Eure Meinung ist gefragt.
Hallo zusammen,
Ich war bei meinem FOH weil ich eine Fehlermeldung für das Kurvenlicht bekommen habe.
Er meinte ich müßte das Fahrzeug für zwei Tage hier stehen lassen, da das Auslesen etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Ok gesagt getan.
Habe dan zwei Tage später einen Anruf bekommen, das ich mein Fahrzeug abholen könnte.Ich hin zum FOH und dan bekam ich eine Rechnung.
Bin Besietzer dieses Fahrzeug seit 07/11 EZ 04/09 hat 36300km.
Der FOH hat keinen Kulanzantrag bei Opel gestellt, mir wurde nicht gesagt das evtl. Kosten auf mich zukommen würden.
Was meint ihr zu diesem Fall????
Soll ich diese Rechnung bezahlen??
Habe nächste Woche einen Termin bei meinem Anwalt.
Bilder von diesem Werkstatt- Auftrag und Rechnung Im Anhang.
LG
Opel1902
P.S.
Habe Name der Werkstatt unkenntlich gemacht.
Beste Antwort im Thema
Richtig. Der Auftrag besagt also, dass du dein Fahrzeug wegen dieser Fehlermeldung in die Werkstatt gegeben hast, nicht mehr und nicht weniger.
Entscheidend ist nun, wie dies zu verstehen ist. Meiner Ansicht nach eben so, dass der Fehler ggf. auch behoben werden soll.
62 Antworten
Hallo,
meine Kaufmännische Ausbildung ist noch nicht so lange her... mein Abschluss war glaube 2007? Ich weiss es nicht mehr 😁.
Aber ich bin Diego's Meinung.
Grundsätzlich ist das allerdings vor Gericht reine Auslegungssache, natürlich der Kunde ist ein Laie, aber der Betrag obliegt mM nach defintiv der möglichen Erwartung, die ein Kunde hat, wenn er einen Fehler auslesen lässt. Ich habe noch nie ins "Blaue hinein" unterschieben. Aber ich würde zugunsten des schwächeren (also des Kunden) entscheiden, bzw. wird das so oder so bei einem Vergleich enden. Er zahlt dann nur noch 150-200 € von der Rechnung (Günstiger wird das auch keine andere Werkstatt machen) und trägt dann noch die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung (i.d.R. auch 150€) und ist wieder bei 300 €.
Enormer Erfolg für so einen Aufwand!
Aber trotzdem, kostet das Fehler auslesen nicht nur 80€?
mal abgesehen davon, dass dir hier eine kaufmännische ausbildung wenig nützt, halte ich deine gerichts-these für recht gewagt.
wie kommst du da drauf ??
@beide micha´s: recht habt ihr 😉
Ach, ich habe das mal im Unterricht durch genommen. Außerdem war ich lange genug bei den Legal Counsels und im Fraud, da ging es aber nicht um 300 € sondern mehr um 6-Stellige Beträge.
Im Endeffekt strebt man gleich zu beginn der Verhandlungen eine gütliche Einigung an. Der Rest ist wie gesagt Auslegungssache. Ich würde kein Kreuzchen für einen reinen Freispruch des TE's machen. Bei nem Vergleich kommt man mit 50% sogar noch gut weg und der Selbstbehalt vom Rechtsschutz ist immer ein Faktor, denn i.d.R. liegt der wirklich bei 150€.
Wenn ich ein Auto in die Werkstatt bringe, erwarte ich natürlich das ich - außerhalb der Garantie - irgendwelche kosten auf mich zu kommen. Von Luft und Liebe entstehen aller höchstens Kinder.
edit: Richtiges Postingfeuerwerk hier; da lege ich mal den Bezug nach:
Zitat:
Original geschrieben von micha1100
Ach komm, jetzt wirst du unsachlich. Im vorliegenden Fall war doch klar, um was es ging, nämlich ein Problem am Kurvenlicht. Wenn die Werkstatt nebenbei zufällig noch ein ganz anderes Problem bemerkt und gleich repariert hätte, wäre die Rechtslage insoweit natürlich anders.Zitat:
Original geschrieben von DiegoMG
Kommt ein Autofahrer in die Werkstatt: "Hier ist mein Auto - mach mal was!"
