EU6 Diskussionsthread
Hallo zusammen,
Laut Gesetzgeber gibt es für Diesel – Pkw die Schadstoffklassen Euro 6a, 6b, 6c, 6d-TRMP und 6d.
Ich habe einen Tiguan 2,190 PS, 4Motion mit DSG, EZ 9/2016.
In den Papieren ist die Schadstoffklasse Euro 6W eingetragen. Wie muss/kann ich diese Bezeichnung in die gesetzlichen Vorgaben einordnen?
Ist Euro 6 W besser als Euro 6b oder genausogut wie Euro 6c?
Hintergrund der Frage ist natürlich die Thematik "Fahrverbot für Euro 6 Fahrzeuge".
Würde ein Fahrzeug mit Euro 6 W darunter fallen?
Für sachdienliche Hinweise und gute Erklärungen wäre ich sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Habe ich gerade von meinem Freundlichen bekommen.
Weschi
425 Antworten
Zitat:
Das ist jetzt etwas doppeldeutig. Es gilt rein das Datum der Zulassung. Bei allen Autos vor dem 01.09. ist das i.d.R. noch das alte Verfahren, ab dem 01.09. müssen die Werte via WLTP ermittelt werden. Da hier realer gemessen wird ist mit einem höheren CO2-Ausstoß zu rechnen. Daher also höhere Steuer. Autos mit den jetzigen Motoren erfüllen i.d.R. nicht die 6c oder besser und können daher nicht mehr erstzugelassen werden.
Ich habe diese Frage schon einmal bei der VW Hotline gestellt. Da gab es dann die Antwort, dass man davon ausgeht vom KBA in Ausnahmefällen Sondergenehmigungen für eine Zulassung kurz nach dem 01.09. zu erhalten.
Natürlich gibt es diese Ausnahmegenehmigungen, ich habe das Verfahren auf Seite 9 des Threads aufgezeigt.
Meist gelten diese Ausnahmen sogar ein Jahr, also sooo kurz nach Ablauf des Stichtages muss die Erstzulassung nicht einmal erfolgen. Steht aber alles in der schriftlichen Genehmigung vom KBA drinnen.
Besitze den 2,0-176kW-TDI Biturbo der Baureihe EA288; Schadstoffklasse Euro 6.
Kann mir jemand Hardware-technisch den Unterschied zum Euro 6d auflisten.
Meines Wissens sollte dieser Motor doch alle Voraussetzungen haben um E6d zu erfüllen.
- Zweikreis-Abgasrückführungssystem (Hoch und Niederdruck)
- Abgasreinigungsmodul mit Oxidation Katalysator und Partikelfilter
- SCR-Abgasnachbehandlung
zudem wurde die Anordnung der oben genannten Aggregate entsprechend
gewählt, daß die Abgasreinigung in einem breiten Temperaturfenster arbeiten kann.
danke für eure Antworten
Gruss Tigert
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unterschied Hardware Euro 6 zu Euro 6d' überführt.]
Zitat:
@Tigert schrieb am 25. April 2018 um 17:16:20 Uhr:
Besitze den 2,0-176kW-TDI Biturbo der Baureihe EA288; Schadstoffklasse Euro 6.
Kann mir jemand Hardware-technisch den Unterschied zum Euro 6d auflisten.
Meines Wissens sollte dieser Motor doch alle Voraussetzungen haben um E6d zu erfüllen.
..
Das könnte vermutlich auch so sein. Wie auch die ->
inoffizielle Realmessungbeweist.
Nur fehlt ihm, weil bereits als 6b zugelassen, eben jetzt die Zertifizierung nach 6d-TEMP bzw. 6d und die wird er nachträglich nicht bekommen. Habe ja den gleichen. Für die Neuauslieferungen mit Zulassungsfähigkeit ab/nach 01.09.2018 sieht es dann anders aus.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unterschied Hardware Euro 6 zu Euro 6d' überführt.]
Warum wird nicht nachzertifiziert, wenn die Voraussetzungen vorhanden sind?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unterschied Hardware Euro 6 zu Euro 6d' überführt.]
Ist das denn grundsätzlich möglich?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unterschied Hardware Euro 6 zu Euro 6d' überführt.]
Wie sollte es denn sonst bei der Hardware Umrüstung für die Euro 5 Diesel sein? Die müssten dann ja auch nachzertifiziert werden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unterschied Hardware Euro 6 zu Euro 6d' überführt.]
Zitat:
@fwcruiser schrieb am 25. April 2018 um 19:27:39 Uhr:
Ist das denn grundsätzlich möglich?[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Unterschied Hardware Euro 6 zu Euro 6d' überführt.]
Es kommt und kam schon vor, dass der Hersteller nachträglich bescheinigt, dass ein Fahrzeug eine "bessere" Emi-Klasse erfüllt.
Ich habe mit einer solchen Bescheinigung meinen A4 B8, der ab Werk Emiklasse 0462 und damit Euro 4 war, auf Euro5, Emiklasse 35A0 umschlüsseln können.
Der springende Punkt ist, ob an dem Motor wirklich nichts verändert wurde um 6d zu erreichen und ob du vom Werk eine entsprechende Bestätigung erhältst.
Edit: Hier der Link zu der Bestätigung, die ich seinerzeit vorgelegt hatte: https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=673409
Der BiTU lässt sich wohl nicht ohne weiteres umschlüsseln. Wenn alles so einfach wäre, warum nimmt ihn VW dann zwischen KW31 und 48 aus dem Programm?
Zitat:
@scoty81 schrieb am 26. April 2018 um 13:26:39 Uhr:
... Wenn alles so einfach wäre, warum nimmt ihn VW dann zwischen KW31 und 48 aus dem Programm?
.
Genau, das wäre auch meine Argumentation den BiTDI betreffend.
Nach dem ich diesen Artikel bei heise Autos gelesen habe, frage ich mich, ob VW ab Herbst Autos anbieten wird, die Euro-6d-TEMP erfüllen.
Wäre doch auch möglich erstmal EURO-6c Fahrzeuge anzubieten und erst nächstes Jahr auf 6d-TEMP zu gehen.
Reden wir jetzt vom 240er Diesel oder von den TSIs, die ja mit OPF kommen?
Denkbar wären alle. VW müßte ja keine Fahrzeuge mit 6d-TEMP anbieten. Ist ja noch nicht vorgeschrieben.
Letztendlich wird das mit den Motoren, die den OPF schon haben, genau so praktiziert.