Evergreen: TÜV und nichtfunktionierende Nebelscheinwerfer

Hallo zusammen,

es geht darum, dass ein Nebelscheinwerfer auf Grund eines kleinen Unfalls defekt ist. Der NSW soll auch nicht mehr repariert oder ersetzt werden; schon allein deshalb, weil die serienmäßigen NSW sowieso noch nie etwas gebracht haben.

Jetzt steht der TÜV an und man liest über das Thema sehr viel. Die Spannbreite reicht hier von "muss repariert werden" über "abkleben" bis hin zu ausbauen. Das Beste ist aber immer noch "Kommt auf den Prüfer drauf an".

Frage:
Hat jemand einen Durchblick, mit welchen geringen Aufwand (ohne Reparatur!) man definitiv durch den TÜV kommt bzw. welche geringe Lösung der TÜV-Prüfer akzeptieren muss?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


...in der Hoffnung eröffnet, dass mir jemand klar sagen, weshalb der TÜV die Abklebelösung akzeptieren muss.

Eine solche Regelung gibt es definitiv nicht. Das können wir hier festhalten.

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Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 1. Juni 2015 um 09:32:18 Uhr:


Danke. Bin ja mal gespannt, wie das weitergeht.

Zur Bremse: Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, dass die bis 7 km/h mechanisch wirkt -also auf die Seile - und danach die Hydraulik ansteuert für eine Notbremsung. Selbst wenn die Bremse auf der HA gleichmäßig ziehen würde, würde er dir den Hintern wegziehen bei höheren Geschwindigkeiten, sobald die Achse blockiert.

mfg

Das wäre möglich.

Seile gibt es aber bei VW und Audi nicht. Du hast das ganz normale hydraulische System und für die Feststellbremse einen Motor am Sattel, der direkt auf den Kolben drückt und diesen ausfährt.

Deshalb schrieb ich ja, dass ich es nur bei VAG weiß und ausprobiert habe. Bei Opel und Renault sieht die Sache schon wieder ganz anders aus, da hast du zentral bei der HA einen Motor der einen Seilzug nach links und rechts bedient. Der kann sicher keine Notrbremsung durchführen, dann reißen wahrscheinlich die Seile ...

Also ich meine auch was gelesen zu haben das beim Audi Motoren der Feststellbremse nur bis 8km/h betätigt werden, und wenn man schneller untwegs ist der Hydraulikblock alle Bremsen ansteuert.
Dann wäre es wieder eine Feststellbremse.

Wenn er aber einfach die Motoren zu fahren würde so wie die das bei der Feststellbremse machen dann glaub ich liegst du auch im Graben, da die Achse innerhalb von bruchteilen von sec blockieren würde. Stell ich mir bei 160 auf der BAB nicht grad Lustig vor.

Zitat:

@frestyle schrieb am 1. Juni 2015 um 13:05:54 Uhr:


Wenn er aber einfach die Motoren zu fahren würde so wie die das bei der Feststellbremse machen dann glaub ich liegst du auch im Graben, da die Achse innerhalb von bruchteilen von sec blockieren würde. Stell ich mir bei 160 auf der BAB nicht grad Lustig vor.

Aber nur wenn gleichzeitig ABS und ESP ausfällt.

Nichts anderes passiert wenn ich das Bremspedal komplett durchtrete. Und da landet man auch nicht automatisch im Graben.

Die Motoren - entweder per Seil oder direkt - sind nicht ans ABS oder ESP gekoppelt. Die könnten gar nicht schnell genug aufmachen.

mfg

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Zitat:

@torty666 :

Aber nur wenn gleichzeitig ABS und ESP ausfällt.
Nichts anderes passiert wenn ich das Bremspedal komplett durchtrete. Und da landet man auch nicht automatisch im Graben.

Die Elketrische HAndbremse und dein Bremssystem mit ABS Block sind zwei Komplett untersxcheidliche Systeme.

Wenn du eine Vollbremsung hinlegst dann wird das ganze über das Steuergerät gesteuert, das Stauert eine Zusatzpumpe an um nochmal mehr Bremsdruck zu erzeugen, dazu werden deine Raddrehzahlen ausgewertet und über diese Werte kleine Hydraulikventile gesteuert welche in Bruchteilen von Sekunden öffnen und schliessen können.

