ETOS gebrannt verkauft
Der Ersatzteilkatalog "ETOS" sollte bekannt sein. Ich habe solch einen bei Ebay ersteigert.
Als CD habe ich eine gebrannte CD-R bekommen. Ist das soweit legal, oder werden dadurch Copyright-Rechte o.ä. verletzt?
56 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von querys
Ne anzeigen würde ich den nicht!
Der ist wahrscheinlich noch nichtmal vorlljährig.
Natürlich ist der Volljährig ? Kann man sich bei ebay anmelden ohne Volljährig zu sein ? Nein !!! Und wenn das irgend so ein Bängel ist der sich mit Papas Namen angemeldet hat ist halt der Vater schuld !
@all:
Regt euch doch nicht so darüber auf das der das Programm Illegalerweise besitzt... Ich will nicht wissen wieviele Leute von euch ETKA oder ELSA oder sonst was haben ....
Aber wo ihr schon Recht habt ist das der Segas die Klamotten bei ebay vertickt ...
Gruss
Das mag schon stimmen aber wen dann nutzen wir es nur Privat eben für Private zwecke und machen nicht 1000 kopien und verkaufen die als Original für viel Geld da leigt der Punkt.
Einfach an ebAy eine mail schreiben und fertig ist und evtl. darauf hinweisen das sie eine anzeige machen sollen gegen den Verkäufer.
Und du könntest es noch in dem forum von eBAy unter sicherheit einstellen was denkst du wie schnell der NRM ist ;-)
Nur wenn der weiter so machen kann brauch man sich nicht wundern warum eBAy immer so schlecht dasteht.
Ne anzeige ist doch schnell gemacht auktionstext ausdrucken,CD einpacken und hin,aufnehmen lassen fertig.
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
Also ob jetzt ein Staatsanwalt großes Interesse hat an einem solchen Fall, kann ich nicht beurteilen.
Aber jeder hier im Forum kann den ebay-Link an Lexcom weiterleiten, oder wollen wir es alle tun?
Richtig! Jeder kann es machen! Nur halte ich es für wenig effektiv, wenn ich über jemanden schreiben würde und nichts als Beweis in der Hand hätte!
Schick mir die emails und ich leite sie gerne an z.B. ebay weiter....allerdings fände ich das dann schon lächerlich!
Wer in ein Forum posten kann, wird wohl auch kurz die Zeit haben um an ebay oder Lexcom ´ne email zu schicken, oder?
Zitat:
Original geschrieben von ETKATHEHITCH
Natürlich ist der Volljährig ? Kann man sich bei ebay anmelden ohne Volljährig zu sein ? Nein !!! Und wenn das irgend so ein Bängel ist der sich mit Papas Namen angemeldet hat ist halt der Vater schuld !
Ich hab mich auch 99 bei eBay angemeldet. Da war ich aber erst 15! War damals kein Problem 😁. Aber seit dem sind schon ein paar Jahre ins Land gegangen und bei den AGB hat sich was geändert 😉. Damals war auch noch alles englisch (Konto wurde zum aktuellen Dollarkurs abgeglichen).
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Zitat:
Original geschrieben von Sj1
cd´s brennen und dann verkaufen ist immer illegal!!!
Stimmt nicht!
Bei vielen Programmen kauft man eine Lizenz, wobei völlig egal ist, wie du die Daten erhälst!
Beispiel: Du kaufst eine Windowslizenz, bekommst aber dazu nur die CD-R, da das original nicht mehr existiert.
---> Kein Problem, da du eine gültige Lizenz hast!
Und genau das ist hier das Zauberwort gewesen: Es wird nur eine Kopie ohne eine gültige Lizenz verkauft, das ist und bleibt jedoch verboten!
Zitat:
Original geschrieben von GeneralLee1979
Man macht sich doch auch strafbar wenn du es besítzt und gekauft hast oder nich ??
Nein, weil er eben in "treuen Glauben" gehandelt hat, und nicht wissen konnte, dass die CD aus einer illegalen Quelle stammt!
Daher hat er überhaupt nix zu befürchten!
