EU Import vs Jahreswagen

VW Passat

Ich beschäftige mich im Moment mit der Frage ein EU Import oder Jahres sinnvoller wäre. Beim Preis tut sich nicht nicht wirklich viel. Der Jahreswagen ist zwar etwas günstiger ist dann aber bereits 25tkm gelaufen und hat manche Extras nicht an Board die ich gerne hätte.

23.000,- als Jahreswagen (1.4 TSI, 150PS Comfortline). ca. 25.000,- als EU Import in gewünschter Farbe mit ein par kleinen Extras (DAB, App Connect, evtl. gedämmte Scheiben etc.)

Anbei mal meine gesammelten Fakten

Jahreswagen
- ist in der Regel ein Werks oder Mietwagen. Mietwagen ist evtl. nicht ideal.
- 1 Jahr Garantie bleibt
- Man kann evtl. Mängel (Poltern, Windgeräusche etc.) direkt bei der Probefahren bemerken und diesen Wagen nicht kaufen
- Garantie/Kulanz über Händler vor Ort

EU Import
- Erstzulassung auf mich
- Wandlung schwer möglich (das wäre natürlich ein Worstcase Szenario)
- 2 Jahre Garantie
- Evtl. Mängel beim VW Händler vor Ort über Garantie
- Bei Kulanzfällen ist der Händler vort Ort evtl. nicht so wohlwollend
- evtl. Nachteile beim Wiederverkauf

Was mich in erster Linie interessieren würde ist die Betreuung beim Händler vor Ort. Wird es hier einen Unterschied zwischen EU Import und Jahreswagen geben? Oder ist dies dem Händler in der Regel egal? (der Jahreswagen würde auch woanders gekauft da der Händler vor Ort so etwas gar nicht anbietet. Ist sehr klein)

Es geht mir auch um Dinge wie Windgeräusche, Poltern etc. Also Dinge die hier immer mal wieder beschrieben werden aber die evtl. nicht eindeutig ein Garantiefall sind. Bei einem eindeutigen Garantiefall sehe ich da weniger Probleme. Würde in beiden Fällen eine Garantieverlängerung abschließen.

Beste Antwort im Thema

Hallo. Danke für den Thread. :-)

Ich hatte bisher einen Seat Leon (BJ 2005) als Re-Import (Jütten & Koolen) und meinen derzeitigen Golf (BJ 2010) als Re-Import (europe-mobile.de). Beide Abwicklungen waren seriös und die Autohäuser gibt es immer noch. Mein B8 wird wieder ein Re-Import (internetauto24.de).

Garantie / Wandlung / Reparaturen / Kulanz werden stets auf dem gleichen Level durchgeführt und man wird als Kunde gleich behandelt, als wenn ein Fahrer eines Deutschen Fahrzeuges Probleme hat. Dafür ist VW ein viel zu großer Europe Player, als dass es hier zu Problemen kommen könnte.

Zwecks Beratung ist es natürlich nicht so, wie im Autohaus. Obwohl ich auch schon bei VW saß und besser Bescheid wusste, als der Händler. Andersrum gibt es auch viele Re-Importeure, die sich bestens auskennen. Kommt immer auf den Menschen an und hat nichts mit dem Vergleich EU / D an sich zu tun.

Voteile aus meiner Sicht:

- Preis / Leistung
- mehr Ausstattung
- variablere Ausstattungsoptionen (z.B. High LED ohne DLA; man bekommt Handschalter, wo es in D nur DSG gibt, ...)
- Beim Verkauf gab es keine Nachteile.

"Nachteile"

- Keine Probefahrt beim EU-Händler möglich
- Beratung nicht so, wie im VW Autohaus (es gibt Ausnahmen, aber man sollte schon wissen, was man will)
- man sollte sich mit den Fahrzeugen und den Ausstattungen sehr genau beschäftigen, um den Preis auch "ausstattungsbereinigt" zu vergleichen

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Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen gegenüber Volkswagen kannst Du in jede Vertragswerkstatt fahren.

Genau, von VW aus ist man nicht an einen Händler gebunden. Es gibt aber wohl Versicherungsverträge mit solchen Klauseln.

Heute kam die Bestellbestätigung vom Importeur. Lieferdatum ist noch nicht avisiert. Fortsetzung folgt... :-)

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 2. Februar 2016 um 19:12:10 Uhr:


Heute kam die Bestellbestätigung vom Importeur. Lieferdatum ist noch nicht avisiert. Fortsetzung folgt... :-)

Durch seine Bestellbestätigung bist du doch nun an diese gebunden, während er alle Möglichkeiten offen hat, da noch kein unverbindlicher Liefertermin seinerseits gemeldet wurde?!

Dazu habe ich nur das hier gefunden, aber du bist ja noch einen Status vorher:

3. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern, sofern der Lieferverzug nicht durch V. Abs2. entstanden ist. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Verkäufer kommt nicht in Verzug, solange der Käufer nicht die ihm obliegenden, vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

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Zitat:

@lwinni schrieb am 4. Februar 2016 um 10:37:26 Uhr:



Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 2. Februar 2016 um 19:12:10 Uhr:


Heute kam die Bestellbestätigung vom Importeur. Lieferdatum ist noch nicht avisiert. Fortsetzung folgt... :-)
Durch seine Bestellbestätigung bist du doch nun an diese gebunden, während er alle Möglichkeiten offen hat, da noch kein unverbindlicher Liefertermin seinerseits gemeldet wurde?!

