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Euro 5 oder 6
Also heute sprach ich mit Mercedes über die Euroeinstufungen 5 oder
sechs.In sämtlichen Rechnungen u.Angeboten steht Euro 6 bzw.....
Die Mitarbeiterin versicherte mir theoetisch ist die B-Klasse Benziner
Euro 6,da es aber die Gesetzeslage noch nicht zulässt bleibt es vorerst
bei Euro 5.Sie rechnen ab ca.Herbst das dann der Gestzgeber die neue
Einstufung(Euro 6)vergibt.Die Zulassungsstellen,Autohändler usw.werden dann benachrichtigt. Bis dahin müssen wir uns noch gedulden.
Weiterhin gute Fahrt
Schweinsberger
Beste Antwort im Thema
Also bei meiner neusten Auftragsbestätigung steht nicht nur Euro 6, sondern auch zusätzlich coc Papier Euro 6 drin, was bei der vorigen Bestätigung nur als coc Papier Euro 5 ausgewiesen war, wenn das was zu sagen hat. Die neuste Bestätigung ist vin letztem Freitag
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64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von michaelp.
Moin,
Ich habe bei der Mercedes in Stuttgart direkt angefragt, ob mein B200CDI (Auslieferung 2. Dekade November) die EURO 6 Norm erfüllt und folgende Antwort erhalten:
"Ihre Frage zu Abgaseinstufung Ihrer B-Klasse beantworten wir wie folgt:
Es steht noch kein definierter Übergang der B-Klasse nach Euro 6 fest, allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass auch die A-Klasse in den ersten Tagen als EURO 5 Fahrzeug ausgeliefert wurde, erst seit Mitte August ist das Fahrzeug in EURO 6 eingestuft."
Vielleicht besteht ja noch Hoffnung.
Gruß,
Michael
Also nach meinem Wissen über die A-Klasse (mit den gleichen Motoren) hat bei den Dieselaggregaten nur der 220 CDI Euro 6. Hier wird zusätzlich ein aufwändigeres Abgas-Nachbehandlungssystem verbaut. Definitiv Euro 6 haben alle Benzinmotoren bei der neuen A+B-Klasse.
Gruss
CH-Elch
Das stimmt nicht... Bis Ende September haben alle Benziner Euro 5 :)
Zitat:
Original geschrieben von Kopprasch
Das stimmt nicht... Bis Ende September haben alle Benziner Euro 5 :)
Alle Ottomotoren lassen sich kostenlos auf Euro 6 umschlüsseln, die vor September ausgelieferten Modelle sind zwar nach Euro 5 klassifiziert, erfüllen aber auch schon die Euro-6-Norm.
Zitat:
Original geschrieben von MatthiasDELFS
Zitat:
Original geschrieben von Kopprasch
Das stimmt nicht... Bis Ende September haben alle Benziner Euro 5 :)
Alle Ottomotoren lassen sich kostenlos auf Euro 6 umschlüsseln, die vor September ausgelieferten Modelle sind zwar nach Euro 5 klassifiziert, erfüllen aber auch schon die Euro-6-Norm.
Mir wurde es anders vom :) gesagt, Sorry wenn das eine fehlinformation war.
Meine AB lautete Euro 6, Zulassung 18.9.12 Euro 5. Nachfrage beim Verkäufer: Euro 6 nur Diesel
Da muss ich ja von ausgehen, dass er die Wahrheit spricht oder?
Moin
Und mein freundlicher sagte mir,
umschlüsseln kein Problem.200er Benziner.
Mal sehen wer denn nun Recht hat?:rolleyes:
Turn
Aber ... Ist es wichtig umzuschlüsseln???
Dürfte doch kein wesentlicher Unterschied sein oder?
Doch (!) - für die zukünftige Kfz-Steuerberechnung... die kann nur günstiger werden, desto höher meine erfüllte Norm ist! ;)
Moin
Ich denke die Steuer richtet sich nach Hubraum
und CO2 ausstoß.
Hubraum bleibt und CO2 auch trotz Umschlüsseln.:confused:
Turn
Ich hatte es neulich in einem anderen Fred an der Kfz-Steuer des 200 CDI festgemacht:
"- Kfz-Steuer (W245) bis 30.06.2009: 308,80 €/Jahr
- Kfz-Steuer (W245) ab 01.07.2009: 222,00 €/Jahr
- Kfz-Steuer (W246) ab 11/2011: 173,00 €/Jahr
Quelle: Autoklicker.de"
Aber stimmt, der 200 CDI des W245 hat mehr Hubraum, oder?
