Erspart aus versteuertem Einkommen ?

Mercedes C-Klasse W204

Ich lese hier ständig nur " mein Budget für den Firmenwagen liegt bei 40.000 Euro " ,
oder mein neuer Firmenwagen wird fällig ....

Ich gebe zu, daß ich das mit Neid lese ..... und denke die Firmen hätten da noch einige Sparmöglichkeiten.

Es ist natürlich kein Problem für unter 180 Euro mtl. dann immer den aktuellsten
Mercedes zu fahren ..... ( 1 % = 400 Euro davon Grenzsteuersatz )

Wer rein privat ebenso alle 3 Jahre wechseln will , hat dann Kosten
von mindestens 420 Euro mtl. ( 7 % Neuwagenrabatt und Wertverlust 45 %
in 3 Jahren ).

Mich würde nun Mal interessieren, wer hier sich einen Neuwagen dieser Klasse
rein privat alle 3-4 Jahre neu kauft aus voll versteuertem Einkommen ?

Keine Schätzungen wie in dem anderen Fred, sondern konkret aus dem
Forum .....

Ich könnt mir Nichts schöneres vorstellen, als sorgenfrei alle 3 Jahre
in einen neuen C 220 CDI einsteigen zu können und läppische 180 mtl.
dafür netto zahlen zu müßen.

Teure Reparaturen fallen naturgemäß weg und oft ist ja sogar noch
Benzin und Versicherung dabei

48 Antworten

Moin!
Ich weiss nicht, wo du die € 180/Monat her hast (verstehe die Rechnung mit dem "Grenzsteuersatz" nicht) aber meine Leasingrate (inkl. Steuern, Versicherung, Service, Benzin) liegt bei über € 400/Monat ....
 
Aber ich gebe dir auf jeden Fall Recht, dass ich den Wagen PRIVAT so nicht hätte bestellen können...
 
😎HJH72

naja, sooo falsch liegt der te nicht! 1% vom neuwagen-lp netto müssen versteuert werden. das wären eben 400,- €. diese multipliziert mit dem spitzensteuersatz ergeben ca. 180,- €.

zahlst du nun die leasingrate selbst oder dein arbeitgeber? wenn DU die leasingrate über 400,- € zahlst, was ist dann der unterschied dazu, den wagen privat zu bezahlen?

ich gebe zu. ich könnte mir zwar vom einkommen her privat eine c-klasse leisten, würde es aber nicht tun, da ich für privatfahrten (ca. 15tkm/j) kein auto für 40000,- € oder mehr will. da ich aber beruflich viel unterwegs bin, ist das was anderes. da ich mein gw uneingeschränkt privat nutzen kann, ist das eben als gehaltskomponente anzusehen.

es gibt ja auch verschiedene Firmenwagenprogramme. Bei uns wird der Betrag (ca. 1% plus 0,03% pro Entfernungskilometer zum Arbeitsplatz) vom Bruttogehalt abgezogen. Das macht die Sache dann schon einiges unattraktiver.

Dabei wird dann auch gerne übersehen dass damit üblicherweise auch eine Aussendiensttätigkeit verbunden ist, also in der Regel mindestens 50 Stunden Woche, das relativiert den "Spass" dann schon etwas.

lg
Peter

du bekommst nicht 1% des fahrzeugwertes vom bruttogehalt abgezogen! du bekommst 1% des neuwagenwertes (ohne mwst) auf dein brutto draufgerechnet, somit zahlst du insgesamt höhere lohnsteuern (also steuersatz * 1% des nettofahrzeugwertes). wenn du dann noch mit diesem wagen zur arbeit fährst, musst du eben für jeden gefahrenen km zahlen (in der steuererklärung holst du einen teil über die sog. pendlerpauschale bei den werbungskosten wieder zurück). bei mir ist das nur nicht so, weil ich ein home-office habe...

