Euro 6c Problem mit der EU
Hallo Mercedes Freunde,
gestern wurde veröffentlicht, dass schon im Herbst über die EU ein Verbot für Dieselfahrzeuge bis zur Euro Abgasnorm 6c ausgesprochen werden soll (Bild-Zeitung, Focus u.a.).
Dies würde auch die E-Klasse W213 mit Dieselmotoren von 2016 bis 2018 betreffen, die damals aktuell nach Euro 6c geprüft wurden.
.
Eigentlich ein Witz, wenn es nicht gestern in den Medien gestanden hätte.
Habe bereits fünf E-Klassen gefahren und bin über diese Info sehr erbost.
Hier würde also ein Fahrzeug mit einem der weltweit saubersten Dieselmotoren betroffen sein.
Was sagt ihr dazu?
Kann man dies überhaupt ernst nehmen?
39 Antworten
Ja Bestandsschutz wäre auch aus meiner Sicht der rechtliche Hebelarm, da Gesetze nicht rückwirkend frühere ersetzen dürfen.
Zitat:
@hd-tom13 schrieb am 3. August 2024 um 08:54:31 Uhr:
Zitat:
@hd-tom13 schrieb am 2. August 2024 um 17:04:17 Uhr:
Ich sage nur:
BESTANDSSCHUTZ
(Man darf z.B. auch ganz legal, mit einer Harley, Bj. 1956, richtig laut aus dem Auspuff rotzen und das auch noch nach 2035 😰, da wird nix stillgelegt😁Somit braucht ihr euch nicht mehr aufregen.😎
Wer wettet mit mir?
Ich sag, es wird keine Rohölschleuder still gelegt.
Ich hoffe, dass du recht hast und der Bestandsschutz hier greift.
Die Richter und Generalanwälte des EuGH werden von den Mitgliedsstaaten ernannt (bestimmt). Eine politische Grundharmonie ( Green Deal) ist also nicht auszuschließen.
Bestandschutz hin Bestandschutz her, wenn die Mädels und Jungs in Brüssel das durchziehen wollen und genug Stimmen zusammen kriegen, ist immer noch der EuGH da, der das wahrscheinlich auf Antrag überprüfen wird. Erst wenn der auch das entsprechende Urteil gegen den Diesel unter bestimmten Voraussetzungen fällt, heißt es mal wieder : EU - Recht geht vor Landesrecht. Dann erst könnte es möglich sein, dass ihr eure betroffenen Diesel in der Ecke stehen lassen müsst. Bis es aber soweit ist und ob das überhaupt soweit kommt, da wird noch viel Wasser den Rhein runter fließen. Also erst mal Ruhe bewahren.
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Ich bin kein Pessimist, aber Falls die EU und die jetzige Bundesregierung das nicht schafft werden sich viele Politiker bei der nächsten Bundestagswahl wundern. Und die EU wird dann vielleicht sein größten Nettoeinzahler verlieren. Und Flintenuschi wird den Tag verfluchen das Sie das durchgesetzt hat.
Ich habe das Gefühl langsam das die Bevölkerung in eine Art Dauerstress gesetzt werden soll damit die Politik Ihre Lobbyarbeit in Ruhe umsetzen kann. Und nein ich bin kein Verschwörungstheoretiker, nur langsam weiß ich wirklich nicht mehr wie man das noch verstehen kann.
Ich finde den europäischen Gedanken toll! Aber was (nicht nur aktuell) in manchen Bereichen in dessen Schatten gemacht wird, ist den Menschen doch nicht mehr vermittelbar.
EU - rudert zurück!
Da bin ich erleichtert.
Habe zwei PKW mit Euro 6c, die extrem viel Geld gekostet haben.
Fahre diese nun weiter und werde mich nicht mehr aufregen müssen.
Zitat:
@arno-k schrieb am 3. August 2024 um 12:33:48 Uhr:
EU - rudert zurück!Da bin ich erleichtert.
Davon kann keine Rede sein, denn die Brüsseler Behörde habe nicht die Absicht, rückwirkende Änderungen vorzunehmen. Damit ist die Kuh keinesfalls vom Eis.
Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden und entscheidet unabhängig über die Auslegung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften.
Im vorliegenden Fall ist es der EuGH und nicht die EU, der verbindlich Recht spricht und setzt.
Für die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung haben die Richter des EuGH bereits strenge Voraussetzungen definiert:
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Demnach dürfen solche Einrichtungen nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie vor unmittelbaren Schäden oder Unfällen schützen. Zudem dürfen Abschalteinrichtungen nur in absoluten Ausnahmesituationen verwendet werden und auch nur dann, wenn es keine anderen technischen Lösungen gibt, die mögliche Gefahrensituationen oder Motorschäden verhindern könnten.
Es geht darum, wann ein Thermofenster tatsächlich als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen ist.
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Doch auch hier hat der EuGH bereits unmissverständlich klargemacht, dass Thermofenster nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig sind. Und zwar dann, wenn das System der Abgasrückführung schwerwiegende Risiken für den Motor verursacht und damit zur echten Unfallgefahr wird. Und selbst das Motorschutz-Argument darf laut EuGH nicht dazu führen, dass die Abgasrückführung faktisch den überwiegenden Teil des Jahres abgeschaltet bleibt - weil sonst die Ziele der Schadstoffreduzierung unverhältnismäßig beschränkt würden.
