Eventueller Wertverlust unserer manipulierten Fahrzeuge?

Audi Q5 8R

Wie soll man sich nun verhalten, wenn man kurz vor der Übergabe des SQ5 steht, bezüglich Abgasmanipulationen welche der VW Konzern zugegeben hat? Unterschrieben haben wir ja den Vertrag im Glauben, dass die Abgaswerte den Angaben entsprechen und wir extra noch auf Euro 6 gewartet haben. Nun könnte es ja sein, dass auch der SQ5 für die Schweiz manipuliert worden ist und ich kann mir gut vorstellen, dass solche Fahrzeuge beim Wiederverkauf extrem an Wert verlieren werden. Man spricht ja schon von Sammelklagen von Fahrzeugbesitzern, welche um den Wert ihrer Fahrzeuge bangen. Soll man mit der Übergabe warten bis geklärt ist bei welchen Fahrzeugen die Werte nicht stimmen?
Wer kann mir da einen guten Rat geben?

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Zitat:

@wastl50 schrieb am 4. November 2015 um 11:02:22 Uhr:


Ich glaube dieser Beißreflex ist typisch Deutsch - immer die anderen haben Schuld.😉
Wenn ich so doof bin und vor den Augen des Schiris faule kann ich mich nachher nicht über eine rote Karte beschweren und so ist das hier halt auch. VW hat nun mal getrickst und es ist schief gegangen und jetzt heißt es halt Augen zu und durch.
Und auch diese künstliche Aufregung der Verbraucher ich kaufe nie mehr einen VW oder Audi, wenn der Preis stimmt gilt die Maxime: was stört mich mein Geschwätz von gestern.😉

Du hast im Prinzip vollkommen recht und ich unterstelle einmal, niemand will hier diesen Betrug rechtfertigen! Aber der Skandal ist inzwischen – wie es den Anschein hat – zum Politikum geworden. Da der amerikanische Umweltverband von der Industrie (Ford) gesponsert wird, lässt sie eine Interessenvertretung ihrer Geldgeber mutmaßen. Und das ganze kommt der grün-rot-linken Lobby hier in Deutschland noch zugute und ist Wasser auf deren Mühlen. Der VW Skandal schafft es in den von und zwangsfinanzierten öffentlich-Rechtlichen Medien noch vor der Flüchtlingsproblematik, auf den ersten Platz der Schlagzeilen. Wenn wir uns einmal alleine die Tragweite des Betruges nicht in juristischer Dimension, sondern in ökologischer bewusst machen, ist es erst recht in Anbetracht der Tatsache dass vermutlich andere ebenso - ob vorsätzlich oder nicht - sehr viel mehr emissieren als angegeben, der Natur bzw. dem Klima egal, ob sie nun betrugsmäßig - oder clever unentdeckt - geschädigt wird. Ich pflege immerzu sagen, dass wir so blöd sind zig-Milliarden Euronen für den Umweltschutz ausgeben, um die Emissionswerte der ganzen Welt an der 137sten Stelle hinterm Komma nach unten zu korrigieren, und andere emissieren auf Teufel komm raus. Im Kontext zu den Strafzahlungen an die USA, sei das Stichwort V8 u. Big Block der dortiken Mobilitätskultur genannt, bzw. industrielle Emissionen in Staaten wie China. Über die z. T. indirekt subventionierten deutschen Braunkohle- oder Fossil-Kraftwerke mag ich genau so wenig nachdenken wie über die privaten Hausbrandanlagen (Heizungen). Denn wenn man Mutter Natur einen Schaden zufügen will, dann mit diesen!

Das jetzige Verhalten der amerikanischen Behörden erinnert mich an die sogenannten „Enthüllungsplattformen“ wie z. B. VroniPlag Wiki in Deutschland. Da wurden und werden Leute - und das meistens zurecht - angeprangert und ihnen vorgeworfen, plagiiert zu haben. Das ist ja auch erst einmal nichts verwerfliches, im Gegenteil. Auffällig aber nicht verwunderlich ist, wenn man die Hintergründe kennt, dass ausschließlich Politiker und deren Angehörige - aus dem liberal-konservativen Lager plagiieren. Wenn man natürlich keine Dissertationen von Politikern anderer Parteien untersucht, ist das ja auch kein Wunder. Aber das zeigt auch um so eindeutiger, wer diese „Enthüller“ sind, woher sie kommen und was sie mit ihren „investigativen“ Absichten verfolgen! Und genau so ist es momentan mit der amerikanischen Umwelt- bzw. Kontrollbehörde. Einseitige Recherche und Anklage und das ganze ganz zufällig, als in den USA der neue Passat vorgestellt werden sollte... Und noch ein Wort zur Tragweite: auf der einen Seite betrügerisch, geschönte Abgaswerte mit Milliardenklagen (40 Mrd. $). Und auf der anderen Seite weit über Hundert Tote und fast 300 Verletzte - die US-Verbraucherschutzorganisation Center for Auto Safety (CAS) bringt sogar 303 Verkehrstote mit den fehlerhaften Teilen in Verbindung – durch fehlerhafte Zündschlösser des amerikanischen Konzerns General Motors! Strafzahlung: „nur“ 900 Mio. $ soviel zur Verhältnismäßigkeit, auch im Kontext zur medialen Empörung, auch hier im Forum. Habe ich schon die Zeilen gelesen: „Ich kaufe mir kein Opel, Vauxhall oder anderes Produkt von GM mehr? Nein, und das zurecht!

