Eroberungsprämie/Inzahlungnahmeprämie
Hallo,
kennt sich jemand mit der Eroberungsprämie bei VW aus. Mein altes Fahrzeug ist auf meinen Vater zugelassen. Er steht deshalb auch im Fahrzeugbrief. Ich bin aber Eigentümer.
Den Kaufvertrag vom neuen Golf VI musste jetzt mein Vater unterschreiben und der Neue muss wieder auf ihn zugelassen werden, heißt es beim Freundlichen.
Sonst würde es die Eroberungsprämie nicht geben.
Ich wollte meinen alten Pkw noch auf mich ummelden aber laut Händler müsste er mindestens ein Jahr auf mich zugelassen sein damit ich die Eroberungsprämie erhalte. Ich dachte das sei nur bei der Umweltprämie so.
Mir wäre es lieber wenn es irgendwie anders gehen würde. Stimmt es was der Freundliche sagt, oder kennt er sich nur nicht richtig aus??
22 Antworten
Das stimmt...die Bedingungen sind überwiegend die selben, die der Staat auch stellt.
Gruß cylle
Überprüfe aber vorher, wie viel Dein altes Auto noch Wert ist. Erst mal über www.dat.de. Wenn Du das Auto privat verkaufst, wirst Du aber in der Regel noch deutlich mehr bekommen. Kannst du am besten über www.mobile.de mit vergleichbaren Fahrzeugen beurteilen.
Ein lokaler VW-Händler wollte mir für meinen Lupo 2.050 Euro + Eroberungsprämie 1.250 Euro = 3.300 Euro zahlen. Privat hätte ich ihn sicher für 3.500+ verkaufen können. Dafür hätte er mir dann auch noch großzügig einen Rabatt von ca. 5% auf den neuen Golf gegeben. Der hat mich auch zum letzten Mal gesehen.
Ich habs jetzt anders gemacht: Internetvermittler mit halbwegs brauchbaren 15,5 % Rabatt + 2.500 Euro Umweltprämie VW + vielleicht 2.500 Euro Umweltprämie Staat (vielleicht :-))+ Verschrottungsgeld Lupo + Magnesium-Felgen (ca. 500 Euro Wert). Sollte ich die Umweltprämie Staat nicht bekommen, kann ich den Lupo zur Not immer noch privat verkaufen, bin ja nicht gezwungen ihn zu verschrotten. Ein wenig blöd wäre es aber dann schon, denn ich hätte mir ansonsten natürlich einen EU-Golf mit deutlich höherem Rabatt gekauft...
Zitat:
Original geschrieben von georgi74
Überprüfe aber vorher, wie viel Dein altes Auto noch Wert ist. Erst mal über www.dat.de. Wenn Du das Auto privat verkaufst, wirst Du aber in der Regel noch deutlich mehr bekommen. Kannst du am besten über www.mobile.de mit vergleichbaren Fahrzeugen beurteilen.Ein lokaler VW-Händler wollte mir für meinen Lupo 2.050 Euro + Eroberungsprämie 1.250 Euro = 3.300 Euro zahlen. Privat hätte ich ihn sicher für 3.500+ verkaufen können. Dafür hätte er mir dann auch noch großzügig einen Rabatt von ca. 5% auf den neuen Golf gegeben. Der hat mich auch zum letzten Mal gesehen.
Ich habs jetzt anders gemacht: Internetvermittler mit halbwegs brauchbaren 15,5 % Rabatt + 2.500 Euro Umweltprämie VW + vielleicht 2.500 Euro Umweltprämie Staat (vielleicht :-))+ Verschrottungsgeld Lupo + Magnesium-Felgen (ca. 500 Euro Wert). Sollte ich die Umweltprämie Staat nicht bekommen, kann ich den Lupo zur Not immer noch privat verkaufen, bin ja nicht gezwungen ihn zu verschrotten. Ein wenig blöd wäre es aber dann schon, denn ich hätte mir ansonsten natürlich einen EU-Golf mit deutlich höherem Rabatt gekauft...
Für die VW Umweltprämie mußt du auch den Wagen verschrotten lassen!
Zitat:
Für die VW Umweltprämie mußt du auch den Wagen verschrotten lassen!
Ja klar. Aber ich kann es so machen: Wenn sich kurz vor der Abholung des neuen Golfs herausstellt, dass die Abrackkasse vom Staat leer ist, dann verschrotte ich meinen Lupo nicht, sondern verkaufe ihn privat. Dann bekomme ich natürlich auch die VW-Prämie nicht, aber mehr Geld.
Das das dann trotzdem ein schlechtes Geschäft war ist mir klar, weil ich ansonsten einen EU-Golf mit viel höherem Rabatt gekauft hätte.
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Zitat:
Original geschrieben von egos
Für die VW Umweltprämie mußt du auch den Wagen verschrotten lassen!Zitat:
Original geschrieben von georgi74
Überprüfe aber vorher, wie viel Dein altes Auto noch Wert ist. Erst mal über www.dat.de. Wenn Du das Auto privat verkaufst, wirst Du aber in der Regel noch deutlich mehr bekommen. Kannst du am besten über www.mobile.de mit vergleichbaren Fahrzeugen beurteilen.Ein lokaler VW-Händler wollte mir für meinen Lupo 2.050 Euro + Eroberungsprämie 1.250 Euro = 3.300 Euro zahlen. Privat hätte ich ihn sicher für 3.500+ verkaufen können. Dafür hätte er mir dann auch noch großzügig einen Rabatt von ca. 5% auf den neuen Golf gegeben. Der hat mich auch zum letzten Mal gesehen.
