Erspart aus versteuertem Einkommen ?
Ich lese hier ständig nur " mein Budget für den Firmenwagen liegt bei 40.000 Euro " ,
oder mein neuer Firmenwagen wird fällig ....
Ich gebe zu, daß ich das mit Neid lese ..... und denke die Firmen hätten da noch einige Sparmöglichkeiten.
Es ist natürlich kein Problem für unter 180 Euro mtl. dann immer den aktuellsten
Mercedes zu fahren ..... ( 1 % = 400 Euro davon Grenzsteuersatz )
Wer rein privat ebenso alle 3 Jahre wechseln will , hat dann Kosten
von mindestens 420 Euro mtl. ( 7 % Neuwagenrabatt und Wertverlust 45 %
in 3 Jahren ).
Mich würde nun Mal interessieren, wer hier sich einen Neuwagen dieser Klasse
rein privat alle 3-4 Jahre neu kauft aus voll versteuertem Einkommen ?
Keine Schätzungen wie in dem anderen Fred, sondern konkret aus dem
Forum .....
Ich könnt mir Nichts schöneres vorstellen, als sorgenfrei alle 3 Jahre
in einen neuen C 220 CDI einsteigen zu können und läppische 180 mtl.
dafür netto zahlen zu müßen.
Teure Reparaturen fallen naturgemäß weg und oft ist ja sogar noch
Benzin und Versicherung dabei
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rainer-wiesbade
Nur dadurch sinkt der Rentenanspruch auch um den abgesenkten Gehaltsanteil.
Wie ich dachte, es hat sich Niemand gemeldet der ein Auto für 40.000 bis 50.000
Euro ( wie früher üblich ) privat angespart und aus versteuertem Einkommen neu gekauft hat.
Ich werde den Bar bezahlen.Jedoch WA, etwa.37t€!
Zitat:
Original geschrieben von MBSchwuppdich
Ich warte noch drauf, dass jemand sagt, dass der Dienstwagenfahrer, der wie ich ca. 40.000km fährt,ja auch viel Spesen bekommt und sich davon ganze Häuserzeilen leisten kann.Wer gerne einne Dienstwagen haben möchte sollte versuchen einen Job zu finden in dem ihm einer gestellt wird. Nur sollte er darauf achten, dass sein Arbeitgeber nicht zu weit von Wohnsitz entfent wohnt, sonst gibts das grosse Heulen.
a: bekommst du auch 7,60€ pro Tag wie ich :-), reicht immerhin für einen Kaffee und ein Croissant an der Autobahn Tanke gell ;-)
b: und mit 60 Stunden Wochen ohne Gehalts und Zeitausgleich einverstanden sein...
mit anderen Worten, die Zeiten sind gerade ziemlich bescheiden. Und ich arbeite für einen großen Konzern.....
Zitat:
Mich würde nun Mal interessieren, wer hier sich einen Neuwagen dieser Klasse
rein privat alle 3-4 Jahre neu kauft aus voll versteuertem Einkommen ?
Ich!
Zwar nicht alle 3 Jahre, aber ca. alle 7 Jahre!
Zitat:
Original geschrieben von alf100
hallo mbschwuppdich,zunächst stelle ich fest:
Niemand muß einen Geschäftswagen von seinem Arbeitgeber nehmen wenn er nicht will. Ich kenn jedoch keinen, der darauf verzichtet hätte - warum wohl ?
Jetzt stellt sich die Frage:
Wenn ich n un anstatt eines Geschäftswagens ein privates Kfz anschaffen müsste, dann würde mich dieses ein vielfaches davon kosten - wohlgemerkt aus meinem schon versteuerten Einkommen - zusätzlich.
Wenn das keine Subvention ist !! dann weiß ich nicht mehr, was man Subvention nennen kann!
Doch ich und ettliche meiner Kollegen haben darauf verzichtet
und natürlich ist es bei dem von dir beschriebenen Modell günstiger einen Firmenwagen als sich ein VERGLEICHBARES Auto privat zu kaufen aber bei 10 bis 15tkm pro Jahr brauche ich kein solches sondern kann ohne Bauchweh auch ein "normales" Auto á la golf und co. fahren. Das machst du bei 40tkm pro Jahr nicht mehr freiwillig.
lg
Peter
Nee, Peter, Autobahnraststätte kann ICH mir nicht leisten! :-) Ich bekomme zwar einen vom Arbeitgeber "Subventionierten" Spesensatz, sprich erhöhten, aber den Teil, der über dem gesetzl. liegt, muss ich natürlich versteuern. Wer glaubt hier eigentlich noch, dass der Fiskus einem etwas schnent, oder "Subventioniert"? Derjenige glaubt wahrscheinlich auch, dass gleich ne Fee mit zwei dicken Dingern kommt und dir drei Wünsche von den Augen abliesst.
