Eure Meinung ist gefragt.

Opel Insignia A (G09)

Hallo zusammen,

Ich war bei meinem FOH weil ich eine Fehlermeldung für das Kurvenlicht bekommen habe.
Er meinte ich müßte das Fahrzeug für zwei Tage hier stehen lassen, da das Auslesen etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Ok gesagt getan.
Habe dan zwei Tage später einen Anruf bekommen, das ich mein Fahrzeug abholen könnte.Ich hin zum FOH und dan bekam ich eine Rechnung.
Bin Besietzer dieses Fahrzeug seit 07/11 EZ 04/09 hat 36300km.
Der FOH hat keinen Kulanzantrag bei Opel gestellt, mir wurde nicht gesagt das evtl. Kosten auf mich zukommen würden.

Was meint ihr zu diesem Fall????
Soll ich diese Rechnung bezahlen??

Habe nächste Woche einen Termin bei meinem Anwalt.
Bilder von diesem Werkstatt- Auftrag und Rechnung Im Anhang.

LG
Opel1902

P.S.
Habe Name der Werkstatt unkenntlich gemacht.

Rechnung
Auftrag
Beste Antwort im Thema

Richtig. Der Auftrag besagt also, dass du dein Fahrzeug wegen dieser Fehlermeldung in die Werkstatt gegeben hast, nicht mehr und nicht weniger.
Entscheidend ist nun, wie dies zu verstehen ist. Meiner Ansicht nach eben so, dass der Fehler ggf. auch behoben werden soll.

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Hast du den Werkstattauftrag unterschrieben? Wenn ja, dann hast du wahrscheinlich schlechte Karten.

Hast du ihn nicht unterschrieben, dann solltest du mit deinem Anwalt reden und Widerspruch einlegen. Hast du gesagt, er soll nach Fehlern suchen? Hast du nach einem Kostenvoranschlag gefragt? Wurdest du darüber Informiert, was er für das Auslesen des Fahrzeugs berechnen will? Hast du ihm gesagt, dass er vor Durchführung einer Reparatur mit dir Rücksprache halten soll? Hast du ihm einen Freibetrag für kleinere Reparaturen gegeben?
Hast du ihn beauftragt einen Kulanzantrag zu stellen?

Frag evtl. auch mal bei der zuständigen Innung nach, was die davon halten. Diagnose 30 Euro, Sensor wechseln und Sensorkosten klingt ja wenigstens noch vernünftig, aber 130 Euro für Dokumentation des Prüfschriebs?! Halte ich persönlich für pures Bilanz-puschen.

Zwei Tage für's Auslesen finde ich auch zu viel. Meines Erachtens nach hat er hier schon die Reparaturzeit mit eingerechnet.

Ja ich habe den Auftrag Unterschrieben.
Ich bin davon ausgegangen das er mich zurück ruft und mit mir bespricht wie die weiter Vorgehensweise ist (so kenne ich es von anderen Werkstätten) da ich ja nicht wußte was tatsächlich defekt war und im Auftrag steht ja nur Felermeldung Scheinwerfer.

lg
Opel1902

Zitat:

Original geschrieben von opel1902


Hallo zusammen,

Ich war bei meinem FOH weil ich eine Fehlermeldung für das Kurvenlicht bekommen habe.
Er meinte ich müßte das Fahrzeug für zwei Tage hier stehen lassen, da das Auslesen etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Ok gesagt getan.
Habe dan zwei Tage später einen Anruf bekommen, das ich mein Fahrzeug abholen könnte.Ich hin zum FOH und dan bekam ich eine Rechnung.
Bin Besietzer dieses Fahrzeug seit 07/11 EZ 04/09 hat 36300km.
Der FOH hat keinen Kulanzantrag bei Opel gestellt, mir wurde nicht gesagt das evtl. Kosten auf mich zukommen würden.

Was meint ihr zu diesem Fall????
Soll ich diese Rechnung bezahlen??

Habe nächste Woche einen Termin bei meinem Anwalt.
Bilder von diesem Werkstatt- Auftrag und Rechnung Im Anhang.

LG
Opel1902

P.S.
Habe Name der Werkstatt unkenntlich gemacht.

