Erfüllung Kaufvertrag - Händler drückt sich
Hallo Community!
Ich hoffe, ich bin hier richtig gelandet und würde mich um eure Meinung/Erfahrung freuen.
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor Kurzem ein gebrauchtes Auto bei einem gewerblichen Verkäufer erworben. Im Kaufvertrag wurde diverse Ausstattungsmerkmale dieses Autos festgehalten wie Leder, Navi etc.
Nach einiger Zeit musste ich feststellen, dass kein Kurvenlicht vorhanden ist, im Kaufvertrag aber eindeutig aufgeführt ist.
Das Nachrüsten würde sehr teuer werden (habe beim Hersteller nachgefragt), also bleiben mir prinzipiell nur zwei Optionen:
1) Auto zurückgeben und mit bestimmter Wertminderung (0,3 % vom Kaufpreis je 1000 km) rechnen
2) Preisnachlass fordern.
Der Verkäufer hat mir Folgendes angeboten:
1) einen lächerlichen Betrag von 100 € zu erstatten
2) das Auto zurücknehmen
Ganz ehrlich, ich finde das eine Frechheit! Wenn ich das Auto nicht zurückgeben will, muss ich mich da etwa mit einer Entschädigung von 100 € abfinden?? Das kann doch nicht sein?!
Ich will, dass der Kaufvertrag so erfüllt wird, d.h. in diesem Fall nachrüsten bzw. eine adäquate Entschädigungssumme (Hersteller spricht von ca. 1000€) einfordern.
Hat da jemand vlt Erfahrung in der Sache?
Lohnt sich hier ein Gang zum Anwalt?
Vielen Dank für eine Antwort!
Beste Antwort im Thema
Moin,
Der Verkäufer wird sich auf Irrtum und unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung zurückziehen, was ich auch als OK einstufen würde. Übrigens hat das hier nix mit Gewährleistung zu tun - die 6 Monate sind daher irrelevant.
Nun - der Händler wird genauso wie du keine Idee haben wie der Wertunterschied sein wird. Woher auch? Du müsstest ja zwei absolut identische finden, die sich nur im Kurvenlicht unterscheiden. Wird schwer ;-) Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann wird dies psr Gericht und Gutachter geschehen.
Also ich kann dir keinen exakten Preis nennen.
MfG Kester
50 Antworten
@klamann15 das hat doch nichts mit einem Bonus zu tun!
Es geht lediglich darum, was zwischen zwei Parteien vertraglich vereinbart worden ist!
Natürlich sollte man genau schauen, ob auch alles verbaut ist, was versprochen wird. Nur hat man nicht immer die Zeit alles zu überprüfen. Und dafür sind Verträge auch da, in denen man die verkauften Leistungen festhält!
Zitat:
@BobbyZee schrieb am 10. Dezember 2015 um 22:04:07 Uhr:
@klamann15 das hat doch nichts mit einem Bonus zu tun!Es geht lediglich darum, was zwischen zwei Parteien vertraglich vereinbart worden ist!
Natürlich sollte man genau schauen, ob auch alles verbaut ist, was versprochen wird. Nur hat man nicht immer die Zeit alles zu überprüfen. Und dafür sind Verträge auch da, in denen man die verkauften Leistungen festhält!
Ehrlich gesagt, beim Autokauf sollte man sich immer Zeit nehmen.
Meiner Meinung nach ist das doch bloß eine Ausrede von dir.
Leider verschweigst du uns immer noch wie lange du das Auto bereits fährst.
So wie es aussieht erwartest du hier nur Antworten die dir passen.
Zitat:
@BobbyZee schrieb am 10. Dezember 2015 um 22:04:07 Uhr:
@klamann15 das hat doch nichts mit einem Bonus zu tun!Es geht lediglich darum, was zwischen zwei Parteien vertraglich vereinbart worden ist!
Natürlich sollte man genau schauen, ob auch alles verbaut ist, was versprochen wird. Nur hat man nicht immer die Zeit alles zu überprüfen. Und dafür sind Verträge auch da, in denen man die verkauften Leistungen festhält!
