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Eventuell Betrug mit ausgerissener Hinterachse?

Themenstarteram 15. November 2009 um 12:19

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich jemand mit folgender Situation aus:

Ich habe vor ca. 2 Jahren mein BMW 323i bei einem BMW Autohaus gekauft. Gesagt und vermerkt wurden im Kaufvertrag, ein Unfallschaden (Stossstange vorn wurde ersetzt). Sonst keine Bemerkungen.

Jetzt vor 3 Wochen stellte mein BMW Meister fest, Risse im Blech an der Hinterachse. OK was tut man? Kulanz stellen. BMW lehnte ab, da ----- Kulanz wurde 1 Monat vor meinem Kauf in Summe von 4300,00€ Netto gewährt. Bedeutet, Achse wurde auf Kulanz repariert.

Jetzt meine Fragen:

1. Hätte der Verkäufer mich nicht über diesen Eingriff informieren müssen, da es ja wohl auch Eingriffe in die Karosserie gab (Bleche werden doch getauscht)?

2. Kann, wenn es wirklich repariert wurde, es nach 2 Jahren wieder reissen????

3. Hätte mein BMW Meister nicht gesehen, dass es schon einmal gewechselt wurde, bevor er Kulanz stellte?

Viele Fragen.....

Ich hoffe Ihr könnt helfen.

VG

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26 Antworten

verstehe ich das richtig die Achse wurde schonmal repariert und ist jetzt wieder kaputt??

 

Mehr details zum Auto wären nicht schlecht , Alter , KM usw.

Meiner ist nämlich gerade in der Werkstatt wegen der HA

MFG DAniel

Im Kaufvertrag steht lediglich der Punkt "Unfallschäden" oder sonstige Beschädigungen oder so.

Eine gerissene Hinterachse, die von BMW auf Kulanz repariert wurde gehört da nicht rein. Wieso auch? Schreibt man denn auch rein, dass z.B. das Getriebe auf Kulanz repariert wurde etc.?

Seit wann stehen also Reparaturen im Kaufvertrag? Ich lasse mich zwar auch belehren aber:

 

1. Nein, es ist kein Unfallschaden.

2. Das beunruhigt mich mit meiner ausgetauschten Hinterachsaufnahme auch

3. Nicht unbedingt. Wenn der Kulanzantrag nicht in der BMW Niderlassung gestellt wurde muss er das auch nicht wissen. BMW München weiß es aber.

Wer sagt denn, dass es das gleiche Problem ist? Stell doch mal ein Bild von der Reserveradwanne rein. (Hochauflösend)

Themenstarteram 15. November 2009 um 12:39

Also zur ersten Frage, repariert bei etwa 145,000 km, jetziger KM Stand 180,000 km. Baujahr 1998

Leider habe ich die Fotos nicht in die Hände bekommen. Laut Aussage vom jetzigen Meister, Riss genau in der Achsaufnahme.

Nach Rücksprache mit einem Anwalt, meinte er, ich zitiere: Bei einem Teiletausch, z.B. Getriebewechsel usw. ist keine Anzeigepflicht vorhanden. Da aber bei einem Tausch der HA in die Karosse eingegriffen wird (Blecharbeiten) ist es gleichzustellen mit einem Unfall ??!!

Bei mir wurde es nur zu 100% übernommen weil der unter 10 Jahre und Scheckheftgepflegt ist!!

Normal dürfte die HA danach nicht mehr kaputt gehen!! Die bauen ja nicht den gleichen Sch*** ein der vorher drin war , also qualitativ gesehen!!

Daniel

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Fan13278

Also zur ersten Frage, repariert bei etwa 145,000 km, jetziger KM Stand 180,000 km. Baujahr 1998

. Da aber bei einem Tausch der HA in die Karosse eingegriffen wird (Blecharbeiten) ist es gleichzustellen mit einem Unfall ??!!

Das sieht BMW aber anders. Habe den entsprechenden Schrieb nicht gespeichert. Den sollte jeder mit der Rep augehändigt bekommen haben.

Zitat:

Original geschrieben von holsteiner

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Fan13278

Also zur ersten Frage, repariert bei etwa 145,000 km, jetziger KM Stand 180,000 km. Baujahr 1998

. Da aber bei einem Tausch der HA in die Karosse eingegriffen wird (Blecharbeiten) ist es gleichzustellen mit einem Unfall ??!!