Zitat:

Original geschrieben von Cerberus666


du bekommst nicht 1% des fahrzeugwertes vom bruttogehalt abgezogen! du bekommst 1% des neuwagenwertes (ohne mwst) auf dein brutto draufgerechnet, somit zahlst du insgesamt höhere lohnsteuern (also steuersatz * 1% des nettofahrzeugwertes). wenn du dann noch mit diesem wagen zur arbeit fährst, musst du eben für jeden gefahrenen km zahlen (in der steuererklärung holst du einen teil über die sog. pendlerpauschale bei den werbungskosten wieder zurück). bei mir ist das nur nicht so, weil ich ein home-office habe...

Nicht ganz richtig.

Es ist genau 1% des Bruttolistenpreises (also incl. MwSt.) des Fahrzeuges der auf das Bruttogehalt aufgeschlagen wird.

Gruß
cessi

Zitat:

Original geschrieben von Cerberus666


du bekommst nicht 1% des fahrzeugwertes vom bruttogehalt abgezogen! du bekommst 1% des neuwagenwertes (ohne mwst) auf dein brutto draufgerechnet, somit zahlst du insgesamt höhere lohnsteuern (also steuersatz * 1% des nettofahrzeugwertes).

Stimmt so auch nicht. Basis für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist -leider- der

Brutto

listenneupreis. Hinzu kommen dann noch die bereits genannten Entfernungs-Km zur Arbeitsstelle.

Ein 50K€-Fahrzeug (inkl. MwSt) würde also das zu versteuernde Einkommen des Frimenwagenfahrers um monatlich 500€ erhöhen. Hinzu käme die die Entfernung zur Arbeitsstelle, die hier mit 0,3% von 50K€ mutlipliziert mit den zu fahrenden Km eingehen würde. Bei einer Distanz von 30 Km wären das bspw. 0,0003x50.000x30 = 450€ mtl. Angenommen, der Dienstwagenfahrer bezieht ein Brutto-EK von 6500€ im Monat, dann würde seine steuerliche Belastung stark vereinfacht so aussehen:
6500€ + 500€ (1%) + 450€ (0,3%) = 7450 € monatlich zu versteuerndes Einkommen

D.h. der Dienstwagen schlägt in diesem Fall mit zusätzlich 950 € zu versteuerndem Einkommen zu Buche. Angenommen, es handelt sich hier um einen jungen dynamischen Single ohne Ehegattensplitting usw., müssten die 950€ zum Spitzensteuersatz von 42% versteuert werden, dann würde der Wagen dieses Beispiels den Nutzer pro Monat 399€ kosten.

Zitat:

Original geschrieben von Cerberus666


du bekommst nicht 1% des fahrzeugwertes vom bruttogehalt abgezogen! du bekommst 1% des neuwagenwertes (ohne mwst) auf dein brutto draufgerechnet, somit zahlst du insgesamt höhere lohnsteuern (also steuersatz * 1% des nettofahrzeugwertes). wenn du dann noch mit diesem wagen zur arbeit fährst, musst du eben für jeden gefahrenen km zahlen (in der steuererklärung holst du einen teil über die sog. pendlerpauschale bei den werbungskosten wieder zurück). bei mir ist das nur nicht so, weil ich ein home-office habe...

Glaube mir ich kenne mein Firmenwagenprogramm, das kann jede Firma so gestalten wie es ihr passt Hauptsache der GWV wird steuerlich korrekt berücksichtigt. Bei uns wird eben vom Brutto abgezogen, was dann de facto deine Steuerlast etwas reduziert. Deswegen habe ich mir auch ein Auto privat gekauft und rechne die Kilometer ab (rechnet sich bei mir). Ist halt etwas mehr Arbeit.....

lg
Peter

also mein wagen kostete neu 50.000,- € (inkl. mwst) und warum sehe ich dann auf meiner lohnabrechnung unter "geldwerter vorteil pkw" nur 437,- € die zu versteuern sind und keine 500,- €? das sind nämlich genau 1% vom NETTObetrag...

und das kein keine firma gestalten wie sie will. entweder du führst fahrtenbuch oder musst pauschal versteuern. dass die fahrten zum arbeitsplatz und wieder zurück zusätzlich versteuert werden müssen, habe ich nicht bestritten; aber wie gesagt: die holst du (zum teil) wieder bei der steuererklärung zurück.