Es kommt mir so vor, du willst einfach die Konfrontation mit dem Händler unbedingt. 😁:
Es stellt sich auch die Frage inwieweit der Käufer verpflichtet ist, sehbare austattungsmerkmale auf Vollständigkeit zu prüfen.
Ich finde der Händler verhält sich vollkommen korrekt.
Natürlich, prinzipiell hat er dir ein Auto mit Kurvenlicht verkauft und nicht geliefert.
Er müsste jetzt nachbessern. Das ist aber mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, und fällt damit weg.
Nun macht er dir ein Angebot für einen Wertausgleich von 100,- €, ob das realistisch ist kann ich nicht beurteilen, die Option mag zwar neu 1.000,- gekostet haben hat aber genauso Wertverlust wie das ganze Auto.
Wenn du damit nicht einverstanden bist bietet er dir eine Wandlung an.
Bei den meisten Gebrauchtwagenhändlern wäre das wohl deutlich mehr Kampf gewesen um das durchzusetzen.
Was willst du mehr.
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Was verschweige ich denn? Ich habe doch geschrieben, dass ich es seit knapp einem Monat besitze 😕
Den Wert von ca. 1k € habe ich von dem Autohersteller bekommen, nachdem ich heute dort angerufen habe und mich über das Thema Nachrüsten informiert habe. Der Betrag kam nicht von mir.
Ich wollte mich lediglich informieren, ob jemand schon ähnliche Fälle hatte und was hier angemessen wäre. Mehr nicht!
Zitat:
@BobbyZee schrieb am 10. Dezember 2015 um 22:34:08 Uhr:
Was verschweige ich denn? Ich habe doch geschrieben, dass ich es seit knapp einem Monat besitze 😕Den Wert von ca. 1k € habe ich von dem Autohersteller bekommen, nachdem ich heute dort angerufen habe und mich über das Thema Nachrüsten informiert habe. Der Betrag kam nicht von mir.
Ich wollte mich lediglich informieren, ob jemand schon ähnliche Fälle hatte und was hier angemessen wäre. Mehr nicht!
1000 € für Nachrüstung oder 1000 € für die Option kurvenlicht bei neuwagenkauf. Die Nachrüstung wird auch nämlich das doppelte vom optionspreis sein. Kann mir schlecht vorstellen das Option kurvenlicht bei der Fahrzeugkonfiguration zu buche schlägt. Um welche fabrikat und Modell handelt es sich denn?
Moin,
Der Verkäufer wird sich auf Irrtum und unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung zurückziehen, was ich auch als OK einstufen würde. Übrigens hat das hier nix mit Gewährleistung zu tun - die 6 Monate sind daher irrelevant.
Nun - der Händler wird genauso wie du keine Idee haben wie der Wertunterschied sein wird. Woher auch? Du müsstest ja zwei absolut identische finden, die sich nur im Kurvenlicht unterscheiden. Wird schwer ;-) Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann wird dies psr Gericht und Gutachter geschehen.
Also ich kann dir keinen exakten Preis nennen.
MfG Kester
Zitat:
@BobbyZee schrieb am 10. Dezember 2015 um 20:34:58 Uhr:
Das Auto ist gebraucht, Bj 2011, knapp 70k gelaufen und bayerischer Herkunft.@rikki007 Die Frage ist wer am längeren Hebel sitzt?!
Wenn der angebotene Preisnachlass einfach nicht verhältnismäßig ist, hat der Käufer keine andere Wahl als auf das Angebot des Verkäufers einzugehen?! Das wäre ja für den Verkäufer zu leicht...
ne so ist es auch nicht würde ich sagen . . . da eine zugesicherte Eigenschaft - die zudem wohl auch noch in der angebotsbeschreibung bzw am besten noch im Kaufvertrag zugesichert wurde nun fehlt - wirst wohl du wenn es zum streit kommen sollte am längeren hebel sitzen werden . . .
aber ich würde bedenken ob der preis des wagens am ende vielleicht doch - auch ohne dieses kurvenlicht - ganz ok gewesen ist - und ob du selbst wenn du eine Wandlung anstrebst den gleichen wagen für den gleichen preis wieder bekommen kannst . . .
am besten ist es natürlich immer wenn man eine einvernehmliche lösung findet . . .
wie hoch war denn der Verkaufspreis gewesen ??
viele grüße
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 10. Dezember 2015 um 22:49:21 Uhr:
Moin,Der Verkäufer wird sich auf Irrtum und unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung zurückziehen, was ich auch als OK einstufen würde. Übrigens hat das hier nix mit Gewährleistung zu tun - die 6 Monate sind daher irrelevant.