Privat würde ich auch ein kleineres Auto fahren, ganz klar.
Zu Punkt b) lieber Peter, ja, dass kenne ich auch. Kein Überstundenausgleich (weder in Zeit noch Geld), keine Wochenendzuschläge ... etc. aber man tut es ja gerne :-)
Hier wird immer wieder von der Kürzung der Pendlerpauschale gesprochen:
Die Chancen stehen ziemlich gut, dass das BVerfG die evtl. verfassungswidrige Kürzung wieder kippt.
Dann erhöhen die garantiert den Faktor 1 % auf 1,5 % wie von der SPD seit Jahren
geplant, zur Gegenfinazierung und dann bricht jede Rechnung zusammen ,
was Geschäftswagen Selbstständiger ohne Fahrtenbuch betrifft.
na dann stellen wir einfach fest, dass der Staat abkassiert und zwar am meisten bei denen welche das Kfz zum täglichen Broterwerb benötigen - ob beim Pendler oder beim geschäftlich "Reisenden" !
Die allergrößte Unterechtigkeit empfinde ich allerdings in der Tatsache begründet, dass derjenig welcher einen langen Fahrtweg in Kauf nimmt um Einkommen zu erwerben und Steuern- und Sozialabgaben bezahlt dann auch noch mit der Mineralölsteuer und sonstige Kfz-Abgaben zur Kasse gebeten wird.
Ich bin in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass man nur auf das Einkommen steuern bezahlt, das man auch wirklich zur Verfügung hat.
Nach der Kürzung bzw. Streichung der Pendlerpauschale bezahle ich jetzt auch noch Steuern auf die Aufwendungen welche ich nur zum Erwerb meines Einkommens benötige - also werde ich doppelt "bestraft".
Da lobe ich mir doch die Schwarzarbeit - neben einer mittlerweile 19 % igen "Umsatzsteuerersparnis", ca. 35 % igen "Sozialversicherungsersparnis" ein immer lohnenderes Geschäft.
Und diejenigen, welche dieses Geschäft erst lukrativ machen, beklagen sich dann über dieses wachsende Gerwerbe - und stellen mehr Beamte ein, die den Kampf gegen dieses "Unrecht" aufnehmen.
Im Anschluss wird dann das Klagelied über die wachsenden Personalkosten im öffentlichen Dienst angestimmt !!
Zitat:
Original geschrieben von MBSchwuppdich
...
Zu Punkt b) lieber Peter, ja, dass kenne ich auch. Kein Überstundenausgleich (weder in Zeit noch Geld), keine Wochenendzuschläge ... etc. aber man tut es ja gerne :-)
Wie heißt es im Vertrag dann?
...etwaige Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten...
Etwaig muahahahaha rotfl
bei uns noch perfider, wir haben "Zeitsouverenität" können also theoretisch arbeiten wie es die "Arbeitslage" erfordert. Damit hast du dann den schwarzen Peter, wenn du deine arbeit nicht während der 38 stunden schaffst bist du halt ein "low performer" und bekommst eine mäßige Beurteilung mit ausbleibender Gehaltserhöhung....
lg
Peter
... Vertrauensarbeitszeit ... man kann kommen und gehen wann man will ...... theoretisch ... herrlich!!! :-)
@alf 100
Es kommt noch schlimmer. Wenn von deinem versteuerten Einkommen etwas überbleibt und Du es anlegst, verdient der Staat an den Zinsen mit, wenn Du den Freibetrag überschritten hast.
das stimmt - wenn ich spare, ob es für die Altersversorgung ist oder nur um mir was anzuschaffen - aus meinem "Konsumverzicht" werde ich wiederum bestohlen. Sowohl über den nunmehr gekürzten "Freibetrag" als auch sodann über die Progression bei der Einkommenssteuer.
Künftig, das heißt ab dem Jahr 2009 noch dreister. Einschl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden mir dann ca. 29 % direkt von "Dritten" (nämlich Bank bzw. Versicherung) abgezogen. Und wenn ich dann so mutig bin und lege mein Geld in Aktien an, dann darf ich wohl das Risiko tragen - aber wenn ich dann einen Kursgewinn habe, dann kassiert der Subventionsempfänger mit.
Wenn ich mir vorstelle, dass ein junger Mensch heute seine Altersvorsorge über 30 Jahre in einem Aktiensparplan anlegt und er dann wenn dieser fällig wird 30 % an diejenigen abdrückt, welche nichts gearbeitet und gespart haben - dann wundert es mich ,dass nicht noch mehr eine "radikale" Partei wählen.