Ich habs jetzt anders gemacht: Internetvermittler mit halbwegs brauchbaren 15,5 % Rabatt + 2.500 Euro Umweltprämie VW + vielleicht 2.500 Euro Umweltprämie Staat (vielleicht :-))+ Verschrottungsgeld Lupo + Magnesium-Felgen (ca. 500 Euro Wert). Sollte ich die Umweltprämie Staat nicht bekommen, kann ich den Lupo zur Not immer noch privat verkaufen, bin ja nicht gezwungen ihn zu verschrotten. Ein wenig blöd wäre es aber dann schon, denn ich hätte mir ansonsten natürlich einen EU-Golf mit deutlich höherem Rabatt gekauft...
Falsch!
Vorraussetzung: Altfahrzeug bei Zulassung des Neuwagens mindestens 6 Monate durchgehend in Deutschland auf Sie zugelassen und bei Ihrem ausliefernden Volkswagen Partner in Zahlung gegeben. Gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer ohne Sonderabnehmer.
Naja grundsätzlich hab ich kein Problem damit. Der Inzahlungsnahmepreis war halbwegs ok. Und der der Preisnachlass beim Neuen war überdurchschnittlich.
Mich nervt es nur ein wenig, dass wieder alles über den Vater laufen muss. Klar kann ich das Auto dann auf mich ummelden. Aber dann stehen halt wieder zwei Leute im Brief....
Noch dazu kommt ja, dass mein Vater auch den Kaufvertrag unterschreiben musste und ich aber zahle. Wer bekommt dann den Brief?
Zitat:
Original geschrieben von Zoolander777
Naja grundsätzlich hab ich kein Problem damit. Der Inzahlungsnahmepreis war halbwegs ok. Und der der Preisnachlass beim Neuen war überdurchschnittlich.Mich nervt es nur ein wenig, dass wieder alles über den Vater laufen muss. Klar kann ich das Auto dann auf mich ummelden. Aber dann stehen halt wieder zwei Leute im Brief....
Noch dazu kommt ja, dass mein Vater auch den Kaufvertrag unterschreiben musste und ich aber zahle. Wer bekommt dann den Brief?
D Vadder glaube ich^^
Ich glaube was hier geschrieben steht ist ziemlich falsch.
Wenn ich es richtig gelesen habe, sprichst Du von der Inzahlungnahmeprämie, nicht von der VW Umweltprämie.
Für die VW Umweltprämie muss Käufer identisch sein mit dem Namen der in der Zulassung des Altfahrzeugs steht. Bei der Inzahlungnahmeprämie, welche ja etwa nur halb so hoch ist (beim Golf 1250 Euro), ist das anders. Hier kann das Altfahrzeug auch von einem anderen Familienmitglied stammen. Also muss der Wagen nicht wieder auf den Vater zugelassen werden...
Joachim
@Joachim:
der VW Händler meinte halt, dass es so wäre. Ich kann mir aber beim besten willen nicht erklären, warum das so sein sollte. Also das mein Vater den kaufvertrag unterschreiben musste obwohl er nur der Halter vom alten Fahrzeug war fand ich schon komisch aber noch einigermaßen verständlich. Aber das er das Neue auch auf sich zulassen muss...das kann ich gar nicht nachvollziehen.
Wo könnte man denn anrufen um das zu erfahren?
MfG
Vielleicht habe ich es überlesen. Aber wie lange wird die Eroberungs-/Inzahlungsnahmeprämie gewährt? Und gilt dann der Zeitpunkt des Vertragsabschluß oder der Lieferung?
Zitat:
Original geschrieben von Zoolander777
Hallo,kennt sich jemand mit der Eroberungsprämie bei VW aus. Mein altes Fahrzeug ist auf meinen Vater zugelassen. Er steht deshalb auch im Fahrzeugbrief. Ich bin aber Eigentümer.
Den Kaufvertrag vom neuen Golf VI musste jetzt mein Vater unterschreiben und der Neue muss wieder auf ihn zugelassen werden, heißt es beim Freundlichen.
Sonst würde es die Eroberungsprämie nicht geben.
Ich wollte meinen alten Pkw noch auf mich ummelden aber laut Händler müsste er mindestens ein Jahr auf mich zugelassen sein damit ich die Eroberungsprämie erhalte. Ich dachte das sei nur bei der Umweltprämie so.
Mir wäre es lieber wenn es irgendwie anders gehen würde. Stimmt es was der Freundliche sagt, oder kennt er sich nur nicht richtig aus??
Ich kann dir nur mal eben etwas zitieren, was ich vor einiger Zeit in diesem Thread gelesen habe:
www.motor-talk.de/forum/volkswagen-umweltpraemie-plus-t2137552.html
Dort schrieb mauli99:
Zitat:
Original geschrieben von mauli99
Hinweis: Diese Prämien gelten auch für Gebrauchtwagen, die auf den Ehegatten oder Kinder zugelassen sind. Bei Kinden muss keine häusliche Gemeinschft bestehen.
Vielleicht funktioniert das ja auch umgekehrt? Also wie bei dir: Gebrauchtwagen auf Vater zugelassen, Neuwagen auf Sohn zugelassen
Will das allgemeine Thema "Inzahlungnahmeprämie" wieder aufrollen.
Ich gehöre zur Schicht der Leute, die nun leider oder glücklicherweise kein Auto zum Abwracken habe, aber doch ggf. gern was neues hätte.
Angeblich gibts ja "halbe" Umweltprämien als Inzahlungnahmeprämien, sprich beim Golf 1250 Euro. Aber mein "Altauto" ist ein Audi, also ein sogenanntes Konzernfahrzeug. Hat da auch schonmal jemand die Prämie gekriegt, oder wird das sehr streng gehandhabt??
Joachim
Ich habe es bei einem Golf bekommen. 🙂