Evergreen: TÜV und nichtfunktionierende Nebelscheinwerfer

Hallo zusammen,

es geht darum, dass ein Nebelscheinwerfer auf Grund eines kleinen Unfalls defekt ist. Der NSW soll auch nicht mehr repariert oder ersetzt werden; schon allein deshalb, weil die serienmäßigen NSW sowieso noch nie etwas gebracht haben.

Jetzt steht der TÜV an und man liest über das Thema sehr viel. Die Spannbreite reicht hier von "muss repariert werden" über "abkleben" bis hin zu ausbauen. Das Beste ist aber immer noch "Kommt auf den Prüfer drauf an".

Frage:
Hat jemand einen Durchblick, mit welchen geringen Aufwand (ohne Reparatur!) man definitiv durch den TÜV kommt bzw. welche geringe Lösung der TÜV-Prüfer akzeptieren muss?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


...in der Hoffnung eröffnet, dass mir jemand klar sagen, weshalb der TÜV die Abklebelösung akzeptieren muss.

Eine solche Regelung gibt es definitiv nicht. Das können wir hier festhalten.

83 weitere Antworten
83 Antworten

Zitat:

@Chino2211 schrieb am 31. Mai 2015 um 09:02:52 Uhr:


Den Spielraum hat jeder Prüfer. Es kommt halt darauf an wie man bei der Prüfstelle auftritt. Im übrigen hat bei der Außenbeleuchtung alles das zu funktionieren, was vorhanden ist.

kann ich nur zustimmen,was werksseitig an Beleuchtung aussen verbaut worden ist,muss funktionieren,ist normalerweise auch klar und darüber zu diskutieren eigentlich völlig überflüssig!!

Einfach die Kontrolllampe für Ätschbagg oder ABS zu demontieren ist ein Schwerer Mangel und man bekommt keine Plakette da schauen die Prüfer schon drauf ob die beim einschalter der Zündung brennen und dann aus gehen wenn die erst gar nicht angehen ist meistens die Prüfung schon abgebrochen, da durchgefallen.

Zum Glück haben sie den Mängelkatalog wieder ein wenig gelockert so ist eine defekte Nummernschildbeleuchtung nur noch ein GM und kein EM mehr, letzes Jahr wäre man mit einer defekten Nummernschildbeleuchtung durchgefallen.

Was mir aufgefallen ist das hier im Wetsen bzw. im Süden besonders TÜV Süd an ihren Prüfstellen gerne mal die haarstreubensden Mängelprotokolle ausstellt.

Habe schon dreiseitige Mängelberichte gesehen wo der grösste Blödsinn drin stand wo ich gar nicht wusste das es diese Punkte im Mängelkatalog gibt.

Da fahr ich lieber in eine Freie Werkstatt wo ein Prüfingeneur ins Haus kommt, ist meines Wissens bei 90% der Werkstätten heutzutage schon so das an einem Tag in der Woche ein Prüfingeneur vorbei schaut.

In den Werkstätten sind die Prüfer nicht ganz so zickig als wie in der Prüfstelle selber, zudem sind dort meistens Mechaniker vorhanden die noch im Beiseind es Prüfers eine Defekte Lampe wechseln und man sich somit die erneute Fahrt zur Prüfstelle spart und Nachuntersuchungsgebühren.

Bei meiner Werks stelle ich mein Fahrzeug einen Tag zuvor nach der Arbeit ab, und am nächsten Tag nach der Arbeit kann ich es wieder holen meistens mit Plakette. Wegen Kleinigkeiten Leuchtmittel, Achsmanschette, Koppelstange etc. muss mich meine Werke auch nicht anrufen das dürfen sie gleich erledigen. Fahre ja keine Neuwagen da kann immer mal was sein.

Die Prüfgebühr kosten zwar in der Werke meistens zwischen 2€ und 5€ mehr aber das ist es mir Wert, ich muss nicht zwei mal anrücken muss keine Nachprüfungsgebühr entrichten muss mir nicht frei nehmen.

Letzes Jahr bin ich zu meiner Werke selber zur HU gefahren da ich e frei hatte, im Bremsenprüfstand ist es dann passiert, Plong. Feder gebrochen. Der Meister meinte dann halb so schlimm, nimmst den Leihwagen und bis heute Abend ist die Feder drin dann griagn ma auch an Stempel und um Fünf kannst ja wieder Autos tauschen.
So wars auch.
Ich musste nicht ne stunde an ner Prüfstelle warten bis mal ein Prüfer Zeit für mich hätte bei uns meinen sie ja immernoch das sie Götter in blau sind oder sie sind einfach nur blau 😁
Musste nicht extra einen termin in ner Werke ausmachen da mein Auto abliefern und dann nochmal zur Prüfstelle und Nachuntersuchungsgebühren zahlen.