Hallo Opel1902,

ich musste damals ebenfalls diesen Sensor (Vorderachse) tauschen lassen und das ganze Spektakel hatte mich 150,€ gekostet.
Ein Kulanzantrag wurde nicht gestellt und ich habe einen Auftrag unterschreiben müssen, allerdings wusste ich zu diesem Zeitpunkt mit welchen Kosten ich zu rechnen habe. Die Fehlerauslese hatte lediglich 20 Minuten in Anspruch genommen, also verstehe ich nicht, was hier an der ganzen Sache 2 Tage dauern soll. Der eigentliche Sensoraustausch müsste relativ fix von statten gehen. Ich hatte eine Ähnliche Situation und sollte damals wegen einer Reparatur plötzlich Kosten zahlen. Man holte sich hier kein OK von mir ein und sprach auch nicht telefonisch mit mir derüber. Ich erfuhr davon, als ich das Auto abholen sollte und fand das eine absolute Frechheit. Als ich nicht bereit war diese Kosten zu tragen, erhielt ich plötzlich die Information, dass man einen Kulanzantrag stellte und ich mich lediglich mit 20% beteiligen sollte, was mich zwar immer noch nicht zufrieden stimmte, womit ich aber auf jeden Fall besser leben konnte. Ich würde darauf drängen, dass hier seitens deines Händlers die Kulanzanfrage def. im Nachhinein gestellt werden sollte.

Gruß
Phipser

@opel1902

was versprichst du dir hier für sachkundige ratschläge ? da werden paragraphen zitiert ohne kausalen zusammenhang und wild durcheinander geworfen.

wenn du eh einen termin beim anwalt hast, nutze den, denn dort sitzt der einzige, der dir wirklich helfen kann.

sorry für die deutlichen worte, aber was hier teilweise für wikipedia-zitier-ratschläge gegeben werden, da kräuselt sich alles hoch 🙂

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OP, hast du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt? Falls nein, würde ich mir überlegen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, wegen einer Rechnung von ca. 350 € einen Anwalt einzuschalten.

Von wem hattest du das Fahrzeug gekauft? Evtl. könnte man gegen den Verkäufer noch Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Eine Verpflichtung des FOH, einen Kulanzantrag zu stellen, sehe ich nicht, es sei denn, ihr hattet ausdrücklich darüber gesprochen. Ebenso bestand meines Erachtens bei eigentlichen Reparaturkosten von ca. 150 € keine Verpflichtung zur vorherigen Rückfrage, sofern nicht vereinbart. Ob die angesetzten Kosten sachgerecht sind, kann ich nicht beurteilen.

Original geschrieben von micha1100

[qoute]OP, hast du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt? Falls nein, würde ich mir überlegen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist.[/qoute] Ja ich habe eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbehalt.

Zitat:

wegen einer Rechnung von ca. 350 € einen Anwalt einzuschalten.

Hier geht es ums prinzip, was wäre wenn ich eine Rechnung von 1000€ bekommen hätte?

Da würde jeder etwas sauer reagieren ohne vorher bescheid zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von opel1902


Original geschrieben von micha1100
[qoute]OP, hast du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt? Falls nein, würde ich mir überlegen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist.[/qoute] Ja ich habe eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbehalt.

Zitat:

Original geschrieben von opel1902



Zitat:

wegen einer Rechnung von ca. 350 € einen Anwalt einzuschalten.

Hier geht es ums prinzip, was wäre wenn ich eine Rechnung von 1000€ bekommen hätte?
Da würde jeder etwas sauer reagieren ohne vorher bescheid zu bekommen.

Sorry, wir reden hier von 300 Euro netto. Zahl die Rechnung und gut ist. Wenn Du unzufrieden mit deinem FOH bist, dann wechsele. Wenn Du Dir keinen Insignia (+ Reparaturen) leisten kannst, dann wechsele das Auto.

Zitat:

Original geschrieben von opel1902


[qoute]OP, hast du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt? Falls nein, würde ich mir überlegen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist.[/qoute] Ja ich habe eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbehalt.
...
Hier geht es ums prinzip, was wäre wenn ich eine Rechnung von 1000€ bekommen hätte?
Da würde jeder etwas sauer reagieren ohne vorher bescheid zu bekommen.

Ich wollte damit nicht sagen, dass es die Sache nicht wert ist, sondern nur darauf hinweisen, dass die Einschaltung eines Anwalts eventuell aus finanziellen Gründen ungünstig sein könnte. Es kommt nicht selten vor, dass jemand Anwaltsgebühren investiert und am Ende höchstens ein Vergleich herauskommt, der nicht einmal die Anwaltskosten deckt.

Wenn die Anwaltskosten über eine Rechtsschutzversicherung voll abgedeckt sind, kann dieser Gesichtspunkt natürlich vernachlässigt werden.

Hinsichtlich des "Sauer-reagierens" - wie hattest du dir den Ablauf denn vorgestellt? Ich finde, wenn man sein Auto wegen eines Problems zu einer Werkstatt bringt, sollte man damit rechnen, dass die Werkstatt den Fehler kostenpflichtig behebt, es sei denn, man trifft vorher anderweitige Vereinbarungen oder die Reparaturkosten sind so hoch, dass die Werkstatt nicht davon ausgehen kann, der Auftraggeber sei ohne weiteres bereit, diese Kosten zu tragen.

Zitat:

Wenn Du Dir keinen Insignia (+ Reparaturen) leisten kannst, dann wechsele das Auto.

Also sorry was soll jetzt diese Aussage???

Wie würdest Du den reagieren,wenn dein FOH dir eine Rechnung von 1000€ stellt und das nur weil Du wissen wolltest was an deinem Fahrzeug defekt ist.

opel1902

Mal Langsam. Du hast doch einen Werkstattauftrag unterschrieben oder nicht? D.h., der FOH hat dein Auto fachgerecht geprüft und defekte Teile getauscht. Das sind Aufwände und Materialkosten, die dem FOH natürlich reell entstanden sind. Ich würde die Rechnung also selbstverständlich bezahlen und käme auch nicht auf die Idee mich über 350 € bei MT zu echauffieren !!!

Und wir reden hier auch nicht von 1000 € sondern von 350 €.

LG,
Christian

Zitat:

Original geschrieben von Dalamar5576


Mal Langsam. Du hast doch einen Werkstattauftrag unterschrieben oder nicht? D.h., der FOH hat dein Auto fachgerecht geprüft und defekte Teile getauscht. Das sind Aufwände und Materialkosten, die dem FOH natürlich reell entstanden sind. Ich würde die Rechnung also selbstverständlich bezahlen und käme auch nicht auf die Idee mich über 350 € bei MT zu echauffieren !!!

Und wir reden hier auch nicht von 1000 € sondern von 350 €.

LG,
Christian

Das ist Richtig, ich wollte aber nur von meinem FOH wissen was genau defekt ist, ich habe nicht gesagt das er es austauschen soll und da ist mein Problem er führt arbeiten durch ohne Absprache mit mir.

Zitat:

Original geschrieben von opel1902



Zitat:

Original geschrieben von Dalamar5576


Mal Langsam. Du hast doch einen Werkstattauftrag unterschrieben oder nicht? D.h., der FOH hat dein Auto fachgerecht geprüft und defekte Teile getauscht. Das sind Aufwände und Materialkosten, die dem FOH natürlich reell entstanden sind. Ich würde die Rechnung also selbstverständlich bezahlen und käme auch nicht auf die Idee mich über 350 € bei MT zu echauffieren !!!

Und wir reden hier auch nicht von 1000 € sondern von 350 €.

LG,
Christian

Das ist Richtig, ich wollte aber nur von meinem FOH wissen was genau defekt ist, ich habe nicht gesagt das er es austauschen soll und da ist mein Problem er führt arbeiten durch ohne Absprache mit mir.

Nur mal schauen, was defekt ist, sind auch Aufwände, gerade und im Besonderen bei dem doch ziemlich komplexen Lichtsystem des Insignias.

Hast Du schon einmal versucht mit deinem FOH über das Problem zu sprechen ?

Zitat:

Original geschrieben von opel1902


ich wollte aber nur von meinem FOH wissen was genau defekt ist, ich habe nicht gesagt das er es austauschen soll und da ist mein Problem er führt arbeiten durch ohne Absprache mit mir.

Wenn kein Reparaturauftrag vorlag, hätte eigentlich nicht repariert werden dürfen, das ist richtig. Aber da der Werkstattauftrag offenbar unstreitig ist, wirst wohl du nachweisen müssen, dass ausdrücklich nur geprüft, nicht aber repariert werden sollte - kannst du das?

Der Reparaturanteil liegt im übrigen bei ca. 150 €. Was hättest du sonst nach Erhalt der Diagnose machen wollen, selbst reparieren?

Naja ich finde 160 € nur für die Diagnose auch etwas übertrieben.

Würde die Rechnung bezahlen und meine Zufriedenheit mitteilen.

Mein FOH hat noch nie etwas auf eigene Faust repariert ohne Rücksprache zu halten oder mir vorher mir einen Preis zu nennen.

Gruß

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