Erfüllung Kaufvertrag - Händler drückt sich
Hallo Community!
Ich hoffe, ich bin hier richtig gelandet und würde mich um eure Meinung/Erfahrung freuen.
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor Kurzem ein gebrauchtes Auto bei einem gewerblichen Verkäufer erworben. Im Kaufvertrag wurde diverse Ausstattungsmerkmale dieses Autos festgehalten wie Leder, Navi etc.
Nach einiger Zeit musste ich feststellen, dass kein Kurvenlicht vorhanden ist, im Kaufvertrag aber eindeutig aufgeführt ist.
Das Nachrüsten würde sehr teuer werden (habe beim Hersteller nachgefragt), also bleiben mir prinzipiell nur zwei Optionen:
1) Auto zurückgeben und mit bestimmter Wertminderung (0,3 % vom Kaufpreis je 1000 km) rechnen
2) Preisnachlass fordern.
Der Verkäufer hat mir Folgendes angeboten:
1) einen lächerlichen Betrag von 100 € zu erstatten
2) das Auto zurücknehmen
Ganz ehrlich, ich finde das eine Frechheit! Wenn ich das Auto nicht zurückgeben will, muss ich mich da etwa mit einer Entschädigung von 100 € abfinden?? Das kann doch nicht sein?!
Ich will, dass der Kaufvertrag so erfüllt wird, d.h. in diesem Fall nachrüsten bzw. eine adäquate Entschädigungssumme (Hersteller spricht von ca. 1000€) einfordern.
Hat da jemand vlt Erfahrung in der Sache?
Lohnt sich hier ein Gang zum Anwalt?
Vielen Dank für eine Antwort!
Beste Antwort im Thema
Moin,
Der Verkäufer wird sich auf Irrtum und unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung zurückziehen, was ich auch als OK einstufen würde. Übrigens hat das hier nix mit Gewährleistung zu tun - die 6 Monate sind daher irrelevant.
Nun - der Händler wird genauso wie du keine Idee haben wie der Wertunterschied sein wird. Woher auch? Du müsstest ja zwei absolut identische finden, die sich nur im Kurvenlicht unterscheiden. Wird schwer ;-) Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann wird dies psr Gericht und Gutachter geschehen.
Also ich kann dir keinen exakten Preis nennen.
MfG Kester
50 Antworten
Ich glaube eine Nachrüstung des Kurvenlichtes ist sehr aufwendig. Wenn ich allein bedenke was man beim Hersteller für normale Scheinwerfer bezahlt glaube ich kaum das man mit 1000€ auskommt.
Ich würde in Erfahrung bringen was die Option 2011 gekostet hat (eventuell abzüglich Rabatt) und dann den Wertverlust des Autos berechnen und das Ergebnis auf die Option Kurvenlicht übertragen. Wenn das nicht mit den eigenen oder den Vorstellungen des Händlers vereinbar ist das Auto halt zurückgeben.
Der Verkäufer hat doch 2 vernünftige Lösungsvorschläge gemacht. Deine Überschrift ist daher falsch.
Nun liegt es an Dir, ob das Kurvenlicht für Dich existenziell wichtig ist oder nicht.
Im Übrigen sollte es mündigen Bürgern doch zuzumuten sein, Ausstattungsmerkmale (die für sie wichtig sind) selbst auf Vorhandensein (und Funktion) zu überprüfen.
Ich würde sofort die 100€ nehmen, ist doch super fair vom Händler! (Y)
Ich denke da ist gar ncihts zu machen und in der Anzeige stand bestimmt auch "Alle Angaben ohne Gewähr." o.Ä.
Wenn ein Händler ein wagen verkauft und später fällt ihm ein dass der ja auch eine neue Navi-cd hat, wird der auch nicht den Preisunterschied vom Käufer fordern.
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Moin,
Doch - dafür wirst du nen Aufpreis zahlen, wenn die nicht im Lieferumfang enthalten war.
Und die Angabe alle Angaben ohne Gewähr sind halt rechtlich angreifbar, denn wesentliche Eigenschaften sind wesentliche Eigenschaften. Aber unterm Strich wird das sogar egal - da so wie ich den TE verstanden habe die Ausstattung auch im Kaufvertrag aufgeführt hatte.
MfG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 10. Dezember 2015 um 22:49:21 Uhr:
Nun - der Händler wird genauso wie du keine Idee haben wie der Wertunterschied sein wird. Woher auch? Du müsstest ja zwei absolut identische finden, die sich nur im Kurvenlicht unterscheiden. Wird schwer ;-) Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann wird dies psr Gericht und Gutachter geschehen.Also ich kann dir keinen exakten Preis nennen.
Im Grunde kann Er nur mit Schwacke oder DAT spielen und das Auto einmal mit und einmal ohne das Kurvenlicht durchrechnen. Würde mich aber nicht wundern wenn dann ein Unterschied nahe Null rauskommt. Vieles an Ausstattung kostet neu viel, die Gebrauchtkäufer nehmen Sie gerne aber zahlen nicht dafür.
Leute, mit Fakten versehen, macht Diskutieren mehr Freude.
Leider schreibt der TE nicht, WAS für ein Auto er hat.
Ist es ein 3er BMW, so hat das Kurvenlicht damals 450€ gekostet. (es war im sogenannten Innovationspaket enthalten). nur lieferbar mit Xenon.
Im Klartext:
- der "mehr-Erlös" bei einem Gebraucht-Verkauf liegt bei vielleicht 50-75 Euro, wenn überhaupt. Solche Extras bringen nichts.....
- eine Nachrüstung wird unbezahlbar. Ich denke mal, es müssen die Scheinwerfer getauscht werden, dazu eine Applikation geladen werden, bestimmt fehlt noch irgendwo ein Sensor (der Lenkwinkel muss ja irgendwo herkommen...)
Also, IMHO!
- das Einfachste: die 100€ und sich freuen, dabei aber über die eigene Blödheit ärgern
- mittelschwer: Wandlung: richte dich auf eine lange durststrecke ein....
- fast undenkbar: Nachrüstung seitens des Händlers.
Zitat:
@JürgenS60D5 schrieb am 13. Dezember 2015 um 08:51:59 Uhr:
Leute, mit Fakten versehen, macht Diskutieren mehr Freude.Leider schreibt der TE nicht, WAS für ein Auto er hat.
Ist es ein 3er BMW, so hat das Kurvenlicht damals 450€ gekostet. (es war im sogenannten Innovationspaket enthalten). nur lieferbar mit Xenon.Im Klartext:
- der "mehr-Erlös" bei einem Gebraucht-Verkauf liegt bei vielleicht 50-75 Euro, wenn überhaupt. Solche Extras bringen nichts.....
- eine Nachrüstung wird unbezahlbar. Ich denke mal, es müssen die Scheinwerfer getauscht werden, dazu eine Applikation geladen werden, bestimmt fehlt noch irgendwo ein Sensor (der Lenkwinkel muss ja irgendwo herkommen...)Also, IMHO!
- das Einfachste: die 100€ und sich freuen, dabei aber über die eigene Blödheit ärgern
- mittelschwer: Wandlung: richte dich auf eine lange durststrecke ein....
- fast undenkbar: Nachrüstung seitens des Händlers.
Da kann ich dir fast zustimmen, ,bis auf den letzten Punkt. Da würde ich das "fast" weglassen.
Und zum zweiten Punkt: hier stellt sich die frage ob man wirklich was besseres danach bekommt.
Zitat:
@JürgenS60D5 schrieb am 13. Dezember 2015 um 08:51:59 Uhr:
Leute, mit Fakten versehen, macht Diskutieren mehr Freude.Leider schreibt der TE nicht, WAS für ein Auto er hat.
Ist es ein 3er BMW, so hat das Kurvenlicht damals 450€ gekostet. (es war im sogenannten Innovationspaket enthalten). nur lieferbar mit Xenon.Im Klartext:
- der "mehr-Erlös" bei einem Gebraucht-Verkauf liegt bei vielleicht 50-75 Euro, wenn überhaupt. Solche Extras bringen nichts.....
- eine Nachrüstung wird unbezahlbar. Ich denke mal, es müssen die Scheinwerfer getauscht werden, dazu eine Applikation geladen werden, bestimmt fehlt noch irgendwo ein Sensor (der Lenkwinkel muss ja irgendwo herkommen...)Also, IMHO!
- das Einfachste: die 100€ und sich freuen, dabei aber über die eigene Blödheit ärgern
- mittelschwer: Wandlung: richte dich auf eine lange durststrecke ein....
- fast undenkbar: Nachrüstung seitens des Händlers.
