ETOS gebrannt verkauft

VW Golf 1 (17, 155)

Der Ersatzteilkatalog "ETOS" sollte bekannt sein. Ich habe solch einen bei Ebay ersteigert.

ETOS-Auktion

Als CD habe ich eine gebrannte CD-R bekommen. Ist das soweit legal, oder werden dadurch Copyright-Rechte o.ä. verletzt?

56 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BlueDragoon


Ja schreib ihm höfflich das du dein Geld wieder haben willst oder weitere schritte folgen VW(ETOS) und Polizei.

Er schreibt ja neue und ORIGINALE und da kann man nichts falsch verstehen.

Original ist original und gebrannt ist gebrannt und da gibt es kein rechts oder links.
Er unterstreicht ja nur das beschreibbare CD´s legal sind nicht das es legal ist die Software zu kopieren.

Wenn es ganz hart kommt bekommst du sogar noch eine strafe den wer besitz an sowas erwirbt ist mit dran auch wenn du es nicht gewusst hast.

"Dummheit schützt vor Stafe nicht"

Und wenn du dein Geld wieder hast Anzeigen und bei VW melden.

so ein schwachsinn er hat in keinem fall eine strafe zu erwarten !! er tritt vom kauf zurück meldet das und gut ist.

mach doch leuten nicht unnötig angst indem du sachen behauptest die nicht korrekt sind.

schon schlimm genug das er darauf reingefallen ist

bei verstoß gegen geltendes recht ist ein kaufvertrag von anfang an nichtig - also ist er nie eigentümer der cd geworden!

Das ging ja fix 😁

Heute nachmittag eine "unmissverständliche" Email geschrieben, schon heute Abend habe ich den kompletten Auktionsbetrag inklusiv der Portokosten auf meinem Konto mit benachrichtigung per Email.

Sachen gibts. Mir soll das jetzt so weit egal sein, ich hab mein Geld wieder. Von der CD wollte er so weit auch nichts mehr sehen, ich hab ihm angeboten, die CD sofort zu vernichten, was auch umgehend passiert, sobald das Geld auf meinem Konto angekommen ist.

Kannst ja die CD an LEXCOM schicken

Schlimm finde ich, dass die schon einigen gekauft wurde und die keine negative Bewertung abgegeben haben. Soviel zum Bewertungssystem von ebay

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von threeGGG


Das ging ja fix 😁

Heute nachmittag eine "unmissverständliche" Email geschrieben, schon heute Abend habe ich den kompletten Auktionsbetrag inklusiv der Portokosten auf meinem Konto mit benachrichtigung per Email.

Sachen gibts. Mir soll das jetzt so weit egal sein, ich hab mein Geld wieder. Von der CD wollte er so weit auch nichts mehr sehen, ich hab ihm angeboten, die CD sofort zu vernichten, was auch umgehend passiert, sobald das Geld auf meinem Konto angekommen ist.

Da hat wohl jemand kalte füsse bekommen ... Glück gehabt 😉

trozdem anzeigen! raubkopieren ist ja schon schlimm genug. damit noch geld zu machen ist das allerletzte!

recht haste schon, aber man muss auch überlegen was man dann für aufwendungen hat. wenn du die cd zu lexcom schickst kriegste wohl als erstes selbst ne anzeige und bis du das bewiesen hast das es nicht deine ist...

also ich würde es so auf sich beruhen lassen und gut ist. auf den ganzen stress den man dann hat hätte ich keine lust und zeit. auch wenns die falsche einstellung ist.

Zitat:

Original geschrieben von GolferII


trozdem anzeigen! raubkopieren ist ja schon schlimm genug. damit noch geld zu machen ist das allerletzte!

Ne anzeigen würde ich den nicht!

Der ist wahrscheinlich noch nichtmal vorlljährig.

@ Golfzwo

kennst du das geltende recht??
dann zeig mir das,das der käufer nix zu erwarten hat??
Nur mich wudnert es das mir der Staatsanwalt sowas gesagt hat.
bei mir ging es zwar nur um einen Film der ne kopie war aber das spielt keine rolle.

Und meistens 99,9% passiert da auch nichts in der richtung Käufer da bewiesen werden muss das man gewusst hat das es eine kopie ist und wer kann sowas nachweisen.
Nur es steht eben im schlauen buch kann ich ja auch nichts dafür.

Zitat:

Original geschrieben von BlueDragoon


@ Golfzwo

Und meistens 99,9% passiert da auch nichts in der richtung Käufer da bewiesen werden muss das man gewusst hat das es eine kopie ist und wer kann sowas nachweisen.

geht doch geht doch 😁

Zitat:

Original geschrieben von querys


Ne anzeigen würde ich den nicht!
Der ist wahrscheinlich noch nichtmal vorlljährig.

dann soll er wenigstens den link an den autor der software schicken sowie ebay darauf aufmerksam machen. das reicht doch

Anzeigen werd ich den wohl eher nicht. Ich habe dafür im Moment zu viel Stress. Stecke grade mitten in meiner Abschlussprüfung und kann da so ein paar Besuche bei Grün weiß und Gericht echt nicht gebrauchen. Richtig wäre es eigentlich schon, diese Person anzuzeigen, von mir aus wird jedoch jetzt nichts mehr kommen.
Als außenstehende Person kann man immer leicht sagen, "zeig ihn an", aber wenn man wirklich selber betroffen ist, sieht die Sache schon ganz anders aus.

Ich denke eine kurze email an ebay über den Sachverhalt dürfte weniger Arbeit sein, als hier das Problem vorgestellt zu haben.

Muss ehrlich sagen, dass ich Dich um dies bitte, denn solche Händler haben bei ebay (oder auch sonst einem Verkaufsort) nichts zu suchen.

Es ist glasklar, dass der Verkäufer suggerieren wollte, dass es sich um legale Ware handelt.

Da wird auch von seitens ebay nicht groß etwas auf Dich zukommen.

Ob Du eine Anzeige schaltest sei Dir überlassen, da der Aufwand wirklich releativ gross werden kann. Aber so ´ne nette kleine Mail an ebay mit Eurem Schriftwechsel als Anhang wird ja nicht viel Zeit in Anspruch nehmen, oder?

Also ob jetzt ein Staatsanwalt großes Interesse hat an einem solchen Fall, kann ich nicht beurteilen.

Aber jeder hier im Forum kann den ebay-Link an Lexcom weiterleiten, oder wollen wir es alle tun?

Zitat:

Original geschrieben von claudius73


Ob Du eine Anzeige schaltest sei Dir überlassen, da der Aufwand wirklich releativ gross werden kann.

'Ne Anzeige schalten??

"Ehrlicher Ebayer sucht nette(n) Polizist(in) für gemeinsame Ingewahrsamnahme eines Betrügers und Raubkopierers... Plüsch-handschellen erwünscht..." 😁😁😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen