EU6 Diskussionsthread
Hallo zusammen,
Laut Gesetzgeber gibt es für Diesel – Pkw die Schadstoffklassen Euro 6a, 6b, 6c, 6d-TRMP und 6d.
Ich habe einen Tiguan 2,190 PS, 4Motion mit DSG, EZ 9/2016.
In den Papieren ist die Schadstoffklasse Euro 6W eingetragen. Wie muss/kann ich diese Bezeichnung in die gesetzlichen Vorgaben einordnen?
Ist Euro 6 W besser als Euro 6b oder genausogut wie Euro 6c?
Hintergrund der Frage ist natürlich die Thematik "Fahrverbot für Euro 6 Fahrzeuge".
Würde ein Fahrzeug mit Euro 6 W darunter fallen?
Für sachdienliche Hinweise und gute Erklärungen wäre ich sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Habe ich gerade von meinem Freundlichen bekommen.
Weschi
425 Antworten
Ich meine mich zu erinnern, dass der Allspace ab KW31 eine längere Pause (mind. 3 Monate?) in der Produktion bekommt als der normale Tiguan. Zum Teil starten die Motoren erst wieder im Januar 2019. Habe die Info aber nur beim Überfliegen gesehen, würde aber zu deiner Aussage passen.
Zitat:
@manvo schrieb am 30. Juli 2017 um 16:40:51 Uhr:
Über den Brenner braucht man keine "VIGNETTE" !
In Innsbruck-Süd auf die Autobahn, dann bezahlt man nur die "Sondermaut", die 9€ muss man auch mit Vignette bezahlen.
Also man kann den Brenner auf der Autobahn passieren ohne das "Ding" an der Scheibe.
Bullshit - natürlich brauchst du eine Vignette, du kommst sonst nicht legal bis zur Mautstation!
Du kannst mir glauben, ich bin in der Region daheim...
Bei der Tabelle für TSI Motoren fällt mir folgendes auf:
1. Es gab nie die aufgeführte Version 1.4 L 110 kW TSI BMT act 4M 6-DSG (gab es nur OHNE Act)
2. Den 110 kW TSI gibt es laut der Tabelle künftig nicht mehr mit 4Motion
Es wäre tatsächlich interessant wie sich die gelistete Tabelle für den Allspace verhält. Sollte dieser eine längeren Produktionspause haben und mein im Feb. bestellter Allspace noch später ausgeliefert werden (aktuell spricht man von Q4 2018) werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
@moartlnog
ich fahre schon seit Jahren so.
Insbruck Süd auf die Piste, dann brauchst du nur die Brennergebühr.
Das erzählt dir auch der ADAC.
Im Internet wirds auch diskutiert. Umgekehrt gilt das gleiche, Insbruck Süd runter. Bis/ab da ist der "Brennerfahrschein" gültig.
Ich hoffe du korrigierst das.
Zitat:
@manvo schrieb am 23. April 2018 um 12:11:27 Uhr:
@moartlnog
ich fahre schon seit Jahren so.
Insbruck Süd auf die Piste, dann brauchst du nur die Brennergebühr.
Das erzählt dir auch der ADAC.
Im Internet wirds auch diskutiert. Umgekehrt gilt das gleiche, Insbruck Süd runter.
Tatsächlich - habe gegoogelt. Tut mir leid für den Irrtum, das war mir nicht bewusst!
Aber eine Frechheit trotzdem dass das geht :-(((
erledigt
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 23. April 2018 um 12:17:44 Uhr:
erledigt
Zu Befehl ;-)
Mmmh... Bin ja vom Kodiaq wegen der unsicheren Lieferzeit auf den Allspace 1.4 TSI ausgewichen, der für KW31 bestellt ist, aber erst ab 01.11. zugelassen werden soll, da er dann den jetzigen geleasten Firmenwagen ablöst.
Erhalte ich nun den 1.5 TSI OPF oder wie?! Oder wird es sich dann eher verschieben und ich erhalte den eigentlich für November 2018 benötigten Allspace gar erst in 2019?
Der Händler blickt auch nicht so recht durch, da alles total unsicher sei. Nicht, dass ich dann auch gleich hätte beim Kodiaq bleiben können...
Zitat:
@zappie schrieb am 24. April 2018 um 06:35:49 Uhr:
Mmmh... Bin ja vom Kodiaq wegen der unsicheren Lieferzeit auf den Allspace 1.4 TSI ausgewichen, der für KW31 bestellt ist, aber erst ab 01.11. zugelassen werden soll, da er dann den jetzigen geleasten Firmenwagen ablöst.Erhalte ich nun den 1.5 TSI OPF oder wie?! Oder wird es sich dann eher verschieben und ich erhalte den eigentlich für November 2018 benötigten Allspace gar erst in 2019?
Der Händler blickt auch nicht so recht durch, da alles total unsicher sei. Nicht, dass ich dann auch gleich hätte beim Kodiaq bleiben können...
Frage doch lieber bei VW nach, wie es sich hier verhält. Wenn Du noch die "alte" Maschine bekommst, könnte es zu Zulassungsproblemen kommen.
Wobei ich noch was anderes sehe. Du bekommst eine "alte" Maschine, musst aber die neue Abgasvorschrift erfüllen. U.U. bedeutet das eine höhere KFZ-Steuer.
Was sagen dazu die Experten?
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 24. April 2018 um 17:25:22 Uhr:
.....
Wobei ich noch was anderes sehe. Du bekommst eine "alte" Maschine, musst aber die neue Abgasvorschrift erfüllen. U.U. bedeutet das eine höhere KFZ-Steuer....
Wie soll das gehen?
Der Händler kann nicht mehr sagen... kann doch nicht sein, dass ich ein nicht zulassungsfähiges Auto ausgeliefert bekomme.
Zitat:
@zappie schrieb am 24. April 2018 um 17:55:12 Uhr:
... kann doch nicht sein, dass ich ein nicht zulassungsfähiges Auto ausgeliefert bekomme.
Mit Sicherheit wird das nicht passieren.
Zitat:
@kow123 schrieb am 24. April 2018 um 17:36:12 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 24. April 2018 um 17:25:22 Uhr:
.....
Wobei ich noch was anderes sehe. Du bekommst eine "alte" Maschine, musst aber die neue Abgasvorschrift erfüllen. U.U. bedeutet das eine höhere KFZ-Steuer....Wie soll das gehen?
Das haengt mit der schadstoffmessung zusammen. Die alten maschinen behalten
Ihre steuer. Bei den fahrzeugen ab 1.9.18 kommt das neue verfahren zum tragen.
Peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 24. April 2018 um 19:46:52 Uhr:
Zitat:
@kow123 schrieb am 24. April 2018 um 17:36:12 Uhr:
Wie soll das gehen?
Das haengt mit der schadstoffmessung zusammen. Die alten maschinen behalten
Ihre steuer. Bei den fahrzeugen ab 1.9.18 kommt das neue verfahren zum tragen.Peso
Das ist jetzt etwas doppeldeutig. Es gilt rein das Datum der Zulassung. Bei allen Autos vor dem 01.09. ist das i.d.R. noch das alte Verfahren, ab dem 01.09. müssen die Werte via WLTP ermittelt werden. Da hier realer gemessen wird ist mit einem höheren CO2-Ausstoß zu rechnen. Daher also höhere Steuer. Autos mit den jetzigen Motoren erfüllen i.d.R. nicht die 6c oder besser und können daher nicht mehr erstzugelassen werden.