Es lebe der TÜV!

Volvo S60 1 (R)

Ich hatte ja schon an anderer Stelle gepostet: ich liebe den TÜV abgöttisch (Vorsicht: bissiger Sarkasmus!)

Letzten Donnerstag war es soweit: mein Elch musste nach 3 qualvolleln Jahren mit mir zum TÜV (und das noch angesichts der Tatsache, dass ich an einen Wechsel denke!).

Da ich weiss, dass dies nichts Gutes bringt, hatte ich mit meiner Werkstatt einen Termin vereinbart, damit bei Problemen geholfen werden kann. Kurz und gut, ich kam schnell dran, ca. 1 h später dann die Nachricht: Bestanden, aber mit Mängeln.... Hä?????

Dann die Erklärung des Werkstattmeisters. Bevor man hätte reagieren können, sei der Prüfer (weil er offenbar nichts anderes gefunden hätte) "gei*" drauf gewesen in den Report die Mängel reinzuschreiben, dass am Wagen der notwendige "Höchstgeschwindigkeit 210km/h" Aufkleber fehlen würde. Meine Winterreifen sind ja "H", also 210km/h. Es wäre nicht möglich gewesen, den Aufkleber aufzubringen (was sie dann getan haben) und die Bescheinigung "ohne Mängel" herauszugeben.

Frage: werden TÜV-Prüfer nach Anzahl der gefundenen Mängel bezahlt?

Jürgen

31 Antworten

Ich habe da mal eine andere Frage ... was ist eigentlich wenn man die Nachprüfung nicht besteht weil irgendwas immer noch nicht in Ordnung ist ... wird der Wagen dann stillgelegt oder gibt es noch eine Nachbesserungsfrist?

Darf man das Fehlen eines solchen Aufklebers beim TÜV überhaupt als "Mängel" ansehen????
Das nächste mal bekommt er vielleicht nen "Rüffel" weil er keinen "V"-Aufkleber drauf hat! 🙂
Es KÖNNTE JA SEIN, das er bergab mit Rückenwind, Kartoffelsuppe im Bauch und viel Vaterlandsliebe die 240km/h überschreiten KÖNNTE! 😁

Habe meine Winterreifen bei Volvo gekauft und aufziehen lassen!
Ich hab so nen blöden Aufkleber NICHT MAL bekommen!!!!!

Wer zum teufel rast auch im Winter mit 240km/h durch die Gegend?
Also ich jedenfalls nicht, auch wenn ich ansonsten schon recht "zügig" fahre!!!![

Der Reifenhändler sagte mir, der Aufkleber ist nicht nötig. Gefordert werden Reifen die das Tempo 210 km/h aushalten, und das tun sie. Spielt doch dann keine Rolle mehr ob dann Sommer- oder Winterprofil drauf ist.

Grüsse

Volvo 174

Schlage vor, dass wir den TÜV-Prüfer zum Offroad-Treffen einladen 😁😁😁

saluti
elkman
davon überzeugt, dass uns da was einfällt

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von VOLVO 174


Der Reifenhändler sagte mir, der Aufkleber ist nicht nötig. Gefordert werden Reifen die das Tempo 210 km/h aushalten, und das tun sie. Spielt doch dann keine Rolle mehr ob dann Sommer- oder Winterprofil drauf ist.

Grüsse

Volvo 174

Lies mal

hier

nach.

Bei Sommerreifen darf man nur die Typspezifikation aufziehen die im Fahrzeugschein steht, beim C70 2.0T beispielsweise steht dort "W" (->270km/h)

Egal wie schnell der Wagen wirklich fährt oder wie er im Fahrzeugschein eingetragen ist; Dieser Reifen muss da drauf. Obwohl mein C70 2.0T nur mit 220km/h eingetragen ist.

Bei Winterreifen hat der deutsche Gesetzgeber diese Bestimmung gelockert und hier jedoch kommt "der Aufkleber" zwingend ins Spiel. Man darf bei Winterreifen auch Reifen geringerer Güte montieren, jedoch muss dann der Aufkleber drauf, wenn die eingetragene Endgeschwindigkeit im Fahrzeug größer/gleich dem Geschwindigkeitsindex des montierten Reifens ist. Also Beispiel:

Montiert man am D5 einen "H"-Reifen (bis 210km/h zugelassen) und der D5 ist eingetragen mit 210 km/h, dann muss der Aufkleber drauf. Wäre der D5 nur mit 205 km/h eingetragen, dann nicht.

Letztlich sollte man dem TÜV-Prüfer "noch" dankbar sein. In "jungen Jahren" (zu meinen BMW-3er-Zeiten 😉 ) bin ich mal mit meinen "T"-Winterreifen von der Polizei zu "damals mitte der 80iger" 40Mark verdonnert worden weil ich keinen Aufkleber hatte. Zusätzlich bekam ich eine "Mängelkarte". Muss allerdings dabei sagen, dass die Polizei damals bei mir wirklich was gesucht hat. Möchte nicht wissen was das heute kostet.