Normalerweise werden die Lampen immer geprüft, mit Abklemmen kommt man heutzutage nicht mehr durch. Das ist der älteste Trick überhaupt, den kennt jeder Prüfer.

Wer raffiniert ist, klemmt die Lampe des defekten Systems in den Kreis eines intakten Systems. Ist aber sehr aufwändig.
Und, funktioniert bald auch nicht mehr, da jetzt die OBD-Geräte eingeführt werden.

Habe das mit den OBD-Geräten jetzt man bei uns in der Werkstatt mit dem TÜV-Prüfer zusammen ausprobiert. Er hat das Gerät schon und meinte, ab Juni (oder Juli?) muss er es einsetzen.
Ist schon eine coole Sache eigentlich. Er stellt sich dann einfach vor das Fahrzeug und geht mit dem Laptop die verschiedenen Systeme durch, kann das Licht von außen durchschalten etc.

Zitat:

@frestyle schrieb am 31. Mai 2015 um 14:43:31 Uhr:


Habe schon dreiseitige Mängelberichte gesehen wo der grösste Blödsinn drin stand wo ich gar nicht wusste das es diese Punkte im Mängelkatalog gibt.

Oh ja.

Geschwindigkeitsaufkleber im Cockpit bei Winterreifen fehlt. Erheblicher Mangel, durchgefallen. 🙄

Zitat:

@Billie_SB schrieb am 31. Mai 2015 um 17:58:35 Uhr:


Oh ja.
Geschwindigkeitsaufkleber im Cockpit bei Winterreifen fehlt. Erheblicher Mangel, durchgefallen. 🙄

Im Ernst jetzt? Habe die Kleber nie drin gelassen (auch nicht zu Zeiten der 160km/h-Reifen)

Vor den OBD-Geräten habe ich jetzt schon Respekt. Muss im Juni mit einem 15-Jahre alten Smart zum TÜV. Seit letzter Woche leuchtet die Airbaglampe... Lasse ich natürlich reparieren, geht ja um interne Sicherheit, aber vor der HU passt das schlecht in meinen Terminplan. Außerdem kostet das wahrscheinlich genau so viel, wie er wert ist. Hilft wohl nichts...

Ähnliche Themen

Zitat:

@Billie_SB ]:

.....Geschwindigkeitsaufkleber im Cockpit bei Winterreifen fehlt. Erheblicher Mangel, durchgefallen. 🙄 .....

Besser,

Der Lack am Seitenschweller ist verkratzt EM
Innenbeleuchtung Beifahrer funktion ungenügend GM
Rücksitzbank Dekor entspricht nicht dem Dekor des restlichesn Fahrzeuges GM
Lenkradabdeckung abgenutzt EM
Feststellbremse Abweichung von 31% (Bei einem Audi A6 BJ 2009 elektrische Feststellbremse Abweichung bis 90% möglich da nur Feststellbremse und keine Notbrmesfunktion) EM
Seitenscheibe zweite Sitzbank rechte Seite Sicht beeinträchtigt. ( Sonnenschutz fürs kind war montiert) EM
Lichteinstellung Fehlerhaft, zu Tief (Schalter stand auf 3 , Prüfer war zu blöd den auf 0 zu stellen) EM
Klimanlage ohne Funktion EM
Schiebedach Klemmt GM
etc.

Ist immer wieder Lustig solche Berichte zu lesen

Zitat:

@ankman schrieb am 31. Mai 2015 um 18:21:21 Uhr:



Zitat:

@Billie_SB schrieb am 31. Mai 2015 um 17:58:35 Uhr:


Oh ja.
Geschwindigkeitsaufkleber im Cockpit bei Winterreifen fehlt. Erheblicher Mangel, durchgefallen. 🙄
Im Ernst jetzt?

Ja, da drückt mittlerweile kein Prüfer mehr ein Auge zu.

Zitat:

@frestyle schrieb am 31. Mai 2015 um 18:46:44 Uhr:



Zitat:

@Billie_SB ]:

.....Geschwindigkeitsaufkleber im Cockpit bei Winterreifen fehlt. Erheblicher Mangel, durchgefallen. 🙄 .....