Werstattanruf zum Autofahrer: "Ich hab mal was gemacht, sie können das Fahrzeug jetzt abholen"
Der Kunde kommt zur Werkstatt, bezahlt was von ihm verlangt wird und fährt glücklich nach Hause.😛Ich bin raus...
Das war nicht unsachlich, den für mehr Inhalt kann der gezeigte Auftrag auch nach deiner Auslegung, nicht herhalten. Ich denke wir werden da auch nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, daher lohnt kein weiterer Post.
Fakt ist für mich: Diesen Auftrag hätte ich nicht unterzeichnet und ich werde auch nicht - ich glaube 140€ waren es in der Rechnung - für eine Diagnose bezahlen, die ist bei meinem FOH Service. Nach der Analyse unterschreibe ich einen Auftrag, der mir schildert, was getan wird und was es kostet. Wenn sich neue Erkenntnisse wärend der Reparatur ergeben, informiert mich der FOH und ich gebe am Tel. mein OK. Am End hat es noch nie eine Böse überraschung gegeben.
Gott sei Dank habe ich einen vernünftigen FOH erwischt...
Edit: Ich bin kein Kaufmann, ich habe nur technische Physik studiert...
Gruß, Michael
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Zitat:
Original geschrieben von DiegoMG
Das war nicht unsachlich, den für mehr Inhalt kann der gezeigte Auftrag auch nach deiner Auslegung, nicht herhalten. Ich denke wir werden da auch nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, daher lohnt kein weiterer Post.
...
Dem zweiten Satz stimme ich eigentlich zu, trotzdem kann ich den ersten nicht so stehen lassen. Wie kannst du behaupten, auch nach meiner Auslegung habe der Auftrag keinen verwertbaren Inhalt, wenn ich mehrfach dargelegt habe, dass die Benennung eines konkreten Fehlers in einem Werkstattauftrag meiner Ansicht nach so zu verstehen ist, dass die Werkstatt diesen Fehler beheben soll?
Ihr könnt das noch stundenlang auskauen.. vor Gericht wird das zählen was der Richter in dem Moment denkt. Und der kann beide Ansichten von euch haben, mehr wollte ich damit nicht sagen...
Wenn man zurückgerufen werden will, dann sollte man das auch explizit angeben und auf dem Auftrag vermerken lassen. So mache ich das bei meinem Privat-PKW. Kommt aber nur selten vor. Aber auch bei der Inspektion mache ich das so, kann ja immer sein, dass die was finden. Und da will ich immer erst gehört werden, bevor die was austauschen.
Auf meinem Werkstattauftrag steht dann aber oben auch mein Name und meine Telefonnummer vermerkt, wo ich erreichbar bin. Der arme Werkstattmitarbeiter sieht auf dem Auftrag ja nichtmal, wen er anrufen soll.
Aber 200€ um das Steuergerät auszulesen, so ein Geschäft will ich auch mal machen😁
Hier geht´s doch nicht um den Fehler an sich, sondern um die Kommunikation mit dem FOH.
Das über den Anwalt regeln zu wollen ist immer der schlechteste Weg. Reden und alles klar auf dem Auftrag festhalten, was ich will - dann gibts auch hinterher keine Probleme. Wenn Du dort als Kunde bleiben willst, würde ich höflich aber bestimmt darlegen was ich will. Dann gibts auch keine Mißverständnisse .........
Gruß
Checkup
und was sagt der papa eugain immer ??? na, was ?
richtig, vorsichtig mit rechtlichen beratungen hier im forum 😉
Geht ja richtig heiß her hier. Macht Spaß zu lesen. Also ich hatte während meines Maschinenbaustudiums zwei Semester lang Vertrags- und Haftungsrecht. Genau solche Diskusionen haben mir da immer Spaß gemacht.
