euro4 auf euro3

BMW 3er E46

Hallo allerseits, es geht wieder um meinen Umbau da ich eine Sache nicht bedacht hatte. Mein Umbau Auto ist ein E46 318Ci mit euro4 und der Schlachter von dem ich den Motor in den 318er pflanzen will, ist ein M54 320i mit Euro 3 D4. Weiß jemand ob ich den so eingetragen bekomme?

Mit freundlichen Grüßen Matthias

7 Antworten

Hallo Matthias,

definitiv nicht eintragungsfähig.

Das Abgasverhalten des Fahrzeuges entspricht den Anforderungen bei der Erstzulassung/Homologation.

Laut StVzO darf sich das Abgasvehalten nicht verschlechtern.

Sorry, Gruß Claus

Das wird problematisch. Angeblich haben es manche Leute geschafft das eintragen zu lassen inklusive Verschlechterung der Abgasnorm. Aber am besten fragst du selbst mal die verschiedenen Prüforganisationen ob das möglich ist.

Zitat:

@Jupp0815 schrieb am 23. März 2025 um 16:05:14 Uhr:

Zitat:

Hallo Matthias,definitiv nicht eintragungsfähig.Das Abgasverhalten des Fahrzeuges entspricht den Anforderungen bei der Erstzulassung/Homologation.Laut StVzO darf sich das Abgasvehalten nicht verschlechtern.Sorry, Gruß Claus

Schade, danke für die Antwort

Zitat:

@Vr6667 schrieb am 23. März 2025 um 19:32:56 Uhr:

Zitat:

Das wird problematisch. Angeblich haben es manche Leute geschafft das eintragen zu lassen inklusive Verschlechterung der Abgasnorm. Aber am besten fragst du selbst mal die verschiedenen Prüforganisationen ob das möglich ist.

Werde morgen mal nachfragen. Danke für die Antwort

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Den M54B22 gibt es doch auch als Euro4-Motor.....hier sind die Kats im Krümmer untergebracht und man benötigt eben das passende Steuergerät und die zugehörigen Lambdasonden und Motorkabelbaum.....

Greetz

Cap

Zitat:

@Jupp0815 schrieb am 23. März 2025 um 16:05:14 Uhr:


Hallo Matthias,

definitiv nicht eintragungsfähig.

Das Abgasverhalten des Fahrzeuges entspricht den Anforderungen bei der Erstzulassung/Homologation.

Laut StVzO darf sich das Abgasvehalten nicht verschlechtern.

Sorry, Gruß Claus

Das ist ein hartnäckiger und weit verbreiteter Irrtum, dass sich das Abgasverhalten pauschal nicht verschlechtern darf. Das ist eintragungsfähig. Warum? Weil der E46 mit M54 Maschine und EURO3 homologiert ist. Ist ein Schlupfloch was sogar manch ein Prüfer nicht kennt, aber das ist definitiv rechtens. Eben weil es für die Schlüsselung des Fahrzeugs die Konstellation E46+M54+EURO3 ab Werk gab, daher existiert auch die Homologation. Baujahr bzw. EZ ist irrelevant, denn ein E46 bleibt ein E46, egal ob Vorfacelift von 2000 oder Facelift von 2004. Die Homologation für E46+M54+EURO3 besteht, das Fahrzeug wurde halt nur ab einem bestimmten Modelljahr in dieser Konfiguration nicht mehr gefertigt.

Mein Sommer E39 ist als 520i mit M54B22 und EURO4 vom Band gelaufen. Ich habe einen M54B30 verbaut und er ist auf EURO3 zurück geschlüsselt. Eben weil es sowohl den E46 als auch den E39 anfangs mit der M54 Maschine und EURO3 ab Werk gab und er so homologiert wurde.

Was du meinst und was nicht funktionieren würde, wäre wenn du z.B. einen E39 mit M54 auf EURO2 zurück schlüsseln willst. Das geht dann nicht mehr, denn es gab den E39 als Fahrzeugtyp zwar mit EURO2, aber nur mit dem M52. Den E39 mit M54 gab es nie mit EURO2. Somit gibt es keine Homologation für E39+M54+EURO2 und das ist nicht eintragungsfähig. Gleiches gilt, wenn du z.B. irgendeinen V8 Umbau auf einen markenfremden Motor machen willst, selbst wenn der Motor EURO3 hat. Das ist dann auch nicht eintragungsfähig, weil der E46 zwar auch mit EURO3 homologiert ist, aber nur mit den damals werkseitig erhältlichen Motoren und nicht mit dem V8 von einer Chevy Corvette.

