresstiefe nicht zugelassen. Die Felgen haben eine ET von 45 und ich müsste 50 haben?!
Je nach Felgenbreite dürfte das kein Problem sein, denn die Golf-Felgen stehen ziemlich weit drinnen - dann kämen sie 5mm weiter raus (bei gleicher Felgenbreite).
Sie dürfen eben nicht aus dem Radkasten herausstehen (die Lauffläche des Reifens muss vollständig abgedeckt sein wenn ich mich richtig erinnere), was der TÜV natürlich prüft. Aber das kannst du vorher auch selbst probieren/anhand der bestehenden Felgen messen.
vg, Johannes