Somit würde ja dann auch noch das Xenon fehlen . . . . oh oh oh ;-)
viele grüße
Zitat:
@rikki007 schrieb am 13. Dezember 2015 um 17:27:53 Uhr:
Somit würde ja dann auch noch das Xenon fehlen . . . . oh oh oh ;-)viele grüße
Nein. Ohne Xenon kein Kurvenlicht. Xenon ohne Kurvenlicht schon. 😉
Zitat:
@conqueror333 schrieb am 11. Dezember 2015 um 08:42:44 Uhr:
...sondern es geht einfach darum möglichst viel Geld vom Händler zu bekommen weil der ein Fehler gemacht hat.
Moment mal.
Laut TE steht das Kurvenlicht als Ausstattungsmerkmal im Vertrag.
Und wenn er dann drauf kommt, dass das Auto OHNE Kurvenlicht ist, dann ist es nicht, weil er ...möglichst viel Geld vom Händler... möchte, sondern eventuell weil er gern auf Vertragstreue besteht?
Jungs, kommt mal runter... es gibt hier im Forum nicht nur Leute, die sich ein zu teures Auto kaufen und danach versuchen noch etwas zurückzuholen, sondern eventuell auch "Normalbürger", die sich ein angemessenes Auto kaufen, aber wert darauf legen, dass ein Vertrag erfüllt wird?
Wie war das, pacta sunt servanda? Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn ich im Geschäftsleben meine Verträge nicht genau einhalte, hab ich ein Problem.
Und nein, der Händler "kann" sich nicht auch einmal irren. Stichwort Sorgfaltspflicht.
Finde es lustig, dass ihr dem TE vorwerft, er hätte das Auto nicht ordentlich überprüft beim Kauf, den Händler aber einfach so davon kommen lasst, "kann ja mal passieren...".
Äh... nein!?
Wenn der Händler das Auto nicht wie vertraglich zugesichtert geliefert hat, so hat er nachzubessern, zu entschädigen oder den KV rück abzuwickeln. Ob die 100€ eine ausreichende Entschädigung ist, keine Ahnung.
Aber hier die Schuld auf den Käufer abzuwälzen halte ich für bedenklich, ich würde den Verkäufer hier nicht ohne Widerspruch davonkommen lassen.
ich kann euch vielleicht auch noch eine kleine geschichte erzählen . . .
ich habe mir in den letzten jahren einen vw aus 2008 gekauft. in der kaufbeschreibung war die premium freisprecheinrichtung angepriesen, die via bluetooth das telefonieren ermöglicht . so dachte ich jedenfalls.
richtig ist - dass die premium freisprecheinrichtung über bluetooth funktioniert. Allerdings braucht man für die premiumfreisprecheinrichtung ein entsprechendes bluetooth Profil. das sogenannte rsap profil.
nahezu jedes handy hat nun Bluetooth, aber kaum ein handy unterstützt dieses bluetooth rsap Profil was nötig gewesen wäre.
ist nun der Händler daran schuld, dass er mir ein auto mit bluetoth freisprecheinrichtung verkauft hat - mich jedoch nicht gesondert darauf hingewiesen hat, dass ich dieses spezielle Profil brauche bzw. ein handy brauche welches dieses spezielle Bluetooth Profil unterstütz ? ich denke nicht. . .
kurzerhand habe ich mich umgesehen, welche Handys dieses Profil unterstützen (die meisten nokias, ansonsten bei smartphones gar nicht so leicht eines zu finden was einem gefällt und dennoch dieses rsap unterstütz).
ich habe mir dann ein entsprechendes handy gekauft und alles funktionierte.
natürlich war es ärgerlich. aber der wagen hatte mir dennoch gefallen und der preis, sowie ausstattung war auch ok.
von daher - eine einvernehmliche lösung ist sicher immer die beste.
viele grüße
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 13. Dezember 2015 um 17:50:06 Uhr:
Nein. Ohne Xenon kein Kurvenlicht. Xenon ohne Kurvenlicht schon. 😉Zitat:
@rikki007 schrieb am 13. Dezember 2015 um 17:27:53 Uhr:
Somit würde ja dann auch noch das Xenon fehlen . . . . oh oh oh ;-)viele grüße
Genau. die Hersteller wissen schon genau, wie sie den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen.
In deinem Fall war aber auch nicht im Kaufvertrag etwas enthalten, dass das Auto doch nicht konnte, d.h. meiner Meinung nach nach direkt vergleichbar