Ne, eben nicht. Auf dem angegeben link steht es genau anders:

Wenn die Höchstgeschwindigkeit Ihrer Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit Ihres Autos liegt, brauchen Sie einen Aufkleber im Blickfeld, damit Sie daran denken.

http://www.reifen.de/winterreifen_infos.html

Da würde ich mir die Knete zurückholen, mit Zinsen 🙂

Grüsse

Volvo 174

Zitat:

Original geschrieben von EBONYandIVORY


Es KÖNNTE JA SEIN, das er bergab mit Rückenwind, Kartoffelsuppe im Bauch und viel Vaterlandsliebe die 240km/h überschreiten KÖNNTE! 😁
[

Deiner fährt mit Kartoffelsuppe?

Das schlägt ja wohl die CNG/LPGs um Längen. 🙂

Marcel

Na warte ab wenn er erstmal die ungarische Gulaschsuppe drin hat! 🙂

Dann sind selbst die Blitzer der "Grünen Liga" zu langsam um die registrieren WAS da kommt, bzw DAS DA was kommt! 😁

Zitat:

Original geschrieben von EBONYandIVORY


Na warte ab wenn er erstmal die ungarische Gulaschsuppe drin hat! 🙂

 

Kein Kommentar

Volvo 174

Zitat:

Original geschrieben von marcel s.


Deiner fährt mit Kartoffelsuppe?
Das schlägt ja wohl die CNG/LPGs um Längen. 🙂

Marcel

Wo kriegt Ihr denn Kartoffelsuppe für unter einen Euro pro Liter? Das hört sich ekelig an. 😁

CU

BK

Zitat:

Original geschrieben von VOLVO 174


......

Da würde ich mir die Knete zurückholen, mit Zinsen 🙂

Grüsse

Volvo 174

Geht in dem Fall nicht, der 323I war damals mit 198 km/h angegeben (glaube ich zumindest, ist schon 18 Jahre her 😉 ) und die T-Winterreifen gingen nur bis 190km/h. 🙂

Also ich würde mich nicht auf das Verlassen was da unter dem Link steht, bin mir relativ sicher, dass wenn die angegebene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges gleich der Höchstgeschwindigkeit des Winterreifens ist, dann muss der Aufkleber drauf. Bei einem km/h mehr sowieso. Die Begründung war (hat mir damals ein TÜV-Prüfer erzählt) man geht davon aus, dass aufgrund der Serienstreuung die PKWs in der Regel bis zu 3km/h schneller fahren als im Schein angegeben.

Würde dem TÜV-Prüfer mit dem Mängelbericht mehr glauben als einem Internetlink, aber wie sagt der Jura-Prof. immer "Glauben können sie in der Kirche". 😁

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©


Die Begründung war (hat mir damals ein TÜV-Prüfer erzählt) man geht davon aus, dass aufgrund der Serienstreuung die PKWs in der Regel bis zu 3km/h schneller fahren als im Schein angegeben.

Toll, dann müsste man nach dieser qualifizierten Aussage ja auch Sommerreifen die nur bis 210 km/h zugelassen sind sich einen Aufkleber besorgen.

Sei froh, wenn bist Du erst mal beim tschechichen TüV (STK) kannste über so etwas nur noch lachen.
C 70 hat vor einem Jahr die Abgaskontrolle nicht bestanden. Liegt daran, hat mir der Dappes erklärt, dass Volvo keine Katalysator einbaut. Und das wiederum liegt daran. dass in Westeuropa die technischen Anforderungen so extrem niedrig sind.

Grüsse
Volvo 174

Indexhinweis

Zitat:

Original geschrieben von VOLVO 174


Toll, dann müsste man nach dieser qualifizierten Aussage ja auch Sommerreifen die nur bis 210 km/h zugelassen sind sich einen Aufkleber besorgen.

Die Sommerreifen mit H Kennzeichnung sind in diesem Fall aber lt. Kfz Schein sowieso nicht erlaubt. Diese sind mit dem Index immer höher als Vmax eingetragen.

Nur WR dürfen mit dem Index unter (oder von mir aus auch gleich) der im Schein angegebenen zul. Höchstgeschwindigkeit liegen; dies ist gut sichtbar am Armaturenbrett zu kennzeichnen. Daher gibt es diese Aufkleber auch nur für WR.

Gruß. Alexander.

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©


Ich wurde eben mit einem Bokken zweimal am Kopf touchiert, wächst mir nun so ein Schädel?

Hm.... sind wir mal froh "nur" Bokken und nicht Shinken. Sonst wäre Dein Nick jetzt wohl SpiegelEierFanta... 😉

kann ja mal passieren. Zweimal? 😰

Gruss und gute Besserung 😁
Hobbes

Re: Indexhinweis

Zitat:

Original geschrieben von el al


Die Sommerreifen mit H Kennzeichnung sind in diesem Fall aber lt. Kfz Schein sowieso nicht erlaubt. Diese sind mit dem Index immer höher als Vmax eingetragen.

Stimmt, habe V drinstehen.

Man lernt sich, danke

Volvo 174

Deine Antwort
Ähnliche Themen