Nun - der Händler wird genauso wie du keine Idee haben wie der Wertunterschied sein wird. Woher auch? Du müsstest ja zwei absolut identische finden, die sich nur im Kurvenlicht unterscheiden. Wird schwer ;-) Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann wird dies psr Gericht und Gutachter geschehen.
Also ich kann dir keinen exakten Preis nennen.
MfG Kester
nun das gibt es so nicht . . . man kann sich nicht auf etwas beziehen, was man vorher auch zugesichert hat - in der angebotsbeschreibung oder im Kaufvertrag .
beim meinem wagen stand zum Beispiel in der angebotsbeschreibung damals - irrtümer vorbehalten, oder Beschreibung kann im Einzelfall vom Angebot abweichen etc . . .
wenn sowas natürlich damals drunter gestanden ist, dann sollte man wohl auf jeden fall eine einvernehmliche lösung anstreben.
ist es denn ein markenhändler oder ein fähnchenhändler ??
von einem fähnchenhändler würde ich solche Sachen ungern nachrüsten lassen wollen . . . die Sache ist ziemlich komplex muss gescheit codiert werden etc . . . eventuell noch nen neuer kabelbaum und so weiter . . .
selbst bei einer fachwerkstatt ist dass sicher nicht ohne - denn sowas machen die sicher auch nicht oft.
und wie hier schon geschrieben wurde - wenn es beim Neuwagen 1000 euro Aufpreis waren - dann könnte es gut sein dass es wohl das doppelte kosten könnte aufgrund der ganzen arbeiten die dafür vielleicht nötig sind . . .
viele grüße
Warum sollte er sich nicht auf Irrtum berufen können, das hätte halt eine Wandlung zur Folge was der Händler wahrscheinlich nicht will.
@ TE
Wie alt ist den das Auto und was hast du bezahlt, ohne die Info kann man einfach nicht sagen b eine 1.000,- Nachrüstung verhältnismäßig ist.
Ist sie das nicht mach ihm halt nen Gegenangebot, wahrscheinlich zahlt der Händler dir auch lieber 250,- als den Wagen mit einem Vorbesitzer mehr wieder zurück nehmen zu müssen.
ja das sehe ich auch so . . . alles andere wird wohl auf einen handfesten streit womöglich mit anwälten und gericht hinauslaufen . . . es ist die frage ob man das wirklich anstrebt.
die Sache wäre dann juristisch zu prüfen - soetwas kann dir wohl am ehsten ein Anwalt beantworten, der alle möglichen unterlagen wie ein Kaufvertrag oder eine fahrzeugbeschreibung vor dem kauf vorgelegt bekommt .
sollte der Händler nur mündlich von der zugesicherten Eigenschaft des kurvenlichtes gesprochen haben . . . und ist diese spezielle Eigenschaft des Produktes eben nicht in der angebotsbeschreibung oder im Kaufvertrag vermerkt, wie zb. die fahrzeugleistung, motor, etc . . . dann könnte ich mir vorstellen, dass es schon ein wenig schwieriger wird hier einen mangel auch nachzuweisen . . .
wie schon geschrieben ist es sicher besser - wenn man sich einvernehmlich einigen kann . . . man könnte hier beispielsweise einen fixen geldwerk plus vielleicht noch die nächste Inspektion heraus handeln - das ganze natürlich dann schriftlich festhalten . . .
viele grüße
Moin,
Rikki - BITTE strukturierter und vernünftiger Schreiben! Man muss raten, was du uns erzählen möchtest.