Besser,

Der Lack am Seitenschweller ist verkratzt EM
Innenbeleuchtung Beifahrer funktion ungenügend GM
Rücksitzbank Dekor entspricht nicht dem Dekor des restlichesn Fahrzeuges GM
......................
etc.
Ist immer wieder Lustig solche Berichte zu lesen

ist diese aufzählung jetzt finsterer sarkasmus?

also mit unterschiedlichem dekor kann ich nicht glauben. so blöd kann doch keiner.....oder doch?🙄

Zitat:

@ankman schrieb am 31. Mai 2015 um 18:21:21 Uhr:



Zitat:

@Billie_SB schrieb am 31. Mai 2015 um 17:58:35 Uhr:


Oh ja.
Geschwindigkeitsaufkleber im Cockpit bei Winterreifen fehlt. Erheblicher Mangel, durchgefallen. 🙄
Im Ernst jetzt? Habe die Kleber nie drin gelassen (auch nicht zu Zeiten der 160km/h-Reifen)

Ja, im Ernst. Wenn der Prüfer es sieht, ist es ein EM.

Wenn dein Auto schneller fahren kann als die Winterreifen es erlauben, und du kein automatisches Warnsystem im Boardcomputer hast,

muss

der Aufkleber drin sein.

Zitat:

@frestyle schrieb am 31. Mai 2015 um 18:46:44 Uhr:


Besser,

Der Lack am Seitenschweller ist verkratzt EM
Innenbeleuchtung Beifahrer funktion ungenügend GM
Rücksitzbank Dekor entspricht nicht dem Dekor des restlichesn Fahrzeuges GM
Lenkradabdeckung abgenutzt EM
Feststellbremse Abweichung von 31% (Bei einem Audi A6 BJ 2009 elektrische Feststellbremse Abweichung bis 90% möglich da nur Feststellbremse und keine Notbrmesfunktion) EM
Seitenscheibe zweite Sitzbank rechte Seite Sicht beeinträchtigt. ( Sonnenschutz fürs kind war montiert) EM
Lichteinstellung Fehlerhaft, zu Tief (Schalter stand auf 3 , Prüfer war zu blöd den auf 0 zu stellen) EM
Klimanlage ohne Funktion EM
Schiebedach Klemmt GM
etc.

Ist immer wieder Lustig solche Berichte zu lesen

Na na, das stimmt aber nicht alles. Wo hast du denn sowas her?

Lack ist im Normalfall kein EM.
Die Feststellbremse darf 50% abweichen.
Die hinteren Seitenscheiben müssen nicht frei sein, nur die vorderen.

Da kann ich nur anfügen, dass ich meinen Smart gleich nach EZ habe chippen lassen. 13 Jahre (!) später, nämlich beim letzten TÜV ist einem Prüfer aufgefallen, dass zwar die KW und die Vmax geändert wurden, aber sonst kein Tuning im Schein erwähnt ist. Zuerst sollte ich mich um die erneute Beschaffung der Papiere kümmern und wiederkommen, nach einem konstruktiven Dialog hat sich der Prüfer doch hintern Rechner gesetzt und die fehlenden Daten beschafft. Lustig, eintragungsfreie weil originale Alupedale sehen sie immer sofort. 🙂

Wo ich das her habe von so lustigen blauen Zetteln ausgestellt vom TÜV Süd.

Ich hab doch geschrieben das ich gar nicht wusste das es sowas im Mängelkatalog geben würde, ich glaub es immer noch nicht, stand aber so auf dem Wisch.

Die blauen können scheinbar alles Aufschreiben was sie wollen.

Meines Wissens darf eine Elektrische Handbremse bis zu 90% abweichung haben, da eben keine Notbremsfunktion gegeben ist sondern nur eine Feststellbremse. Aus diesem Grunde könnte ein Prüfer die Hu eigentlich nicht verweigern ausser dieser hat einen blauen Kittel an.

ich dachte bisher immer, solche leute kennzeichnen weiße kittel. mit integrierter armstütze, auch als hab-mich-lieb-jacken bekannt😁

Zitat:

@Drahkke schrieb am 31. Mai 2015 um 19:15:59 Uhr:



Zitat:

@ankman schrieb am 31. Mai 2015 um 18:21:21 Uhr:



Im Ernst jetzt?
Ja, da drückt mittlerweile kein Prüfer mehr ein Auge zu.

