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Erstzulassungsdatum gefälscht in der Zulassung?

Opel Astra

Ich habe im August einen Opel welcher nach Händlerangabe für Israel gebaut wurde gekauft.In der Zulassung steht 16.4.2019. Heute war ich in einer Opelwerkstatt und mir wurde mitgeteilt, dass das Auto bereits am 29.11.2017 zugelassen wurde.Auch habe ich keine Werksgarantie hier in Deutschland.Der Händler sagte aber ich habe 3 Jahre Garantie den Garantiebeginn zum März 2019 für 3 Jahre im Kaufvertrag bestätigt, da ich ab 03.2022 für 24 Monate Garantieverlängerung gekauft habe.Die Opelwerkstatt sagte ich würde betrogen.Eas kann ich machen?

Beste Antwort im Thema

Nachdem der / die TE mittlerweile schweigt, ist ohnehin alles Makulatur!
Eigentlich sinnlos, weiter darüber zu diskutieren.

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Hier wird das keiner klären können.
Grundsätzlich mal ist die Erstzulassung eine zugesicherte Eigenschaft.
Ob Du deswegen vorsätzlich "betrogen" wurdest, wer solls ohne Kenntnis der Umstände wissen?
Da in deinen Papieren (der "Zulassung" wie Du sagst) genau das Datum steht, das der Verkäufer auch im Kaufvertrag als solches angegeben hat, hat sich Verkäufer scheinbar ebenso auf diesen Eintrag verlassen wie Du es getan hast.
Demnach hat ER scheinbar keine falschen Angaben gemacht.

Hier gleich "Betrug" zu schreien geht zwar immer schnell, löst aber kein einziges Problem.

Was genau unter der Erstzulassung als Eintrag zu verstehen ist?
Wie jurischisch zwischen Erstzulassung und Baujahr zu unterscheiden ist?
Ob das Baujahr überhaupt Vertragsgegenstand ist/war?

Ob das Auto aus Israel kommt oder für Israel produziert wurde und wenn ja, warum es dann überhaupt auf dem deutschen Markt landete?
Wie lange es der VK in seinem Besitz hatte, ob dieses Auto in D Garantie hat oder jemals hatte und und und ...
Woher und wie soll das jemand hier beurteilen können?

Sprich mit dem VK.
Wenn eure Ansichten zu stark auseinander gehen, wirst Du dir einen Rechtsbeistand suchen müssen, der sich mit der Thematik auskennt.
Was dabei dann heraus kommt?
Offen!

So wie sich Deine Schilderung liest, hat das Auto Deutschland nie verlassen.
Da müsste es doch möglich sein, wo die damalige Zulassung war und ev.auch der Vorbesitzer.
Gruß jaro

Kann es nicht für Israel produziert worden sein, wurde aber doch nicht exportiert und stand bis 2019 in Deutschland, wurde dort 2019 erstmals zugelassen?

Zitat:

@nogel schrieb am 22. Oktober 2020 um 08:45:42 Uhr:


Kann es nicht für Israel produziert worden sein, wurde aber doch nicht exportiert und stand bis 2019 in Deutschland, wurde dort 2019 erstmals zugelassen?

Das lässt sich auf der Zulassungsstelle leicht herausfinden.

Wenn dem so wäre,würde auch die Werksgarantie erst ab EZ laufen.

Den Fehler machen viele,die EU Importe kaufen und nicht vorher den tatsächliche Status des Fahrzeuges abfragen. Viele Fahrzeuge werden über ausländische Händler nach D importiert, bekommen aber im Ausland eine Zulassung. Ab dem Tag läuft dann die Herstellergarantie auch wenn der Wagen noch 12 oder 24 Monate beim Importeur in D steht.

@TE
Wenn Opel sagt,der wurde 2017 in Israel zugelassen,dann sehen die auch über welchen Händler der ausgeliefert wurde. Und mindestens eine Inspektion müsste auch hinterlegt sein.
Bist Du der zweite Haltereintrag auf der ZB 2 oder hast Du neue Dokumente bekommen und stehst Links.