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Zitat:

@marc4177 schrieb am 2. Oktober 2015 um 14:04:08 Uhr:


Hier da öffnet es sich gleich richtig.

Ich bin mal gespannt, ob man auch sagen kann, dass ich kein Update haben will, was da die Leute von Audi sagen werden, denn ich muss in einen Monat so oder so zur Inspektion.

Denke mal da wird es Probleme mit der Zulassung geben. Ohne Euro5 wäre das Fahrzeug ja nicht zugelassen worden, das sollte dann genau hier greifen (das KBA ist ja auch schon dem ganzen hinterher). Kann mir vorstellen das Audi eine Entschädigung anbietet falls wie angegeben ein Leistungsverlust/Mehrverbrauch die Folge ist. Alternative ist wohl die Wandlung zu beantragen wenn man noch innerhalb der 2 jährigen Gewährleistungsfrist liegt.

Zitat:

@erz-rs111 schrieb am 2. Oktober 2015 um 18:57:46 Uhr:



Zitat:

@marc4177 schrieb am 2. Oktober 2015 um 14:04:08 Uhr:


Hier da öffnet es sich gleich richtig.

Ich bin mal gespannt, ob man auch sagen kann, dass ich kein Update haben will, was da die Leute von Audi sagen werden, denn ich muss in einen Monat so oder so zur Inspektion.

Denke mal da wird es Probleme mit der Zulassung geben. Ohne Euro5 wäre das Fahrzeug ja nicht zugelassen worden, das sollte dann genau hier greifen (das KBA ist ja auch schon dem ganzen hinterher). Kann mir vorstellen das Audi eine Entschädigung anbietet falls wie angegeben ein Leistungsverlust/Mehrverbrauch die Folge ist. Alternative ist wohl die Wandlung zu beantragen wenn man noch innerhalb der 2 jährigen Gewährleistungsfrist liegt.

Was heißt hier Wandlung innerhalb der 2 jährigen Gewährleistungsfrist ?

Das ganze Geschäft ist immerhin aufgrund eines vorsätzlichen Betrugs zustande gekommen...

Demnach müsste eine Wandlung bzw. Rücknahme immer möglich sein, für den Käufer zu guten Konditionen. Wer seine Q jetzt loswerden will hat also jetzt die besten Chancen...

Zitat:

@Detsche123 schrieb am 2. Oktober 2015 um 21:20:22 Uhr:



Zitat:

@erz-rs111 schrieb am 2. Oktober 2015 um 18:57:46 Uhr:


Denke mal da wird es Probleme mit der Zulassung geben. Ohne Euro5 wäre das Fahrzeug ja nicht zugelassen worden, das sollte dann genau hier greifen (das KBA ist ja auch schon dem ganzen hinterher). Kann mir vorstellen das Audi eine Entschädigung anbietet falls wie angegeben ein Leistungsverlust/Mehrverbrauch die Folge ist. Alternative ist wohl die Wandlung zu beantragen wenn man noch innerhalb der 2 jährigen Gewährleistungsfrist liegt.

Was heißt hier Wandlung innerhalb der 2 jährigen Gewährleistungsfrist ?
Das ganze Geschäft ist immerhin aufgrund eines vorsätzlichen Betrugs zustande gekommen...
Demnach müsste eine Wandlung bzw. Rücknahme immer möglich sein, für den Käufer zu guten Konditionen. Wer seine Q jetzt loswerden will hat also jetzt die besten Chancen...

Naja, man muss dem Händler auch die Möglichkeit geben zur Besserung und das wollen sie auch machen.

Das bedeutet, dass es ganz so einfach nicht geht.