Zitat:
Original geschrieben von DynaDel
Ich hatte es neulich in einem anderen Fred an der Kfz-Steuer des 200 CDI festgemacht:
"- Kfz-Steuer (W245) bis 30.06.2009: 308,80 €/Jahr
- Kfz-Steuer (W245) ab 01.07.2009: 222,00 €/Jahr
- Kfz-Steuer (W246) ab 11/2011: 173,00 €/Jahr
Quelle: Autoklicker.de"
Aber stimmt, der 200 CDI des W245 hat mehr Hubraum, oder?
Ja, der W245-B200 CDI hat "echte" 2 Liter ...
... während der "NEUE" W246 "nur" 1,8 Liter aufbietet.
Im Gegensatz zu "Turn" kenne ich allerdings nur die Regel, das die Steuer nur an der Hubraum/Literzahl festgemacht wird.
Moin
Siehe hier:
Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer, die am 1. Juli 2009 in Kraft treten soll, zielt vor allem auf den Schutz des Klimas ab. Dies steht im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen. Die Eckpunkte der Neuregelung für eine neue, emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer im Einzelnen:
Ein an den Vorgaben der Europäischen Union orientierter CO2-Ausstoß für Pkw bleibt steuerfrei. Der CO2-Freibetrag bis 2011 gilt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer, bis 2012/2013 für Pkw mit 110 g / km und ab 2014 für Pkw mit 95 g / km.
Es wird ein linearer Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet: Es fallen 2 Euro je g / km an.
Der Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße: 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Diesel-Motoren.
Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.
Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Einzelheiten zur Überführung dieser Fahrzeuge in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer sind noch nicht festgelegt worden.
Zum 1. Juli 2009 wird die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund übertragen, damit fließen ihm die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer zu. Die Länder erhalten hierfür einen finanziellen Ausgleich. Für eine Übergangszeit wird die Kraftfahrzeugsteuer weiterhin für den Bund von den Ländern verwaltet. In Einzelfragen sind deshalb weiterhin die Finanzämter vor Ort zuständig.
Turn
Zitat:
Original geschrieben von Turn
Moin
Siehe hier:
Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer, die am 1. Juli 2009 in Kraft treten soll, zielt vor allem auf den Schutz des Klimas ab. Dies steht im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen. Die Eckpunkte der Neuregelung für eine neue, emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer im Einzelnen:
Ein an den Vorgaben der Europäischen Union orientierter CO2-Ausstoß für Pkw bleibt steuerfrei. Der CO2-Freibetrag bis 2011 gilt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer, bis 2012/2013 für Pkw mit 110 g / km und ab 2014 für Pkw mit 95 g / km.
Es wird ein linearer Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet: Es fallen 2 Euro je g / km an.
Der Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße: 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Diesel-Motoren.
Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.
Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Einzelheiten zur Überführung dieser Fahrzeuge in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer sind noch nicht festgelegt worden.
Zum 1. Juli 2009 wird die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund übertragen, damit fließen ihm die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer zu. Die Länder erhalten hierfür einen finanziellen Ausgleich. Für eine Übergangszeit wird die Kraftfahrzeugsteuer weiterhin für den Bund von den Ländern verwaltet. In Einzelfragen sind deshalb weiterhin die Finanzämter vor Ort zuständig.
Turn
Habs grad selbst im Netz recherchiert und bin zu dem, hier über mir, gleichen Ergebnis gekommen.
Danke Turn und Daumen hoch. War schon der Zweite heute ;)
Weiter so ...
Moin,
Ich habe heute einen Anruf von Mercedes bekommen. Laut Aussage des Mitarbeiters würde die Zertifizierung für den 200CDI noch ausstehen, allerdings könne er keine verbindliche Aussage treffen, ob die EURO 6 Einstufung kommt oder nicht.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Gruß,
Michael
Habe seit 04.10.2012 meine Zulassungspapiere für meinen 180er Benziner hier. Beide wurden am 01.10.2012 von DB ausgestellt.
Eingetragen in der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist Euro 5 (J) !
Gruß - Dieter.
Zitat:
Original geschrieben von DieterRichard
Habe seit 04.10.2012 meine Zulassungspapiere für meinen 180er Benziner hier. Beide wurden am 01.10.2012 von DB ausgestellt.
Eingetragen in der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist Euro 5 (J) !
Gruß - Dieter.
Genau wie bei mir auch :)