Weser-Kurier:
Zitat:
Aus dem Bundesverkehrsministerium hieß es, der Minister sehe sich durch das Schreiben des EU-Kommissars in seiner Sorge bestätigt. Die Kommission betone zwar, dass sie gegenüber den Autoherstellern und Bürgern keine rückwirkenden Maßnahmen plane. Darum gehe es aber nicht. Es wäre nämlich nicht die Kommission, sondern der EuGH, der diese Entscheidung treffen würde, betonte eine Sprecherin. „Aus diesem Grund ist es jetzt wichtig, wie von Bundesminister Wissing vorgeschlagen, eine Klarstellung im europäischen Regelwerk vorzunehmen.“ Wissing sei dazu bereits auf seine EU-Amtskolleginnen und -Amtskollegen zugegangen.
Nach EU-Recht müssten die Schadstoffwerte unter bestimmten Bedingungen (sogenannte NEFZ-Prüfung) eingehalten werden. Das passiert in Testzentren. Infolge des Dieselskandals wurden auch Abgasprüfungen unter realem Fahrbetrieb (RDE) entwickelt. Ein solches Verfahren gilt mittlerweile auch für die Genehmigung von neuen Fahrzeugtypen ab der Norm „Euro 6d temp“.
Kommissionsangaben zufolge entschied der EuGH bereits in einem früheren Urteil, dass sich die Emissionsprüfungen nicht mehr auf Labortests beschränken dürfen.
Ältere Euro-5- und Euro-6-Diesel sind aber nach dem NEFZ zugelassen und erfüllen die Richtwerte des RDE nicht.
Zitat:
@arno-k schrieb am 3. August 2024 um 08:56:43 Uhr:
Ja Bestandsschutz wäre auch aus meiner Sicht der rechtliche Hebelarm, da Gesetze nicht rückwirkend frühere ersetzen dürfen.
Bestandsachutz besteht nur dann, wenn die betreffenden Fahrzeuge korrekt nach den damals geltenden Vorschriften getestet und zugelassen wurden.
Aber genau das ist ja nicht passiert, da Daimler damals wohl "geschummelt" hat, wodurch die Fahrzeuge nicht hätten zugelassen werden dürfen. Da greift kein Bestandsschutz.
Hier geht es aber nicht um irgendwelche Schummelverdachte sondern um die Interpretation der damaligen Zulassungsvorschriften.
Einfach weiterfahren. Das regelt sich schon.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@masterofsalsa schrieb am 3. August 2024 um 19:47:29 Uhr:
Bestandsachutz besteht nur dann, wenn die betreffenden Fahrzeuge korrekt nach den damals geltenden Vorschriften getestet und zugelassen wurden.
Aber genau das ist ja nicht passiert, da Daimler damals wohl "geschummelt" hat, wodurch die Fahrzeuge nicht hätten zugelassen werden dürfen. Da greift kein Bestandsschutz.
ob Daimler geschummelt hat, ist längst noch nicht klar. Man hat ein Thermofenster eingesetzt, was nach seinerzeitiger allgemeiner Auffassung zulässig war, vor allem, wenn es offengelegt wurde. Das Problem, was wir haben, dass andere Hersteller mit echter Schummelsoftware (Stichwort Prüfstandserkennung) unterwegs waren und dann alles in Frage gestellt wurde. So kam's dann zu etwas merkwürdigen Entscheidungen, die zum einen rückwirkend plötzlich allgemeine Auffassungen aufgekündigt hat und auch sonst nur schwer erklärlich ist.
Was der EuGH am Ende entscheidet, muss man abwarten. Allerdings könnte die KOM eine klarstellende Änderung der Vorschriften vornehmen und damit für Ruhe sorgen (und dem EuGH die Möglichkeit einer Entscheidung in der Richtung verbauen, denn die Rechtsprechung kann nur Gesetze auslegen, aber nur in Grenzen aufheben, was hier nicht in Frage steht.
Von daher sehe ich hier kein Grund für Panik und letztlich ist der KOM auch klar, dass eine rückwirkende Stilllegung von zig Millionen Fahrzeugen nicht durchsetzbar ist.
Viele Grüße
Peter
"Man hat ein Thermofenster eingesetzt, was nach seinerzeitiger allgemeiner Auffassung zulässig war, vor allem, wenn es offengelegt wurde."
Schon klar. Aber nicht der Gebrauch an sich dieses Thermofensters ist das Problem, sondern der Umfang des Gebrauches.
Wenn festgestellt werden sollte, daß Daimler sich beim Gebrauch dieser Thermofenster nicht an die vom EuGH geforderten sehr engen Voraussetzungen gehalten hat, könnte man zu dem Ergebnis kommen, daß die betreffenden Fahrzeuge keine Zulassung hätten erhalten dürfen. Und dann greift eben auch kein Bestandsschutz. Das ist alles, was ich meinte.
Hallo ins Forum,
nur hat der EuGH nachträglich im Wege der Auslegung die zuvor allgemein anerkannten Anwendung enger gezogen. Dies ist ja gerade das Problem, dass durch nachträgliche - aufgrund anderer Vorfälle getriebener - Rechtsprechung plötzlich in Jahre zurückliegende Vorgänge eingegriffen wird. Von daher ist da noch lange nichts klar.
Viele Grüße
Peter