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Mindestens das Modelljahr kann die TE anhand der Fahrgestellnummer selber herausfinden. Somit ist zumindest die Frage nach dem tatsächlichem Baujahr beantwortet bzw. bestätigt.

https://www.opel-infos.de/fgst/fgst_mj98.html

@TE Der Kauf kann rückabgewickelt werden. Eine Preismiinderung ist auch möglich. Es sind mehrere Dinge zu bedenken und man sollte sich auch nicht ganz ungeschickt anstellen. Also geh damit zum Anwalt. Ahnlungslos wird das nichts mit "in Eigenregie".

Kurze Frage dazu:

Wird hier nicht EZ und Baujahr durcheinander gebracht ?
Wenn der Opel nach DE gekommen ist, wird er hier "Erst-Zugelassen", und das war 2019.

Das Baujahr hingegen kann ganz anders lauten.

Wenn also tatsächlich die EZ 2019 ist, was also ist hier schiefgegangen ? Im Mom. zumindest erstmal nichts. Sollte jedoch im Vertrag vom Baujahr die Rede sein, dann.... 😕

Gruß Jörg.

Zitat:

@ElkeNau schrieb am 21. Oktober 2020 um 20:21:03 Uhr:


Ich habe im August einen Opel welcher nach Händlerangabe für Israel gebaut wurde gekauft. In der Zulassung steht 16.4.2019. Heute war ich in einer Opelwerkstatt und mir wurde mitgeteilt, dass das Auto bereits am 29.11.2017 zugelassen wurde.

Die Garantie muss nicht mit dem Tag der EZ zu laufen anfangen. Händler können auch gleich bei Lieferung eine Garantiemeldung an den Hersteller machen, damit wird das Auto als "verkauft" geführt, der Händler kann dadurch Vorteile haben. Das entspricht in etwa der Tageszulassung, nur dass der komplette Zulassungsvorgang entfällt. Kia macht das regelmäßig (bei meinem neuzugelassenen Picanto lief die Werksgarantie schon viele Monate, das Auto musste deswegen auch wenige Wochen nach EZ bereits zur Inspektion), könnte bei Opel ebenso der Fall sein.

Zitat:

@ElkeNau schrieb am 21. Oktober 2020 um 20:21:03 Uhr:


Auch habe ich keine Werksgarantie hier in Deutschland. Der Händler sagte aber ich habe 3 Jahre Garantie den Garantiebeginn zum März 2019 für 3 Jahre im Kaufvertrag bestätigt, da ich ab 03.2022 für 24 Monate Garantieverlängerung gekauft habe. Die Opelwerkstatt sagte ich würde betrogen. Was kann ich machen?

Da hat der Händler nun ein Problem, da Garantie und Garantieverlängerung zugesichert wurden.

Man kann eigentlich nur den Kopf schütteln. Anstatt sich gleich von einem Anwalt beraten zu lassen (kostet im ersten Gespräch max. 50-100.-) meint man hier in einem Forum, dass weder Kaufvertrag noch sonstige Dokumente kennt, rechtlichen Rat zu bekommen.
Dann scheint das Problem nicht all zu groß zu sein. 😁

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 22. Oktober 2020 um 10:53:47 Uhr:


Kurze Frage dazu:

Wird hier nicht EZ und Baujahr durcheinander gebracht ?
Wenn der Opel nach DE gekommen ist, wird er hier "Erst-Zugelassen", und das war 2019.

Das Baujahr hingegen kann ganz anders lauten.

Wenn also tatsächlich die EZ 2019 ist, was also ist hier schiefgegangen ? Im Mom. zumindest erstmal nichts. Sollte jedoch im Vertrag vom Baujahr die Rede sein, dann.... 😕

Gruß Jörg.

