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Ethanol oder Flüssiggas

Themenstarteram 19. November 2007 um 10:41

Hi!

Bin zwar schon länger hier angemeldet habe aber immer nur mitgelesen. Ist echt klasse wie man sich hier gegenseitig hilft!!!

Ich fahre einen GTC 1.8 mit 140Ps; ich bin seit längerem am überlegen was ich gegen diese abartigen Spritpreise tun kan (mal abgesehn von Fahrrad fahren oder laufen). Mich würde mal interessieren was ihr mir empfehlen würdet: LPG oder E85??

Achso: fahre überwiegend Stadt mit Kurzstrecke so 5-15km

           und vielleicht einmal in der Woche 15km AB

           und natürlich die typische Ulaubsfahrt ein bis zwei mal im Jahr

            --> ca. 15.000km im Jahr

 

Gruß 

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20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MO_MEIK

....

Solltest Du Dich für LPG entscheiden, denke bitte daran, dass du nicht mehr in Tiefgaragen parken darfst.

LPG ist schwerer als Luft und setzt sich am Boden ab.

...

...die physikalischen Eigenschaften sind richtig, das Parkverbot gint es schon seit 20 Jahren nicht mehr. In öffentlichen Parkhäusern ist es gestattet mit einem LPG-Auto zu parken. Die Dichtheit der Systeme wurden massiv verbessert, so dass die Gefahr nicht größer ist, als bei anderen Treibstoffen. Benzin sammelt sich ja auch am Boden und bildet explösionsfähige Gemische. ;)

Natürlich hat der Besitzer eines privaten Parkhauses das Recht, LPG Fahrzeuge auszuschliessen...genauso wie gelbe Passats oder lila 3er BMW.

G

simmu

Zitat:

Original geschrieben von simmu

Zitat:

Original geschrieben von MO_MEIK

....

Solltest Du Dich für LPG entscheiden, denke bitte daran, dass du nicht mehr in Tiefgaragen parken darfst.

LPG ist schwerer als Luft und setzt sich am Boden ab.

...

...die physikalischen Eigenschaften sind richtig, das Parkverbot gint es schon seit 20 Jahren nicht mehr. In öffentlichen Parkhäusern ist es gestattet mit einem LPG-Auto zu parken. Die Dichtheit der Systeme wurden massiv verbessert, so dass die Gefahr nicht größer ist, als bei anderen Treibstoffen. Benzin sammelt sich ja auch am Boden und bildet explösionsfähige Gemische. ;)

Natürlich hat der Besitzer eines privaten Parkhauses das Recht, LPG Fahrzeuge auszuschliessen...genauso wie gelbe Passats oder lila 3er BMW.

G

simmu

Es geht hier um Tiefgaragen, nicht um öffentliche Parkhäuser, wie aber von mir auch geschrieben wurde.

Die Tiefgaragen genügen in über 90% der Fälle nicht den brandschutztechnischen Anforderungen, um hier LPG-Fahrzeuge oder aber auch Propangasflaschen abzustellen.

Auch bei einer Lagerung von Propangasflaschen im eigenen Keller, wird bei einer Explosion von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen, was die Versicherung gerne hört.

Es wäre in Tiefgaragen eine Rücklüftung mit Bodenabsaugung notwendig.

Benzin ist wesentlich unkritischer, ein ex fähiges Gemisch wird sich meist nur bei einem Lambda von 0,87 bis 1,12 bilden.

Die anderen Gemichzusammensetzungen brennen aber explodieren nicht.

Ein paar Tropfen Ottokraftstoff erzeugen schon ein enormes Geruchsniveau, LPG liegt am Boden rum und keiner wird es riechen.

Ottokraftstoff verflüchtigt sich mit der Zeit, LPG bleibt über lange Zeit am Boden stehen.

Meist ist an Tiefgaragen ein Einfahrverot für Druckgas betriebene Fahrzeuge angeschlagen.

Wobei sich das auch auf CNG (Komprimiertes Naturgas bzw. Erdgas) bezieht, was aber absoluter Nonsens ist.

Auch in der Firma werden bei Versuchen mit LPG bzw Propan oder Butan erhöhte Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet.

Es werden alle Bodenabläufe verschlossen und Gasmelder ausgelegt, bei Benzin, Diesel oder Ethanol können wir auf solche Maßnahmen verzichten.

Ich hoffe nur gelbe Passats oder lila 3er BMW werden nicht explodieren und Dir um die Ohren fliegen.

 

Ist ja alles richtig was du schreibst, hab ich ja auch nicht in Frage gestellt.

Einzig und allein das Einfahrverbot in Parkhäuser (ich hatte hier Tiefgaragen mit einbezogen) existiert nicht mehr. Ich kenne in meinem Umfeld keine Parkmöglichlkeit, in die Treibgasfahrzeuge nicht einfahren dürfen.

Die Sicherheitseinrichtung in Fahrzeuge machen es auch nahezu unmöglich, dass Gas austritt. Sicherlich, eine 100%ige Garantie gibts für nichts, jedoch hat sich seit den 70igern eingiges an technischem Fortschritt getan, um die Dichtheit der Systeme signifikant zu erhöhen.

G

simmu

am 28. November 2007 um 7:24

Zur Info:

Tiefgaragen (Flüssiggas)

Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am 30.11.1993 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig.

Jedoch nicht überall:

Bayern GaVO vom 30.09.89: kein Abstellverbot

Berlin GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot - § 24: Abstellverbot bei Kfz-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, dass austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann- § 27: Prüfung durch den Sachverständigen

Brandenburg BbGSTV vom 12.10.94: - § 19.(5): Abstellverbot in unterirdischen Garagen (Hinweisschilder)

Bremen BremGaVO vom 12.10.94: - § 23: Abstellverbot bei Kfz-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, dass austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann- § 27: Prüfung durch den Sachverständigen

Hamburg GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot

Hessen GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot

Niedersachsen GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot

Nordrhein-Westfalen GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot

Saarland GaVO vom 30.08.76: kein Abstellverbot - § 24: Abstellverbot bei Kfz-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht sichergestellt ist, dass austuendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann- § 24: Prüfung durch den Sachverständigen

Mahlzeit,

vllt. sollte man das in die FAQ zum Thema Autogas aufnehmen, da damit die Frage des Parkens ein für alle mal geklärt ist.

Merci für den Aufwand.

G

simmu

Themenstarteram 3. Dezember 2007 um 7:06

Hi!

 

Also erstmal vielen Dank für eure Mühe. Aber ich werde wohl die Finger von beidem lassen da ich zu 99,9% erstmal einen Arbeitsweg von 7km einfach haben werde bei meinem neuen Job.

 

Gruß

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