Klar - für den Fall das der Käufer auf Erfüllung pocht wird er sich auf Irrtum zurück ziehen, damit er Rückabwickeln kann. Hat er ja auch schon angeboten. Als Händler würde ich das Kurvenlicht auch nicht nachrüsten wollen, da am Ende von meiner Marge ja nix über bleibt.
Und die von dir erwähnte Formulierung ist ein Papiertiger - sie ist für 90% der gemachten Angaben nicht anwendbar. Die kann man weil gewisse Dinge zugesichert wurden getrost in den Mülleimer schmeißen.
Und natürlich DARF sich auch ein Verkäufer irren. Das ist ihm nicht verboten. Es entsteht dann eventuell ein Schadensersatzanspruch. Das ist alles.
Ich glaube nicht, dass 1.000 Euro der Aufpreis für Kurvenlicht beim Neukauf war. Eher der Preis für die Nachrüstung. Der Aufpreis beim Neuwagen waren vermutlich kaum mehr als einige Hundert Euro, wenn es überhaupt als Einzeloption buchbar war und nicht in irgendeinem Paket enthalten.
Bei einem vier Jahre alten Wagen mit 70.000km sind wir bei wenigstens 50% Wertverlust. Sonderausstattung verliert tendenziell noch mehr als der Wagen selbst. Da kommen wir durchaus schon in die Nähe der 100 Euro die der Verkäufer angeboten hat, wenn wir den Marktwert der fehlenden Ausstattung betrachten. Vielleicht 200 Euro, aber mehr wird da nicht rauszuhandeln sein.
Bleibt als Alternative nur die Rückabwicklung.
Ich habe Kurvenlicht bei einem meiner beiden Wagen und finde es eine nette Spielerei, aber SO unverzichtbar nun auch wieder nicht. Ich würde versuchen, aus dem Händler 200 Euro rauszuleiern und mich über den ansonsten schönen Wagen freuen.
naja - wer weiß wie sich soetwas nachrüsten lässt . . .
vielleicht müssen hierfür neue Scheinwerfer eingebaut werden, sollten es zudem Scheinwerfer mit xenon sein, dann wird es sicher noch teurer . . .
inklusiver aller arbeiten können da schon mal schnell 1000 oder 2000 euro zusammen kommen. das ganze steht dann natürlich nicht mehr in der realation zum fahrzeugalter bzw. zum wert des Fahrzeuges . . .
was aber auch im grunde egal ist, da wie schon beschrieben wurde vom themenersteller, die zugesicherte Eigenschaft vom Fahrzeug fehlt bzw. unvollständig ist .
dennoch ist es sicher besser wenn es zu einer einvernehmlichen Einigung kommt .
stellen wir uns mal ein Beispiel vor. jemand kauft einen alten BMW für 1000 euro. der Verkäufer hat sich vertan und hat den wagen mit xenon Scheinwerfer angeboten. es stellt sich heraus dass es nur normale Scheinwerfer sind und das Fahrzeug kein xenon hat . die originale Nachrüstung mit scheinwerferreinigungsanlage etc würde dann ca 2000 euro kosten . . .
ist es dem Verkäufer nun zuzumuten, noch 1000 euro drauf zu zahlen ?? sicher war es keine böse Absicht von ihm . . .
viele grüße
Wird die Nachrüstung teurer als die Option ursprünglich, würde es kein Gericht vom Verkäufer verlangen.
Es stellt sich aber die frage ob man es so weit treiben will und vor Gericht geht, was unter Umständen mehrere Monate dauern kann, um am Ende vielleicht 300 € statt 100 € zurück zu bekommen.
Die kleine Spielerei scheint der TÖ nicht vermisst zu haben, sondern es geht einfach darum möglichst viel Geld vom Händler zu bekommen weil der ein Fehler gemacht hat.
Sicherlich wurde der Wagen nicht wegen des kurvenlichts gekauft und der Preis wäre für den Käufer auch ohne kurvenlicht angemessen.
Eine gute Beziehung zu einen Händler kann mehr wert sein als die gier nach ein paar Euros. Man sollte auch niemanden ärgern der morgen vielleicht an deiner bremse schraubt. 😁