EZ ist immer das Datum,wann der Wagen das erste Mal zugelassen wurde. Spielt keine Rolle wann der Opel nach D gekommen ist. Es spielt eine erhebliche Rolle,ob der Wagen in Israel zugelassen war oder ob er seit 2017 auf Halde stand.
Wie schon gesagt, ist leicht über die Zulassungsstelle zu erfragen,die das erste Mal deutsche ZB 1 und 2 ausgestellt hat.

Zitat:

@ElkeNau schrieb am 22. Oktober 2020 um 01:07:09 Uhr:


Doch Opel kann das sagen und hat mir heute genau Baujahr 2017 und Erstzulassung 2017 gesagt. Aber der Autoverkäufer/Händler hat im Kaufvertrag 2019 als Erstzulassung geschrieben und mir versichert das es ein deutsches Auto ist und nur für Israel produziert wurde. In meiner Zulassung steht Erstzulassungsdatum 2019

Dann weist das Auto nicht die zugesicherten Eigenschaften auf. Den Rest machst idealerweise mit einem Anwalt. Falls du keine Rechtschutzversicherung hast: Es gibt auch welche, die bei Neuabschluss für bereits eingetretene Fälle zahlen …

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Oktober 2020 um 11:34:24 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 22. Oktober 2020 um 10:53:47 Uhr:


Kurze Frage dazu:

Wird hier nicht EZ und Baujahr durcheinander gebracht ?
Wenn der Opel nach DE gekommen ist, wird er hier "Erst-Zugelassen", und das war 2019.

Das Baujahr hingegen kann ganz anders lauten.

EZ ist immer das Datum,wann der Wagen das erste Mal zugelassen wurde. Spielt keine Rolle wann der Opel nach D gekommen ist. Es spielt eine erhebliche Rolle,ob der Wagen in Israel zugelassen war oder ob er seit 2017 auf Halde stand.
Wie schon gesagt, ist leicht über die Zulassungsstelle zu erfragen,die das erste Mal deutsche ZB 1 und 2 ausgestellt hat.

Aha, gut..
..ich hatte mal einen Audi, bei dem stand auch EZ 05.94 in den Papieren.
Nachdem ich für den mal Teile brauchte, stellt mein Teilebeschaffer fest, der kann nicht von 94 sein. Er kann allerhöchstens ein 93er sein. Mitte 93 gab es Änderungen, die er nicht hatte. Also war das Bj. demnach def. Mitte 93 oder sogar früher.

Er war ein deutsches Auto, stand wohl auf Halde...

Gruß Jörg.

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. Oktober 2020 um 11:37:04 Uhr:



Dann weist das Auto nicht die zugesicherten Eigenschaften auf.

Warum nicht?
Wenn in den amtlichen Papieren der 16.4.2019 als EZ steht und im Kaufvertrag der 16.4.2019 als EZ angegeben ist, dann erkenne ich zunächst mal keine fehlende Eigenschaft, die zugesichert worden wäre.

Die Frage wäre: Wie kommt die Opel - Werkstatt auf ein angebliches Datum, das zwei Jahre vor dem amtlichen Eintrag liegt?
Aber das werden wir wie gesagt hier nicht klären können.

Wenn die EZ nachweislich 2017 war, sind die amtlichen Papiere falsch. Das kommt vor und schließt die vertraglich zugesicherten Eigenschaften (EZ 2019) nicht aus.

Ohne konkrete Information ist das hier doch Kaffeesatzleserei. Dass Opel das richtige Datum der Erstzualssung (wo?) kennen soll, die Zulassungsstelle aber nicht, ist auch schon merkwürdig. Vielleicht ist das Datum bei Opel falsch oder es bezeichnet nicht das Datum der Erstzulassung. "Gefälscht" ist in der Zulassung sicher nichts. schlimmstenfalls falsch und dann korrigierbar.

Ich hoffe, dieser Opel "für Israel" war wenigstens ein Schnäppchen. Die haben oft neben dem günstigen Preis auch noch einen Haken. 😉 Den Rest wird wohl nur ein Anwalt klären können, wie schon empfohlen.

Grüße vom Ostelch

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