Dazu habe ich nur das hier gefunden, aber du bist ja noch einen Status vorher:

3. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern, sofern der Lieferverzug nicht durch V. Abs2. entstanden ist. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Verkäufer kommt nicht in Verzug, solange der Käufer nicht die ihm obliegenden, vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

Ja das stimmt. Und wo ist jetzt das Problem?

Ist beim heimischen Markenhändler auch nicht anders....

Bernd.

Habe mal bei einem Händler nachgefragt
Wenn man einen jungen gebrauchten Passat (Limo) holt bekommt man 2500€ Prämie bei Abgabe eines alten VW. Alle anderen bekommen 750€. Ausser Skoda Audi Seat Porsche usw. Die bekommen keine Prämie. Ich denke das die Einkaufsangebote niedrig sein werden und somit lohnt es sich nur wenn man einen alten VW abgibt. Da ist dann bestimmt 1500 als rechnerische Prämie drin die man mitnehmen sollte.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 1. Februar 2016 um 20:16:50 Uhr:


Genau, von VW aus ist man nicht an einen Händler gebunden. Es gibt aber wohl Versicherungsverträge mit solchen Klauseln.

Gibt es sowas wirklich? Welche Versicherung schreibt einem vor wo man Garantie Ansprüche geltend macht? Kenne solche Klauseln nur im Schadensfall.

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 4. Februar 2016 um 10:53:04 Uhr:



Zitat:

@lwinni schrieb am 4. Februar 2016 um 10:37:26 Uhr:



Durch seine Bestellbestätigung bist du doch nun an diese gebunden, während er alle Möglichkeiten offen hat, da noch kein unverbindlicher Liefertermin seinerseits gemeldet wurde?!

Dazu habe ich nur das hier gefunden, aber du bist ja noch einen Status vorher:

3. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern, sofern der Lieferverzug nicht durch V. Abs2. entstanden ist. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Verkäufer kommt nicht in Verzug, solange der Käufer nicht die ihm obliegenden, vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

Ja das stimmt. Und wo ist jetzt das Problem?

Dass es theoretisch mal 6 Monate so weitergehen kann, sodass die gesamte Lieferzeit mal schnell bei 9 - 12 Monaten werden kann. Theoretisch gesehen hält sich der Importeur somit alle Möglichkeiten frei, während der Kunde gebunden ist.

Beim heimischen Händler sehe ich es etwas anders, weil es kein spezielles Kontingent wie in DK gibt!

Doch. Jedes Land / jeder Händler hat ein Kontingent. Deutschland macht da keine Ausnahme. Die Schweiz oder auch Luxemburg stehen meiner Meinung nach ganz vor, weil die Fahrzeuge dort (netto) am teuersten sind.

Nur weil VW aus Deutschland kommt, wird Deutschland nicht vorrangig bedient.

@insideman: bist du sicher, dass du die Prämie bekommst wenn du einen VW eintauscht? Alle VAG Fahrzeuge sind ausdrücklich von der Aktion ausgeschlossen.

2016-02-05-22-28-55

@dk_1102
Ich bin mir sicher. Da ich kein VW habe und der Unterschied zu einem Ford, Opel usw so groß ist wunderte ich mich so sehr das ich nochmal nachfragte.

Auf volkswagen.de sind nur die VAG Fahrzeuge von Audi, Skoda usw. ausgeschlossen.

Zitat:

¹ Im Aktionszeitraum vom 01.01. bis 31.03.2016 erhalten Sie bei Inzahlungnahme (Konzernfahrzeuge Audi, SEAT, SKODA, Porsche sind ausgeschlossen) Ihres mindestens 4 Monate...

VW ist nirgens ausgeschlossen. Hast du die Prämie nicht mitgenommen?

@all
Aufgrund der Inzahlungsprämie bekomme ich heute bei apl den besten Preis.
take-your-car und internetauto24 (ohne Inzahlungsprämie) sind teurer. Gibt es noch günstigere EU Importeure?

Nein, mir ist aber auch deutlich gesagt worden das alle Konzernfahrzeuge (VW ist ja schließlich ein Konzernfahrzeug) ausgeschlossen sind. Der Preis ist aber auch so, sehr gut gewesen. Ich denke mehr geht da nicht mehr.

Die Prämie gibt's auch für VW, zumindest habe ich das bei den Gesprächen so herausgehört.
Aber wenn der Preis gepasst hat, kann es Dir am Ende auch egal sein.

Ja genau, so sehe ich das auch.

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 5. Februar 2016 um 14:05:22 Uhr:


Doch. Jedes Land / jeder Händler hat ein Kontingent.

Eben. Nur dass das DK-Kontingent bekanntlich schnell erschöpft ist!

Meine es nicht böse, will ja auch einen aus DK, sogar vom selben Importeur, nur deine aktuelle Lage bringt mich zum Nachdenken...

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