Zitat:

@Detsche123 schrieb am 2. Oktober 2015 um 21:20:22 Uhr:



Zitat:

@erz-rs111 schrieb am 2. Oktober 2015 um 18:57:46 Uhr:


Denke mal da wird es Probleme mit der Zulassung geben. Ohne Euro5 wäre das Fahrzeug ja nicht zugelassen worden, das sollte dann genau hier greifen (das KBA ist ja auch schon dem ganzen hinterher). Kann mir vorstellen das Audi eine Entschädigung anbietet falls wie angegeben ein Leistungsverlust/Mehrverbrauch die Folge ist. Alternative ist wohl die Wandlung zu beantragen wenn man noch innerhalb der 2 jährigen Gewährleistungsfrist liegt.

Was heißt hier Wandlung innerhalb der 2 jährigen Gewährleistungsfrist ?
Das ganze Geschäft ist immerhin aufgrund eines vorsätzlichen Betrugs zustande gekommen...
Demnach müsste eine Wandlung bzw. Rücknahme immer möglich sein, für den Käufer zu guten Konditionen. Wer seine Q jetzt loswerden will hat also jetzt die besten Chancen...

Rechtslage:

"Kunden haben zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung", erklärt, Daniela Mielchen, Fachanwältin in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Laut Gesetz muss der Verkäufer die Möglichkeit haben, Mängel zu beseitigen. Dafür muss dem Verkäufer eine angemessene Frist eingeräumt werden. Wie lange diese Frist ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Rücktritt soll grundsätzlich nur das letzte Mittel sein. Wichtig hierbei zu beachten: "Sowohl für den Rücktritt als auch den Anspruch auf Nacherfüllung gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges."

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Wenn ich das jetzt richtig lese "Sowohl für den Rücktritt als auch den Anspruch auf Nacherfüllung gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges." dann können alle, deren Auto älter als 2 Jahre ist, dieses auf den "Müll" schmeißen, weil keine Ansprüche verhanden sind.
Das kann es nicht sein.
Hier hat der Hersteller vorsätzlich Autos manipuliert.
Und da denke ich, habe ich sehr wohl im letzten Schritt, egal wie alt das Auto ist, einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Sicher muss man Audi vorher die Möglichkeit auf Nachbesserung geben.
Bleibt dies ohne Erfolg bzw hat das Auto dann nicht mehr die Eigenschaften wie es gekauft worden ist,
dann bleibt nur die Rückabwicklung durchzusetzen.
Ich glaube, dass da ne Menge auf VW und Audi zukommt.

Das denke ich auch Dieter.
Ich selber habe ja auch keinerlei Probleme damit, wobei ich nur bedenken habe, dass es nicht ohne Leistungseinbußen sein wird.
Ist aber wohl alles noch "Glaskugel" sag es mir.
Denn noch weiß man ja gar nicht genau ob nur ein Softwareupdate reicht, geschweige denn was es bringt.
Denn wenn es so einfach wäre, dann hätten sie es ja schon vor ein paar Jahren drauf spielen können.

Zitat:

@marc4177 schrieb am 2. Oktober 2015 um 23:04:22 Uhr:


Das denke ich auch Dieter.
Ich selber habe ja auch keinerlei Probleme damit, wobei ich nur bedenken habe, dass es nicht ohne Leistungseinbußen sein wird.
Ist aber wohl alles noch "Glaskugel" sag es mir.
Denn noch weiß man ja gar nicht genau ob nur ein Softwareupdate reicht, geschweige denn was es bringt.
Denn wenn es so einfach wäre, dann hätten sie es ja schon vor ein paar Jahren drauf spielen können.

Ich glaube nicht, dass es nur beim Software-Update bleibt, da kommt mehr.

Und das Ergebnis bleibt abzuwarten und falls es nicht passt, dann entsprechend zu handeln.

Zitat:

@marc4177 schrieb am 2. Oktober 2015 um 22:37:57 Uhr:



Zitat:

@Detsche123 schrieb am 2. Oktober 2015 um 21:20:22 Uhr:



Was heißt hier Wandlung innerhalb der 2 jährigen Gewährleistungsfrist ?
Das ganze Geschäft ist immerhin aufgrund eines vorsätzlichen Betrugs zustande gekommen...
Demnach müsste eine Wandlung bzw. Rücknahme immer möglich sein, für den Käufer zu guten Konditionen. Wer seine Q jetzt loswerden will hat also jetzt die besten Chancen...
Rechtslage:

"Kunden haben zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung", erklärt, Daniela Mielchen, Fachanwältin in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Laut Gesetz muss der Verkäufer die Möglichkeit haben, Mängel zu beseitigen. Dafür muss dem Verkäufer eine angemessene Frist eingeräumt werden. Wie lange diese Frist ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Rücktritt soll grundsätzlich nur das letzte Mittel sein. Wichtig hierbei zu beachten: "Sowohl für den Rücktritt als auch den Anspruch auf Nacherfüllung gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges."