Das sieht BMW aber anders. Habe den entsprechenden Schrieb nicht gespeichert. Den sollte jeder mit der Rep augehändigt bekommen haben.

Genau das ist eine Art Urkunde , falls das Auto weiterverkauft werden sollte!! Ob das dann auch eine Garantie ist kann ich nicht genau sagen!!

Themenstarteram 15. November 2009 um 15:52

Zitat:

Das sieht BMW aber anders. Habe den entsprechenden Schrieb nicht gespeichert. Den sollte jeder mit der Rep augehändigt bekommen haben.

Genau das ist eine Art Urkunde , falls das Auto weiterverkauft werden sollte!! Ob das dann auch eine Garantie ist kann ich nicht genau sagen!!

 

Sollte ich denn dann nicht beim Kauf auch so eine Urkunde bekommen?

Wie könnte ich am schnellsten prüfen, ob überhaupt etwas gemacht wurde?

Danke

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Fan13278

Zitat:

Das sieht BMW aber anders. Habe den entsprechenden Schrieb nicht gespeichert. Den sollte jeder mit der Rep augehändigt bekommen haben.

Genau das ist eine Art Urkunde , falls das Auto weiterverkauft werden sollte!! Ob das dann auch eine Garantie ist kann ich nicht genau sagen!!

 

Sollte ich denn dann nicht beim Kauf auch so eine Urkunde bekommen?

Wie könnte ich am schnellsten prüfen, ob überhaupt etwas gemacht wurde?

Danke

bei bmw anrufen und nachfragen!!

Wenn da was an der HA gemacht wurde MUSST du eine Urkunde bekommen haben!!

Ich habe auch keine. Wieso MUSS man eine haben? Wer sagt das? Gibts da ne Vorschrift? Ist jetzt ernst gemeint.

Von wem verlange ich die? Von der Niederlassung oder von München?

Zitat:

Original geschrieben von silverminer

Ich habe auch keine. Wieso MUSS man eine haben? Wer sagt das? Gibts da ne Vorschrift? Ist jetzt ernst gemeint.

Von wem verlange ich die? Von der Niederlassung oder von München?

mir wurde gesagt das ich eine bekomme falls man das auto weiterverkaufen möchte das nachgewiesen ist das die HA Tip Top ist!!

Ich sehe das Problem nicht darin, dass die Reperatur verschwiegen wurde, sondern das der 323er schon als "Repariert" in der Datenbank steht, er aber nicht repariert wurde! (Jeder BMW-Mechaniker sieht das ausgetauschte Blech sofort und ein zweites Mal reißt die Aufnahme nicht) Da hat wohl jemand das Geld abkassiert und es nicht für den Verwendungszweck ausgegeben.

Ich persönlich finde das eine Hinterachsreperatur nicht angegeben werden muss, da es das Fahrzeug lediglich verbessert und verdammt viele E46 dann Unfallwagen wären, obwohl nur ein Blech getauscht wurde. Das ist juristische Spitzfindigkeit.

Jetzt heißt es rauszufinden, WER das Geld für die HA-Reperatur beantragt hat.

Das würde mich auch interessieren.

Moin,

vielleicht hat der BMW-Händler Dir das Fahrzeug ja unrepariert verkauft, da das gute Stück aber vielleicht eh vom Ursprungsbesitzer nicht weitergefahren werden wollte hat man dann vielleicht nur teilweise instandgesetzt und Dich nicht über den erheblichen Mangel informiert.

Hier könnte eine arglistige Täuschung vorliegen (wenn es denn so ist) und Du hättest dann gute Karten das Fahrzeug an den verkaufenden Händler zurückzugeben, den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgelts erstattet zu bekommen und Dich dann nach einem neuen Fahrzeug umschauen zu können.

Du solltest das Fahrzeug nun einmal von Deiner Werkstatt (möglichst anderer Betrieb als der Verkaufsbetrieb) auf das neue Blech hin prüfen lassen und sofern es nicht ausgetauscht wurde BMW diesen Hinweis auf einen vermeintlichen Betrug geben - die müssen dann selbst entscheiden, ob sie und wie sie gegen diesen Händler vorgehen wollen und Du kannst Dich dann mit der Rückgängigmachung des Kaufvertrags beschäftigen.

Auf jeden Fall solltest Du dafür einen Anwalt mit zu Rate ziehen...

Beste Grüße

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