Ich würde in dem Fall einfach ne schlechte Bewertung abgeben, die eMails protokollieren und archivieren.
Dann eBay in Kenntnis setzen und Lexcom mit einem netten 3-Zeiler eine eMail schreiben, in der die Auktionen und das Bewertungsprofil des Users verlinkt sind! 😁
Möchte mal wissen ob all diejenigen die hier am wettern sind auf allen ihren Rechnern (Notebook und HomePC usw ) ein jeweils lizensiertes Betriebssystem haben.
Zitat:
Original geschrieben von norder
Möchte mal wissen ob all diejenigen die hier am wettern sind auf allen ihren Rechnern (Notebook und HomePC usw ) ein jeweils lizensiertes Betriebssystem haben.
Ja natürlich!
Kosten doch nix! 😉
Ne mal im Ernst, ich hab das Glück dass ich an legale Lizenzen kostenlos komme! Einer der wenigen Vorteile meines Jobs! 😁
Zitat:
Original geschrieben von norder
Möchte mal wissen ob all diejenigen die hier am wettern sind auf allen ihren Rechnern (Notebook und HomePC usw ) ein jeweils lizensiertes Betriebssystem haben.
naja es ist schon noch ein unterschied, ob ich bspw. ein kopie besitze oder mit dieser kopie (und vielen anderen) geld verdiene...
sl
Zitat:
Original geschrieben von Letar
naja es ist schon noch ein unterschied, ob ich bspw. ein kopie besitze oder mit dieser kopie (und vielen anderen) geld verdiene...
sl
Der Gesetzgeber unterscheidet in dem Fall auch zwischen Privatkopie und gewerblichen Raubkopieren!
Wobei "Raub" eigentlich unpassend ist, da das Ganze mit Raub nix zu tun hat.
Definition Raub laut Wikipedia:Zitat:
Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einen Dritten rechtswidrig zuzueignen, § 249 Strafgesetzbuch. Es handelt sich damit entweder um ein aus Diebstahl und Körperverletzung oder um ein aus Diebstahl und Nötigung zusammengesetztes Delikt.
Zitat:
Original geschrieben von BlueDragoon
@ Golfzwo
kennst du das geltende recht??
dann zeig mir das,das der käufer nix zu erwarten hat??
Nur mich wudnert es das mir der Staatsanwalt sowas gesagt hat.
bei mir ging es zwar nur um einen Film der ne kopie war aber das spielt keine rolle.Und meistens 99,9% passiert da auch nichts in der richtung Käufer da bewiesen werden muss das man gewusst hat das es eine kopie ist und wer kann sowas nachweisen.
Nur es steht eben im schlauen buch kann ich ja auch nichts dafür.
Vielleicht solltest Du das geltende Recht auch nochmal lesen.
Was kann denn der Betrogene dafür, dass er betrogen wurde??
Wenn Du ein original Programm kaufst und hinterher feststellst, dass es eine Raubkopie ist oder dieses Programm so eigentlich nicht erhältlich ist kannst Du dafür nicht haftbar gemacht werden.
Bezügl. "nur über Abo erhältlich" kannst Du ebenfalls nicht haftbar gemacht werden, da diese Aboklausel ein Bestand der AGB vom ETOS Hersteller ist und nicht des Gesetzbuches.
Strafbar kannst Du Dich nur machen, wenn Du das Programm WISSEND benutzt oder aufbewahrst.
Ich selbst würde die Sache jetzt aber auch abhaken, da das Geld wieder da ist.
Senci
Das hab ich doch etwas später auch noch ergänzt warum?
Der nachweis muss erbracht sein was aber kaum bis keiner kann. Hab mich beim ersten etwas falsch ausgedrückt gehabt.
Oh,, glatt überlesen, sry.
Aber dennoch musst Du erst den Nachweis erbringen, wenn man Dir den Vorsatz beweisen kann.
Sprich, erst müssen se beweisen, dass Du im Wissen, dass es eine Raubkopie ist, gekauft hast.
Und das können se nur mit dem Angebotstext welcher aber nicht eindeutig ist.
Also im Zweifel für den Angeklagten. Somit bleibt man der "Betrogene im treuen Glauben"
Senci