Eure erfahrungen mit zweiradhändlern
Hallo. Ich will mal hier posten, was mir passiert ist.
Ich habe diesen Mittwoch einen gebrauchten roller beim Händler anbezahlt. Am Freitag alle papiere startklar gemacht, um ihn heute abzuholen. So, mein Vater wollte den Roller abholen gehen, und dann kahm folgendes:
Mein Vater hat nur eine kleine runde gedreht, und der Roller lief 55 KM/H. Obwohl er uns als Mofaroller angeboten worde.
Da kann man doch von betrug reden, oder?
Der Händler gab keinerlei hinweise, das der roller auch nur annähernd 55 lief.
So, ich bin jetzz stinkesauer.
Was meint ihr denn , was soll ich jetzt machen?
Der Händler will die Drossel noch einbauen, soll ich den Roller noch nehmen?
mfg, Mirco
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mofasucher
Er sagte mir, es wird erst eine Probefahrt gemacht, wenn der Roller bezahlt ist.
und das alleine ist schon ein grund, ohne weitere kommentare den laden zu verlassen!
Also,wenn ich mir ein Fahrzeug kaufe,dann gehe ich mal davon aus, das dieses Fahrzeug nicht schneller als beim kauf angegeben ist.
Und deshalb würde ich sagen das der Händler der Dir diesen Roller verkauft hat ,dich betrogen hat.
Auch wenn er später dieses Fahrzeug auf ca. 25km/h einstellt,hättest du bei der nächsten Polizeikontrolle sehr schlechte Karten gehabt.
Marc
Mistermusik, Genau das meine ich !
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Zitat:
Original geschrieben von Mofasucher
Er sagte mir, es wird erst eine Probefahrt gemacht, wenn der Roller bezahlt ist.
Da kann man ja nur noch mit dem Kopf schütteln. Man kann es als Händler doch nicht den Kunden ausbaden lassen, wenn man das Geld für die Ware im Laden noch nicht beim Vorlieferanten bezahlt hat...🙄
Ich war zwar nicht dabei, jedoch ahne ich das du mit dem Händler weitere Probleme bekommen wirst. hast du einen kaufvertrag gemacht und als was wird dir der Roller verkauft? Von Privat? Garantie?
du hast aber immer noch nicht gesagt ob du einen lappen hattest als du die probefahrt machen wolltest?wenn nicht ist doch logisch das er dich nicht probefahren lässt.nach dem was du hier alles erzählst,warum kaufst du da überhaupt und bist du überhaupt voll geschäftsfahig.kann ein zum beispiel 16 jähriger überhaupt einen vertrag über den roller unterschreiben ,müssen da nicht die erziehungberrechtigten dabei sein ????
Den darfst du erst ab 18 allein unterschreiben. Die Eltern (oder zumindest ein Elternteil) müssen/muss auch unterschreiben.
der spricht so wie so komisch musst dir mal seine beiträge durchlesen von kymco bis cpi oliver über aprilia und escort ?????????? alles sehr komisch
wie er spricht kannst du wohl kaum beantworten, ausserdem schlecht sich beim schnellen tippen oft mal ein fehlerteufel ein. Glaube kaum das er hier noch antwortet.