Diese Verjährungsfrist gilt grundsätzlich gegenüber dem Händler, denn nur mit diesem besteht für den Kunden eine Vertragsbeziehung.

Juristisch zu klären sein wird allerdings, ob man als Kunde auch Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen kann. Denn dieser hat die Software manipuliert und somit den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Für Betrug gelten andere, nämlich längere Verjährungsfristen, wobei zusätzlich zu klären sein wird, wann diese Fristen überhaupt begonnen haben.

Wie man sieht, wird diese Geschichte zu einem langwierigen Betätigungsfeld für die Anwälte und Gerichte werden. Es wird also sehr spannend, wie es juristisch gelingen wird, dass die betroffenen Kunden bezüglich einer eventuellen Wertminderung leer ausgehen werden (nur meine Vermutung, aber so wird es kommen).

Gruß vom Räuber

Zum Thema Verjährung:

Wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt bzw. arglistig darüber täuscht (und das ist hier ja der Fall!), d.h. den Mangel kannte, darüber hätte aufklären müssen, dies aber nicht getan hat oder etwas Falsches erzählt hat, haftet er drei Jahre erst ab Kenntniserlangung durch den Käufer.

Allerdings hat der Verkäufer zuerst mal das Recht (bzw. Pflicht) zur "Nachbesserung". Wenn dabei im Ergebnis allerdings eine Leistungverschlechterung (weniger PS) herauskommen, entsteht zu diesem Zeitpunkt ein "neuer Mangel" welcher wiederum ein Recht auf Nachbesserung oder Schadensersatz zur Folge hat. Allerdings muss die Leistungseinbuße "erheblich" sein. D. h. wenn ein 170 PS-Diesel nach dem Softwareupdate nur noch 165 PS hat, wird man wohl oder übel damit leben müssen ...

Juhu, meiner ist auch betroffen.

Schönen Freitag!
Richy

Guten Morgen, der Händler ist doch auch betrogen worden, er ist doch nur Ein Zwischenglied vom Hersteller und Kunden. Der Hersteller hat dem Händler etwas tolles Angeboten was er im Namen von VW/Audi verkaufen soll. Toll würde es sein wenn ALLE betroffenen Audifahrer mit ihrem Fahrzeug zur Zentrale fahren, ihr Auto abstellen und den Zündschlüssel mitnehmen würden. Dann ist Die Geliebte Stadt zu und vielleicht reagiert man dann schneller, besser und ohne Augenwäscherei, auch die Politiker. Einen schönen Wiedervereinigungstag wünscht Mazdacx5

Habe gerade (obwohl ich mir schon ziemlich sicher war) unter http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html geprüft, ob mein Q5 betroffen ist.

Ergebnis: JA 🙁

Bin mal gespannt, wann von Audi dann ein Briefchen ins Haus kommt.

Naja - im Frühjahr kommt dann sowieso mein bestellter GLC 😎

Schönes Wochenende

Da kannst du dann nur hoffen, dass du auch noch was für dein Q5 bekommst, oder schon etwas Gras über die Sache gewachsen ist.

Zitat:

@Germansailor schrieb am 3. Oktober 2015 um 12:02:24 Uhr:



Habe gerade (obwohl ich mir schon ziemlich sicher war) unter http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html geprüft, ob mein Q5 betroffen ist.

Ergebnis: JA 🙁

Bin mal gespannt, wann von Audi dann ein Briefchen ins Haus kommt.

Naja - im Frühjahr kommt dann sowieso mein bestellter GLC 😎

Schönes Wochenende

Die Prüfung kann man sich eigentlich schenken: JEDER Q5 2,0 TDI, bei dem im Fahrzeugschein EORO5 eingetragen ist, ist betroffen.

Zitat:

@Räuber schrieb am 3. Oktober 2015 um 12:18:15 Uhr:



Zitat:

@Germansailor schrieb am 3. Oktober 2015 um 12:02:24 Uhr:



Habe gerade (obwohl ich mir schon ziemlich sicher war) unter http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html geprüft, ob mein Q5 betroffen ist.

Ergebnis: JA 🙁

Bin mal gespannt, wann von Audi dann ein Briefchen ins Haus kommt.

Naja - im Frühjahr kommt dann sowieso mein bestellter GLC 😎

Schönes Wochenende

Die Prüfung kann man sich eigentlich schenken: JEDER Q5 2,0 TDI, bei dem im Fahrzeugschein EORO5 eingetragen ist, ist betroffen.

So wie ich das sehe, sind es einfach alle, die die Euro5 haben. Man hat einfach was bei VW verpasst und wollte schnell die Fahrzeuge rausbringen, ohne weiter nachzudenken.

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