Zwei Dinge:
Wichtig für die Entscheidung ist die Argumentationsstruktur, in der die Fakten eingebettet sind.
Daher resultiert Punkt 2; Recht haben und Recht bekommen korreliert nicht immer.
Deswegen gibt es Anwälte und Richter, die nichts anderes machen als argumentieren und debatieren. Und deswegen gibt es einen Richter, der versucht, sich in dem ganzen Kuddelmuddel einen Überblich zu verschaffen und das hoffentlich Richtige zu entscheiden.
Es kann hier also gar keiner wirklich vorhersehen, was tatsächlich passieren wird.
Es gibt allerdings einen entscheidenden Punkt, den man nicht außer Acht lassen sollte. Die Fehlerinformation vom OP lässt keinen Aufschluss auf die Ursache des Fehlers zu.
Beispiel 1:
Kunde hat einen Reifenplatzer und lässt sein Auto zum FOH abschleppen. Sagt nun der Kunde zum FOH "Der Reifen ist kaputt, mein Auto fährt nicht mehr" so muss der Kunde davon ausgehen, dass er einen neuen Reifen bekommt. Die Ursache und die notwendige Fehlerbehebungsmaßnahmen sind eindeutig. Die konkreten Arbeiten, die anfallen, liegen in der Sache begründet. (Lassen wir mal außen vor, ob nur der Reifen, beide Reifen der Achse oder alle Reifen getauscht werden)
Beispiel 2:
Der Kunde sagt dem FOH, dass sein Kurvenlicht nicht mehr funktioniert. Die Fehlerauswirkung ist bekannt, die Fehlerursache allerdings nicht. Welche Maßnahmen sich also aus der Fehlerauswirkung ergeben ist in erster Linie nicht ersichtlich, weder für die Werkstatt noch für den Kunden. Könnte ein Fehler in der Elektronik sein, ein Kleinteil, dass die Mechanik eines Stellmotors blockiert, ein defekter Stellmotor, ein defektes Leuchtmittel, ... Ob nun ein Kleinteil einen Stellmotor blockiert, es kurz weggenommen wird und der FOH sagt "passt schon" oder beide AFL+ Scheinwerfer + Steuergerät getauscht werden und mal eben 1.500,00 Euro auf der Rechnung stehen hat ist ein großer Unterschied. Weder Ursache noch nötige Maßnahmen zur Fehlerbehebung waren zu Beginn ersichtlich. Daher konnte der Kunde nicht wissen oder ahnen, welche Kosten auf ihn zukommen. Von seinem generellen Einverständniss kann daher nicht ausgegangen werden.
Um die Ursache zu finden war selbst für den FOH eine Diagnose nötig. Er konnte ebenfalls nicht wissen, welche Maßnahmen zu treffen sind, sonst wäre die Fehlerdiagnose nicht nötig gewesen. Auch er konnte daher die Kosten nicht abschätzen.
Dass also eine Fehlersuche durchgeführt werden sollte, davon sollte man ausgehen können. Bei der Fehlerbehebung sehe ich persönlich das allerdings anders.
Ein weiterer Punkt ist, ob die Kosten für die Fehlerdiagnose gerechtfertigt sind. Die erscheinen mir sehr hoch, aber da kann ich nicht mitreden.
Nochmal kurzform:
1: Recht ist immer Argumentation und Auslegung
2: Recht haben /= Recht bekommen
*Ich schreibe hier nur meine Meinung. Das soll definitiv keine Rechtsberatung sein ;-)
Fazit für mich:
Für was benötige ich Kurvenlicht? Habe es 40 Jahre lang nicht gebraucht. Und übrigens, wer fährt denn die meiste Zeit in der Nacht?
Was ich nicht habe, kann nicht kaputt gehen, kostet somit kein Geld.