Die andere Seite ist deine "Feststellbremse", diese wird über träge Elektromotoren realisiert welche in den hinteren Sätteln mit verbaut sind. Nur bis dein ABS stuergerät mitbekommt das die hinteren Räder stehen, und den Motoren das Signal zum Öffnen schickt und bis die dann mal anfangen wieder auf zu fahren, bis dahin ist dein Heck schon längst weg.
Dein Steuergerät kann auch nicht den Bremsdruck der Feststellbremse messen, was es aber bei deiner normalen hydraulischen Bremse schon messen kann.
Aber hör einfach mal zu wenn du eine Elektrische Feststellbremse aktivierst und deaktivierst da kannst du ganz gemütlich jedes mal 21 22 zählen wenn du Glück hast auch noch 23.

Und jetzt stell dir mal bei 50km/h vor wenn deine zwei hinteren Räder mal für 3s blockieren, wenn das system schnell ist.

Aus diesem Grunde sind diese elektrischen Handbremsen ja auch Geschwindigkeitsgesteuert.

Notbremsfunktion wird über meines Wissen über den Hydroblock realisiert, dieser baut einen Druck auf und gibt die Ventile frei und somit wird das Fahrzeug verzögert und wenn er in einer Leitung keinen Druckaufbau feststellt (da Leitung undicht) wird das Ventil geschlossen damit der Druck und die Bremsflüssigkeit unnötig entweicht.

Zitat:

@frestyle schrieb am 1. Juni 2015 um 17:59:50 Uhr:



Und jetzt stell dir mal bei 50km/h vor wenn deine zwei hinteren Räder mal für 3s blockieren, wenn das system schnell ist.

Wenn die Bremskraft ähnlich 'gut' ist wie die meiner mechanischen Feststellbremse blockiert da erstmal garnichts.

Zitat:

Aus diesem Grunde sind diese elektrischen Handbremsen ja auch Geschwindigkeitsgesteuert.

Notbremsfunktion wird über meines Wissen über den Hydroblock realisiert, dieser baut einen Druck auf und gibt die Ventile frei und somit wird das Fahrzeug verzögert und wenn er in einer Leitung keinen Druckaufbau feststellt (da Leitung undicht) wird das Ventil geschlossen damit der Druck und die Bremsflüssigkeit unnötig entweicht.

Klingt logisch.

Wenn die Notbremsfunktion dann aber über die Hydraulik geht, ist das ABS/ESP auch wieder mit dabei.

@Einige_Fragen

Was isn jetzt dann bei der Aktion rausgekommen?

Zitat:

@Billie_SB schrieb am 1. Juni 2015 um 01:41:32 Uhr:


Das mit dem Licht ist eigentlich auch sinnvoll, dann kann der Prüfer alleine arbeiten. Zumindest beim Bremslicht braucht er ja im Moment eine zweite Person oder einen Bremsenfeststeller.

Oder einen Spiegel. Warum immer so kompliziert denken?

Zitat:

@GaryK schrieb am 2. Juni 2015 um 17:47:58 Uhr:



Zitat:

@Billie_SB schrieb am 1. Juni 2015 um 01:41:32 Uhr:


Das mit dem Licht ist eigentlich auch sinnvoll, dann kann der Prüfer alleine arbeiten. Zumindest beim Bremslicht braucht er ja im Moment eine zweite Person oder einen Bremsenfeststeller.
Oder einen Spiegel. Warum immer so kompliziert denken?

Gut, den haben wir aber nicht. Und wahrscheinlich 90 % der anderen Werkstätten auch nicht.

http://www.ebay.de/.../170812943669 40€ so als Beispiel. Wie teuer sind die Alternativen?

Gut dann nimm ich meine Werke in Schutz, die haben an drei Bühenen solche Spiegel, da kann der Mechaniker oder Prüfer die Außenbeleuchtung alleine Prüfen.

Scheinbar setze ich auf die richtige Werkstatt 😁 Dann gehört meine bevorzugte Werkstatt zu den kleinen 10% und damit bin ich zufrieden. Weniger ist mehr 😁

Zitat:

@Peperonitoni schrieb am 2. Juni 2015 um 15:05:26 Uhr:


@Einige_Fragen

Was isn jetzt dann bei der Aktion rausgekommen?

