Erneuter Steuerkettenwechsel - Garantie ?
Hallo,
nachdem bei meinem 122er Golf bereits die Steuerkette und der Nockenwellenversteller gewechselt wurde ist diese fast 1 Jahr und 10tkm später nun wieder fällig.
Die letzte Maßnahme ging auf 100 % Kulanz VW da das Auto noch keine 3 Jahre war.
Meine Frage: Gibt es auf diesen 1. Steuerkettenwechsel eine Garantie auf die ich mich jetzt berufen kann?
Mein Autohaus sagt mir ich habe da keine Garantie da ich ja auch nichts bezahlt habe. Das finde ich sehr dreist.
Allerdings habe ich wenig Vertrauen zu den Leuten dort, da sie mich beim 1. Steuerkettenwechsel mit der Kulanz schon übers Ohr hauen wollten.
Auf wen geht die 2. Steuerkette ?
und
Ist das normal, das dieses Steuerkettenproblen wiederkehrt?
Danke
Beste Antwort im Thema
Kulanzleistungen lösen keine Rechtspflicht aus.
Aber du kannst hier gerne auf eine Antwort warten die dir am besten gefällt 😉 ändert aber nix.
Es gibt nur eine Baustelle die man aufmachen könnte, wenn eine Kulanzleistung nicht Ordnungsgemäß ausgeführt worden ist, aber ich las ich mal was von Wochen nach der Kulanzleistung. Hier ist man mit 1 Jahr später auch längst wieder raus.
18 Antworten
Original geschrieben von Turbotobi28
Zitat:
Hi,
nein das ist meines Wissens nach nicht so,es handelte sich ja nur um eine Mangelbeseitigung. Darauf gibt es keine zusätzliche Gewährleistung. Der zeitpunkt des Gefahrenübergangs ändert sich durch die erfolgte Reparatur nicht sondern bleibt beim ursprünglichen Datum bestehen.
Da du ja nichts bezahlt hast kommt auch kein neues Geschäft zustande für das ein neuer Gewährleistungsanspruch besteht.
Gruß Tobias
Nein, es ist nur ein Versuch der sogenannten Nacherfüllung. Die Nacherfüllung (d.h. in dem Falle die Reparatur) muss ja auch erfolgreich sein. Und schon alleine deshalb gilt sie erst als erfolgreich wenn sie sozusagen eine gewisse Dauer, eben die Gewährleistungsfrist, "übersteht". Wenn nicht ist es nur ein Versuch der Nacherfüllung. Nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen ist sogar Wandlung oder Minderung des Kaufpreises drin.
Stell dir mal vor, eine Werkstatt repariert sagen wir 4 Wochen vor Ablauf der Garantie nur so dass es gerade die 4 Wochen übersteht... Das geht gar nicht, wo kämen wir da hin?
Ob ein Eigenanteil geleistet wurde ist dabei vollkommen unerheblich.
Meine Aussage bezieht sich aber nicht auf vom TE dargestellten Fall von Kulanz, da kann man die Argumente die man hier so liest nachvollziehen.
Eine Reparatur auf Garantie hat eine Gewährleistung von einem Jahr.
Der Vollständigkeit halber möchte ich noch hinzufügen: andersherum ist es auch so, dass wenn z.B. ein Mangel kurz vor Ende der Garantiezeit auftritt und beweisbar angezeigt wurde, nicht aus der Garantie herausfällt, nur weil der Mangel erst nach Ende der Garantiezeit repariert wird. Es kommt auf das Datum des Erkennens und Anzeigens des Mangels an, nicht aufs Datum der Beseitigung!
So ist es... viele verwechseln die Garantie mit der gesetz. Gewährleistung.
Garantie und Kulanz sind freiwilig. Gewährleistung gesetzlich.
Soweit ich weiß auch zwei Jahre außer sie wird auf ein Jahr laut AGB verkürzt und nach sechs Monaten findet die Beweißlastumkehr statt.
Zitat:
Original geschrieben von maibaer
Bei mir wurde nun auch im Rahmen der 60.000er Inspektion die Steuerkette getauscht.
Übersprungschutz wurde ebenfalls angebracht. Alles auf 100% Kulanz.
Habe allerdings weder einen Beleg noch einen Serviceaufkleber auf dem Kofferraumboden erhalten.
Beim 30.000er Ölservice wurde bereits die Distanzscheibe am Turbolader eingebaut.
Auch hierfür habe ich keinen Nachweis oder Aufkleber im Kofferraum.
Habe am WE eine Pro-Forma-Rechnung über den Wechsel der Steuerkette erhalten.
Der Gesamtbetrag von 743,-- Euro wurde von VW auf Kulanz übernommen.
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Das würde ich so nicht unterschreiben! Wo steht, dass VW verpflichtet war/ist, die Steuerkette nach Ablauf der Garantie gratis zu wechseln?Zitat:
Original geschrieben von Daniloo
[.....]Das war keine freiwillige Leistung von VW sondern das beheben eines Serienmangels und das Wort Kulanz ist da tatsächlich fehl am Platz.
Für mich ist und war das eine Kulanzleistung.
Du bist wohl schwer von Begriff. Es handelt sich hier um einen verbauten systematischen Fehler für dessen Behebung eigentlich eine Rückrufaktion erforderlich gewesen wäre. Wäre VW ein seriöser Betrieb hätte man anstandslos den Fehler behoben und die Kunden hätten wahrscheinlich wieder einen Neuwagen bestellt.
Gruß
Glogau