Bei einem Brutto-LP von 50.000 beträgt der Nettopreis 42016€. 1% davon sind 420 €, nicht 437. Welches Modell fährst Du? Versteuerst Du versehentlich nur den Grundpreis von 43700€ bzw. werden nicht alle Extras beücksichtigt? Frag doch mal in Eurer Buchhaltung nach.

Für die Interessierten: Hier kann man das Ganze selbst nachrechnen.

Das von pfirschau beschriebene Gestaltungsmodell ist mir neu und für mich nicht nachvollziehbar. Wie wird der korrekte GWV ermittelt? Hier könnte ein konkretes Beispiel weiterhelfen.

Klar " geschenkt " wird es vermutlich wenigen ....

Wir haben dennoch eine Realbelastung von 180 - 400 Euro
gegenüber einem vergleichbaren Privatleasing von 650 Euro aufwärts ,
bzw. extrem hohem Wertverlust bei Privatkauf und Neukauf alle 3 Jahre

Zitat:

Original geschrieben von notfalluser


Bei einem Brutto-LP von 50.000 beträgt der Nettopreis 42016€. 1% davon sind 420 €, nicht 437. Welches Modell fährst Du? Versteuerst Du versehentlich nur den Grundpreis von 43700€ bzw. werden nicht alle Extras beücksichtigt? Frag doch mal in Eurer Buchhaltung nach.

Für die Interessierten: Hier kann man das Ganze selbst nachrechnen.

Das von pfirschau beschriebene Gestaltungsmodell ist mir neu und für mich nicht nachvollziehbar. Wie wird der korrekte GWV ermittelt? Hier könnte ein konkretes Beispiel weiterhelfen.

jo, der brutto-lp beträgt ca. 50.000,-€, in echt eben etwas drüber, denn das navi-gerät wird herausgerechnet...

Zitat:

Original geschrieben von notfalluser


Bei einem Brutto-LP von 50.000 beträgt der Nettopreis 42016€. 1% davon sind 420 €, nicht 437. Welches Modell fährst Du? Versteuerst Du versehentlich nur den Grundpreis von 43700€ bzw. werden nicht alle Extras beücksichtigt? Frag doch mal in Eurer Buchhaltung nach.

Für die Interessierten: Hier kann man das Ganze selbst nachrechnen.

Das von pfirschau beschriebene Gestaltungsmodell ist mir neu und für mich nicht nachvollziehbar. Wie wird der korrekte GWV ermittelt? Hier könnte ein konkretes Beispiel weiterhelfen.

deine Berechnung stimmt schon, danach gibt es zwei Möglichkeiten. Erstens der AG schlägt es dir als zusätzliches Einkommen auf dein Gehalt auf und du musst es versteuern. Zweitens der Arbeitgeber zieht es von deinem Gehalt ab und kassiert es damit direkt von dir, somit brauchst du es danach natürlich auch nicht als GWV zu versteuern.

lg
Peter

Welchen Vorteil hätte denn der AN von dieser dubiosen Regelung und wo ist diese Option steuerrechtlich festgeschrieben?

Zitat:

Original geschrieben von pv125


Welchen Vorteil hätte denn der AN von dieser dubiosen Regelung und wo ist diese Option steuerrechtlich festgeschrieben?

Die andere Regelung ist auch nicht "steuerlich Festgeschrieben" festgeschrieben ist nur dass der GWV in Berechnung gebracht werden muß entweder du erstattest ihn damit hat sich das steuerlich erledigt oder du versteuerst ihn und hast damit quasi eine Gehaltserhöhung, den Vorteil hat in diesem Fall vor allem der Arbeitgeber weil er sich die Leasingraten nahezu komplett vom AN bezahlen lässt. Glücklicherweise kann er einem ja nicht "anordnen" einen Firmenwagen auch privat zu nutzen, daher fahre ich auch ein privates Auto und rechne die Kilometer ab. So sieht das dann für mich deutlich besser aus komme jedoch aus dem Konzept wenn ich zu wenig für die Firma unterwegs sein sollte.

lg
Peter

Deine Antwort