Die Angelegenheit ist ja nun mehr als 2,5 Jahre her und ist dann doch etwas anders verlaufen:

Ich wollte vor der Hauptuntersuchung die Nebelscheinwerfer abkleben und stellte dabei fest, dass sie sich doch ganz einfach ausbauen lassen. Des Weiteren stellte ich fest, dass man bei dem defekten Nebelscheinwerfer scheinbar(!) nur die Glühbirne austauschen musste, was ich dann auch getan habe.

Mit der Meinung, meine Nebelscheinwerfer seien wieder in Ordnung, bin ich dann zum TÜV gefahren. Der instandgesetzte Nebelscheinwerfer hat natürlich auch beim TÜV geleuchtet, aber dennoch war das Streubild, Abbild oder wie auch immer das heißt, nicht in Ordnung. Hintergrund: Der Nebelscheinwerfer ist bei einem Wildunfall in Mitleidenschaft gezogen worden; hat also ordentlich etwas abbekommen, was man als Laie aber von außen (v. a. ausgeschaltet) nicht sieht.

Jetzt das Wesentliche: Meine Nachfrage an den Prüfer, ob Ausbauen und Abkleben für die Nachuntersuchung in Ordnung wäre, wurde mir positiv bestätigt. Ob ich auch nach der Variante Abkleben und eingebaut lassen gefragt habe, weiß ich nicht mehr genau. Sie hatte mich auch nicht mehr besonders interessiert, weil das Ausbauen ja doch ganz einfach war. Es könnte jedoch sein, dass mir explizit "Ausbauen!" mit auf den Weg gegeben wurde.

Die Prüfplakette an diesem Tag habe ich auch aus anderen Gründen nicht bekommen, was mir auch vorher schon klar war. Ich wollte jedoch erst einmal genau vom TÜV wissen, was alles zu machen ist und wie der TÜV als neutrale Instanz zur Werkstatt das Auto allgemein einschätzt: Empfehlung war dann auch: Reparieren und nochmal zwei Jahre fahren.

Als ich mit der Werkstatt dann die Mängel vom TÜV durchgegangen bin, habe ich erläutert, dass der TÜV meinte, dass Ausbauen und Abkleben der Nebelscheinwerfer ausreichen würde. Die Reaktion vom Werksattmeister darauf hin war dann leicht arrogant: "Naja, wenn die das so meinen..." - Also die Werkstatt hätte natürlich am Liebsten einen neuen Nebelscheinwerfer eingesetzt (das hätte ich sowieso selbst gemacht, nachdem mir klar war wie einfach das ist).

Ich hatte beide Nebelscheinwerfer ausgebaut und abgeklebt, bevor ich mein Auto in die Werkstatt wegen den anderen anstehenden Reparaturen gegeben habe. Die Werkstatt ist in der Nähe des TÜVs und hatte deswegen mit mir unabgestimmt das Auto als Kundenservice selbst zur Nachprüfung vorgeführt. Bei der Nachprüfung war ich dann also nicht mehr dabei.

Dass im Innenraum der Schalter für die Nebelscheinwerfer noch vorhanden war, hat den TÜV nicht gestört. Den richtig auszubauen wäre ja schon allein wegen der mit dem selben Schalter zu betätigenden Nebelschlussleuchte sehr umständlich.

Soviel dann zum Spielraum eines Prüfers.

Ob abkleben die bessere Alternative ist, du könntest ja gleich nach der bestandenen Prüfung die "Abdeckungen" wieder entfernen! Solange wie du die Lampen nicht ausgebaut hast, sind die rein körperlich noch vorhanden und müssen in einem verkehrstechnisch sicheren Zustand sein.

Zitat:

du könntest ja gleich nach der bestandenen Prüfung die "Abdeckungen" wieder entfernen!

Natürlich könnte man das!

Ebenso könnte man nach dem TÜV wieder die dicken Schlappen aufziehen, die tiefen Schürzen montieren und vielleicht den offenen Luffi rein packen.

Das ist aber alles uninteresant.
Die HU bescheinigt den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Vorführung.
Nicht mehr und nicht weniger.

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