Der hatte bei mir im Winter nur auf die hinteren Reifen geschaut, die haben ein V( 240Km/h )

die Vorderen nur ein H ( 210 )

Auto fährt 225 lauf Schein.

Bin dann aber durchgefallen weil sich der Rechte Nebler nicht mehr in der Höhe hat einstellen lassen.
Kunststoffmutter im Gehäuse defekt.

@Billie_SB:
Zitat:"Habe das mit den OBD-Geräten jetzt man bei uns in der Werkstatt mit dem TÜV-Prüfer zusammen ausprobiert. Er hat das Gerät schon und meinte, ab Juni (oder Juli?) muss er es einsetzen.

Ist schon eine coole Sache eigentlich. Er stellt sich dann einfach vor das Fahrzeug und geht mit dem Laptop die verschiedenen Systeme durch, kann das Licht von außen durchschalten etc."

Habe ich da was verpasst? Seit wann beinhaltet reines OBDII die Ansteuerung der Lampen? Gibt es da neue Standards?

mfg

Zitat:

@frestyle schrieb am 31. Mai 2015 um 20:51:45 Uhr:


Meines Wissens darf eine Elektrische Handbremse bis zu 90% abweichung haben, da eben keine Notbremsfunktion gegeben ist sondern nur eine Feststellbremse. Aus diesem Grunde könnte ein Prüfer die Hu eigentlich nicht verweigern ausser dieser hat einen blauen Kittel an.

Drück mal bei VW während der Fahrt die elektronische Feststellbremse ...

Ich weiß nicht ob das bei allen Herstellern so ist, aber bei VW weiß ich es sicher und habe es schon selbst ausprobiert. Das ist die Notbremse. Und die reißt ordentlich an. Wenn du da eine hohe Abweichung hast, liegst du im Graben.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 31. Mai 2015 um 22:53:55 Uhr:


@Billie_SB:
Zitat:"Habe das mit den OBD-Geräten jetzt man bei uns in der Werkstatt mit dem TÜV-Prüfer zusammen ausprobiert. Er hat das Gerät schon und meinte, ab Juni (oder Juli?) muss er es einsetzen.

Ist schon eine coole Sache eigentlich. Er stellt sich dann einfach vor das Fahrzeug und geht mit dem Laptop die verschiedenen Systeme durch, kann das Licht von außen durchschalten etc."

Habe ich da was verpasst? Seit wann beinhaltet reines OBDII die Ansteuerung der Lampen? Gibt es da neue Standards?

mfg

Ging auch nicht mit allen Autos.

Zuerst haben wir einen Golf V probiert, da hat er die ganzen Systeme nach und nach angesteuert. Airbag, ABS, ESP und so weiter. Im Prinzip wurden einfach die Kontrolllampen angesteuert, die müssen dann aufleuchten. Nebenbei hat er wahrscheinlich den Fehlerspeicher ausgelesen, weil er abschließend immer gemeldet hat "System i.O.". Fehler werden dabei ja direkt erkannt.
Licht wollte der Golf nicht so wirklich machen.

Bei einem neuen Octavia lies sich auch Licht und Signalhorn durchschalten.

Zwischendrin hatte sich das Teil beim Golf auch mal aufgehangen, ich glaube die TÜV-Prüfer werden im Moment zu Beta-Testern umfunktioniert. So ganz das Gelbe vom Ei war es nicht. Beim Octavia hat alles geklappt, beim Golf eben nicht.
Ich denke das System orientiert sich auf jeden Fall in die Zukunft für die neueren Fahrzeuge.

Zumindest vom Systemtest war ich beim Octavia überzeugt. Der ging relativ schnell und solche Betrügereien wie "Lampe abklemmen" oder umklemmen haben keine Chance mehr.
Das mit dem Licht ist eigentlich auch sinnvoll, dann kann der Prüfer alleine arbeiten. Zumindest beim Bremslicht braucht er ja im Moment eine zweite Person oder einen Bremsenfeststeller.

Danke. Bin ja mal gespannt, wie das weitergeht.

Zur Bremse: Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, dass die bis 7 km/h mechanisch wirkt -also auf die Seile - und danach die Hydraulik ansteuert für eine Notbremsung. Selbst wenn die Bremse auf der HA gleichmäßig ziehen würde, würde er dir den Hintern wegziehen bei höheren Geschwindigkeiten, sobald die Achse blockiert.

mfg

Deine Antwort
Ähnliche Themen