Zitat:

@CaptainFuture01 schrieb am 23. März 2025 um 23:16:01 Uhr:


Den M54B22 gibt es doch auch als Euro4-Motor.....hier sind die Kats im Krümmer untergebracht und man benötigt eben das passende Steuergerät und die zugehörigen Lambdasonden und Motorkabelbaum.....

Der M54 hatte immer die Kats im Krümmer, auch die ganz frühen EURO3 Modelle. Technisch unterscheiden sich die EURO3 Modelle nur durch das fehlende Sekundärluftsystem, da sind die Anschlüsse dafür am Motor zwar da, aber mit Blindstopfen versehen. Die M54 mit EURO3 D4 und EURO4 haben das Sekundärluftsystem inklusive der Sekundärluftpumpe. Das Steuergerät ist das gleiche, nur mit einem anderen Kennfeld, was u.a. steuert, wann die Sekundärluftpumpe anläuft und wann das zugehörige elektronische Sperrventil hinten am Motor öffnet/schließt.

Zitat:

@Repsol-Bird schrieb am 24. März 2025 um 10:33:24 Uhr:

Zitat:

Das ist ein hartnäckiger und weit verbreiteter Irrtum, dass sich das Abgasverhalten pauschal nicht verschlechtern darf. Das ist eintragungsfähig. Warum? Weil der E46 mit M54 Maschine und EURO3 homologiert ist. Ist ein Schlupfloch was sogar manch ein Prüfer nicht kennt, aber das ist definitiv rechtens. Eben weil es für die Schlüsselung des Fahrzeugs die Konstellation E46+M54+EURO3 ab Werk gab, daher existiert auch die Homologation. Baujahr bzw. EZ ist irrelevant, denn ein E46 bleibt ein E46, egal ob Vorfacelift von 2000 oder Facelift von 2004. Die Homologation für E46+M54+EURO3 besteht, das Fahrzeug wurde halt nur ab einem bestimmten Modelljahr in dieser Konfiguration nicht mehr gefertigt. Mein Sommer E39 ist als 520i mit M54B22 und EURO4 vom Band gelaufen. Ich habe einen M54B30 verbaut und er ist auf EURO3 zurück geschlüsselt. Eben weil es sowohl den E46 als auch den E39 anfangs mit der M54 Maschine und EURO3 ab Werk gab und er so homologiert wurde. Was du meinst und was nicht funktionieren würde, wäre wenn du z.B. einen E39 mit M54 auf EURO2 zurück schlüsseln willst. Das geht dann nicht mehr, denn es gab den E39 als Fahrzeugtyp zwar mit EURO2, aber nur mit dem M52. Den E39 mit M54 gab es nie mit EURO2. Somit gibt es keine Homologation für E39+M54+EURO2 und das ist nicht eintragungsfähig. Gleiches gilt, wenn du z.B. irgendeinen V8 Umbau auf einen markenfremden Motor machen willst, selbst wenn der Motor EURO3 hat. Das ist dann auch nicht eintragungsfähig, weil der E46 zwar auch mit EURO3 homologiert ist, aber nur mit den damals werkseitig erhältlichen Motoren und nicht mit dem V8 von einer Chevy Corvette.Der M54 hatte immer die Kats im Krümmer, auch die ganz frühen EURO3 Modelle. Technisch unterscheiden sich die EURO3 Modelle nur durch das fehlende Sekundärluftsystem, da sind die Anschlüsse dafür am Motor zwar da, aber mit Blindstopfen versehen. Die M54 mit EURO3 D4 und EURO4 haben das Sekundärluftsystem inklusive der Sekundärluftpumpe. Das Steuergerät ist das gleiche, nur mit einem anderen Kennfeld, was u.a. steuert, wann die Sekundärluftpumpe anläuft und wann das zugehörige elektronische Sperrventil hinten am Motor öffnet/schließt.

Respekt erstmal für den Text. ??????

Vielen danke für die Antwort! ??

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