(quote)
Sorry, wir reden hier von 300 Euro netto. Zahl die Rechnung und gut ist. Wenn Du unzufrieden mit deinem FOH bist, dann wechsele. Wenn Du Dir keinen Insignia (+ Reparaturen) leisten kannst, dann wechsele das Auto.
[unquote]
Merkwürdiger Rat!
Da wurde offensichtlich einer über den Tisch gezogen -was auch bei anderen Autotypen und -marken vorkommen soll- und du meinst, derlei Reparaturen müßte man sich" leisten können"? Ja wie?
Wer sich hier was "leistet", scheint ja die Werkstatt zu sein und nicht der Kunde.
Wenn einer genug Kohle und vor allem Nerv hat, sich das bieten zu lassen, wär's dann etwa kein Ärgernis?
Das Beispiel zeigt wieder mal, daß der Werbegag vom "FOH, -ihr Partner" nichts als eine Lachnummer ist. 🙄
MfG Walter
Hallo zusammen
Nur kurz zur Information, das Schreiben vom Rechtsanwalt ist raus,.
Fortsetzung folgt.
opel1902
Zitat:
Original geschrieben von Walter4
(quote)
Sorry, wir reden hier von 300 Euro netto. Zahl die Rechnung und gut ist. Wenn Du unzufrieden mit deinem FOH bist, dann wechsele. Wenn Du Dir keinen Insignia (+ Reparaturen) leisten kannst, dann wechsele das Auto.
[unquote]Merkwürdiger Rat!
Da wurde offensichtlich einer über den Tisch gezogen -was auch bei anderen Autotypen und -marken vorkommen soll- und du meinst, derlei Reparaturen müßte man sich" leisten können"? Ja wie?
Wer sich hier was "leistet", scheint ja die Werkstatt zu sein und nicht der Kunde.
Wenn einer genug Kohle und vor allem Nerv hat, sich das bieten zu lassen, wär's dann etwa kein Ärgernis?
Das Beispiel zeigt wieder mal, daß der Werbegag vom "FOH, -ihr Partner" nichts als eine Lachnummer ist. 🙄
MfG Walter
Wieso merkwürdig. Ich persönlich würde die Rechnung zahlen und fertig. Für 300 Euro renne ich nicht zum Anwalt, verwende viel Zeit auf, um mit ihm den Sachverhalt abzuklären oder mit dem FOH herum zu diskutieren. Sorry, wenn man viel Zeit und Ambitionen hat, sich wegen so einem lapidaren Betrag zu streiten und zu ärgern, bitte schön. Ich würde diese - aus meiner Sicht vergeudete - Zeit besser zu nutzen wissen und versuchen mit meinen Kindern zusammen zu sein oder Geld zu verdienen. Aber jeder wie er mag. 🙂
Ob opel1902 am Ende glücklich mit dem Ergebnis sein wird und nicht noch Geld drauflegt, bleibt abzuwarten. Ich drücke ihm jedenfalls die Daumen.
Zitat:
Original geschrieben von Dalamar5576
Wieso merkwürdig. Ich persönlich würde die Rechnung zahlen und fertig. Für 300 Euro renne ich nicht zum Anwalt, verwende viel Zeit auf, um mit ihm den Sachverhalt abzuklären oder mit dem FOH herum zu diskutieren. Sorry, wenn man viel Zeit und Ambitionen hat, sich wegen so einem lapidaren Betrag zu streiten und zu ärgern, bitte schön. Ich würde diese - aus meiner Sicht vergeudete - Zeit besser zu nutzen wissen und versuchen mit meinen Kindern zusammen zu sein oder Geld zu verdienen.
Dem kann ich mich nur anschließen!
Wenn man am Anfang versäumt, einen klaren Auftrag zu geben, dann kann man sich nicht hinterher beschweren. Und deswegen dann zum Anwalt laufen! Kann man sowas nicht einvernehmlich klären?
Mit was für einem Sche... sich die Gerichte heute befassen müssen!